MikeD hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 10:13
...................................................................
Bei mir hat der Händler das WS (1-3) damals als "Wechselsystem mit Verschluß" gemeldet bzw. eingetragen.
Es hat auch nur EINE Seriennummer (am Lauf) und belegte bisher nur EINEN Zubehörplatz.
Wenn die Behörde das jetzt aufteilen möchte, müssen sie mir 2 weitere Zubehörplätze geben.
[/quote]
So Deine nach § 23 (3) "zugestandenen" Zubehörplätze schon aufgebraucht sind.....dann ja.
(3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist
der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen
von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der
Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer
behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1
zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen
Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.
Siehe auch: Siehe: Dem § 58 werden folgende Abs. 23 bis 38 angefügt:....
„(23) Wer zum gemäß§ 62 Abs. 23 kundzumachenden Zeitpunkt einen wesentlichen Bestandteil für
Schusswaffen der Kategorie A oder B besitzt, der davor nicht unter § 2 Abs. 2 oder § 5 Abs. 1 Z 2 fiel,
sowie über die entsprechende waffenrechtliche Bewilligung verfügt, hat diesen der Behörde oder - sofern
es sich um Kriegsmaterial handelt - dem Bundesminister für Landesverteidigung innerhalb von zwei Jahren
zu melden oder einem Berechtigten zu überlassen.
Die Behörde hat, sofern die Anzahl der erlaubten
wesentlichen Bestandteile gemäß § 23 Abs. 3 bereits ausgeschöpft ist, dem Betroffenen eine zusätzliche
Bewilligung gemäß § 23 Abs. 3 für diesen wesentlichen Bestandteil zu erteilen. Handelt es sich hierbei um
wesentliche Bestandteile für Kriegsmaterial, hat der Bundesminister für Landesverteidigung mit Bescheid
eine zusätzliche Bewilligung zum Besitz dieses wesentlichen Bestandteils zu erteilen (§ 23 Abs. 3). Die
zusätzliche Bewilligung erlischt, sobald der Berechtigte nicht mehr Inhaber dieses wesentlichen
Bestandteils ist.
Quelle:
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 707647.pdf
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.