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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Man mag sich gar nicht vorstellen was in nächster Zeit auf egun.de oder waffengebraucht.at abgehen wird. Ich fürchte viele werden es einfach lassen und für einen KK-Einzellader vulgo Flobert macht keiner eine WBK sondern entsorgt das Ding.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn man Psychologen für ihre Gutachten haftbar machen könnte, hätte niemand eine Waffenbesitzkarte.Poirot hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 10:33Tja, da hast du wohl Pech gehabt.euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 09:39 Also der worst case wäre, wenn die Behörde im Zuge der 5 jährlichen Überprüfung der Verlässlichkeit die Daten abfrägt und jeden mit psychiatrischer Diagnose (egal was) zum neuerlichen Psychotest verdonnert.
Ich wäre auch betroffen (Panikstörung vor 7 Jahren diagnostiziert).
Nachdem die Psychologen den Amoktäter von Graz nicht rausfiltern konnten (der hatte WBK samt Psychotest) bekommen die Psychologen jetzt noch mehr Macht. Obwohl es in Deutschland sogar schon ein Gerichtsurteil gibt (Amok von Winnenden - 15 Tote), dass Psychologen nicht haftbar gemacht werden können. Schließlich ist es nur eine vergleichende Wissenschaft die unterschiedliche Interpretationen zulässt da es keine objektiven Standards oder Messungen für deren Konzepte gibt.
Will man staatliche Repressionen vermeiden darf man vermutlich künftig als Legalwaffenbesitzer psychologische Probleme (Burnout, posttraumatische Probleme, Probleme nach dem Tod von Angehörigen, nach Trennungen/Scheidungen, Depressionen, Folgen schwerer Erkrankungen, Post Covid, Mobbing oder auch deine Panikstörungen), wenn man es bleiben will, nicht mehr behandeln lassen.
Die Zeit um Corona mit der staatlichen Zwangsimpfpflicht als Finale hat uns gezeigt was alles möglich ist. Es geht fröhlich weiter.
Spannend wäre aber zu wissen ob künftig die psychologische Behandlung bei Problemen mit der sexuellen Identität auch den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zur Folge hat![]()
- Steppenwolf
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- Beiträge: 2870
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- Wohnort: Nö
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Und genau aus diesem Grund macht das, auch von einigen Nutzern im PD als OK befunden, psychologische Gutachten ja so unfassbar wenig Sinn. Eine psychologische diagnose beruht immer auf subjektiver Einshätzung und selektiver Wahrnehmung – sie bietet daher keine verlässliche, objektive Grundlage.AndyA hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 12:52Wenn man Psychologen für ihre Gutachten haftbar machen könnte, hätte niemand eine Waffenbesitzkarte.Poirot hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 10:33Tja, da hast du wohl Pech gehabt.euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 09:39 Also der worst case wäre, wenn die Behörde im Zuge der 5 jährlichen Überprüfung der Verlässlichkeit die Daten abfrägt und jeden mit psychiatrischer Diagnose (egal was) zum neuerlichen Psychotest verdonnert.
Ich wäre auch betroffen (Panikstörung vor 7 Jahren diagnostiziert).
Nachdem die Psychologen den Amoktäter von Graz nicht rausfiltern konnten (der hatte WBK samt Psychotest) bekommen die Psychologen jetzt noch mehr Macht. Obwohl es in Deutschland sogar schon ein Gerichtsurteil gibt (Amok von Winnenden - 15 Tote), dass Psychologen nicht haftbar gemacht werden können. Schließlich ist es nur eine vergleichende Wissenschaft die unterschiedliche Interpretationen zulässt da es keine objektiven Standards oder Messungen für deren Konzepte gibt.
Will man staatliche Repressionen vermeiden darf man vermutlich künftig als Legalwaffenbesitzer psychologische Probleme (Burnout, posttraumatische Probleme, Probleme nach dem Tod von Angehörigen, nach Trennungen/Scheidungen, Depressionen, Folgen schwerer Erkrankungen, Post Covid, Mobbing oder auch deine Panikstörungen), wenn man es bleiben will, nicht mehr behandeln lassen.
Die Zeit um Corona mit der staatlichen Zwangsimpfpflicht als Finale hat uns gezeigt was alles möglich ist. Es geht fröhlich weiter.
