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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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BartimäusOhneBart
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von BartimäusOhneBart » Fr 12. Sep 2025, 23:26

Poirot hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 09:49
Archbishop Gumby hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 09:26 Jagdkarte ersetzt das psychologische Gutachten beim Antrag auf WBK/WP, laut Entwurf.
Ist bekannt ob die WBK Gültigkeit dann daran geknüpft ist das die Jagdkarte jährlich eingezahlt wird ?
Ja, genau so ist es meines Wissens nach. Jagdkarten ersetzen nur die WBK, wenn sie eingezahlt sind. Somit kann jemand mit Jagdkarte der nie einen Psychotest gesehen hat, mit jemandem mit einer WBK gleichgestellt sein. Ich hinterfrags gar nimma...

FdH22
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » Fr 12. Sep 2025, 23:43

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 23:20
Also die "Begutachtungsfrist", die eigentlich 6 Wochen sein sollte, wurde auf 2 Wochen verkürzt. Anscheinend sind Stellungnahmen der Knechte und ein durchdachter Entwurf unerwünscht, und es muss schnell schnell gehen.
Was glaubst wohl warum?

Glaubst das diese Regierung noch lange im Amt bleiben wird? :mrgreen:
Wo täglich bekannt wird wie´s die abgepressten Steuergelder für ihre eigenen Spasseteln vergeuden? :mrgreen:
Wo täglich mehr Firmen baden gehen? :mrgreen:
Jetzt wo´s beschlossen haben noch mehr die Pensionisten zu rupfen? :mrgreen:
Und die Nato-Beate will das wir Österreicher am Krieg teilnehmen? :mrgreen:

Da brauchst keine Glaskugel........

Sorry, ist a bissl OT, u. würde in F&Ä-thread passen

Der_David
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Der_David » Sa 13. Sep 2025, 01:19

Die öffentliche Stellungnahme von Austria Arms wirft kein gutes Licht auf deren Laden:
Ein"Verbot des Waffenhandels von Privat zu Privat für alle Waffenkategorien" wird dort ganz offen gefordert

Na da werden die Kunden sicher aus Dank Schlange vor eurem Geschäft stehen, mit der Einstellung... :headslap:

Wer unterstützt so eine Stellungsnahme?

glockfun
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von glockfun » Sa 13. Sep 2025, 07:57

Der_David hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 01:19 Die öffentliche Stellungnahme von Austria Arms wirft kein gutes Licht auf deren Laden:
Ein"Verbot des Waffenhandels von Privat zu Privat für alle Waffenkategorien" wird dort ganz offen gefordert

Na da werden die Kunden sicher aus Dank Schlange vor eurem Geschäft stehen, mit der Einstellung... :headslap:

Wer unterstützt so eine Stellungsnahme?
Ich hab die Stellungnahme nicht gelesen und will dir hier nur eine Info geben warum vielleicht Kat C gerade privat ein Thema wurde.

Was glaubst wieviele C Waffen jedes Jahr verschwinden, wieviele nicht korrekt umregistriert werden, wieviele nocht alter Bestand nicht registrierter sind? Eine Menge.

6 Wochen Zeit und sogar später gehts noch (Amnestieregeln bei C). Eigentlich keine Kontrolle außer bei Waffenverbot oder Tod idR.

Bei Fällen von Sachwalterschaft oder Erbschaft fehlen oft plötzlich die Waffen.

Registrierung selbst ist ein Meldeakt (Anwesenheit aller nicht nötig, auch der Waffen nicht). Das kannst per Vollmacht und Schreiben auch beauftragen
Wieviele demente Opas da noch eine oder andere "gemeldet" haben will ich gar nicht wissen.

Fakt ist so machst neue "verschwundene" Waffen abseits der alten K98 oder Kat D Jagdlfinten wo keiner informiert wurde das mann die jetzt melden muss. (Bissl ironie)

Der Normalo Sammler Sportschütze oder Jäger wird das nicht ganz verstehen weil er mit Waffe ganz bestimmte Objekte zur Nutzung verbindet. Technik Eigenschaften Spezialgeräte. Derjenige der nur 1x wo quasi irgendeine illegale Waffe braucht (na warum wohl) hat hier eine niederschwellige Möglichkeit.

