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WBK Begründung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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BartimäusOhneBart
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Re: WBK Begründung

Beitrag von BartimäusOhneBart » Mo 8. Sep 2025, 20:30

Servus!

Irgendwelche empfehlungen für die Begründung Stand 2025?
Mag mit dem Sportschießen beginnen. Aber hab vorerst nicht vor mich bei Wettbewerben anzumelden oder einen Verein beizutreten. Sondern einfach alle Monate bissl zu üben. Kann ich dann "Sportschütze" angeben oder geht das nicht wenn ich nicht in einem Verein bin? SV wär natürlich auch ein Grund, aber weiß nicht ob das dann nicht im Nachhinein kompliziert wird zu argumentieren usw usw.
Irgendwelche Infos/Tipps?
Bin komplett neu in diesem Hobby, aber mache gerade die WBK wegen den neuen Regelungen (hab bis jetzt nur eine Kat C aber muss mit den neuen Regelungen den WBK machen)

bino71
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Re: WBK Begründung

Beitrag von bino71 » Di 9. Sep 2025, 10:07

Verstehe Deine Frage nicht. Denk nicht so kompliziert.

Du sagst Sportschießen und der SV bei der BH Mödling trägt es ein.
Erst einige Monate/Jahre später brauchst die Begründungen um zu erweitern und als Sportschütze solltest dann Ergebnislisten/Verein vorweisen.

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Re: WBK Begründung

Beitrag von rider650 » Fr 12. Sep 2025, 04:24

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 20:30 ...
Irgendwelche empfehlungen für die Begründung Stand 2025?
...
Ja. Falls sie ein Formular haben machst du ein Kreuz bei 'Sportschießen'. Falls sie kein Formular haben schreibst du 'Meine Rechtfertigung für den Waffenbesitz lautet Sportschießen'.

Tacticoll
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Re: WBK Begründung

Beitrag von Tacticoll » Fr 12. Sep 2025, 10:19

Ja, es ist völlig egal, was man da angibt, so lange es eine der im Gesetz genannten Möglichkeiten ist. Ich hab damals auch "Sportschießen" angegeben. Man muss dafür auch nichts nachweisen und nicht Mitglied in einem Verein sein.

Alle 5 Jahre wird man bei der Kontrolle gefragt ob man Ergebnislisten von Bewerben bzw. Schießsportveranstaltungen vorzeigen kann, in manchen Fällen reichen wohl auch Einträge in einem Schießbuch. Das erfolgt aber soweit ich weiß unabhängig davon was man damals angegeben hat. Kann man die geforderten Listen nicht herzeigen dann muss man, wiederum unabhängig davon was man damals angegeben hat, eben den Waffenführerschein nochmal machen. Oder man hat eine gültige Jagdkarte, das reicht dann auch aus, wiederum unabhängig davon was man damals angegeben hat.

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Re: WBK Begründung

Beitrag von euvassal » Fr 12. Sep 2025, 10:54

BartimäusOhneBart hat geschrieben: Mo 8. Sep 2025, 20:30 Servus!
Ich habe ja schon an anderer Stelle für SV (Selbstverteidigung) plädiert. Warum?

Das Recht des Bürgers auf SV mit Schusswaffe halte ich für den wichtigsten Punkt im Waffg. Und offensichtlich hatte der Gesetzgeber das auch im Sinn, denn "früher" war SV die einzige Rechtfertigung, die im Waffg. definiert war und nach der die Behörde ausstellen "musste". Auch das Recht, die Schusswaffe geladen zuhause zu verwahren, fußen aus meiner Sicht darauf. Also, überspitzt formuliert, ein "Second Amendment super light" :D

Und darauf sollten wir Acht geben!

Mit heutigem Stand erwachsen dir, rein pragmatisch betrachtet, weder besondere Verpflichtungen noch besondere Rechte aus der von dir angegebenen Rechtfertigung(en). Ein Sportschütze darf auch Sammeln, jemand mit Rechtfertigung SV darf auch Sportschießen. Und die "urban legend", man müsse an Bewerben teilnehmen, wenn man Sportschießen angegeben hat, konnte bisher niemand auch nur ansatzweise begründen. Bis dahin bleibt es ein "Gschichtl".

Also wenn ich heute die WBK beantragen würde, wäre meine Wertung:

SV > Sportschießen > Sammeln.

Alle drei, zwei oder nur SV, je nach dem wieviele Rechtfertigungen die Behörde zulässt.

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Re: WBK Begründung

Beitrag von TheShootingPianist » Fr 12. Sep 2025, 21:46

Ich denke auch, das SV der sinnvollste Grund ist, den man angibt, wenn man noch nicht weiß, wohin die Reise hingehen soll.

Als ich meine WBK vor 1 1/2 Jahren gemacht habe, wurde mir jedenfalls dazu geraten, da mir bei diesem Grund keiner was kann. Ich muss keine Bewerbe, oder Schießplatzbesuche nachweisen, es gibt einfach keinen Raum für Diskussionen. Man macht alle 5 Jahre den Waffenführerschein und gut ist.

Falls man doch irgenwann Ambitionen auf Sportschütze hat, dann steht einem das ja frei.
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Re: WBK Begründung

Beitrag von the_kole » So 14. Sep 2025, 20:41

TheShootingPianist hat geschrieben: Fr 12. Sep 2025, 21:46 Ich muss keine Bewerbe, oder Schießplatzbesuche nachweisen
Das muss niemand.

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