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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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jirgel
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von jirgel » Do 11. Sep 2025, 09:50

Fals es wem Interessiert der Verein bittet um Unterstützung.
Werte Freunde des legalen Waffenbesitzes,

es ist Eile geboten die Stellungnahmen zur Gesetzesänderung zu unterstützen.
Es können noch bis zum 15. September Stellungnahmen abgegeben oder unterstützt werden, danach endet die Frist.
Je mehr Unterstützungserklärungen eine Stellungnahme bekommt, umso ernster wird sie genommen.
Wie haben mit unseren Anwälten eine intensiv ausgearbeitete Stellungnahme abgegeben, bitte hier so viele Unterstützungserklärungen wie möglich abgeben und auch an euren Bekanntenkreis weiterleiten.
Ihr könnt auch gerne eine eigene Stellungnahme auf der Parlamentsseite abgeben und hier gerne unseren Text oder Teile daraus verwenden. Wenn ihr wollt könnt ihr auch dabei anonym bleiben.

Zum Ablauf:
Unsere Stellungnahme auf der Parlamentsseite findet ihr hier:

1. https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... dStage=100

2. Anklicken: „Hier können sie diese Stellungnahme unterstützen“

3. Danach eure Daten in die entsprechenden Felder eingeben.

4. Ihr müsst dann einen Sicherheitscode eingeben, welcher in dem blauen Feld kommt (Nachweis, dass ihr kein Roboter seid)

5. Ihr bekommt dann auf eure Mailadresse (Achtung Spamordner) eine Email mit dem Absender „Buergerbeteiligung“. In dieser Mail auf „ Zustimmungserklärung bestätigen“ klicken. Erst dann ist eure Unterstützung abgegeben.

Als zweites ersuchen wir um Unterstützung der Stellungnahme der NÖ Landesregierung:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/215/
Das Amt der NÖ Landesregierung äußert hier Kritik an der verkürzten Begutachtungsfrist von 14 Tagen anstatt der normalen 6 Wochen.

Wie geht es weiter?
Stellungnahmen und Unterstützungserklärungen müssen bis zum 15. September abgegeben werden, am 16. September endet die Frist.
Der Innenausschuss tagt laut Arbeitsplan vom 16.-18.09., hier können die Stellungnahmen bearbeitet werden.
Am 24. und 25. September tagt das Plenum (Nationalrat im Parlament). Hier könnte theoretisch schon das neue Gesetz in seiner endgültigen Form beschlossen werden. Aufgrund der komplexen Thematik und der vielen Einbringungen kann der Beschluss aber auch auf eine spätere Sitzung verschoben werden, zB 15./16. Oktober.

Hinter den Kulissen:
In den letzten Wochen seit Graz hat unser Team jeden Tag mit Anwälten, Lobbyisten, Psychologen und Politologen gearbeitet, analysiert und ausgewertet, unzählige Besprechungen abgehalten, mit den zuständigen Sachbearbeitern des BMI und vielen Vertretern der Politik gearbeitet.
Einige Erfolge konnten wir dabei erzielen.
Nachdem die Waffengegner intensiv an den Verschärfungen arbeiten und hier ebenfalls noch probieren die eine oder andere Verschärfung durchzusetzen, müssen wir bis zur endgültigen Inkrafttretung des neuen Gesetzes Stillschweigen über die Verhandlungen bewahren, um den Waffengegnern keine neuen Ideen für ihre Verbotsfantasien zu liefern.

Für die nächste Woche haben wir 2 Teams gebildet:
Unsere sorgfältige Arbeit der letzten Jahre hat sich bewährt, wir haben viele motivierte und hochqualifizierte Mitglieder für unsere vielfältigen Aufgaben:
Team 1: Politisch erfahren und rechtskundig, hier wird Kontakt bei Vertretern der Politik gesucht um bei der Abstimmung im Plenum für unsere Sache zu stimmen, also gegen das neue Gesetz, bzw noch die eine oder andere Verschärfung abzumildern.
Team 2: ebenfalls nächste Woche findet die Weltkonferenz der großen Verbände in Washington DC, USA statt. Wir wurden aufgefordert dort über die aktuelle Lage in Österreich zu berichten und hoffen auf Unterstützung aus dem Ausland.
Der derzeitige Gesetzesentwurf hat auch internationale Auswirkungen, nicht nur auf den wirtschaftlichen Absatzmarkt Österreich, auch auf den Nachwuchs im Schießsport bei Veranstaltungen im Ausland wie zB bei den Olympischen Spielen.

