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Kat.A wie geht das?
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Kat.A wie geht das?
ich Dachte die kann man nicht Kaufen in Österreich man kann sie nicht Vererben oder Verschenken , da die in Österreich Kat.A ist
wie geht es dann das ..
https://auction.gungarage-austria.at/de ... 0?catNav=1
wie geht es dann das ..
https://auction.gungarage-austria.at/de ... 0?catNav=1
Re: Kat.A wie geht das?
Du schießt 3 Pumpgun Wettbewerbe und mit den Ergebnislisten erweiterst du deine WBK um einen A-Pumpgun Platz.
Re: Kat.A wie geht das?
Das was kawaz beschreibt mag in einer überschaubaren Zahl von Einzelfällen funktioniert haben, ist aber mittlerweile (schon lange vor dem neuen Gesetz) vom BMI untersagt worden.
Aber ganz allgemein: Es gibt noch jede Menge Altbestand an Pump-Guns - registriert wie unregistriert. Wenn sowas auftaucht landets oft in Auktionen. Dort kann sie zB ein Händler mit den entsprechenden Genehmigungen für den Export erwerben.
Aber ganz allgemein: Es gibt noch jede Menge Altbestand an Pump-Guns - registriert wie unregistriert. Wenn sowas auftaucht landets oft in Auktionen. Dort kann sie zB ein Händler mit den entsprechenden Genehmigungen für den Export erwerben.
Re: Kat.A wie geht das?
du kannst sie jederzeit an berechtigte verkaufen oder verschenken454casull hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 10:44 ich Dachte die kann man nicht Kaufen in Österreich man kann sie nicht Vererben oder Verschenken , da die in Österreich Kat.A ist
wie geht es dann das ..
https://auction.gungarage-austria.at/de ... 0?catNav=1
zb jeder waffenfachhändler und jeder Büchsenmacher ist berechtigt.
da die die pumpen ja auch ned weiterverkaufen können zahlen sie kaum was dafür
normal max 50,-
Kontakt zum PDSV - Pulverdampf Schützen Verein bevorzugt per Email an verein@pulverdampf.com
Re: Kat.A wie geht das?
Tja mein Traum als Jugendlicher war immer eine Mossberg 500 in Stainless … die war immer im Frankonia Katalog prominent zu finden. Mit dem Verbot vor meiner Volljährigkeit hatte sich das dann erledigt, aber realistisch betrachtet: gebraucht hätte ich sie wohl maximal in Ausnahmefällen am Schießstand.
Die verlinkte ist übrigens Zustand 5 inklusive Rost und Laufaufbauchung. Da würde ich als Händler maximal eine Deko draus bauen, aber das ist mittlerweile auch nicht mehr so einfach.
Die verlinkte ist übrigens Zustand 5 inklusive Rost und Laufaufbauchung. Da würde ich als Händler maximal eine Deko draus bauen, aber das ist mittlerweile auch nicht mehr so einfach.
Re: Kat.A wie geht das?
Bedeutet das auch, daß jemand ausm Ausland mit einem da im Auslang legalbesitz Pumpgun und mit einem EU-Feuerwaffenpass für die Waffe das für einen Wettbewerb mitbringen darf? Oder A-Kat aus Ausland sind verboten, unabhängig davon, was der Status der Waffe im Ausland ist, oder ob der Besitzer für die Waffe EU-Feuerwaffenpass hat?kawaz hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 10:50 Du schießt 3 Pumpgun Wettbewerbe und mit den Ergebnislisten erweiterst du deine WBK um einen A-Pumpgun Platz.
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Re: Kat.A wie geht das?
Admin hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 11:19du kannst sie jederzeit an berechtigte verkaufen oder verschenken454casull hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 10:44 ich Dachte die kann man nicht Kaufen in Österreich man kann sie nicht Vererben oder Verschenken , da die in Österreich Kat.A ist
wie geht es dann das ..
https://auction.gungarage-austria.at/de ... 0?catNav=1
zb jeder waffenfachhändler und jeder Büchsenmacher ist berechtigt.
da die die pumpen ja auch ned weiterverkaufen können zahlen sie kaum was dafür
normal max 50,-
aa ok so is das ...hab ich nicht gewust Danke für die info
Re: Kat.A wie geht das?
Viel geht da ins Ausland, da in anderen Ländern häufig simple Kat C.
Wobei die Nachfrage überschaubar sein dürfte zumal im Ausland dann andere Auflagen und für Jagd oder Sport sind viele der Pumpen eher ungeeignet (oder zumindest stark nachteilig). Da wird eher das gute Zeug wie die Benelli oä gekauft
Wobei die Nachfrage überschaubar sein dürfte zumal im Ausland dann andere Auflagen und für Jagd oder Sport sind viele der Pumpen eher ungeeignet (oder zumindest stark nachteilig). Da wird eher das gute Zeug wie die Benelli oä gekauft
Re: Kat.A wie geht das?
Hallo,
Wie ist eigentlich die Rechtslage z.B. eine Remington VSR mit einen gezogenem Sluglauf ??
Wie ist eigentlich die Rechtslage z.B. eine Remington VSR mit einen gezogenem Sluglauf ??
Weidmannsheil
Robert
Elect clowns. Get a circus.
Robert
Elect clowns. Get a circus.
Re: Kat.A wie geht das?
Was meinst - sowas wie Remington 7600 7615 usw? Kann man die auf Schrot umbauen? 410 28?arnstein hat geschrieben: Sa 20. Sep 2025, 13:30 Hallo,
Wie ist eigentlich die Rechtslage z.B. eine Remington VSR mit einen gezogenem Sluglauf ??
Das Waffenrecht unterscheidet glatte und gezogene Läufe aber auch die Art und Wesen eines Gegenstandes. Wenn alles für Flintenmunition gemacht ist und auch diese als Kaliber gestempelt würde ich das nicht probieren als Kat B.
Da gabs schon bei andern 454 die Brösel wenn 410 auch draufgestempelt. Aber da bist mit Repetierer/Revolvergewehr immer noch in der Kategorie B. Pumpgun VSR immer A.
Wenns aber ein Lager gibt wo man Schrot verschießen kann die Waffe aber Büchse ist wird das weniger ein Thema sein. So wie 9x19 38 spec schrot usw. Mir fallen aber nicht viele Büchsenkaliber ein wo das Lager gut Schrot aufnimmt weil 12er ist schon ein dickes Stück dann.
Historisch gab es früher natürlich oft diese Übergange und quasi 28er Büchsen usw. Aber das ist ist irgendwo "knapp" nach Perkussions-Ära, später hat sich das keiner mehr angetan.
Wie schon oben erwähnt ... in anderen Ländern ist das einfach Kat C ... bei uns ein Problem. Jedes Land hat sein Jammer
Re: Kat.A wie geht das?
Benutz mal die Suchfunktion, die Frage stellt alle paar Jahre mal jemandarnstein hat geschrieben: Sa 20. Sep 2025, 13:30 Hallo,
Wie ist eigentlich die Rechtslage z.B. eine Remington VSR mit einen gezogenem Sluglauf ??

zB: viewtopic.php?t=11469
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Re: Kat.A wie geht das?
Hat der Gesetzgeber die Unterscheidung zwischen Büchsen und Flinten nicht aufgegeben? Ist doch seit etlichen Jahren schon alles Kategorie C.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)