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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rider650
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rider650 » Fr 5. Sep 2025, 13:57

Snoop hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 13:48 Die Nachregistrierung mit Bindung eines neuen Platzes N den Bestandteil ist ja offensichtlich nur für Griffstücke gedacht. Jedenfalls steht mit dieser Formulierung und Begründung des Gesetzes fest, dass zumindest bei der Kurzwaffe Lauf und Verschluss zu trennen sind, und man hat entweder ein nicht registriertes Teil oder sogar einen drohenden Überbestand.

Mir würde da der Mut fehlen, Experimente zu machen; ich habe schon Entziehungen von WBK wegen geringfügiger Gründe gesehen.

Wie ich das für mich selbst löse, weiß ich aber auch noch nicht.
Es kann sogar nur für Griffstücke gedacht sein, die über die 'A + B-Plätze x2' hinausgehen, da der §23 (3) nicht angetastet wurde.
Außerdem scheint es wohl weiterhin die Möglichkeit auf mehr Zubehörplätze nach Behördenermessen zu geben.

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combatmiles
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von combatmiles » Fr 5. Sep 2025, 13:58

ich hoffe bei mir bricht bald wer ein und "erlöst" mich von dem ganzen zeugs..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Maria
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Fr 5. Sep 2025, 14:02

Tatsächlich ist das eine recht blöde/verwirrende Regelung.

Die Nachregistrierung mit Bindung eines neuen Platzes N den Bestandteil ist ja offensichtlich nur für Griffstücke gedacht. Jedenfalls steht mit dieser Formulierung und Begründung des Gesetzes fest, dass zumindest bei der Kurzwaffe Lauf und Verschluss zu trennen sind, und man hat entweder ein nicht registriertes Teil oder sogar einen drohenden Überbestand.

Mir würde da der Mut fehlen, Experimente zu machen; ich habe schon Entziehungen von WBK wegen geringfügiger Gründe gesehen.

Wie ich das für mich selbst löse, weiß ich aber auch noch nicht.
Sorry aber irgendwie verstehe ich nur Bahnhof total verwirrend alles, wenn ich jetzt 2 registrierte Wechselsysteme habe von Glock was genau muss ich jetzt tun ? Läufe und Schlitten trennen und einzeln melden?
Und Griffstücke bei der Behörde melden oder abwarten keine Ahnung nur noch Bahnhof alles.
Ziffer 30:
Betreffend § 14 - Was meinen die mit sicherer Verfahrung nach § 15 durch den gesetzlichen Vertreter? Am behördlich genehmigten Schiessplatz?
Gilt das nur für Jugendliche oder alle Waffenbesitzer? Quasi keine Lagerung mehr zu hause..?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » Fr 5. Sep 2025, 14:05

Maria hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 14:02 abwarten keine Ahnung nur noch Bahnhof alles.
Genau das ;-). Wir diskutieren hier einen Entwurf. Aktuell musst du gar nichts machen, außer abwarten...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Fr 5. Sep 2025, 14:10

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/p ... 025/pk0752

So wie sich das hier anhört, muss alle 5 Jahre ein psychologisches Gutachten gemacht werden für Leute, die die WBK nach dem 01.06.25 beantragt haben. Kennt sich da wer aus?

Würde mir gerne noch die WBK holen (bin 22) aber wenn ich dann nicht allt 5 Jahre ein Gutachten einholen muss, pfeiff ich drauf.
Weis wer was konkretes?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von kawaz » Fr 5. Sep 2025, 14:17

Nicht ALLE 5 Jahre sondern nach 5 jähriger Probephase.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Fr 5. Sep 2025, 14:36

kawaz hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 14:17 Nicht ALLE 5 Jahre sondern nach 5 jähriger Probephase.
Irgendwo hier meine ich gelesen zu haben alle diejenigen die irgendwie in den 5 Jahren Psychisch oder anderwärtig auffällig geworden sind.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Snoop » Fr 5. Sep 2025, 14:59

rider650 hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 13:57
Snoop hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 13:48 Die Nachregistrierung mit Bindung eines neuen Platzes N den Bestandteil ist ja offensichtlich nur für Griffstücke gedacht. Jedenfalls steht mit dieser Formulierung und Begründung des Gesetzes fest, dass zumindest bei der Kurzwaffe Lauf und Verschluss zu trennen sind, und man hat entweder ein nicht registriertes Teil oder sogar einen drohenden Überbestand.

Mir würde da der Mut fehlen, Experimente zu machen; ich habe schon Entziehungen von WBK wegen geringfügiger Gründe gesehen.

Wie ich das für mich selbst löse, weiß ich aber auch noch nicht.
Es kann sogar nur für Griffstücke gedacht sein, die über die 'A + B-Plätze x2' hinausgehen, da der §23 (3) nicht angetastet wurde.
Außerdem scheint es wohl weiterhin die Möglichkeit auf mehr Zubehörplätze nach Behördenermessen zu geben.
Ich denke, da hast du recht – das ist nur für Griffstücke gedacht. Allerdings ergibt sich aus dem Gesetz und Erläuterungen, dass die bisherige Meldung von einem Lauf mit einem Verschluss als ein Wechselsystem nicht richtig war und daher zu korrigieren ist.

