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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Davomon1979
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Davomon1979 » Mo 8. Sep 2025, 16:44

euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:37
Davomon1979 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:32
euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:44 Frage an die "Juristen":

Werden die Gesundheitsdaten in Zukunft abgefragt und ergeben diese eine Diagnose einer "psychischen Störung".

Hat dies automatisch einen Verlust der WBK zu Folge, denn:
Verlässlichkeit
§ 8. (1) Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird
und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er
1. Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird;
2. mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfältig verwahren wird;
3. Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.
(2) Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
2. psychisch krank oder geistesschwach ist oder (künftig durch „an einer
psychischen Störung leidet“
ersetzt.)
3. durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.
oder bedingt es "bloß" ein weiteres Psychologisches Gutachten:
Überprüfung der Verlässlichkeit
§ 41a. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte
zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
(2) Die Behörde hat außerdem die Verlässlichkeit des Inhabers einer waffenrechtlichen Urkunde zu
überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist. Sofern
sich diese Anhaltspunkte auf einen der in § 8 Abs. 2 genannten Gründe oder darauf beziehen, dass der Betroffene
dazu neigen könnte, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie
leichtfertig zu verwenden, ist die Behörde zu einem entsprechenden Vorgehen gemäß § 41 ermächtigt.

(3) Ergibt sich, dass der Berechtigte nicht mehr verlässlich ist, so hat die Behörde waffenrechtliche Urkunden
zu entziehen. Von einer Entziehung auf Grund einer nicht sicheren Verwahrung ist abzusehen, wenn das
Verschulden des Berechtigten geringfügig ist, die Folgen unbedeutend sind und der ordnungsgemäße Zustand
innerhalb einer von der Behörde festgesetzten, zwei Wochen nicht unterschreitenden Frist hergestellt wird.
Im Gesetz steht nur nach §41 vorzugehen, deine BH kann dann würfeln nach welchem Absatz. - Würfelt sie eine 3 wertet Sie die Gesundheitsdaten als Gutachten, du bist die WBK und die Waffen los und darfst in einem Jahr vielleicht nochmal zum Psychologen.
Müsste man dann nicht explizit auf §41a verweisen?
Nein wieso...

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SectionThree
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mo 8. Sep 2025, 16:47

Maria hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:50 Von wo ist den die Psychologin? Ich kenne auch eine die selbst WBK Besitzerin ist.
Praxis in Wien. Ich bin sicher, es gibt nicht nur eine :-)
Vielleicht sollte man nicht unbedingt zu den Waffenhassern à la KfV gehen, aber man hat ja die Wahl. Insofern ist das ganze eigentlich „nur“ ein finanzielles Problem.
ist das dieser verein für Verkehrssicherheit?
Ja, genau. „Kuratorium für Verkehrssicherheit“ – ein ganz spezieller Verein.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mo 8. Sep 2025, 16:55

Davomon1979 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:44
euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:37
Davomon1979 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:32
euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:44 Frage an die "Juristen":

Werden die Gesundheitsdaten in Zukunft abgefragt und ergeben diese eine Diagnose einer "psychischen Störung".

Hat dies automatisch einen Verlust der WBK zu Folge, denn:


oder bedingt es "bloß" ein weiteres Psychologisches Gutachten:
Im Gesetz steht nur nach §41 vorzugehen, deine BH kann dann würfeln nach welchem Absatz. - Würfelt sie eine 3 wertet Sie die Gesundheitsdaten als Gutachten, du bist die WBK und die Waffen los und darfst in einem Jahr vielleicht nochmal zum Psychologen.
Müsste man dann nicht explizit auf §41a verweisen?
Nein wieso...
Na weil sich der von dir angesprochene Text nicht in §41, sondern in §41a befindet.
@SectionThree Wie ist deine Meinung hierzu?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » Mo 8. Sep 2025, 16:57

perplexity.ai Pro: Mit welcher Partei wird das KFV assoziert? Schließe Quellen aus, die das KFV selbst publiziert hat um Objektivität zu waren. Antworte in einem Satz.