Das es kriminell ist steht außer Frage. Das man woanders auch illegal Material kriegt wenn man will (und mehr zahlt) mach es nicht weniger kriminell


Soll die Novelle nicht gutheißen aber die Besorgungswege sind den Behörden nunmal gut bekannt. Von denen die gar nur rankommen wollen und nicht erst verschwinden lassen mal abgesehen: Wenn dann ein Terror-Junge nach München fährt oder der Puffbaron auf Ausgang was anstellt hat es halt eine Auswirkung auf alle

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steyrer » Sa 13. Sep 2025, 08:27

FdH22 hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 23:43
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 23:20
Also die "Begutachtungsfrist", die eigentlich 6 Wochen sein sollte, wurde auf 2 Wochen verkürzt. Anscheinend sind Stellungnahmen der Knechte und ein durchdachter Entwurf unerwünscht, und es muss schnell schnell gehen.
Was glaubst wohl warum?

Glaubst das diese Regierung noch lange im Amt bleiben wird? :mrgreen:
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Und die Nato-Beate will das wir Österreicher am Krieg teilnehmen? :mrgreen:

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Sorry, ist a bissl OT, u. würde in F&Ä-thread passen
Zwar sehr off topic, aber Regierungen mit sinkenden Umfragewerten sind die stabilsten. Bei Neuwahlen wären sie weg vom Futtertrog. Eventuell tauscht eine Partei ihren Schauspieler...
Bei der Performance dieser Regierung "dienen" sie durch, mach dir keine Hoffnung!

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Steppenwolf
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Sa 13. Sep 2025, 08:49

Steyrer hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 08:27
FdH22 hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 23:43
BartimäusOhneBart hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 23:20
Also die "Begutachtungsfrist", die eigentlich 6 Wochen sein sollte, wurde auf 2 Wochen verkürzt. Anscheinend sind Stellungnahmen der Knechte und ein durchdachter Entwurf unerwünscht, und es muss schnell schnell gehen.
Was glaubst wohl warum?

Glaubst das diese Regierung noch lange im Amt bleiben wird? :mrgreen:
Wo täglich bekannt wird wie´s die abgepressten Steuergelder für ihre eigenen Spasseteln vergeuden? :mrgreen:
Wo täglich mehr Firmen baden gehen? :mrgreen:
Jetzt wo´s beschlossen haben noch mehr die Pensionisten zu rupfen?
Und die Nato-Beate will das wir Österreicher am Krieg teilnehmen?

Da brauchst keine Glaskugel........

Sorry, ist a bissl OT, u. würde in F&Ä-thread passen
Zwar sehr off topic, aber Regierungen mit sinkenden Umfragewerten sind die stabilsten. Bei Neuwahlen wären sie weg vom Futtertrog. Eventuell tauscht eine Partei ihren Schauspieler...
Bei der Performance dieser Regierung "dienen" sie durch, mach dir keine Hoffnung!
Leider wahr! Tick, Trick und Track brauchen sich heute mehr als gestern und sind in der Selbstdarstellung und Symbolpolitik zu finden aber realpolitisch ist es eine Katasprophe aber wem interessiert heut zu tage Realpolitik? :roll:

Alleine das Ziel die Inflation auf 2% zu drücken bis nächstes Jahr heißt übersetzt = wir machen gar nichts denn laut Prognosen wird sich nächstes Jahr die Inflation sowieso nach unten bewegen und sogar unter 2%. Dann klopf ma uns kräftig auf die Schultern.

Aber keine Sorge, auch die Opposition hat kein Rezept dagegen. :whistle:
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von mikonis » Sa 13. Sep 2025, 08:58

Wenn ich das richtig lese, ist mit der Überlassung einer Jagdwaffe Kategorie C unter 3 Tagen immer eine Registrierungspflicht jedoch keine Meldepflicht verbunden. Das heißt, wenn ich meinem Sohn meine Büchse für den Ausgang ins Revier borge, muss ich das dokumentieren. Das war bisher nicht notwendig. Das heißt, ich muss ein Papierl mit dem richtigen Datum ausfüllen und unterschreiben (lassen), damit ich durch einen Verstoß gegen die Registrierungspflicht nicht als „unzuverlässig“ eingestuft werde. Was mir ein Waffenverbot einbringen könnte.

