Wenn du selbst erkennst, dass du vom Thema abtriftest wieso legst du dann noch ein Schäuflein nach?TomE hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 08:54 Ich denke wir driften doch zu sehr vom eigentlichen Thema ab.
Natürlich gibt es sinnvolle Änderungen, bei denen die FPÖ federführend war.
Insgesamt ist mir die Partei aber zu sehr aufs Schimpfen, Diffamieren und es denen recht machen, die sie bezahlen aus.
Da passt das Verhältnis einfach nicht.
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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich hab nur versucht meine Sicht darzulegen, warum es zu der Aussage kam.
Es kann aber auch gerne ein Moderator durchwischen und den Beitrag für löschenswert erachten.
Es kann aber auch gerne ein Moderator durchwischen und den Beitrag für löschenswert erachten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die ganzen AR und AKs hätten wir ohne FPÖ nie zu Gesicht bekommen.rider650 hat geschrieben: Sa 20. Sep 2025, 23:32
Glaubst du die Erleichterungen der letzten Novelle hätte es ohne FPÖ-Innenminister gegeben?
Und ein Zwischenfall reicht um das wieder loszuwerden wie man in Schweden sieht:
https://www.all4shooters.com/de/shootin ... -die-Jagd/
Beim Wilderer von Annaberg hatten wir Glück das es ein illegales STG77 vom Bundesheer war das eigentlich in deren Büchern vernichtet wurde. Da wollte man schnell Gras drüberwachsen lassen.
Die ganzen Gesetze (nicht nur Waffengesetze) kann man langfristig nicht mehr Ernst nehmen da die jederzeit wegen Einzelfällen schon wieder geändert werden können. Man erinnere sich nur an die verrückte Corona Impfpflicht, über die man sich auch ausschweigt. Auch hier war die FPÖ die einzige Partei die dagegen aufgetreten ist.
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/n ... ationalrat
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nein. Eine quasi-vorbeugende Befassung des VfGH ist nicht vorgesehen. Und auch nach Erlassung der Gesetzes kann nicht einfach jeder so damit zum Verfassungsgerichtshof. Details in Art. 140 B-VG:TomE hat geschrieben: Sa 20. Sep 2025, 22:18 Sie hätte z.B. Bedenken beim VFGH anmelden können hinsichtlich Datenschutz und Rückwirkung und damit Druck auf die Begutachtung ausüben.
Die F hat weder im Bundesrat noch im Nationalrat ein Drittel: es müsste also eine Landesregierung den Prüfantrag stellen. Hier bietet sich aber lit. c) an, und ich erwarte dass wir hier auch Verfahren sehen werden. Aber halt erst nach der Erlassung.(1) Der Verfassungsgerichtshof erkennt über Verfassungswidrigkeit
1. von Gesetzen
a) auf Antrag eines Gerichtes;
b) von Amts wegen, wenn er das Gesetz in einer bei ihm anhängigen Rechtssache anzuwenden hätte;
c) auf Antrag einer Person, die unmittelbar durch diese Verfassungswidrigkeit in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet, wenn das Gesetz ohne Fällung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines Bescheides für diese Person wirksam geworden ist;
d) auf Antrag einer Person, die als Partei einer von einem ordentlichen Gericht in erster Instanz entschiedenen Rechtssache wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet, aus Anlass eines gegen diese Entscheidung erhobenen Rechtsmittels;
2. von Bundesgesetzen auch auf Antrag einer Landesregierung, eines Drittels der Mitglieder des Nationalrates oder eines Drittels der Mitglieder des Bundesrates;
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
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angryscientist
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Meine Verwahrungskontrolle steht bevor, und angesichts der Gesetzesänderung hinsichtlich der Meldung von Griffstücken, stellt sich mir folgende Frage - darf die Polizei (nach dem Inkrafttreten des Gesetzes) nach meinen Griffstücken fragen, wenn ich sie bist zur Kontrolle noch nicht gemeldet habe? Ich nehme an, es wird eine Übergangsfrist für die Meldung geben, und wenn die Kontrolle genau dazwischen (Inkrafttreten - Meldung) fällt, wie kann/wird das gehandhabt werden?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Frag die Glaskugelangryscientist hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 12:15 Meine Verwahrungskontrolle steht bevor, und angesichts der Gesetzesänderung hinsichtlich der Meldung von Griffstücken, stellt sich mir folgende Frage - darf die Polizei (nach dem Inkrafttreten des Gesetzes) nach meinen Griffstücken fragen, wenn ich sie bist zur Kontrolle noch nicht gemeldet habe? Ich nehme an, es wird eine Übergangsfrist für die Meldung geben, und wenn die Kontrolle genau dazwischen (Inkrafttreten - Meldung) fällt, wie kann/wird das gehandhabt werden?