Spannend wäre aber zu wissen ob künftig die psychologische Behandlung bei Problemen mit der sexuellen Identität auch den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zur Folge hat![]()
aber ja, es zeigt sich sowieso in Österreich - die die keine WBK haben, dürfen sich eh mehr erlauben und es bei den Gesetzen weniger streng nehmen.
Zuletzt geändert von Steppenwolf am Mo 8. Sep 2025, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
- SectionThree
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- Beiträge: 249
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Natürlich ist niemand happy mit dem Entwurf, aber ich verstehe trotzdem nicht ganz, warum hier dem Stand der Psychologen von vornherein soviel Negatives unterstellt wird. Die Psychologen, die ich kenne, sind auf absehbare Zeit ausgebucht und auf das Zusatz-Geschäft nach 5 Jahren nicht angewiesen. „Meine“ Psychologin hat sich im Gespräch jedenfalls als leidenschaftliche Sportschützin „geoutet“; ich habe keinen Grund zur Annahme, dass ich einen neuerlichen Psychotest nicht erneut bestehen würde.AndyA hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 12:52 Wenn man Psychologen für ihre Gutachten haftbar machen könnte, hätte niemand eine Waffenbesitzkarte.
Vielleicht sollte man nicht unbedingt zu den Waffenhassern à la KfV gehen, aber man hat ja die Wahl. Insofern ist das ganze eigentlich „nur“ ein finanzielles Problem.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Servus allerseits!
Ich plane noch die WBK zu beantragen bevor die neuen regelungen durch sind, da man jezt die WBK sowieso nachmachen muss sobald man eine Kat C daheim hat.
Ich bin in Vösendorf daheim, muss also wahrscheinlich zur BH Mödling. Online steht man soll sich einen Termin ausmachen, allerdings finde ich nirgends die Website zur Terminvereinbarung. Hat jemand Erfahrung mit der BH Mödling? Wo bekomme ich den Termin und wie lange braucht das ca bis ich einen Termin bekomme? (Habs eilig)
Oder sollte ich einfach dort auftauchen? Hätte wer der sich auskennt vielleicht einen Link oder Telefonnummer zur Terminvereinbarung?
Sorry, ich weiß meine Fragen sind selten deppad.
Ich plane noch die WBK zu beantragen bevor die neuen regelungen durch sind, da man jezt die WBK sowieso nachmachen muss sobald man eine Kat C daheim hat.
Ich bin in Vösendorf daheim, muss also wahrscheinlich zur BH Mödling. Online steht man soll sich einen Termin ausmachen, allerdings finde ich nirgends die Website zur Terminvereinbarung. Hat jemand Erfahrung mit der BH Mödling? Wo bekomme ich den Termin und wie lange braucht das ca bis ich einen Termin bekomme? (Habs eilig)
Oder sollte ich einfach dort auftauchen? Hätte wer der sich auskennt vielleicht einen Link oder Telefonnummer zur Terminvereinbarung?
Sorry, ich weiß meine Fragen sind selten deppad.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ojarhodium hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 12:45 Man mag sich gar nicht vorstellen was in nächster Zeit auf egun.de oder waffengebraucht.at abgehen wird. Ich fürchte viele werden es einfach lassen und für einen KK-Einzellader vulgo Flobert macht keiner eine WBK sondern entsorgt das Ding.

Ich hab mir schon nen zusätzlichen Schrank besorgt...
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die Frage ist halt ob du dann 2 Mal den Psychologen zahlen musst, einmal vor den Änderungen und das zweite mal danach wenn rückwirkend die Psychologische Testung geändert wurde.BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:26 Servus allerseits!
Ich plane noch die WBK zu beantragen bevor die neuen regelungen durch sind, da man jezt die WBK sowieso nachmachen muss sobald man eine Kat C daheim hat.
Ich bin in Vösendorf daheim, muss also wahrscheinlich zur BH Mödling. Online steht man soll sich einen Termin ausmachen, allerdings finde ich nirgends die Website zur Terminvereinbarung. Hat jemand Erfahrung mit der BH Mödling? Wo bekomme ich den Termin und wie lange braucht das ca bis ich einen Termin bekomme? (Habs eilig)
Oder sollte ich einfach dort auftauchen? Hätte wer der sich auskennt vielleicht einen Link oder Telefonnummer zur Terminvereinbarung?
