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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Hephaistos
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Hephaistos » Mo 8. Sep 2025, 00:48

euvassal hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 09:55
Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 09:40 Was für mich das eigenartige ist das die Behörde ja nun das Recht auf Zugriff der Daten hat. Unbenommen bleibt ja aber das Recht laut DSGVO seine Daten löschen zu lassen. Das würde ja heißen wenn jeder seine Daten löschen lässt kann die Behörde erst recht auf nichts zugreifen.
--------------
Sie können eine Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe zutrifft (u.a., wenn der Verarbeitungszweck weggefallen ist, eine unrechtmäßige Verarbeitung vorliegt oder sich die Datenverarbeitung auf Ihre Einwilligung stützt und Sie diese widerrufen haben).
Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir gewisse Daten nicht löschen.
https://www.gesundheitskasse.at/cdscont ... oegkportal

Wenn sich jemand da genauer auskennt, bitte melden.
Also gut!

Im entsprechenden Paragraphen (56) der die Weitergabe von Daten sensibler Natur ermöglicht, steht, dass dem Datenschutz nachgekommen wird, indem nur der im Antrag genannte Gutachter Zugriff auf die Daten erhält( Parag. 56 Abs. 5) Das bedeutet, dass der Einblick in die Daten beim SV-Träger nur für die Verlässlichkeitsprüfung im Rahmen der Antragsstellung möglich ist. Ein fließender, permanenter Datenaustausch würde der Sonderregelung widersprechen, nach der eine Datenweitergabe möglich ist, wenn dies im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Denn wenn jemand seit Jahren eine WBK habe und nie auffällig wurde, besteht dieser Grund nicht. Paragraph 41a sieht aber vor, dass man sozusagen zur Erbringung eines derartigen Gutachtens genötigt werden kann, wenn Gründe die Annahme rechtfertigen, man wäre eine Bedrohung oder Suchtkrank etc. Meldepflichten bzw. Verstaendigungspflichten für Krankenanstalten SV-Träger usw gibt es keine.

Beim Gutachten für die Beantragung ist dies ein großes Problem, da der Psychologe dann ein negatives Gutachten erstellen könnte. Ansonsten, also wenn einem Unzuverlässigkeit vorgeworfen würde ,… Früher hat man dabei ein Gutachten eines Psychiaters vorlegen können, das bestätigt, dass man zuverlässig ist. Jetzt müsste man in diesem Fall vermutlich sozusagen den Test wiederholen.

So viel zu Deiner Frage…
Fast…

Daten löschen gemäß DSGVO geht bei Leistungsdaten der SV für alles, was länger als 10 Jahre zurückliegt. Hier stechen die Aufbewahrungsfristen das im DSGVO erwähnte Recht auf Vergessen. Ist praktisch überall so. Die relevanten Daten wirst nicht so leicht los.

Und jetzt…
Jetzt noch ein Rant

Diese Änderung dürfte auf Bablers Wunsch geschehen sein. Die SPÖ hat auf ihrer Homepage immer vom Datenaustausch mit den „Einrichtungen der psychischen Gesundheit“ als Verschärfung geprahlt. Als ich das das erste mal las, hielt ich die Formulierung für so stümperhaft, dass ich lachen musste. Ist aber nicht lustig. Ist auch im Sinne der psychischen Gesundheit tatsächlich kontraproduktiv.
Ein 22 jähriger Mensch, der gerade vielleicht zum Psychiater gehen sollte, weil er beispielsweise ein vorübergehendes psychisches Problem hat, unterlässt es vielleicht vor diesem Hintergrund. Will nicht seine waffenrechtliche Verlässlichkeit gefährden und die Krise selber durchstehen. Und hilft sich vielleicht mit Selbstmedikation (Alkohol, etc.). Bräuchte vielleicht nur eine Auszeit und ein paar Gespräche um wieder Fahrt und Kurs aufnehmen zu können.