Mal im Ernst. Wer soll dir diese Frage beantworten?
Fragen können Sie prinzipiell alles, kommt jetzt nur darauf an wie du antworten möchtest oder willst. Ratschläge diesbezüglich würde ich nie abgeben. Muss jeder selbst entscheiden oder abschätzen.
MfG
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Auslandsoester
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das FPÖ-Gebashe hier im Thread ala "die sind auch nicht besser wie die anderen" ist irgendwie nicht nachvollziehbar.
Haben die Leute, die sowas schreiben, überhaupt mal die verlinkte FPÖ-Pressekonferenz angeschaut?
Sie kritisieren den Gesetzesentwurf scharf (wer macht das sonst noch von den anderen ausser vielleicht die eine Stellungnahme von der MFG?), sie kündigen an, dagegen zu stimmen (wer hat das sonst noch angekündigt?) und sie erklären, dass der Gesetzesentwurf einem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden könnte, sie allein aber dafür nicht die notwendige 1/3 Mehrheit haben.
Was sollen sie sonst noch machen und was machen die anderen?
Insofern könnte man höchstens fragen, ob sie nicht trotzdem den Antrag zur Überprüfung durch das Verfassungsgericht stellen können in der Hoffnung, das ein paar "Abweichler" von den anderen auch dafür stimmen. Kenne aber die Stimmverhältnise im Einzelnen nicht, ob das überhaupt Sinn machen würde.
Haben die Leute, die sowas schreiben, überhaupt mal die verlinkte FPÖ-Pressekonferenz angeschaut?
Sie kritisieren den Gesetzesentwurf scharf (wer macht das sonst noch von den anderen ausser vielleicht die eine Stellungnahme von der MFG?), sie kündigen an, dagegen zu stimmen (wer hat das sonst noch angekündigt?) und sie erklären, dass der Gesetzesentwurf einem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden könnte, sie allein aber dafür nicht die notwendige 1/3 Mehrheit haben.
Was sollen sie sonst noch machen und was machen die anderen?
Insofern könnte man höchstens fragen, ob sie nicht trotzdem den Antrag zur Überprüfung durch das Verfassungsgericht stellen können in der Hoffnung, das ein paar "Abweichler" von den anderen auch dafür stimmen. Kenne aber die Stimmverhältnise im Einzelnen nicht, ob das überhaupt Sinn machen würde.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Klar ist es nachvollziehbar.Auslandsoester hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 13:02 Das FPÖ-Gebashe hier im Thread ala "die sind auch nicht besser wie die anderen" ist irgendwie nicht nachvollziehbar.
In der Anonymität ist es nicht unwahrscheinlich (eher wahrscheinlich), dass sich hier auch Parteikrieger ander Parteien und Interessensgruppen tummeln um Diskussionen in eine gewünschte Richtung zu lenken und zu beeinflussen.
Gilt auch für Foren der 4 Gewalt wo es extrem auffällt.
Villeicht gibt es heute sogar schon KI`s die solche Jobs erledigen.
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Auslandsoester
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich meinte nicht nachvollziehbar, da offensichtlich unzutreffend...
Wird die Abstimmung über das neue Gesetz eigentlich namentlich durchgeführt werden, damit namentlich dokumentiert wird, wer wie abgestimmt hat? Ist das Usus? Müßte es extra beantragt werden?
Man stelle sich vor nachher würde ein Gericht zumindest Teile davon für ungültig/nichtig/verfassungswidrig erklären.
Wird die Abstimmung über das neue Gesetz eigentlich namentlich durchgeführt werden, damit namentlich dokumentiert wird, wer wie abgestimmt hat? Ist das Usus? Müßte es extra beantragt werden?
Man stelle sich vor nachher würde ein Gericht zumindest Teile davon für ungültig/nichtig/verfassungswidrig erklären.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Welchen Einfluss sollte das auf den Gesetzgebungsprozess haben ?Auslandsoester hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 13:45 Ich meinte nicht nachvollziehbar, da offensichtlich unzutreffend...
Wird die Abstimmung über das neue Gesetz eigentlich namentlich durchgeführt werden, damit namentlich dokumentiert wird, wer wie abgestimmt hat? Ist das Usus? Müßte es extra beantragt werden?
Man stelle sich vor nachher würde ein Gericht zumindest Teile davon für ungültig/nichtig/verfassungswidrig erklären.
Bei der Corona Impfpflicht hat die FPÖ darauf bestanden.
Folgen für die Fehlentscheidung der NR Abgeordneten ?
NULL !
Um mal geschichtlich etwas zurückzugehen.
1938 hat sich Dr Karl Renner (SPÖ) für die Volksabstimmung zum Anschluss (JA Abstimmung) eingesetzt.
Folgen ?
