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Wechselsystem und neues Gesetz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von fast12 » Sa 19. Jul 2025, 11:02

kA was du dir nicht vorstellen kannst, ich hab doch gar keine Rechtsmeinung geäußert ;).

Wie gesagt: "Dann wird es ausjudiziert. Dann wissen wirs... "

Edit: die ersten drei Absätze meines posts fassen nur den Status Quo zusammen.

Der letzte Absatz ist meine persönliche Meinung/Interpretation.

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Snoop
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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von Snoop » Sa 19. Jul 2025, 11:13

Du übergehst bei deiner Belehrung meinen Punkt.

Die Behörde zeigt dann an, dass jemand einen Verschluss und auch ein Griffstück hat, die zueinander passen?

Das steht im Widerspruch zur Systematik des Gesetzes, das seit 2019 keine Basiswaffe mehr verlangt.

Wie du es nennst, ist dann glaube ich nicht so wichtig, ich denke nur, dass sich deine „Interpretation“ nicht bewahrheiten wird.

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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von fast12 » Sa 19. Jul 2025, 11:22

Aso, du denkst das sich keine einzige Waffenbehörde finden wird, die ein registriertes WS+passendes registriertes Griffstück als Platzüberschreitung anzeigen wird? Falls ja, sind wir hier einfach unterschiedlicher Meinung. Ich hoffe du hast recht.

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Snoop
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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von Snoop » Sa 19. Jul 2025, 11:44

Das ist ein anderes Paar Schuhe. Was das Gesetz sagt, und was Waffenbehörden tun, sind oft ganz unterschiedliche Dinge. Ich befürchte, da sind wir uns dann leider einig. ;-)

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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 19. Jul 2025, 16:00

fast12 hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 11:22 Aso, du denkst das sich keine einzige Waffenbehörde finden wird, die ein registriertes WS+passendes registriertes Griffstück als Platzüberschreitung anzeigen wird? Falls ja, sind wir hier einfach unterschiedlicher Meinung. Ich hoffe du hast recht.
Du vergisst dabei das es genau mit dem was ich und du geschrieben habe keine 10,20 oder 30% geben wird die bei passenden Griffstücken die Griffstücke nicht registrieren sondern an die 100% weil sich eben keiner dieser potenziellen Gefahr aussetzen will möglicherweise wegen einer Platzüberschreitung belangt zu werden.

Könnte die Behörde wie von dir geschildert vorgehen natürlich. Aber ich glaube das sie sehr wohl mit den Konsequenzen rechnen und der Behörde ist es wahrscheinlich allemal lieber mehr registrierte Plätze bei WBK Besitzern zu haben als zigtausend Griffstücke komplett vom Radar zu verlieren. Die erste Krot ist sicher besser zu schlucken.

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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 19. Jul 2025, 16:02

die 10,20 oder 30% waren geraten aber irgendjemand hat sicher im Kopf wie das ungefähr bei den Pumpguns, Kleinkaliberhalbautomaten, etc. ausgesehen hat. Und genau dabei gab es ja einen 100% legal weg zu melden. Bei Griffstück/Wechselsystem Nummerngleich steht das ja in der schwebe solang es nicht explizit so ausgeführt wird.

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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von rider650 » So 20. Jul 2025, 18:57

Snoop hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 10:59 Kann ich mir kaum vorstellen. Wenn das so stimmen würde, wäre ja das einzige rechtskonforme Verhalten, Verschlüsse und Griffstücke zu haben, die nicht zueinander passen – oder?
Griffstücke sind zuf Zeit vollkommen unreguliert. Falls du dir Sorgen machst, steht es dir frei, die Seriennummern zu ändern oder zu entfernen.
Gleiche Seriennummern sind im übrigen völlig überbewertet. Im ZWR sing glaub ich 5 verschiedene Seriennummern pro Waffe möglich. Mein Rekord sind 3.

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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von botschinger » Di 16. Sep 2025, 11:16

Ich habe mir mal die überschaubare Arbeit gemacht und die Seriennummern mit Bezug auf Herstellungsdatum meiner Glock Griffstücke zusammengestellt. Das sind nur die Zubehör-Griffstücke mit G-Nummer von Glock.

Keine Ahnung ob das in Bezug auf die Gesamtproduktion von kompletten Glocks jetzt viel oder wenig ist, wie viele davon tatsächlich in Österreich geblieben sind, und wie viele von den verbliebenen es tatsächlich ins ZWR schaffen werden. Eine nicht unbeachtliche Anzahl von B/C-Griffstücken von den "Zerrissenen" aus den letzten Jahren geistern natürlich auch noch herum.

10/17 - G123.xxx
11/20 - G136.xxx
07/21 - G140.xxx
08/21 - G142.xxx
10/21 - G145.xxx
05/25 - G170.xxx
07/25 - G170.xxx

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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von TomE » Di 16. Sep 2025, 15:04

MannOMann hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 20:53 Wenn man ein Wechselsystem inkl. Griff besitzt und im neuen Gesetz wird beschlossen, dass dieses als zusätzlicher b Platz anzusehen ist und umgetragen wird: muss dann jeder mit einem ebensolchen eine neue WBK beantragen und bekommt somit eine Befristung über die Hintertür?
Im Paralleltread wird mittlerweile die Meinung vertreten, dass eine Änderung der Platzanzahl keine Neuausstellung im eigentlichen Sinn darstellt.

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Re: Wechselsystem und neues Gesetz

Beitrag von gewo » Di 16. Sep 2025, 20:05

TomE hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 15:04
MannOMann hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 20:53 Wenn man ein Wechselsystem inkl. Griff besitzt und im neuen Gesetz wird beschlossen, dass dieses als zusätzlicher b Platz anzusehen ist und umgetragen wird: muss dann jeder mit einem ebensolchen eine neue WBK beantragen und bekommt somit eine Befristung über die Hintertür?
Im Paralleltread wird mittlerweile die Meinung vertreten, dass eine Änderung der Platzanzahl keine Neuausstellung im eigentlichen Sinn darstellt.
Es ist eine "Neuausstellung", aber keine "Erstausstellung" mehr.

Aber da in diesem Gesetzesentwurf laufend für unterschiedliche Sachverhalte der selbe Begriff und für die gleichen Sachverhalte unterschiedliche Bezeichnungen verwendet werden .... Wie willst da wissen wie was geplant ist ....?
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