Antwort: Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) wird in externen Quellen am häufigsten mit der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) assoziiert, insbesondere aufgrund historischer Verbindungen früherer Führungskräfte zu SPÖ-dominierten Institutionen und kritisierter Millionenförderungen aus dem Verkehrsministerium unter SPÖ-geführten Regierungen.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mo 8. Sep 2025, 16:57

rider650 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:01 Mein persönlicher Ansatz wäre es, das Waffengesetz als ganzes abzuschaffen und mit nichts zu ersetzen.
Ich glaube nicht, dass das im allgemeinen Interesse wäre. Natürlich kann man über Details streiten, und ich halte unsere WaffenG teilweise für zu restriktiv (insb. auch die Tatsache, dass es für „Normalsterbliche“ eigentlich keinen Weg zu einem WP iS einer concealed carry license gibt; natürlich auch das mühsame Feilschen um Plätze usw.), aber ich möchte eigentlich nicht, dass jedermann ohne weiteres Kriegsmaterial kaufen kann. Und während mich die eine oder andere Messerstecherei in Asylwerberkreisen persönlich nicht besonders tangiert, wird mir unwohl bei dem Gedanken, sie könnten das zB mit vollautomatischen Waffen tun.

Wir sollten Waffenbesitz für Unbescholtene normalisieren und großzügiger handhaben, aber ganz ohne Gesetz wird es wohl nicht gehen.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von bino71 » Mo 8. Sep 2025, 17:13

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 14:26 Servus allerseits!

Ich plane noch die WBK zu beantragen bevor die neuen regelungen durch sind, da man jezt die WBK sowieso nachmachen muss sobald man eine Kat C daheim hat.

Ich bin in Vösendorf daheim, muss also wahrscheinlich zur BH Mödling. Online steht man soll sich einen Termin ausmachen, allerdings finde ich nirgends die Website zur Terminvereinbarung. Hat jemand Erfahrung mit der BH Mödling? Wo bekomme ich den Termin und wie lange braucht das ca bis ich einen Termin bekomme? (Habs eilig)

Oder sollte ich einfach dort auftauchen? Hätte wer der sich auskennt vielleicht einen Link oder Telefonnummer zur Terminvereinbarung?

Sorry, ich weiß meine Fragen sind selten deppad.
Um Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu erledigen und eventuelle Wartezeiten kurz zu halten, empfehlen wir Ihnen eine vorherige Terminvereinbarung

per E-Mail unter terminbuchung.bhmd@noel.gv.at
telefonisch 02236 / 9025 - 26800 oder
per Online-Terminbuchung (für ausgewählte Leistungen).

Bei einer Terminanfrage mittels E-Mail an terminbuchung.bhmd@noel.gv.at führen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Postleitzahl und Ihre Telefonnummer an. Wir melden uns bei Ihnen!


Hat mich 45 Sekunden Suche gekostet.
Weiters: Die Regelung ist schon durch. Du gehst auf jeden Fall 2 mal hin mit 5 Jahre ProbeWBK.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rider650 » Mo 8. Sep 2025, 17:24

ebner33 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:30 ...
Also das halte ich für eine sehr steile These....
Hast du zu dieser Behauptung auch eine Quelle,dass NUR Österreich die Komponente des Psychologen zum Erwerb von Waffen hat?
Deutschland als Beispiel hat definitiv auch ein psychologisches Gutachten als Anforderung.
Ja in Deutschland muss man zum Psychologen, wenn man unter 25 ist und eine WBK will, das hatte ich vergessen. Das einzige andere Land wo es das gibt - natürlich Deutschland. Quellen dafür, dass es etwas nicht gibt, zu fordern ist wie ein Beweisfoto vom Paket zu verlangen, dass nicht angekommen ist ;)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Glock1768 » Mo 8. Sep 2025, 17:24

SectionThree hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:57
rider650 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:01 Mein persönlicher Ansatz wäre es, das Waffengesetz als ganzes abzuschaffen und mit nichts zu ersetzen.
Ich glaube nicht, dass das im allgemeinen Interesse wäre. Natürlich kann man über Details streiten, und ich halte unsere WaffenG teilweise für zu restriktiv (insb. auch die Tatsache, dass es für „Normalsterbliche“ eigentlich keinen Weg zu einem WP iS einer concealed carry license gibt; natürlich auch das mühsame Feilschen um Plätze usw.), aber ich möchte eigentlich nicht, dass jedermann ohne weiteres Kriegsmaterial kaufen kann. Und während mich die eine oder andere Messerstecherei in Asylwerberkreisen persönlich nicht besonders tangiert, wird mir unwohl bei dem Gedanken, sie könnten das zB mit vollautomatischen Waffen tun.

Wir sollten Waffenbesitz für Unbescholtene normalisieren und großzügiger handhaben, aber ganz ohne Gesetz wird es wohl nicht gehen.

Absolut meine Meinung …

Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mo 8. Sep 2025, 17:56

ebner33 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 15:43 Was wäre denn dein Ansatz für die WBK Beantragung?