Es ist schon beeindruckend, wie leicht sich im Gesetzestext des Entwurfs erkennen lässt, was aus welcher Ecke kommt.
Der Nachsatz, dass dies auch besonders für Frühpensionisten gelten soll, kommt von den NEOS.
Hat der Loacker schon 2023 ohne irgendeinen konkreten Anlass gefordert und hat es damit zumindest in den Kurier geschafft. Und in die IWÖ Nachrichten.

https://kurier.at/politik/inland/waffen ... /402290813

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mo 8. Sep 2025, 09:01

Poirot hat geschrieben: So 7. Sep 2025, 11:01 Grazer FPÖ Landeshauptmann Kunasek. „Mit einer Altersverschärfung für gewisse Bereiche habe ich kein Problem. Habe auch bei Verschärfungen im psychologischen Bereich wirklich kein Problem“, sagte er.
Tja, und dabei wird uns die FPÖ doch hier von den üblichen Verdächtigen als Bastion im Kampf gegen diese Verschärfungen und als Partei der Demokratie und der Bürgerrechte verkauft ;)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mo 8. Sep 2025, 09:06

moretti hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 23:49
rhodium hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 23:27 Also unabhängig vom Inhalt der Postings von Mag Dump, für ein 4-fach (!) Posting sollte eine Woche Pause drin sein … just my 2 cents
Naja erstmal eine Verwarnung durch einen Mod/Admin und wenn das keine Wirkung hat, 3 Wochen nur lesen.
Ich? 4-fach?

Sorry, ich hab das nicht mitgekriegt, aber das ist eindeutig ein technisches Problem. Ich setz doch nicht viermal den wortgleichen Text rein, das mögen die Methoden anderer sein, meine ist das ganz sicher nicht.

Aber ich habe schon mitgekriegt, dass Verbieten und Wegsperren hier von einigen favorisiert würde, wenn sie nur einen Tag die Macht im Staate hätten. Warum also nicht klein anfangen, in einem undebeutenden Forum in den Weiten des WWW.

Ach, und noch etwas: Es könnte mir gleichgültiger nicht sein, hier gesperrt / gelöscht / wasauchimmer zu werden - es kommen auf einige wenige konstruktive Diskutanten so viele arrogante Politisierer und Allesbesserwisser, dass mir das Forum nicht abgehen würde. Schade nur um jene, mit denen man vernünftig reden kann.
Zuletzt geändert von Mag Dump am Mo 8. Sep 2025, 09:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mo 8. Sep 2025, 09:07

moretti hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 22:59
Mag Dump hat geschrieben:
Wie naiv seid Ihr alle eigentlich?
Also ALLE Mitglieder des Forums als naiv zu titulieren, ist auch von einem Troll ein starkes Stück.
Aus dem Zusammenhang reißen und den Sinn des ganzen Textes verzerren - man kennt das.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Mag Dump » Mo 8. Sep 2025, 09:11

MrRiesa hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 20:28
Exitus hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 20:23
Mag Dump hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 19:54
Es ist unglaublich was du für ein Wichtigtuer, Dampfplauder und A….l… bist!
+1

Neben solchen Postings die er absetzt, werden übrigens auch private Nachrichten versendet in denen er unterstellt das man Beiträge/Threads löschen lässt die er ertellt und dgl.
Ich hatte so gehofft das er es mit seinem mehrfach angekündigten Abschied ernst meint...
Oh, jetzt hat er einen gefunden, an dem er sich abarbeiten kann ;)

Die Privatnachricht hab ich geschrieben, weil ich mich veranlasst sah, solche Verbalabkotungen in Ruhe ausführlich zu beantworten - es war ein Entgegenkommen, um dieses unnötige Herumgejeiere aus dem Forum draußen zu halten, soweit es geht. Die anderen müssen ja nicht mit Kommentaren belästigt werden, die eigentlich mehr persönlicher Natur sind.

Und keine Sorge: Ich entscheide selbst, ob und wann ich hier nicht mehr poste. Abgesehen natürlich vom Admin, der mir diese Entscheidung abnehmen könnte, wenn er sich veranlasst sähe.

Du jedenfalls wirst das nicht entscheiden ;)

Ach ja, und die Beschimpfung, wenn auch nicht ausgeschrieben, spricht für sich.

Aber ich weiß, Du wolltest natürlich "Alabasterliebhaber" schreiben, aber das war Dir dann zu persönlich, gell ;)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von twin2000 » Mo 8. Sep 2025, 09:18

Dass die SVA irgendwas - egal wie alt - löscht wäre mir neu.

Hat dazu jemand belastbares?

Es wurde die DSGVO ja extra umformulier damit sie nicht müssen.