Wir hoffen auf Verständnis, dass bei dieser Arbeitsauslastung nächste Woche bis zum 21.09. keine Emails oder Telefonate entgegengenommen werden.
Den einen oder anderen sehen wir Samstag/ Sonntag noch beim Schießen in Jagerberg.

Dieser Newsletter ist lagebedingt etwas länger geworden, bitte nicht vergessen nach oben zu scrollen und eine Unterstützungserklärung abzugeben.
Zusammenstehen, es geht um unsere Rechte und um unseren Besitz!

Euer Team des Verein

Steyrer
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steyrer » Do 11. Sep 2025, 09:53

Nordi hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 09:04 Hat jemand zufällig die Stellungnahme vom Austria Arms gesehen? Dort wird gesagt das ALLE Kat C Besitzer, auch jene die LÄNGER ALS 2 Jahre ihre C KAT Waffen haben die WBK beantragen müssen...

Ich bin jetzt verwirrt...ich dachte dieser Unsinn würde "nur" für die Käufer der letzten 2 Jahre gelten...aber die AA Jungs sagen jetzt es gilt für alle? Was den jetzt? 0o
Soweit ich verstanden habe brauchen sie bei einem Neuerwerb eine WBK.
"... weiterhin rechtmäßig besitzen..."

befluegeltkostbarer
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von befluegeltkostbarer » Do 11. Sep 2025, 12:20

Nordi hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 09:04 Hat jemand zufällig die Stellungnahme vom Austria Arms gesehen? Dort wird gesagt das ALLE Kat C Besitzer, auch jene die LÄNGER ALS 2 Jahre ihre C KAT Waffen haben die WBK beantragen müssen...

Ich bin jetzt verwirrt...ich dachte dieser Unsinn würde "nur" für die Käufer der letzten 2 Jahre gelten...aber die AA Jungs sagen jetzt es gilt für alle? Was den jetzt? 0o
Lösungsvorschläge / Forderungen als Fachhändler an das neue Waffengesetz:
- Aufhebung der Stückzahlen-Beschränkung bei den Waffenbesitzkarten in der
Kategorie B. Die Schweiz, Slowenien, Tschechische und Slowakische Republik
haben keine Platzbeschränkungen. Warum nicht auch in Österreich? In unseren
Nachbarländern gibt es durch diese Regelung keine erhöhte Deliktsrelevanz mit
legalen Schusswaffen. Eine Aufhebung der Platzbeschränkung bewirkt eine
Verschlankung in der Verwaltung und schafft jene Kapazitäten, die durch die neue
Waffengesetzesnovelle erforderlich werden. Der österreichische Waffenhandel
könnte damit seinen Umsatzverlust kompensieren und unsere Arbeitsplätze erhalten.

Die haben Träume.....

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von L3MNTRIX » Do 11. Sep 2025, 13:00

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 12:20
Nordi hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 09:04 Hat jemand zufällig die Stellungnahme vom Austria Arms gesehen? Dort wird gesagt das ALLE Kat C Besitzer, auch jene die LÄNGER ALS 2 Jahre ihre C KAT Waffen haben die WBK beantragen müssen...

Ich bin jetzt verwirrt...ich dachte dieser Unsinn würde "nur" für die Käufer der letzten 2 Jahre gelten...aber die AA Jungs sagen jetzt es gilt für alle? Was den jetzt? 0o
Lösungsvorschläge / Forderungen als Fachhändler an das neue Waffengesetz:
- Aufhebung der Stückzahlen-Beschränkung bei den Waffenbesitzkarten in der
Kategorie B. Die Schweiz, Slowenien, Tschechische und Slowakische Republik
haben keine Platzbeschränkungen. Warum nicht auch in Österreich? In unseren
Nachbarländern gibt es durch diese Regelung keine erhöhte Deliktsrelevanz mit
legalen Schusswaffen. Eine Aufhebung der Platzbeschränkung bewirkt eine
Verschlankung in der Verwaltung und schafft jene Kapazitäten, die durch die neue
Waffengesetzesnovelle erforderlich werden. Der österreichische Waffenhandel
könnte damit seinen Umsatzverlust kompensieren und unsere Arbeitsplätze erhalten.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Do 11. Sep 2025, 13:02

Es wäre ja von der Regierung nur konsequent. Man wollte ja den Zugange zum Waffenbesitz schwerer machen bzw. genauer überwachen, aber den legalen Besitz weiter ermöglichen.