Genau die gewünschte Tätigkeit für 3 Uhr morgens. Also nix mit „für die Jäger bleibt alles gleich“.
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befluegeltkostbarer
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von befluegeltkostbarer » Sa 13. Sep 2025, 10:08

glockfun hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 07:57
Soll die Novelle nicht gutheißen aber die Besorgungswege sind den Behörden nunmal gut bekannt. Von denen die gar nur rankommen wollen und nicht erst verschwinden lassen mal abgesehen: Wenn dann ein Terror-Junge nach München fährt oder der Puffbaron auf Ausgang was anstellt hat es halt eine Auswirkung auf alle
Sehr gutes Argument.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Sa 13. Sep 2025, 11:17

befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 10:08
glockfun hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 07:57
Soll die Novelle nicht gutheißen aber die Besorgungswege sind den Behörden nunmal gut bekannt. Von denen die gar nur rankommen wollen und nicht erst verschwinden lassen mal abgesehen: Wenn dann ein Terror-Junge nach München fährt oder der Puffbaron auf Ausgang was anstellt hat es halt eine Auswirkung auf alle
Sehr gutes Argument.
Bei allem gebotenem Respekt:
Bullshit!

Warum sollten bei kat B überlassungen weniger waffen verloren gehen wenn die meldung beim händler erfolgt und nicht durchs amt.

Sag mir nur einen einzigen grund.

Sollte angedacht sein das in echtzeit im ZWR durchzuziehen: das ist vollkommen absurd.

Wir haben regelmässig länger dauernde ausfälle von entweder
- ID Austria Login
- internet
- ZWR
Usw

Und wennst mal reinkommst dann fliegst alle paar minuten raus,
Oder es gibt klärungsbedarf der der rüchsprache mit der behörde bedarf.
Doppelte waffen
Falsche seriennummern
Doppelte personen
Person trotz korrekter daten nicht im zwr auffindbar
Usw

Und mit dem erfassen der daten ins ZWR ist es ja bei weitem nicht getan.

Als behördlich beliehene Person, die, was das dokumentieren von Waffenüberlassung betrifft, Amtspersonen gleichgesetzt sind, unterliegen wir auch den gleichen Dokumentationspflichten.
Wer irgendwie das ZWR aufmacht und irgendwas für irgendwen einträgt weil er den Auftrag bekommen hat, wird bei der ersten Reklamation sehr sehr böse erwachen.

Als behördlich beliehene Person musst du in der Lage sein, sämtliche aus dieser beleihung erfolgten Vorgänge nicht nur entsprechend durch die Unterschriften zu belegen, sondern diese Dokumentation auch zehn oder 15 Jahre später noch finden zu können. Dem Staat sein Recht zu unterschlagen nachvollziehbar zu wissen wer welche Meldung beauftragt hat und wer daher welche Waffe besitzt könnte unter die Bestimmungen des Amtsmissbrauchs fallen.

Wir haben rund 1000-2000 ZWR Meldevorgänge pro Jahr und dokumentieren den Zeitbedarf. Er liegt pro Meldung bei im schnitt circa 14 Minuten. Aber nur dann, wenn das zu einem Zeitpunkt außerhalb der öffnungszeiten erfolgt, weil da der Zugang zum ZWR schneller funktioniert, weil nicht dauernd das Telefon läutet ein Kollege was will ein Kunde dasteht oder sonst irgendwas

Ein kunde hat zb gestern acht waffen mitgenommen. Hat ca 60 min gedauert. Die ZWR meldungen folgen in den nächsten tagen. Hätten wir diese acht ZWR meldungen „live“ machen müssen dann wäre der zeitaufwand nicht eine sondern fast drei stunden gewesen.
Für einen Kunden.

Komplett unvorstellbar.
Alles unter 3 wochen ist betrieblich aufwändig und erhöht die Kosten.
Alles unter 10 Tagen ist sience fiction.
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Weirdo92 » Sa 13. Sep 2025, 11:21

Gibt es eigentlich irgendeinen Punkt in dem Entwurf, wo etwas vereinfacht wird, wenn man ja schon so genau geprüft werden soll? Nicht wirklich oder?
Wenn man wenigstens diese unsinnigen Platzbeschränkungen aufheben würde, dass würde dem Handel wohl wenigstens ein bissl helfen. Woher kommt diese Unsinn eigentlich bzw was ist da die Idee dahinter?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von panhandle » Sa 13. Sep 2025, 11:40