Er wurde 1 Bundespräsident der II Republik. /s
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
ich hatte auch mal einen "psychotest" für den "Lokführer", hab das auch bei der verlässlichkeitsuntersuchung dummerweise angegeben (angekreuzt), Er hat das nachgefragt und konnte das somit klären, da Ich den Lokführer-Psychotest bestanden habe.Poirot hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 09:19Mit solchen Tests wird übrigens in vielen anderen Branchen auch lobbyiert.BartimäusOhneBart hat geschrieben: Fr 19. Sep 2025, 01:00 Mit "erweitertem Gutachten" war dieser Verschärfter Psychotest gemeint
Nicht unwahrscheinlich das wir den auch mal beim KFZ Führerschein nachholen müssen:
https://www.schuhfried.com/tests/eignun ... iagnostik/
Die Psychologen haben ihr wirtschaftliches Potential erkannt.
Leider die Abschlussprüfung nicht, aber das hatte andere Gründe (V2, V3, ZSB).
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IWÖ 2015
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Davon gehe ich eigentlich nicht aus.Auslandsoester hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 13:45 Wird die Abstimmung über das neue Gesetz eigentlich namentlich durchgeführt werden …
Nein¹ und ja.² Es braucht dazu 20 Abgeordnete: Wenigstens das könnte die FPÖ (57/183 Sitze) also von sich aus tun.Ist das Usus? Müßte es extra beantragt werden?
Na und? Das kommt laufend vor. Dafür (u.a.) gibt es den VfGH ja.Man stelle sich vor nachher würde ein Gericht zumindest Teile davon für ungültig/nichtig/verfassungswidrig erklären.
___
¹ § 66 Abs. 1 GeschäftsordnungsG Nationalrat: Die Abstimmung findet in der Regel durch Aufstehen und Sitzenbleiben statt.
² § 66 Abs. 4 leg. cit.: Wenn wenigstens 20 Abgeordnete vor Eingang in das Abstimmungsverfahren schriftlich die Durchführung einer namentlichen Abstimmung verlangen, ist diesem Verlangen ohne weiteres stattzugeben.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich weiß, dass du und die gesamte F hier ganz klar ein unverarbeitetes Trauma erlitten haben, aber das Thema taucht bei dir gefühlt in 2 von 3 Postings auf, passend oder (meistens) nicht. Es wirkt auf die anderen Diskussionsteilnehmer – oder doch jedenfalls mich – ermüdend, weil es mit dem Waffenrecht nicht einmal ansatzweise zu tun hat.Poirot hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 14:32 Bei der Corona Impfpflicht hat die FPÖ darauf bestanden.
Ohne darauf inhaltlich eingehen zu wollen: Die Mitglieder des Nationalrates dürfen wegen der in Ausübung ihres Berufes geschehenen Abstimmungen niemals verantwortlich gemacht werden (Art. 57 Abs. 1 B-VG).Folgen für die Fehlentscheidung der NR Abgeordneten ?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Warum erwähne ich es ?SectionThree hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 15:41 Ich weiß, dass du und die gesamte F hier ganz klar ein unverarbeitetes Trauma erlitten haben, aber das Thema taucht bei dir gefühlt in 2 von 3 Postings auf, passend oder (meistens) nicht. Es wirkt auf die anderen Diskussionsteilnehmer – oder doch jedenfalls mich – ermüdend, weil es mit dem Waffenrecht nicht einmal ansatzweise zu tun hat.
Weil es einer der wenigen extremen Fehlentscheidungen war die ein paar Monate später zurückgenommen werden musste.
Andere Fehlentscheidungen (wie dieses Waffengesetz oder das pump gun Verbot) bleiben uns ewig erhalten.
Als gesetzestreue Bürger akzeptieren wir das natürlich. Widerstandslos. Ohne zu meckern, was ja vermutlich auch strafrechtlich relevant wäreSectionThree hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 15:41 Ohne darauf inhaltlich eingehen zu wollen: Die Mitglieder des Nationalrates dürfen wegen der in Ausübung ihres Berufes geschehenen Abstimmungen niemals verantwortlich gemacht werden (Art. 57 Abs. 1 B-VG).
Das Zaubereiministerium hat immer Recht
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die Vorschrift stammt aus der Ur-Fassung von 1920. In den letzten 100 oder so Jahren hat damit jedenfalls niemand gröbere Probleme gehabt.Poirot hat geschrieben: So 21. Sep 2025, 16:20 Als gesetzestreue Bürger akzeptieren wir [Art. 57 B-VG] natürlich.
Sagen darf man vieles. Bei fehlendem Sachsubtrat kann es halt passieren, dass man nicht ernst genommen wird.Ohne zu meckern, was ja vermutlich auch strafrechtlich relevant wäre
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