Auf den schnelle nur von der AI zusammengefasst ( ohne Überprüfung):

Gemäß der DSGVO haben Sie ein Recht auf Löschung (auch "Recht auf Vergessenwerden" genannt), wenn Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr notwendig sind, Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben, die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, Sie widersprochen haben, eine rechtliche Verpflichtung zur Löschung besteht oder die Daten für die Erbringung von Diensten der Informationsgesellschaft erhoben wurden und Sie die Daten dort nicht mehr benötigten. Die "ÖGK" (Österreichische Gesundheitskasse) ist ein Verantwortlicher, der diese Gründe prüfen muss.
Gründe für die Löschung nach der DSGVO (Art. 17 DSGVO)
Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, wenn:
1. Nicht mehr notwendig:
Die Daten sind für den ursprünglichen Zweck, für den sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich.
2. Einwilligung widerrufen:
Sie haben Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen und es gibt keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
3. Widerspruch eingelegt:
Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor.
4. Unrechtmäßige Verarbeitung:
Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
5. Gesetzliche Verpflichtung:
Die Löschung der Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich.
6. Inhalt von Diensten der Informationsgesellschaft:
Die Daten wurden im Zusammenhang mit angebotenen Diensten der Informationsgesellschaft erhoben und die betroffene Person ist unter 16 Jahre alt oder die Einwilligung wurde in Bezug auf diese Dienste erteilt.
Ausnahmen vom Löschungsrecht
Das Recht auf Löschung ist nicht bedingungslos und gilt nicht, wenn die Verarbeitung aus folgenden Gründen erforderlich ist:
Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information.
Zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse.
Aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit.
Für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke.
Zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mo 8. Sep 2025, 09:39

@Hephaistos Vielen Dank für die Antwort.

Also der worst case wäre, wenn die Behörde im Zuge der 5 jährlichen Überprüfung der Verlässlichkeit die Daten abfrägt und jeden mit psychiatrischer Diagnose (egal was) zum neuerlichen Psychotest verdonnert.

Ich wäre auch betroffen (Panikstörung vor 7 Jahren diagnostiziert).


Hephaistos hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 00:48Im entsprechenden Paragraphen (56) der die Weitergabe von Daten sensibler Natur ermöglicht, steht, dass dem Datenschutz nachgekommen wird, indem nur der im Antrag genannte Gutachter Zugriff auf die Daten erhält( Parag. 56 Abs. 5) Das bedeutet, dass der Einblick in die Daten beim SV-Träger nur für die Verlässlichkeitsprüfung im Rahmen der Antragsstellung möglich ist. Ein fließender, permanenter Datenaustausch würde der Sonderregelung widersprechen, nach der eine Datenweitergabe möglich ist, wenn dies im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Denn wenn jemand seit Jahren eine WBK habe und nie auffällig wurde, besteht dieser Grund nicht.
Das ist für mich eben nicht klar. Ist die Behörde im Rahmen der 5 jährlichen Überprüfung der Verlässlichkeit berechtigt, die Daten dahingehend auszuwerten, ob ein gesundheitlich/psychiatrischer Grund vorliegt, die Verlässlichkeit anzuzweifeln oder ist das datenschutzrechtlich nicht möglich.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mo 8. Sep 2025, 10:03

euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 09:39 @Hephaistos Vielen Dank für die Antwort.

Also der worst case wäre, wenn die Behörde im Zuge der 5 jährlichen Überprüfung der Verlässlichkeit die Daten abfrägt und jeden mit psychiatrischer Diagnose (egal was) zum neuerlichen Psychotest verdonnert.

Ich wäre auch betroffen

Macht euch da doch nicht komplett wahnsinnig!
Wenn, geht es um aktuelle Themen. Wem interessiert was vor X Jahren war? Dazu bräuchte es keine 5 jährige Kontrolle um das festzustellen da könnte die Behörde jetzt auch nachsehen....
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mo 8. Sep 2025, 10:33

euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 09:39 Also der worst case wäre, wenn die Behörde im Zuge der 5 jährlichen Überprüfung der Verlässlichkeit die Daten abfrägt und jeden mit psychiatrischer Diagnose (egal was) zum neuerlichen Psychotest verdonnert.

Ich wäre auch betroffen (Panikstörung vor 7 Jahren diagnostiziert).
Tja, da hast du wohl Pech gehabt.
Nachdem die Psychologen den Amoktäter von Graz nicht rausfiltern konnten (der hatte WBK samt Psychotest) bekommen die Psychologen jetzt noch mehr Macht. Obwohl es in Deutschland sogar schon ein Gerichtsurteil gibt (Amok von Winnenden - 15 Tote), dass Psychologen nicht haftbar gemacht werden können. Schließlich ist es nur eine vergleichende Wissenschaft die unterschiedliche Interpretationen zulässt da es keine objektiven Standards oder Messungen für deren Konzepte gibt.