Sorry, ich weiß meine Fragen sind selten deppad.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Frage an die "Juristen":
Werden die Gesundheitsdaten in Zukunft abgefragt und ergeben diese eine Diagnose einer "psychischen Störung".
Hat dies automatisch einen Verlust der WBK zu Folge, denn:
Werden die Gesundheitsdaten in Zukunft abgefragt und ergeben diese eine Diagnose einer "psychischen Störung".
Hat dies automatisch einen Verlust der WBK zu Folge, denn:
oder bedingt es "bloß" ein weiteres Psychologisches Gutachten:Verlässlichkeit
§ 8. (1) Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird
und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er
1. Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
2. mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
3. Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
2. psychisch krank oder geistesschwach ist oder (künftig durch „an einer
psychischen Störung leidet“ ersetzt.)
3. durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.
Überprüfung der Verlässlichkeit
§ 41a. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte
zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
(2) Die Behörde hat außerdem die Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde zu
überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist. Sofern
sich diese Anhaltspunkte auf einen der in § 8 Abs. 2 genannten Gründe oder darauf beziehen, dass der Betroffene
dazu neigen könnte, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie
leichtfertig zu verwenden, ist die Behörde zu einem entsprechenden Vorgehen gemäß § 41 ermächtigt.
(3) Ergibt sich, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist, so hat die Behörde waffenrechtliche Urkunden
zu entziehen. Von einer Entziehung auf Grund einer nicht sicheren Verwahrung ist abzusehen, wenn das
Verschulden des Berechtigten geringfügig ist, die Folgen unbedeutend sind und der ordnungsgemäße Zustand
innerhalb einer von der Behörde festgesetzten, zwei Wochen nicht unterschreitenden Frist hergestellt wird.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Also auf Waffengebraucht geht's eh schon los. Aber auch in div. Sportschützen Gruppen usw.rhodium hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 12:45 Man mag sich gar nicht vorstellen was in nächster Zeit auf egun.de oder waffengebraucht.at abgehen wird. Ich fürchte viele werden es einfach lassen und für einen KK-Einzellader vulgo Flobert macht keiner eine WBK sondern entsorgt das Ding.
Ich bin ja Mitglied in 2 HSVs, und beide Whatsapp Gruppen werden derzeit täglich mit 3-4 Angeboten bzgl. verkauf von C-Kats alle Art bereichert. Früher waren es höchstens 1 Waffe pro Woche.
Auch auf Waffengebraucht sieht man das doch paar mehr C Kats mehr als üblich angeboten werden. Ich denke so einige Warten jetzt auf das finale Gesetz, und wenn sich nix großartig ändert kommt wohl echt die C KAT Welle.
Byebye Austria
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Servus!BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:26 Servus allerseits!
Ich plane noch die WBK zu beantragen bevor die neuen regelungen durch sind, da man jezt die WBK sowieso nachmachen muss sobald man eine Kat C daheim hat.
Ich bin in Vösendorf daheim, muss also wahrscheinlich zur BH Mödling. Online steht man soll sich einen Termin ausmachen, allerdings finde ich nirgends die Website zur Terminvereinbarung. Hat jemand Erfahrung mit der BH Mödling? Wo bekomme ich den Termin und wie lange braucht das ca bis ich einen Termin bekomme? (Habs eilig)
Oder sollte ich einfach dort auftauchen? Hätte wer der sich auskennt vielleicht einen Link oder Telefonnummer zur Terminvereinbarung?
Sorry, ich weiß meine Fragen sind selten deppad.
BH Mödling
Bahnstraße 2, 2340 Mödling
Tel.: 02236/9025 - 0
Ruf einfach mal an und erkundige bezüglich der Terminvereinbarung!
Ich musste damals auch bei meiner zuständigen BH (BH Gänserndorf) anrufen, da sie diese "Dienstleistung" nicht im Online-Kalender angeboten haben. War sehr unkompliziert und rasch! Auch das Gespräch damals war sehr angenehm.
Liebe Grüße
Si vis pacem, para bellum 

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Hast du ihre WBK gesehen und Sie live am Schießstand schießen gesehen ?SectionThree hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 13:54 „Meine“ Psychologin hat sich im Gespräch jedenfalls als leidenschaftliche Sportschützin „geoutet“; ich habe keinen Grund zur Annahme, dass ich einen neuerlichen Psychotest nicht erneut bestehen würde.
