Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
BartimäusOhneBart
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 34
Registriert: Do 21. Aug 2025, 20:08

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mi 10. Sep 2025, 17:15

Servus allerseits!

Ich habe beim Psychologen angegeben dass ich die WBK für Selbstverteidigung und fürs gelegentliche sportliche Schießen beantragen will. Das hat auch alles geklappt, aber am Bescheid steht jetzt nur etwas von Sportschießen und nichts von Selbstverteidigung.

Bei der BH will ich allerdings wieder Selbstverteidigung (und gelegentlich Sportschießen) angeben. Wird das ein Problem, weil auf dem Zettel vom Psychologen nix davon steht?

Benutzeravatar
panhandle
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1264
Registriert: Do 9. Jun 2016, 16:53
Wohnort: Graz

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von panhandle » Mi 10. Sep 2025, 17:17

???? Wieso steht beim "Psychotest" überhaupt eine "Begründung" drauf.... finde ich komisch.

NACHTRAG: Habe gerade bei jemanden nachgefragt, der den Test auch erst kürzlich gemacht hat. Also bei seinem Bescheid/Gutachten wurde da nichts in dieser Richtung vermerkt..... was auch zumindest meiner Meinung nach, den Doc nix angeht.....

g
Willi
Zuletzt geändert von panhandle am Mi 10. Sep 2025, 17:24, insgesamt 1-mal geändert.
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

fast12
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1816
Registriert: Mi 22. Mär 2017, 19:27

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von fast12 » Mi 10. Sep 2025, 17:19

rhodium hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 16:51 Was mich auch interessieren würde: wie erfolgt da die Kommunikation zur WBK-Verpflichtung?
Gleich wie die Kommunikation 2019 erfolgte, das völlig harmlose Plastikteile, die vorher für jedes Kind frei erhältlich waren (Magazine) auf einmal "Kategorie A" sind und einer Ausnahmegenehmigung bedürfen.

BartimäusOhneBart
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 34
Registriert: Do 21. Aug 2025, 20:08

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mi 10. Sep 2025, 17:29

panhandle hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 17:17 ???? Wieso steht beim "Psychotest" überhaupt eine "Begründung" drauf.... finde ich komisch.

NACHTRAG: Habe gerade bei jemanden nachgefragt, der den Test auch erst kürzlich gemacht hat. Also bei seinem Bescheid/Gutachten wurde da nichts in dieser Richtung vermerkt..... was auch zumindest meiner Meinung nach, den Doc nix angeht.....

g
Willi
Danke für deine Antwort und danke fürs nachfragen!

Es steht drauf Zitat: "In der Exploration gibt Herr... an, Kenntnis darüber zu haben, dass er einen Rechtsanspruch auf die Erteilung eines waffenrechtlichen Dokumentes besitzt. Weiters gibt er an, evtl. Schiesssport ausüben zu wollen und die Gesellschaft von anderen Menschen zu suchen, die sich ebenfalls für Schiesssport interessieren. sowie möglicherweise zukünftig in der Traditionspflege im ländlichen Raum aktiv zu sein. Aus diesen Gründen benötige er eine Waffenbesitzkarte."

Wir haben auch über den Schießsport gesprochen, aber wie gesagt mag ich nicht als Sportschütze dann verpflichtet sein bei Wettbewerben mitzumachen, und will deswegen auf "Selbstverteidigung" beantragen.

Benutzeravatar
panhandle
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1264
Registriert: Do 9. Jun 2016, 16:53
Wohnort: Graz

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von panhandle » Mi 10. Sep 2025, 17:34

Interressant, da hat der Doc wohl eine "Fleißaufgabe" gemacht....aus welchen Gründen auch immer.

Zu meinem Nachtrag.... ja, unser Enkel hat erst kürzlich den Test gemacht.... aber eine Begründung als solches war auch beim Gespräch kein "schlagendes" Argument/Thema...... witzig.
Wo warst denn da ( Stadt )?