Wenn man eh schon so genau überwacht wird macht die Stückzahlgrenze erst recht keinen Sinn mehr.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von titan » Do 11. Sep 2025, 13:04

Edit: falls jemand den aktuellen Entwurf über die Parlament.gv.at Seite sucht. Der ist gut versteckt.

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/ ... dStage=105

Man muss allerdings im Reiter links auf "Ausschussberatungen NR" klicken und das Dokument herunterladen. Keine Textgegenüberstellung.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Do 11. Sep 2025, 13:26

rider650 hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 05:49
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mi 10. Sep 2025, 19:43 Google sagt dass ab 2019 strengere Regeln gelten wer als "Sportschütze" angesehen wird. Kann das wer bestätigen? Weil falls ich dann gezwungen bin zu 4 Bewerben im Jahr zu gehen, geb ich lieber nur SV an
Es gibt im derzeitigen österreichischen Waffengesetz 3 'Stufen' des Sportschützen.

Die erste erreichst du beim Erstantrag einfach, in dem du sagts, du willst Sportschießen. Weiter ist nichts nötig, nur die Behauptung.

Die zweite 'Stufe' brauchst du z.B. für den Erwerb von KW-Hohlspitz Munition oder die Erweiterungen nach §23 (2b) - im wesentlichen Vereinsmitgliedschaft ohne Teilnahme an Wettbewerben.

Die letzte und schwierigste 'Stufe' ist für die Berechtigung für große Magazine nötig. Die ist in §11b geregelt.

Für Erweiterungen nach Ermessen wurde bis jetzt meist Wettbewerbsteilnahme gefordert, aber keine Vereinsmitgliedschaft. Da es hier um Ermessen der Behörden geht gibt es keine festen Regeln - jede Behörde kann verlangen, was sie will.

Generell würde ich dir empfehlen, bei rechtlichen Dingen nicht 'google' zu befragen, denn das spuckt alles mögliche als Ergebnis aus, besonders gerne deutsches Recht. Schau im Waffengesetz https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016, in der Verordnung https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006074 und im Runderlass https://www.kirschner-recht.at/der-aktu ... 4-12-2019/. Das, und Gerichtsurteile sowie BMI-Verlaubarungen sind offizielle Quellen, und nichts anderes.

Danke, das erklärts perfekt!
Genau das hat mich verwirrt, dass es da so viele Unterschiede gibt.

Dann gebe ich Sportschießen an, und hab kein Auflagen (Wettbewerbe,...) zu erfüllen. Erst wenn ich die WBK erweitern will kommen die Listen und Wettbewerbe. So hätt ich das jetzt verstanden.

Ist es noch immer so dass die Behörde den Antrag auf Selbstverteidigung annehmen MUSS? Oder hab ich genau die selben Chancen egal ob ich SV oder Sportschütze angeben?


In jedem Fall ist alle 5 Jahre der Waffenführerschein (oder Ergebnislisten) Pflicht, so wie ich das verstehe.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Kreizsakra » Do 11. Sep 2025, 13:29

Nordi hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 09:04 Hat jemand zufällig die Stellungnahme vom Austria Arms gesehen? Dort wird gesagt das ALLE Kat C Besitzer, auch jene die LÄNGER ALS 2 Jahre ihre C KAT Waffen haben die WBK beantragen müssen...

Ich bin jetzt verwirrt...ich dachte dieser Unsinn würde "nur" für die Käufer der letzten 2 Jahre gelten...aber die AA Jungs sagen jetzt es gilt für alle? Was den jetzt? 0o
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 707647.pdf

Kat C-Waffen länger als 2 Jahre besessen:

(31) Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 das 21. Lebensjahr
vollendet haben, und die eine Schusswaffe der Kategorie C rechtmäßig besitzen, die sie vor mehr als zwei
Jahren vor Kundmachung des Bundesgesetzes
BGB!. I Nr. XXX/202X registriert haben, ist der Besitz der
im Zeitpunkt des Inkrafttretens auf sie registrierten Schusswaffen der Kategorie C weiterhin zulässig.


