
Wie gesagt: "Dann wird es ausjudiziert. Dann wissen wirs... "
Edit: die ersten drei Absätze meines posts fassen nur den Status Quo zusammen.
Der letzte Absatz ist meine persönliche Meinung/Interpretation.
Du vergisst dabei das es genau mit dem was ich und du geschrieben habe keine 10,20 oder 30% geben wird die bei passenden Griffstücken die Griffstücke nicht registrieren sondern an die 100% weil sich eben keiner dieser potenziellen Gefahr aussetzen will möglicherweise wegen einer Platzüberschreitung belangt zu werden.fast12 hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 11:22 Aso, du denkst das sich keine einzige Waffenbehörde finden wird, die ein registriertes WS+passendes registriertes Griffstück als Platzüberschreitung anzeigen wird? Falls ja, sind wir hier einfach unterschiedlicher Meinung. Ich hoffe du hast recht.
Griffstücke sind zuf Zeit vollkommen unreguliert. Falls du dir Sorgen machst, steht es dir frei, die Seriennummern zu ändern oder zu entfernen.Snoop hat geschrieben: Sa 19. Jul 2025, 10:59 Kann ich mir kaum vorstellen. Wenn das so stimmen würde, wäre ja das einzige rechtskonforme Verhalten, Verschlüsse und Griffstücke zu haben, die nicht zueinander passen – oder?
Im Paralleltread wird mittlerweile die Meinung vertreten, dass eine Änderung der Platzanzahl keine Neuausstellung im eigentlichen Sinn darstellt.MannOMann hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 20:53 Wenn man ein Wechselsystem inkl. Griff besitzt und im neuen Gesetz wird beschlossen, dass dieses als zusätzlicher b Platz anzusehen ist und umgetragen wird: muss dann jeder mit einem ebensolchen eine neue WBK beantragen und bekommt somit eine Befristung über die Hintertür?
Es ist eine "Neuausstellung", aber keine "Erstausstellung" mehr.TomE hat geschrieben: Di 16. Sep 2025, 15:04Im Paralleltread wird mittlerweile die Meinung vertreten, dass eine Änderung der Platzanzahl keine Neuausstellung im eigentlichen Sinn darstellt.MannOMann hat geschrieben: Fr 18. Jul 2025, 20:53 Wenn man ein Wechselsystem inkl. Griff besitzt und im neuen Gesetz wird beschlossen, dass dieses als zusätzlicher b Platz anzusehen ist und umgetragen wird: muss dann jeder mit einem ebensolchen eine neue WBK beantragen und bekommt somit eine Befristung über die Hintertür?