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

euvassal
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 277
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 19:56

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mi 10. Sep 2025, 17:35

Gib beim Antrag der Behörde halt SV und Sportschießen an. Wird niemand weiter interessieren.

BartimäusOhneBart
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 34
Registriert: Do 21. Aug 2025, 20:08

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mi 10. Sep 2025, 17:39

panhandle hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 17:34 Interressant, da hat der Doc wohl eine "Fleißaufgabe" gemacht....aus welchen Gründen auch immer.

Zu meinem Nachtrag.... ja, unser Enkel hat erst kürzlich den Test gemacht.... aber eine Begründung als solches war auch beim Gespräch kein "schlagendes" Argument/Thema...... witzig.
Wo warst denn da ( Stadt )?

g
Willi
War in Wien, und der Psychologe ist sehr erfahren, also hoffe ich dass das eben alles so passt. Aber bei der BH nachfragen ob das so passt wäre blöd, da geb ich ihnen sonst einen Grund es abzulehnen...
Das ganze mit Schießsport steht auch unter "eventuell", also hoffe ich dass ich mich deswegen nicht als Sportschütze eintragen muss und dann Sport Nachweise erbringen muss.

BartimäusOhneBart
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 34
Registriert: Do 21. Aug 2025, 20:08

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mi 10. Sep 2025, 17:40

euvassal hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 17:35 Gib beim Antrag der Behörde halt SV und Sportschießen an. Wird niemand weiter interessieren.
Wenn man zwei Dinge angeben kann werd ich das so machen. Aber wenn ich Sportschütze und SV angebe, muss ich dann an Wettbewerben teilnehmen und die Ergebnisse nachweisen????

BartimäusOhneBart
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 34
Registriert: Do 21. Aug 2025, 20:08

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mi 10. Sep 2025, 17:41

euvassal hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 17:35 Gib beim Antrag der Behörde halt SV und Sportschießen an. Wird niemand weiter interessieren.
Wenn man zwei Dinge angeben kann werd ich das so machen. Aber wenn ich Sportschütze und SV angebe, muss ich dann an Wettbewerben teilnehmen und die Ergebnisse nachweisen????

Benutzeravatar
panhandle
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1264
Registriert: Do 9. Jun 2016, 16:53
Wohnort: Graz

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von panhandle » Mi 10. Sep 2025, 17:42

Na na, lass das mal so "stehen".....also ned schon im Vorfeld bei der Behörde "Wind" erzeugen.
Mach ganz normal Deinen Antrag und gut is....
Des wird scho....

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

euvassal
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 277
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 19:56

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mi 10. Sep 2025, 17:43

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 17:41
euvassal hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 17:35 Gib beim Antrag der Behörde halt SV und Sportschießen an. Wird niemand weiter interessieren.
Wenn man zwei Dinge angeben kann werd ich das so machen. Aber wenn ich Sportschütze und SV angebe, muss ich dann an Wettbewerben teilnehmen und die Ergebnisse nachweisen????
Nein, hätte ich noch nie gehört. Warum kommst du immer darauf? Würde auch Waffensammeln noch dazunehmen.
Edit:Wenn etwas nicht geht, wird dir der Sachbearbeiter das schon sagen!

Benutzeravatar
Steppenwolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2887
Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
Wohnort:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Mi 10. Sep 2025, 17:48

Dann gibst halt Sportschütze und Waffensammler an….sei a bissl Kreativ wenn du schon so einen kreativen Sachbearbeiter vor dir hast 😏
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

Benutzeravatar
panhandle
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1264
Registriert: Do 9. Jun 2016, 16:53
Wohnort: Graz

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von panhandle » Mi 10. Sep 2025, 17:50

Die Sportschützensache wird erst bei einer Erweiterung "schlagend"...... aber da hast eh no Zeit...

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

euvassal
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 277
Registriert: Sa 5. Dez 2015, 19:56

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Mi 10. Sep 2025, 17:57

Ich würde immer SV mit reinnehmen. Also SV, Sportschießen und Sammeln.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37185
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Mi 10. Sep 2025, 18:03

Es kann immer nur ein grund angegeben werden
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Antworten