Ich lese von dir eigentlich hauptsächlich Angriffe bzw Kritik und teils stark ins verschwörerische abgleitende Annahmen,aber so gut wie nie klare Lösungsvorschläge! :think:
Lösungsvorschläge ?
Ganz einfach: weg mit dem Psychotest ! Schließlich hat er auch in Graz versagt.
Die Unbescholtenheit ist ein sehr guter Indikator ob eine Person "vermutlich" zuverlässig mit Waffen umgehen wird. Das man bei festgestellten Defiziten (Musterung, geistigen Behinderungen usw) genauer hinschaut "und dann einen Psychotest veranlasst" ist auch ok.
Als Alternativprogramm zum Psychotest könnte ich mir einen Waffenführerschein für C+B Waffen vorstellen. Villeicht sogar durchgeführt von den selben Herren die unsere Jäger im Umgang mit der Jagdwaffe schulen um für einen Basisausbildungs Gleichstand zu sorgen. Damit würde man künftig auch Querschüsse aus dem Lager der Jäger auf Sportschützen vermeiden.

Aber ein breiter Massentest ist absolut abzulehnen.
Den meisten ist übrigens nicht bewusst wie häufig psychische Erkrankungen in Österreich sind, auch wenn sich die meisten vermutlich von selbst erledigen, und welche Macht man den Psychologen gibt hier kaum widerlegbare Fehl und Überdiagnosen zu stellen.
Auszug: Aus einer wissenschaftlichen Studie aus Österreich wissen wir, dass innerhalb eines Jahres bei 22,7% der 18- bis 65-Jährigen in Österreich eine psychische Erkrankung festgestellt wurde. (Wancata 2017). Dieser Wert entspricht in etwa auch den Ergebnissen anderer internationaler Erhebungen.
Quelle: https://www.stigma-frei.at/empfehlungen ... rankungen/

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mo 8. Sep 2025, 18:04

ebner33 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 16:24 Der Amokläufer aus Graz war ebenfalls strafrechtlich unbescholten,und ist beim Bundesheer aber sehr deutlich durchgefallen.
Was in der Praxis in der Intesität doch eher selten ist.
Sich blöd stellen um untauglich zu sein und einem Zwangsdienst zu entgehen ist in der Intensität eher selten ?
Sogar Selbstverstümmelung ist ein weltweit verbreitetes Mittel um dem Militärdienst zu entgehen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverst%C3%BCmmelung
Ist natürlich nur eine Vermutung. Der bestandene Psychotest für die WBK deutet aber sehr darauf hin das er sich bei der Musterung absichtlich blöd gestellt hat.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mo 8. Sep 2025, 18:08

Hmmm, jetzt reden wir hier immer wieder über Datenschutz und DSGVO. Aber was kann man denn als normalsterblicher machen?
Tritt ihr jetzt aus ELGA aus und beantragt eine Löschung der Daten von der Stellung? Ist sowas überhaupt möglich?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mo 8. Sep 2025, 18:11

Auch wenn so manche Argumente schlüssig erscheinen. All jene, die weitere Verschärfungen fordern oder den Entwurf auch nur gutheißen, sollten nicht vergessen, dass mit jedem "verlorenen" LWB sich die Gruppe derer verkleinert, die für seine eigenen Rechte kämpfen wird. Und auch deren Schränke werden eines Tages leer sein.

Die Anzahl der Schusswaffendelikte sind seit Jahren stetig rückläufig. Kein Grund. das Waffg. wegen einem Einzelfall zu verschärfen, wie schlimm er auch gewesen sein mag.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mo 8. Sep 2025, 18:15

euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 18:11 Die Anzahl der Schusswaffendelikte sind seit Jahren stetig rückläufig. Kein Grund. das Waffg. wegen einem Einzelfall zu verschärfen, wie schlimm er auch gewesen sein mag.
Amen.
Volle Zustimmung.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von ebner33 » Mo 8. Sep 2025, 18:29

Poirot hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 18:15
euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 18:11 Die Anzahl der Schusswaffendelikte sind seit Jahren stetig rückläufig. Kein Grund. das Waffg. wegen einem Einzelfall zu verschärfen, wie schlimm er auch gewesen sein mag.
Amen.
Volle Zustimmung.
Dem stimme ich auch vollinhaltlich zu!
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von combatmiles » Mo 8. Sep 2025, 18:55

ebner33 hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 18:29
Poirot hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 18:15
euvassal hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 18:11 Die Anzahl der Schusswaffendelikte sind seit Jahren stetig rückläufig. Kein Grund. das Waffg. wegen einem Einzelfall zu verschärfen, wie schlimm er auch gewesen sein mag.
Amen.
Volle Zustimmung.
Dem stimme ich auch vollinhaltlich zu!
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