Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
„48a. ln § 2 i wird nach Abs. i folgender Abs. 1 a eingefügt:
„( 1 a) Für Inhaber einer gültigen Jagdkarte gilt als erforderliches Mindestalter hinsichtlich des Erwerbs
und des Besitzes von Schusswaffen der Kategorie B das vollendete 21. Lebensjahr, sofern sie den Nachweis
erbringen, dass der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung der Jagd erforderlich ist. Bezieht sich die
Rechtfertigung nur auf Repetierflinten oder halbautomatische Schusswaffen, kann die Behörde die
Befugnis zum Erwerb und Besitz durch einen Vermerk in der Waffenbesitzkarte so beschränken, dass der
Inhaber bis zur Voll endung des 25. Lebensjahres Faustfeuerwaffen nicht erwerben oder besitzen darf.""
Es liegt im Ermessen der Behörden. Also keine Handfeuerwaffen für Jäger bis 25........?
„( 1 a) Für Inhaber einer gültigen Jagdkarte gilt als erforderliches Mindestalter hinsichtlich des Erwerbs
und des Besitzes von Schusswaffen der Kategorie B das vollendete 21. Lebensjahr, sofern sie den Nachweis
erbringen, dass der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung der Jagd erforderlich ist. Bezieht sich die
Rechtfertigung nur auf Repetierflinten oder halbautomatische Schusswaffen, kann die Behörde die
Befugnis zum Erwerb und Besitz durch einen Vermerk in der Waffenbesitzkarte so beschränken, dass der
Inhaber bis zur Voll endung des 25. Lebensjahres Faustfeuerwaffen nicht erwerben oder besitzen darf.""
Es liegt im Ermessen der Behörden. Also keine Handfeuerwaffen für Jäger bis 25........?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
korrekt so viel zu Karner seinem für Jäger ändert sich nichts ...Wild Boar hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 20:35 „48a. ln § 2 i wird nach Abs. i folgender Abs. 1 a eingefügt:
„( 1 a) Für Inhaber einer gültigen Jagdkarte gilt als erforderliches Mindestalter hinsichtlich des Erwerbs
und des Besitzes von Schusswaffen der Kategorie B das vollendete 21. Lebensjahr, sofern sie den Nachweis
erbringen, dass der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung der Jagd erforderlich ist. Bezieht sich die
Rechtfertigung nur auf Repetierflinten oder halbautomatische Schusswaffen, kann die Behörde die
Befugnis zum Erwerb und Besitz durch einen Vermerk in der Waffenbesitzkarte so beschränken, dass der
Inhaber bis zur Voll endung des 25. Lebensjahres Faustfeuerwaffen nicht erwerben oder besitzen darf.""
Es liegt im Ermessen der Behörden. Also keine Handfeuerwaffen für Jäger bis 25........?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Sag ich ja: da machen sich künftig Bezirkshauptmann, Sachbearbeiter und Bezirksjägermeister aus was wer wann haben darf.Wild Boar hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 20:35
Es liegt im Ermessen der Behörden. Also keine Handfeuerwaffen für Jäger bis 25........?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
In der Realität bedeutet dies, dass es in Österreich möglich ist, ohne Verwendung einer halbautomatischen Schrotflinte oder eines halbautomatischen Gewehrs zu jagen, und diese nun dem Ermessen des BH unterliegen..... sie sind praktisch verschwunden.
Waidmannsheil.
Waidmannsheil.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Somit hat Österreich jetzt eigentlich die schärfsten Waffenrechte in ganz Europa, oder?
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2975
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wie sieht das neue Gesetz der Waffenhandel?
Könnte mir vorstellen, dass mit heute der stationäre Geschäftsklimaindex der Waffenhändler einige Punkte nach unten korrigieren wird. Gebrauchtwaffen werden den Markt fluten. Neuwaffenkäufe gehen zurück .
Einige Jäger bei uns befürchten Schießstände werden langfristig weniger Mitglieder haben was wiederum zu Umsatzeinbußen führt und schlussendlich zu….
Das heißt im Umkehrschluss weniger Schießstände und daher auch weniger Routine selbst bei den Jägern.
Wie siehtst du das gewo?
