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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Kreizsakra
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Kreizsakra » Mi 10. Sep 2025, 07:28

McMonkey hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 20:36 Betrifft mich nicht, aber habe ich das richtig verstanden …..? (mein aktueller Kenntnisstand - Abänderungsantrag)

Langwaffe Kat. C

1. Wer sich vor z.B. 5Jahren oder länger zurück eine oder mehrere Kat. C gekauft hat, muss KEINE WBK lösen!?

2. Wer sich vor z.B. 5Jahren oder länger zurück eine oder mehrere Kat. C gekauft hat UND … vor einem Jahr eine weitere Kat. C gekauft hat, MUSS eine WBK lösen !?

Wenn dem so ist, wird das für den Händler spannend. Stichtagregelung und Ausnahme … In 5Jahren hat der erste genannte Fall den ganzen Altbestand verkauft und kauft sich eine Neue Kat. C und dafür muss er dann eine WBK lösen!?
Also,

Grundsätzlich: Die Rückwirkfrist für Anschaffungen von Kat C-Waffen soll 2 und nicht 5 Jahre betragen.

Zu 1. Korrekt, keine WBK Pflicht

Zu 2. Korrekt, außer derjenige besitzt schon eine WBK für Kat B und/oder Kat A

MrRiesa
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MrRiesa » Mi 10. Sep 2025, 07:32

..mich hat gestern ein Bekannter um Rat gefragt.. Zivi vor 5 Jahren.. vor gut einem Jahr hat er sich eine BDF gekauft..
Jetzt müsste er dafür ja die Wbk machen, was wiederum nicht geht wegen der 15j Zivildienst Sperre.. wie das wohl geregelt wird..?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Glock1768 » Mi 10. Sep 2025, 07:55

Die zivildienstsperre ist für waffen der kat b und nicht für c … wbk für c ist eine andere als eine für b

Sollte daher kein problem sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Mi 10. Sep 2025, 08:11

Kommt auch auf die Begründung an.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 10. Sep 2025, 08:11

Ich denke mir das es langfristig ohne WBK sehr sehr schwer sein wird alleine seine Kat C. Schusswaffe von A (daheim) nach B (Schießstand) zu transportieren. Stell mir nur eine Verkehrskontrolle vor die echt mühsam enden kann wenn man nicht gerade den Kaufbeleg aus vor 7 Jahren z.B. bei sich hat.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Mi 10. Sep 2025, 08:13

Das ZWR ist in 2 Minuten abgefragt. Dort ist auch das Datum der Registrierung vermerkt.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 10. Sep 2025, 08:40

titan hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 08:13 Das ZWR ist in 2 Minuten abgefragt. Dort ist auch das Datum der Registrierung vermerkt.
Ja da hast du recht, stimmt.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von botschinger » Mi 10. Sep 2025, 09:29

Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 13:42
Hat irgendwer einen Passus gefunden, wie das mit den WS in Zukunft geregelt werden soll? Ich mein, auch wenn die Griffstücke jetzt relevante Teile werden, dann braucht es eben 3 Zubehörplätze statt 2 für einen "extra Platz"... :violin:
Wie wird das dann bei einem AR15 gehandhabt ? 4 WS-Plätze ?
1 Lauf
2 Verschluss
3 Gehäuse
4 Lower

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SectionThree
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Mi 10. Sep 2025, 09:36

Alles was man zu einer Waffe zusammen bauen kann, wird wohl nur einen Platz belegen. Zubehörplätze gab es ja auch bisher schon, jetzt nehmen eben auch die bisher freien Griffstücke einen solchen ein.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von botschinger » Mi 10. Sep 2025, 09:57

SectionThree hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 09:36 wird wohl nur einen Platz belegen
Hast wahrscheinlich recht, aber dann eben einen Vollwertigen Platz.

Bin eben gerade am tüfteln, wie ich meine Wechselsysteme inkl. der künftig zu meldenden Griffstücke/Lower so arrangiere, damit ich mit den obligatorischen (x2) Zubehörplätzen auskomme. Ich sträube mich innerlich durch die Nachmeldung eine neue WBK lösen zu müssen. Wer weiß was den Obrigkeiten dann noch einfällt, weilst "zufällig" ein 2025er oder 2026er Datum auf der Karte hast.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Mi 10. Sep 2025, 10:10

Was genau willst arrangieren? :D entweder du meldest wie es gesetzlich dann vorgesehen ist oder eben nicht. Optionen hast da nicht wirklich

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von the_kole » Mi 10. Sep 2025, 10:12

Ich finde ja die Begründung dafür sehr abstrus:
"ist folglich für die Waffenfunktion
wesentlich und als wesentlicher Bestandteil einer Schusswaffe zu qualifizieren"
Jeder Abzug, jeder Schaft, jede Gasabnahme, Rückstoßfeder und vieles mehr ist "für die Waffenfunktion wesentlich"

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von MikeD » Mi 10. Sep 2025, 10:13

botschinger hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 09:29
Coolhand1980 hat geschrieben: Di 9. Sep 2025, 13:42
Hat irgendwer einen Passus gefunden, wie das mit den WS in Zukunft geregelt werden soll? Ich mein, auch wenn die Griffstücke jetzt relevante Teile werden, dann braucht es eben 3 Zubehörplätze statt 2 für einen "extra Platz"... :violin:
Wie wird das dann bei einem AR15 gehandhabt ? 4 WS-Plätze ?
1 Lauf
2 Verschluss
3 Gehäuse
4 Lower
Bei mir hat der Händler das WS (1-3) damals als "Wechselsystem mit Verschluß" gemeldet bzw. eingetragen.
Es hat auch nur EINE Seriennummer (am Lauf) und belegte bisher nur EINEN Zubehörplatz.
Wenn die Behörde das jetzt aufteilen möchte, müssen sie mir 2 weitere Zubehörplätze geben.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Mi 10. Sep 2025, 10:17

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 08:11 Ich denke mir das es langfristig ohne WBK sehr sehr schwer sein wird alleine seine Kat C. Schusswaffe von A (daheim) nach B (Schießstand) zu transportieren. Stell mir nur eine Verkehrskontrolle vor die echt mühsam enden kann wenn man nicht gerade den Kaufbeleg aus vor 7 Jahren z.B. bei sich hat.
Die Exekutive braucht nur ins ZWR schauen. Problem gelöst.

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McMonkey
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von McMonkey » Mi 10. Sep 2025, 10:19

Steppenwolf hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 08:11 Ich denke mir das es langfristig ohne WBK sehr sehr schwer sein wird alleine seine Kat C. Schusswaffe von A (daheim) nach B (Schießstand) zu transportieren. Stell mir nur eine Verkehrskontrolle vor die echt mühsam enden kann wenn man nicht gerade den Kaufbeleg aus vor 7 Jahren z.B. bei sich hat.
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 08:40
titan hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 08:13 Das ZWR ist in 2 Minuten abgefragt. Dort ist auch das Datum der Registrierung vermerkt.
Ja da hast du recht, stimmt.
Dann müsste im ZWR bei all jenen die keine WBK benötigen, ein Vermerk stehen. Viel Arbeit für die Behörde. In ein paar Jahren erinnert sich "niemand" mehr an den genauen Stichtag.
Es bleibt spannend, wie so viele andere Änderungen.
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.

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