Weirdo92 hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 11:21 Gibt es eigentlich irgendeinen Punkt in dem Entwurf, wo etwas vereinfacht wird, wenn man ja schon so genau geprüft werden soll? Nicht wirklich oder?
Wenn man wenigstens diese unsinnigen Platzbeschränkungen aufheben würde, dass würde dem Handel wohl wenigstens ein bissl helfen. Woher kommt diese Unsinn eigentlich bzw was ist da die Idee dahinter?
Man will damit wohl einen zu "großen" Besitzstand im privaten Bereich vorgreifen....
( meine Vermutung )

Die KI meint dazu...
ZITAT:>>> Übersicht mit KI
Die "Platzbeschränkung" bezieht sich bei Kategorie B-Waffen in Österreich nicht auf die Anzahl der Waffen, sondern auf das
Erfordernis einer sicheren Aufbewahrung, um den Missbrauch oder Diebstahl zu verhindern. Waffen dieser Kategorie (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, Halbautomaten) sind besonders gefährlich und erfordern bei Besitz in größeren Mengen (mehr als 20 Waffen) eine "besonders sichere Verwahrung" gemäß § 16b Waffengesetz. Für kleinere Mengen reicht ein "sicherer Verwahrungsort", wie ein abschließbarer Schrank oder ein verschlossenes Behältnis.
Warum gibt es diese Regelung?

Sicherheit: Schusswaffen der Kategorie B stellen ein höheres Risiko für die öffentliche Sicherheit dar. Die Regelung soll sicherstellen, dass diese Waffen nicht in falsche Hände geraten und für kriminelle Zwecke missbraucht werden können.

Missbrauchsprävention: Die Beschränkung soll auch den Diebstahl von Waffen verhindern, der dann wiederum zu weiteren Straftaten führen könnte.
Verantwortung des Besitzers: Die Regelung betont die Verantwortung des Waffenbesitzers für die sichere Verwahrung seiner Waffe, selbst wenn er nicht im Besitz einer behördlichen Anordnung ist.

Was bedeutet "Platzbeschränkung"?
Der Begriff "Platzbeschränkung" ist im österreichischen Waffengesetz nicht als spezifische Regelung definiert. Er bezieht sich vielmehr auf die allgemeine Pflicht, Waffen so aufzubewewhren, dass sie für Unbefugte unzugänglich sind und ein Diebstahl verhindert wird.
Wie wird die Sicherheit gewährleistet?

Sichere Verwahrung: Waffen müssen an einem Ort aufbewahrt werden, der sie vor unbefugtem Zugriff schützt. Das kann ein abschließbarer Waffenschrank, ein verschlossenes Transportbehältnis oder ein anderer geschlossener Behälter sein.

Besonders sichere Verwahrung: Ab einer bestimmten Anzahl von Waffen (20 Waffen, egal welcher Kategorie) ist eine "besonders sichere Verwahrung" vorgeschrieben, die strengere Anforderungen stellt.
Verantwortung: Der Besitzer ist verpflichtet, die Waffe so zu sichern, dass keine Gefahr von ihr ausgeht. <<<

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Scout17 » Sa 13. Sep 2025, 11:54

Der_David hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 01:19 Die öffentliche Stellungnahme von Austria Arms wirft kein gutes Licht auf deren Laden:
Ein"Verbot des Waffenhandels von Privat zu Privat für alle Waffenkategorien" wird dort ganz offen gefordert

Na da werden die Kunden sicher aus Dank Schlange vor eurem Geschäft stehen, mit der Einstellung... :headslap:

Wer unterstützt so eine Stellungsnahme?
Also mich sehen die dort nicht mehr! Kann ja mein Zeugs auch woanders kaufen!
Statt, dass wir zusammenhalten, will er sich noch gegenseitig bekämpfen!!!

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von glockfun » Sa 13. Sep 2025, 12:21

gewo hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 11:17
befluegeltkostbarer hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 10:08
glockfun hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 07:57
Soll die Novelle nicht gutheißen aber die Besorgungswege sind den Behörden nunmal gut bekannt. Von denen die gar nur rankommen wollen und nicht erst verschwinden lassen mal abgesehen: Wenn dann ein Terror-Junge nach München fährt oder der Puffbaron auf Ausgang was anstellt hat es halt eine Auswirkung auf alle
Sehr gutes Argument.
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Warum sollten bei kat B überlassungen weniger waffen verloren gehen wenn die meldung beim händler erfolgt und nicht durchs amt.

Sag mir nur einen einzigen grund.

Sollte angedacht sein das in echtzeit im ZWR durchzuziehen: das ist vollkommen absurd.