Will man staatliche Repressionen vermeiden darf man vermutlich künftig als Legalwaffenbesitzer psychologische Probleme (Burnout, posttraumatische Probleme, Probleme nach dem Tod von Angehörigen, nach Trennungen/Scheidungen, Depressionen, Folgen schwerer Erkrankungen, Post Covid, Mobbing oder auch deine Panikstörungen), wenn man es bleiben will, nicht mehr behandeln lassen.
Die Zeit um Corona mit der staatlichen Zwangsimpfpflicht als Finale hat uns gezeigt was alles möglich ist. Es geht fröhlich weiter.
Spannend wäre aber zu wissen ob künftig die psychologische Behandlung bei Problemen mit der sexuellen Identität auch den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zur Folge hat ;)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Mo 8. Sep 2025, 10:38

Ob der Babler mit seiner Stalinverehrung zukünftig noch als zuverlässig gilt?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Davomon1979 » Mo 8. Sep 2025, 10:40

Hephaistos hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 00:48
euvassal hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 09:55
Master-chief1000 hat geschrieben: Sa 6. Sep 2025, 09:40 Was für mich das eigenartige ist das die Behörde ja nun das Recht auf Zugriff der Daten hat. Unbenommen bleibt ja aber das Recht laut DSGVO seine Daten löschen zu lassen. Das würde ja heißen wenn jeder seine Daten löschen lässt kann die Behörde erst recht auf nichts zugreifen.
--------------
Sie können eine Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe zutrifft (u.a., wenn der Verarbeitungszweck weggefallen ist, eine unrechtmäßige Verarbeitung vorliegt oder sich die Datenverarbeitung auf Ihre Einwilligung stützt und Sie diese widerrufen haben).
Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir gewisse Daten nicht löschen.
https://www.gesundheitskasse.at/cdscont ... oegkportal

Wenn sich jemand da genauer auskennt, bitte melden.
Also gut!

Im entsprechenden Paragraphen (56) der die Weitergabe von Daten sensibler Natur ermöglicht, steht, dass dem Datenschutz nachgekommen wird, indem nur der im Antrag genannte Gutachter Zugriff auf die Daten erhält( Parag. 56 Abs. 5) Das bedeutet, dass der Einblick in die Daten beim SV-Träger nur für die Verlässlichkeitsprüfung im Rahmen der Antragsstellung möglich ist. Ein fließender, permanenter Datenaustausch würde der Sonderregelung widersprechen, nach der eine Datenweitergabe möglich ist, wenn dies im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Denn wenn jemand seit Jahren eine WBK habe und nie auffällig wurde, besteht dieser Grund nicht. Paragraph 41a sieht aber vor, dass man sozusagen zur Erbringung eines derartigen Gutachtens genötigt werden kann, wenn Gründe die Annahme rechtfertigen, man wäre eine Bedrohung oder Suchtkrank etc. Meldepflichten bzw. Verstaendigungspflichten für Krankenanstalten SV-Träger usw gibt es keine.

Beim Gutachten für die Beantragung ist dies ein großes Problem, da der Psychologe dann ein negatives Gutachten erstellen könnte. Ansonsten, also wenn einem Unzuverlässigkeit vorgeworfen würde ,… Früher hat man dabei ein Gutachten eines Psychiaters vorlegen können, das bestätigt, dass man zuverlässig ist. Jetzt müsste man in diesem Fall vermutlich sozusagen den Test wiederholen.

So viel zu Deiner Frage…
Fast…

Daten löschen gemäß DSGVO geht bei Leistungsdaten der SV für alles, was länger als 10 Jahre zurückliegt. Hier stechen die Aufbewahrungsfristen das im DSGVO erwähnte Recht auf Vergessen. Ist praktisch überall so. Die relevanten Daten wirst nicht so leicht los.

