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Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Greifvogel auf Drohnen abrichten, fertig. Er will ja nur spielen.
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Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
SectionThree hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 14:52 Wie ich schon weiter oben geschrieben habe: Viel Glück mit § 344. Da geht es regelmäßig um Fälle wo ein unwiederbringlicher Schade droht und richterliche Hülfe (sic!) zu spät kommen würde. Im Zusammenhang mit Drohnen hat das mE und soweit ersichtlich noch niemand probiert; ausgeschlossen ist es natürlich nicht, aber uneingeschränkt kann man es jedenfalls nicht empfehlen.
So wie ich das sehe, wäre der Ausgang des von mir verlinkten Falls auch in Österreich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit so erfolgt.https://epub.jku.at/obvulihs/download/pdf/4051532 hat geschrieben: Bei einem einmaligen Überflug mit einer Drohne, die mit einer Kamera ausgestattet ist,
wird die Angemessenheit der Selbsthilfe zu verneinen sein. Zum einen wird die Pri-
vatsphäre der fotografierten oder gefilmten Person dadurch keineswegs schwerwiegend
und unmittelbar geschädigt. Zum anderen ist Interesse des „Piloten“ an der Unversehrt-
heit der Drohne (seines Eigentums) als höherwertig einzustufen.
Dagegen wäre der Fall anders zu beurteilen, wenn der „Steuerer“ beim Drohnenüberflug
gezielt und regelmäßig Fotografien oder Videoaufnahmen vom Betroffenen anfertigt
und dadurch in das Recht auf Privatsphäre eingreift. Hierbei sind wiederum die konkre-
ten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und zu prüfen, ob eine schwerwiegende und unmittelbare Schädigung des Betroffenen eingetreten ist oder nicht.
Und ja: Ich weiß: Das ist eine Diplomarbeit und kein OGH-Urteil...
LG,
Andi
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Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Genau. Abgesehen davon, dass Kollegin Strubreiter nach meinem Verständnis nicht das schreibt, was du herauszulesen scheinst (sie differenziert nämlich sehr wohl nach den „konkreten Umständen des Einzelfalls“ und dem „Eintritt einer schwerwiegenden und unmittelbaren Schädigung des Betroffenen“) hat sich einer entsprechenden Auffassung in der Literatur, soweit ersichtlich, auch niemand angeschlossen. RA Höhne, Feuer frei auf ungeliebte Drohnen? jedenfalls widerspricht vehement:Grerdinger hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 19:31 Und ja: Ich weiß: Das ist eine Diplomarbeit und kein OGH-Urteil...
Höhne, Die Presse (30.09.2019), Rechtspanorama, S. 25 hat geschrieben:Wir können also mit einiger Sicherheit annehmen, dass der Abschuss einer Drohne [nur dann, Anm.] gerechtfertigt wäre, wenn diese Attacken gegen eine Person fliegt […]
Bei rechtswidrigen Handlungen, die unterhalb dieser Schwelle liegen – wie eben der Eingriff in die Privatsphäre – würden die Gerichte die Zerstörung des Flugobjekts wohl als unangemessenes Mittel qualifizieren. [meine Hervorhebungen]
Konsequenz: natürlich Schadenersatz, aber auch ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung. Das Gewaltmonopol hat eben grundsätzlich der Staat, an den sich der in seinen Rechten Verletzte zu wenden hat, sei es mit Unterlassungsklage oder mit Anzeige.
Das glaube ich nicht. Der letzte Jäger, der eine Drohne vom Himmel geholt hat, hat dafür jedenfalls ein vom VwGH bestätigtes (Ra 2019/03/0023) Waffenverbot bekommen.Grerdinger hat geschrieben: Sa 13. Sep 2025, 19:31 So wie ich das sehe, wäre der Ausgang des von mir verlinkten Falls auch in Österreich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit so erfolgt.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
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Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Jo, eh
Ein Jäger, der auf freier Flur eine Drohne abschießt ist ja auch das selbe wie wenn das in einem eingefriedeten und durch hohe Hecken geschützten Grundstück passiert, wo die Drohne noch dazu die Bewohner (Frau und Kinder) trotz mehrerer Versuche des Vaters, diese zu verscheuchen, minutenlang verfolgt und verängstigt.
Von der unterschiedlichen Hinterlandgefährdung 7x64 vs. Luftgewehr red' ich da noch nicht mal.
Ein Jäger, der auf freier Flur eine Drohne abschießt ist ja auch das selbe wie wenn das in einem eingefriedeten und durch hohe Hecken geschützten Grundstück passiert, wo die Drohne noch dazu die Bewohner (Frau und Kinder) trotz mehrerer Versuche des Vaters, diese zu verscheuchen, minutenlang verfolgt und verängstigt.

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LG,
Andi
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Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Der Sachverhalt ist nicht grundlegend anders. Notwehr, aber auch Selbsthilfe, stehen – nach österreichischem Recht – mE in der Regel nicht zu.Grerdinger hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 13:56 Ein Jäger, der auf freier Flur eine Drohne abschießt ist ja auch das selbe wie wenn das in einem eingefriedeten und durch hohe Hecken geschützten Grundstück passiert
Hübsche, aber unerhebliche Sachverhaltsdetails, die dann auch an der Rechtslage und dementsprechend meiner Einschätzung nichts ändern. Fazit: Wenn du dir eine Berechtigung zum Abschuss einer Drohne, wie rechtlich letztlich auch immer begründet, herbeiphantasieren und die warnenden Stimmen im Schrifttum ignorieren willst, kann dich eh niemand daran hindern. Mein Interesse, den Sachverhalt in der Laiensphäre weiter zu diskutieren ist jedenfalls endenwollend; weshalb ich mich auch an dieser Stelle aus dem „Diskurs” zurückziehe.wo die Drohne noch dazu die Bewohner (Frau und Kinder) trotz mehrerer Versuche des Vaters, diese zu verscheuchen, minutenlang verfolgt und verängstigt.
Zuletzt geändert von SectionThree am Mi 24. Sep 2025, 00:04, insgesamt 1-mal geändert.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Ist die Drohne nach genug, wird ein Gartenschlauch dem Ding ein Ende bereiten. Das ist zwar auch nicht erlaubt aber kein Waffeneinsatz.
Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
Absolut richtig!rhodium hat geschrieben: Di 23. Sep 2025, 21:47 Ist die Drohne nach genug, wird ein Gartenschlauch dem Ding ein Ende bereiten. Das ist zwar auch nicht erlaubt aber kein Waffeneinsatz.
Man(n) kann ja wohl mal versehentlich herumspritzen.......
Mit dem Gartenschlauch natürlich......
Nicht das Ihr an etwas anderes denkt



Re: Drohne mit Schrotflinte abgeschossen
neues produkt: water jet "gun" um drohnen mit einem schluck wasser treffen zu können 