Könnte mir vorstellen, dass mit heute der stationäre Geschäftsklimaindex der Waffenhändler einige Punkte nach unten korrigieren wird. Gebrauchtwaffen werden den Markt fluten. Neuwaffenkäufe gehen zurück .
Einige Jäger bei uns befürchten Schießstände werden langfristig weniger Mitglieder haben was wiederum zu Umsatzeinbußen führt und schlussendlich zu….
Das heißt im Umkehrschluss weniger Schießstände und daher auch weniger Routine selbst bei den Jägern.
Wie siehtst du das gewo?

Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn das für Jäger schon so ist, wie ist es dann mit uns WBK Besitzern? Künftig Langwaffen verboten?
Oder was ist mit den AR15 und ähnliche Langwaffen?
Oder was ist mit den AR15 und ähnliche Langwaffen?
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Da steht aber Faustfeuerwaffe. Nicht Handfeuerwaffe.Wild Boar hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 20:35 „48a. ln § 2 i wird nach Abs. i folgender Abs. 1 a eingefügt:
„( 1 a) Für Inhaber einer gültigen Jagdkarte gilt als erforderliches Mindestalter hinsichtlich des Erwerbs
und des Besitzes von Schusswaffen der Kategorie B das vollendete 21. Lebensjahr, sofern sie den Nachweis
erbringen, dass der Besitz einer solchen Waffe für die Ausübung der Jagd erforderlich ist. Bezieht sich die
Rechtfertigung nur auf Repetierflinten oder halbautomatische Schusswaffen, kann die Behörde die
Befugnis zum Erwerb und Besitz durch einen Vermerk in der Waffenbesitzkarte so beschränken, dass der
Inhaber bis zur Voll endung des 25. Lebensjahres Faustfeuerwaffen nicht erwerben oder besitzen darf.""
Es liegt im Ermessen der Behörden. Also keine Handfeuerwaffen für Jäger bis 25........?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Die letzten 2 postings lassen mich ratlos zurück.
-
Online
- .223 Rem
- Beiträge: 227
- Registriert: Mo 20. Feb 2023, 14:19
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wo steht das ca.? Am Handy is es schwer zu lesen.euvassal hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:50Für diesen Antrag wurde von der Opposition, also Grüne und FPÖ, dafür, von den Regierungsparteien dagegen gestimmt. Was soll man dazu noch sagenENTSCHL/ESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung , insbesondere der Bu ndesminister für Inneres, wird
aufgefordert ein bundesweites , gezieltes Rückgabeprogramm für illegale Waffen
einzurichten . Es benötigt gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Anreize zur Rückgabe, um
den illegalen Waffenbesitz nachhaltig zu reduzieren ."![]()
Sie sind Heuchler, wenn sie behaupten, es geht um Menschenleben!
Folgender Antrag wurde ebenfalls beschlossen. Meldung Zubehör 1 Jahr anstelle 2 Jahren etc.
https://www.parlament.gv.at/dokument/XX ... 711977.pdf
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Was soll wo stehen, das mit 1 Jahr? Seite 2 ganz unten
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Steppi, jetzt lass´ doch mal die Unkenrufe.Steppenwolf hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 21:02 Wie sieht das neue Gesetz der Waffenhandel?
Könnte mir vorstellen, dass mit heute der stationäre Geschäftsklimaindex der Waffenhändler einige Punkte nach unten korrigieren wird. Gebrauchtwaffen werden den Markt fluten. Neuwaffenkäufe gehen zurück .
Einige Jäger bei uns befürchten Schießstände werden langfristig weniger Mitglieder haben was wiederum zu Umsatzeinbußen führt und schlussendlich zu….
Das heißt im Umkehrschluss weniger Schießstände und daher auch weniger Routine selbst bei den Jägern.
Wie siehtst du das gewo?![]()
Wenigstens findet gegenwärtig keine Totalentwaffnung ala England (nach Dunblane) statt.
Das wäre dann wirklich ein Grund zum Verzweifeln.