Wir haben regelmässig länger dauernde ausfälle von entweder
- ID Austria Login
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Und wennst mal reinkommst dann fliegst alle paar minuten raus,
Oder es gibt klärungsbedarf der der rüchsprache mit der behörde bedarf.
Doppelte waffen
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Doppelte personen
Person trotz korrekter daten nicht im zwr auffindbar
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Und mit dem erfassen der daten ins ZWR ist es ja bei weitem nicht getan.

Als behördlich beliehene Person, die, was das dokumentieren von Waffenüberlassung betrifft, Amtspersonen gleichgesetzt sind, unterliegen wir auch den gleichen Dokumentationspflichten.
Wer irgendwie das ZWR aufmacht und irgendwas für irgendwen einträgt weil er den Auftrag bekommen hat, wird bei der ersten Reklamation sehr sehr böse erwachen.

Als behördlich beliehene Person musst du in der Lage sein, sämtliche aus dieser beleihung erfolgten Vorgänge nicht nur entsprechend durch die Unterschriften zu belegen, sondern diese Dokumentation auch zehn oder 15 Jahre später noch finden zu können. Dem Staat sein Recht zu unterschlagen nachvollziehbar zu wissen wer welche Meldung beauftragt hat und wer daher welche Waffe besitzt könnte unter die Bestimmungen des Amtsmissbrauchs fallen.

Wir haben rund 1000-2000 ZWR Meldevorgänge pro Jahr und dokumentieren den Zeitbedarf. Er liegt pro Meldung bei im schnitt circa 14 Minuten. Aber nur dann, wenn das zu einem Zeitpunkt außerhalb der öffnungszeiten erfolgt, weil da der Zugang zum ZWR schneller funktioniert, weil nicht dauernd das Telefon läutet ein Kollege was will ein Kunde dasteht oder sonst irgendwas

Ein kunde hat zb gestern acht waffen mitgenommen. Hat ca 60 min gedauert. Die ZWR meldungen folgen in den nächsten tagen. Hätten wir diese acht ZWR meldungen „live“ machen müssen dann wäre der zeitaufwand nicht eine sondern fast drei stunden gewesen.
Für einen Kunden.

Komplett unvorstellbar.
Alles unter 3 wochen ist betrieblich aufwändig und erhöht die Kosten.
Alles unter 10 Tagen ist sience fiction.
Ich bezog meine Aussage auf die Kat C Meldungen (hinsichtlich Waffen die verloren gehen bzw kruden Personen die sich etwas besorgen)


Das die Lösung des Staates ist jetzt alles dem Händler umzuhängen ist der wahre Bĺödsinn. Die Politik hat einfach die lustige Vision das so alles besser wird uns jederzeit UNMITTELBAR alle zur Verfügung stehen um zu DIENEN.

Die Aufwände und Probleme mit ZWR usw hast du sehr gut beschrieben.

Und viele mehr noch zu ergänzen. Hat der Händler Zeit Raum und Personal dazu. Wartezeiten uvm

Poirot
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Sa 13. Sep 2025, 12:31

glockfun hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 12:21
Das die Lösung des Staates ist jetzt alles dem Händler umzuhängen ist der wahre Bĺödsinn.
Blödsinn war es das Händler und WKO mitgemacht haben. Oder sich sogar angeboten haben ?
Hätten die dem Staat eine Absage erteilt als beliehende Beamte seinen Job zu erledigen wäre das Projekt ZWR vermutlich mit Pauken und Trompeten gescheitert und die Politik würde jetzt nicht ständig über weitere Schikanen nachdenken.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Sa 13. Sep 2025, 12:35

Poirot hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 12:31
glockfun hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 12:21
Das die Lösung des Staates ist jetzt alles dem Händler umzuhängen ist der wahre Bĺödsinn.
Blödsinn war es das Händler und WKO mitgemacht haben. Oder sich sogar angeboten haben ?
Hätten die dem Staat eine Absage erteilt als beliehende Beamte seinen Job zu erledigen wäre das Projekt ZWR vermutlich mit Pauken und Trompeten gescheitert und die Politik würde jetzt nicht ständig über weitere Schikanen nachdenken.
Ja
Wäre es.

Das Problem ist aber halt auch ein wenig dass der gesetzgeber die bedingungen für die zulassung zur ausübung des gewerbes festlegen kann.

Und wenn er dort festlegt
- händler du musst die überlassungen melden und
- händler du musst das in das ZWR eintragen
Dann kannst wenig dagegen tun
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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