Und jetzt…
Jetzt noch ein Rant

Diese Änderung dürfte auf Bablers Wunsch geschehen sein. Die SPÖ hat auf ihrer Homepage immer vom Datenaustausch mit den „Einrichtungen der psychischen Gesundheit“ als Verschärfung geprahlt. Als ich das das erste mal las, hielt ich die Formulierung für so stümperhaft, dass ich lachen musste. Ist aber nicht lustig. Ist auch im Sinne der psychischen Gesundheit tatsächlich kontraproduktiv.
Ein 22 jähriger Mensch, der gerade vielleicht zum Psychiater gehen sollte, weil er beispielsweise ein vorübergehendes psychisches Problem hat, unterlässt es vielleicht vor diesem Hintergrund. Will nicht seine waffenrechtliche Verlässlichkeit gefährden und die Krise selber durchstehen. Und hilft sich vielleicht mit Selbstmedikation (Alkohol, etc.). Bräuchte vielleicht nur eine Auszeit und ein paar Gespräche um wieder Fahrt und Kurs aufnehmen zu können.

Es ist schon beeindruckend, wie leicht sich im Gesetzestext des Entwurfs erkennen lässt, was aus welcher Ecke kommt.
Der Nachsatz, dass dies auch besonders für Frühpensionisten gelten soll, kommt von den NEOS.
Hat der Loacker schon 2023 ohne irgendeinen konkreten Anlass gefordert und hat es damit zumindest in den Kurier geschafft. Und in die IWÖ Nachrichten.

https://kurier.at/politik/inland/waffen ... /402290813
Im Vorliegenden Entwurf gibt es keinerlei Einschränkungen der Behörden welche Daten nicht übermittelt werden dürfen. - Die Waffenbehörde kann jederzeit Medikations- oder Arztbesuchdaten abfragen, bzw. die Krankenkasse kann die auch unaufgefordert übermitteln.

§41a
....
(2) Die Behörde hat außerdem die Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde zu
überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist.
Sofern sich diese Anhaltspunkte auf einen der in § 8 Abs. 2 genannten Gründe oder darauf beziehen, dass
der Betroffene dazu neigen könnte, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig
umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, ist die Behörde zu einem entsprechenden Vorgehen gemäß
§ 41 ermächtigt.


Da psychische Störungen ein Ausschlussgrund sind, ist man dann automatisch die WBK los.

Wenn jetzt der Partner/Kind/Hund stirbt und du Hilfe brauchst, stanzen sie die WBK...

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mo 8. Sep 2025, 10:40

titan hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 10:38 Ob der Babler mit seiner Stalinverehrung zukünftig noch als zuverlässig gilt?
Wurde er bis jetzt je überprüft? :lol:
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Admin » Mo 8. Sep 2025, 10:49

Mag Dump hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 09:11
Und keine Sorge: Ich entscheide selbst, ob und wann ich hier nicht mehr poste. Abgesehen natürlich vom Admin, der mir diese Entscheidung abnehmen könnte, wenn er sich veranlasst sähe.
Das hat er hiermit.
Kontakt zum PDSV - Pulverdampf Schützen Verein bevorzugt per Email an verein@pulverdampf.com

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Admin » Mo 8. Sep 2025, 11:59

Hier wurde aufgeräumt.

Ein User hat uns verlassen.
Einige Begriffe sind auf die "Wortumwandlung" gewandert.

Ich ersuche Euch dringend darum trotz der derzeit fordernden Rahmenbedingungen von abwertenden Bemerkungen über Personen und Personengruppen abzusehen.
Vor allem deshalb, weil das hier zu nichts führt.

Was etwas bringt ist, sich zu überlegen wo man bei Wahlen aller Art sein "Kreuzchen" hinmacht.
Und - trotzdem das für viele unangenehm ist - über den eigenen Schatten zu springen und in seinem persönlichen Umfeld darüber zu sprechen.


95% aller Konfliktpunkte hier im Forum lassen sich sich zudem vermeiden wenn alle sich auf einen der Grundsätze der Kommunikation hier im Forum besinnen:

Wir kommentieren und diskutieren grundsätzlich nur THEMEN, aber nicht (das Verhalten von) FORUMSBENUTZER.

Danke.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mo 8. Sep 2025, 12:28

Poirot hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 10:33Tja, da hast du wohl Pech gehabt.
Ja, ich muss dann im Fall der Fälle zu einem Psychologischen Gutachter, der wird das dann entscheiden. Und sollte das Gutachten dann für mich negativ ausfallen.....na dann ist das eben so. Doch bestimmt bin ich nicht der einzige, den das trifft.

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