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Da stimme ich dir zu.Steppenwolf hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:28in Zukunft wird es nicht so viele geben die in so eine Eventualität kommen.mikonis hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 18:23Eher nicht.fast12 hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 15:38
….. In Zukunft kann man es sich als Jäger mit WBK dann aussuchen ob man die Kat C Waffen als Jäger oder als WBK Besitzer hat - abhängig davon werden dann die Kat C Waffen auch einer Verwahrungskontrolle unterzogen.
Hätt ich halt jetzt so verstanden...![]()
Ein WBK-C-Besitzer wird kontrolliert. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt Jäger, wird er als WBK-Besitzer wohl weiterhin kontrolliert.
Ein Jäger ohne WBK wird wohl zu keinem Zeitpunkt kontrolliert.
Wenn, wird man Jäger oder Sportschütze. Alles andere wird in die Bedeutungslosigkeit (ist ja auch so gewollt undmacht Sinn) verschwinden.
Jäger benötigen für ihre Langwaffen keine WBK und unterliegen dann auch keinerlei Kontrollen. Das ist ein einfacher Weg und diesen werden alle jagdaffinen gehen. Ohne FFW.
Das Sportschützentum wird neue Facetten erfahren, da es der einzige Weg ist in jungen Jahren Kategorie B zu erlangen. Allerdings wird es da nicht viele geben, die sich das antun werden. Die Alten berührt das Gesetz wenig, außer ein paar wenige Langwaffenbesitzer.
Diejenigen, welche 2015 in Massen zum Waffenbesitzer wurden, werden sich in 2 Gruppen aufteilen: Langwaffenbesitzer (mit SV-Flinten) werden verschwinden, FFW-Besitzer mit 1 bis 2 Stück berührt das Gesetz wenig. Diese Aufteilung wäre sehr interessant. Ich schätze das auf 2/3 LW zu 1/3 FFW. Ich denke diese Gruppe ist der Angelpunkt des Gesetzes.

- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2975
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nein da tust du mir unrecht, mir geht es nicht um Wunden aufzureißen. Zugegeben, berufsbedingt muss ich drei Schritte vorausschauen was hin und wieder abfärbt. . Ja ich, aber damit bin ich ja nicht alleine, seh das neue Gesetz absolut verschärft das ich befürchte dass der Nachwuchs gefährdet ist.FdH22 hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 22:02Steppi, jetzt lass´ doch mal die Unkenrufe.Steppenwolf hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 21:02 Wie sieht das neue Gesetz der Waffenhandel?
Könnte mir vorstellen, dass mit heute der stationäre Geschäftsklimaindex der Waffenhändler einige Punkte nach unten korrigieren wird. Gebrauchtwaffen werden den Markt fluten. Neuwaffenkäufe gehen zurück .
Einige Jäger bei uns befürchten Schießstände werden langfristig weniger Mitglieder haben was wiederum zu Umsatzeinbußen führt und schlussendlich zu….
Das heißt im Umkehrschluss weniger Schießstände und daher auch weniger Routine selbst bei den Jägern.
Wie siehtst du das gewo?![]()
Wenigstens findet gegenwärtig keine Totalentwaffnung ala England (nach Dunblane) statt.
Das wäre dann wirklich ein Grund zum Verzweifeln.![]()
Uns betrifft es weniger, stimmt schon. Wir profitieren dennoch von einen lebendigen Markt in dem investiert wird als in einen Markt der austrocknet siehe unsere Industrie…
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Manche Jäger befürchten, dass es aufgrund der einschränkenden Gesetze zukünftig weniger Schießstände und überhaupt weniger Angebot geben wird. Wieso sollte das denn WBK-Besitzer nicht auch treffen? Na selbstverständlich wird sie das auch treffen.Maria hat geschrieben: Mi 24. Sep 2025, 21:08 Wenn das für Jäger schon so ist, wie ist es dann mit uns WBK Besitzern? Künftig Langwaffen verboten?
Oder was ist mit den AR15 und ähnliche Langwaffen?
Wieso sollten Langwaffen der Kategorie C (Repetiergewehre) zukünftig verboten sein? Wieso sollten Langwaffen der Kategorie B (wie ein AR15 Selbstlader) zukünftig verboten sein? Nein, sind sie nicht.
Liebe Maria! Du fragst schon viel Schrott. Und immer dieselben schrottigen Fragen. BITTE !
Und entschuldige meine Ungeduld.