"Im Gespräch" mit einem Psychologen glaube ich ihm höchstens das er/sie der Gattung homo sapiens angehört.
Schließlich ist es deren Job in dein Gehirn zu kriechen.
Wie einige villeicht bemerkt haben bin ich diesem Berufsstand was Psychotests angeht nicht gerade positiv eingestellt. Warum ? Weil die mit ihrer vergleichenden Pseudowissenschaft mit Daumen rauf oder runter entscheiden können ob man legal eine Waffe besitzen darf oder nicht. Ohne das man deren Diagnose auf Korrektheit kontrollieren kann. Selbst Gerichte haben ihr Problem damit weil es immer wieder total gegenteilige Gutachten von Psychologen gibt ob jemand schuldfähig ist oder nicht !SectionThree hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 13:54 aber ich verstehe trotzdem nicht ganz, warum hier dem Stand der Psychologen von vornherein soviel Negatives unterstellt wird
Das Psychologen aber Menschen mit psychischen Problemen durch Gespräche helfen oder sogar ihr Leben retten können (Suizid) ist unbestreitbar weshalb diese gleichzeitig einen sehr wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Nur künftig nicht mehr für Legalwaffenbesitzer, sofern die das bleiben wollen. Die müssen zum Pfarrer, zum Energetiker und Schamanen gehen um nicht im Fadenkreuz staatlicher Repressionen zu landen.
Überschattet wird alles auch durch Medikamente die in Verdacht stehen Gewaltphantasien auszulösen und bei nahezu allen Amoktaten eine Rolle spielten.
Ich denke du verstehst nun warum manche diesem Berufsstand eine gewisse Skepsis entgegenbringen. Und es ist unvorstellbar das die Politik diesem Berufsstand immer mehr Macht über unser Leben verleiht. Das wird nämlich nur der Anfang sein.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Muss man jetzt als doch alle 5 Jahre einen neuen Psychotest machen auch WBK Besitzer vor 2025?
Oder habe ich was falsch verstanden?
Oder habe ich was falsch verstanden?
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
NeinMaria hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:00 Muss man jetzt als doch alle 5 Jahre einen neuen Psychotest machen auch WBK Besitzer vor 2025?
Offensichtlich. Außer du bist ein offizielles "Psycherl" wie ich, dann könnte es anders aussehen.
-
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- Registriert: Mi 12. Jan 2011, 09:22
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Mach es wie es L3MNTRIX schreibt. Online kann man keine Termine buchen. Man muss anrufen und einen Termin ausmachen. Wenn man "auf gut Glück" hinfährt muss man warten bis ein Termin an dem Tag frei wird.BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:26 ...
Ich bin in Vösendorf daheim, muss also wahrscheinlich zur BH Mödling. Online steht man soll sich einen Termin ausmachen, allerdings finde ich nirgends die Website zur Terminvereinbarung. Hat jemand Erfahrung mit der BH Mödling? Wo bekomme ich den Termin und wie lange braucht das ca bis ich einen Termin bekomme? (Habs eilig)
Oder sollte ich einfach dort auftauchen? Hätte wer der sich auskennt vielleicht einen Link oder Telefonnummer zur Terminvereinbarung?
...
Jetzt nach der Sommerpause sollte es zügig gehen. Hängt halt auch von Deiner "Terminflexibilität" ab.
- SectionThree
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- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nein. Div. einschlägig Sportbegeisterte halten aber große Stücke auf sie, und ich habe keinen Grund an diesen Aussagen zu zweifeln.Poirot hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:00 Hast du ihre WBK gesehen und Sie live am Schießstand schießen gesehen ?
Ja, unübersehbar. Klingt aber nach einem persönlichen Problem, das der neurotypische Großteil der Restbevölkerung so glaublich nicht hat.Wie einige vielleicht bemerkt haben bin ich diesem Berufsstand was Psychotests angeht nicht gerade positiv eingestellt.
Kann es sein, dass du Psychologen und Psychiater miteinander verwechselst? Spielt aber auch keine besondere Rolle mehr.… Gutachten von Psychologen gibt ob jemand schuldfähig ist oder nicht !
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