In diesem Fall hat man wohl – anders als beim Griffstück – keinen Anspruch auf zusätzliche Plätze; natürlich kann die Behörde das im Ermessen gewähren, das weiß man aber vorher nicht und hat die Teile schon zu Hause.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Maria » Fr 5. Sep 2025, 15:13

Also der sagte das wiederholte Psycho Testungen alle 5 Jahre generell kommen sollen.
https://www.youtube.com/watch?v=upi0Hcfz0E4
In diesem Fall hat man wohl – anders als beim Griffstück – keinen Anspruch auf zusätzliche Plätze; natürlich kann die Behörde das im Ermessen gewähren, das weiß man aber vorher nicht und hat die Teile schon zu Hause.
Griffstücke bekommen jetzt einen eigenen Platz in der WBK? Wenn ja und wenn man das Griffstück nicht mehr hat bleibt der platz für etwas anderes oder ist der dann weg?
Ich wünsche mir Schon seit längerem einen Revolver dafür verzichte ich gern auf einen der Griffstücke.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rider650 » Fr 5. Sep 2025, 15:15

Snoop hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 14:59 ...
Ich denke, da hast du recht – das ist nur für Griffstücke gedacht. Allerdings ergibt sich aus dem Gesetz und Erläuterungen, dass die bisherige Meldung von einem Lauf mit einem Verschluss als ein Wechselsystem nicht richtig war und daher zu korrigieren ist.

In diesem Fall hat man wohl – anders als beim Griffstück – keinen Anspruch auf zusätzliche Plätze; natürlich kann die Behörde das im Ermessen gewähren, das weiß man aber vorher nicht und hat die Teile schon zu Hause.
Ich lese nirgendwo, dass sie die bisherige Praxis als nicht richtig betrachten. Im Gegenteil, dadurch dass sie das Wort 'Wechselsystem' verwenden erkennen sie die jetzige Praxis erstmals schriftlich an. Mehr Plätze bekommst keine, aber ich sehe es so, dass quasi bestätigt wird, dass niemand der Wechselsysteme eingetragen hat oder besitzt etwas nicht richtig gemacht hat. Sie ändern es jetzt und du brauchst in Zukunft 2 Zubehörplätze statt einen, gut - aber mehr auch nicht.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rider650 » Fr 5. Sep 2025, 15:19

Maria hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 15:13 Griffstücke bekommen jetzt einen eigenen Platz in der WBK? Wenn ja und wenn man das Griffstück nicht mehr hat bleibt der platz für etwas anderes oder ist der dann weg?
Ich wünsche mir Schon seit längerem einen Revolver dafür verzichte ich gern auf einen der Griffstücke.
Griffstücke sind in Zukunft wesentliche Waffenteile und als Zubehör auf den entsprechenden Zubehörplätzen einzutragen. Wer keine freien Zubehörplätze hat bekommt zusätzliche Plätze für exakt die altbesessenen Griffstücke, die mit Veräußerung der individuellen Griffstücke wieder entzogen werden.

Also nein, du bekommst keine extra Kat B Plätze.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von INDIGO » Fr 5. Sep 2025, 15:25

"- Für den Erwerb und Besitz von Schußwaffen der Kategorie C benötigt man künftig eine Waffenbesitzkarte (Waffenpaß), weiters wird die Abkühlphase bei erstmaligem Erwerb auf 4 Wochen statt bisher 3 Tage verlängert. Mindestalter: 21 Jahre.
- Für die Erlangung eines Waffenbesitzdokumentes für Schußwaffen der Kategorie B gilt nun die Vollendung des 25. Lebensjahres als Voraussetzung."

Was macht nun ein 20jähriger, der sich Ende vorigen Jahres - derzeit noch ganz legal - eine KatC Waffe gekauft hat!?!

Die darf er dann wieder abgeben und 4 Jahre warten!?!

Gebrauchshundesport verbieten, Bevölkerung entwaffnen - die wollen definitiv eine DIKTATUR!
==| Si vis pacem para bellum |==

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Trijikon » Fr 5. Sep 2025, 15:26

combatmiles hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 13:58 ich hoffe bei mir bricht bald wer ein und "erlöst" mich von dem ganzen zeugs..
Mit dem Wunsch bist Du nicht alleine!

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 350 Legend, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,45GAP,454Casull,500 S&W,
36,44VL,12/70
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Fr 5. Sep 2025, 15:45

Maria hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 15:13 Also der sagte das wiederholte Psycho Testungen alle 5 Jahre generell kommen sollen.
https://www.youtube.com/watch?v=upi0Hcfz0E4
Nein, das sagt er nicht. Auch aus dem vorliegenden Entwurf lese ich es nicht heraus.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von AUG-andy » Fr 5. Sep 2025, 16:27

Trijikon hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 15:26
combatmiles hat geschrieben: Fr 5. Sep 2025, 13:58 ich hoffe bei mir bricht bald wer ein und "erlöst" mich von dem ganzen zeugs..
Mit dem Wunsch bist Du nicht alleine!

LG Wolfgang
Da es absehbar war, was in den nächsten Jahren so abgeht
(totales Waffenverbot EU weit), habe ich meinen Bestand noch um gutes Geld deutlich reduziert. Die paar FFW tun mir nicht mehr so weh wenn die Preise in den Keller rasseln weil viele das Handtuch werfen. :whistle:
MfG
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