Kat C-Waffen kürzer als 2 Jahre besessen:

(32) Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 eine Schusswaffe der Kategorie C
rechtmäßig besitzt, das 21. Lebensjahr vollendet hat, über keine waffenrechtliche Bewilligung verfügt und
die erste Registrierung einer Schusswaffe der Kategorie C innerhalb von zwei Jahren vor Kundmachung
des Bundesgesetzes
BGB!. I Nr. XXX/202X oder bis zum Inkrafttreten vorgenommen wurde, hat bei der
Behörde innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten einen Antrag auf Ausstellung einer entsprechenden
waffenrechtlichen Bewilligung (zB Waffenbesitzkarte)
zu stellen oder die Schusswaffe der Kategorie C
einem Berechtigten zu überlassen. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, hat er die Schusswaffe der
Kategorie C binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides einem Berechtigten zu
überlassen.


Weiter: wenn du schon eine WBK / WP in Kat B und/oder Kat A hast betrifft dich das nicht, da ein solches waffenrechtliches Dokument auch den Besitz von Kat C Waffen erlaubt.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Atscha » Do 11. Sep 2025, 13:40

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 13:26 Ist es noch immer so dass die Behörde den Antrag auf Selbstverteidigung annehmen MUSS? Oder hab ich genau die selben Chancen egal ob ich SV oder Sportschütze angeben?
Nach §21 hat (also muss) die Behörde dir eine WBK auszustellen, wenn du alle Kriterien erfüllst (Verlässlichkeit, Psychotest etc.) und einen im Gesetz genannten Grund (glaubhaft) nennst; die sind alle in §22 gelistet.
Unter anderem eben Selbstverteidigung oder Schießsport. Eine „Gewichtung“ der Gründe gibt es nicht. D.h. Dein Antrag wird auf jeden Fall angenommen, wenn du einen nach §22 gelisteten Grund nennst und eben sonst auch alles erfüllst.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Do 11. Sep 2025, 14:31

Danke für eure Antworten!
Die Behörde verlangt jetzt dass ich den Bescheid von der Stellung (Musterung) mitnehme....gibt's dazu eine Rechtsgrundlage? Als ich nachgefragt habe, hat mir die Dame gesagt das ist per Entlass so geregelt worden.... Aber irgendwie ist mir nicht ganz wohl dabei.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von trenck » Do 11. Sep 2025, 14:43

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 14:31 Danke für eure Antworten!
Die Behörde verlangt jetzt dass ich den Bescheid von der Stellung (Musterung) mitnehme....gibt's dazu eine Rechtsgrundlage? Als ich nachgefragt habe, hat mir die Dame gesagt das ist per Entlass so geregelt worden.... Aber irgendwie ist mir nicht ganz wohl dabei.
Ist nervig, aber in der dzt. Situation wohl nicht zu umgehen. Wenn auf dem Bescheid von der Stellung nicht draufsteht, dass Du geisteskrank bist, was soll sein?

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"Hinter ihrem Gerede von Diversität, Demokratie und Toleranz steckt nichts anderes als der unverhohlene Wunsch, Widerspruch, Kritik und schlussendlich die Freiheit selbst zu eliminieren."
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Do 11. Sep 2025, 15:31

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 13:26Dann gebe ich Sportschießen an......
Also 1x sage ich es noch....Sollte wirklich nur eine Rechtfertigung möglich sein, würde ich SV angeben.
Ich halte das Recht auf Selbstverteidigung mit Schusswaffe als den wichtigsten Punkt im ganzen Waffg.

Aber ist nur meine persönliche Meinung, es ist deine Entscheidung!

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von SectionThree » Do 11. Sep 2025, 16:05

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Do 11. Sep 2025, 14:31 Die Behörde verlangt jetzt dass ich den Bescheid von der Stellung (Musterung) mitnehme
Ja, war bei mir auch so. Wobei mir das „Statusblatt“ niemals ausgehändigt wurde und ich das also vom zuständigen MilKdo erst anfordern musste.
....gibt's dazu eine Rechtsgrundlage?
Ich sage nein, aber wenn du deine WBK zeitnah haben willst, musst du wohl gute Miene zum bösen Spiel machen. Oder du wartest auf einen abweisenden Bescheid und gehst dann zum Verwaltungsgericht. Dauert halt >1 Jahr, alles in allem.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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