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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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bino71
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von bino71 » Mo 29. Sep 2025, 23:15

proton hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 14:08 Thema Kontrollen d. Verwahrung:
Werden nun bei den 5-jährigen Kontrollen auch die Kat. C Waffen geprüft?
Ja

glockfun
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von glockfun » Di 30. Sep 2025, 06:16

bino71 hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 23:15
proton hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 14:08 Thema Kontrollen d. Verwahrung:
Werden nun bei den 5-jährigen Kontrollen auch die Kat. C Waffen geprüft?
Ja
Kurz nachgefragt: wo genau ist das festgehalten? Sinngemäß nehme ich auch an aber rausgelesen nicht.

Verlässlichkeit wird alle 5 Jahre geprüft. Sicherung Umgang. Also gültige Jagdkarte zeigen, Waffenführerschein oder fallsweise Sportnachweise

Details der Verwahrungskontrolle sind per Verordnung geregelt, die gibts noch nicht neu.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Musashi » Di 30. Sep 2025, 08:29

Kann mir das aus dem Newsletter_ARGE-ZS jemand ausdeutschen? Gewo?:

"Schusswaffenkennzeichnung
Durch eine Schusswaffenkennzeichnungsgesetz-Novelle wird die Kennzeichnungspflicht auf
wesentliche Einzelteile von Schusswaffen ausgeweitet. Demnach sollen auch Schusswaffen
bzw. wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die seit dem 14. September 2018
erworben wurden, von der Regelung erfasst werden.
Den Betroffenen soll für die Kennzeichnung eine Frist von sechs Monaten ab Inkrafttreten
des Gesetzes gewährt werden. Das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft, wurde aber am 24.
September im Nationalrat beschlossen."
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yoda
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von yoda » Di 30. Sep 2025, 08:59

Wenn du einzelne Teile von Schusswaffen hast musst du sie gemäß des Gesetzes kennzeichnen, Hersteller, Jahr, Seriennummer, Land etc.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von bino71 » Di 30. Sep 2025, 09:10

glockfun hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 06:16
bino71 hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 23:15
proton hat geschrieben: Mo 29. Sep 2025, 14:08 Thema Kontrollen d. Verwahrung:
Werden nun bei den 5-jährigen Kontrollen auch die Kat. C Waffen geprüft?
Ja
Kurz nachgefragt: wo genau ist das festgehalten? Sinngemäß nehme ich auch an aber rausgelesen nicht.

Verlässlichkeit wird alle 5 Jahre geprüft. Sicherung Umgang. Also gültige Jagdkarte zeigen, Waffenführerschein oder fallsweise Sportnachweise

Details der Verwahrungskontrolle sind per Verordnung geregelt, die gibts noch nicht neu.
Kat B und Kat C wurden in einem Paragraphen zusammengefügt. Das sollte bekannt sein.
Hier das Detail dazu:
Vor dem Hintergrund, dass künftig auch die Verlässlichkeit für Inhaber von Waffenbesitzkarten oder
Waffenpässen von Schusswaffen der Kategorie C überprüft werden soll, soll Abs. 1 bis 3 in den
7. Abschnitt (‚Gemeinsame Bestimmungen‘) in § 41a verschoben werden. Aus dem gleichen Grund soll
der Regelungsinhalt des bisherigen Abs. 3 bis 6 in § 41b (‚Sicherstellung von Urkunden und
Schusswaffen‘) verschoben werden. Siehe hierfür die näheren Ausführungen zu § 41a und § 41b.


Daher das sollte im neuen Waffg stehen:
Überprüfung der Verlässlichkeit
§ 41a. (1) Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer
Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung
fünf Jahre vergangen sind.
[/i]

Aktueller §41:
§ 41a. Der Verlust oder Diebstahl von Schusswaffen sowie deren allfälliges Wiedererlangen sind unverzüglich der nächsten Sicherheitsdienststelle oder Sicherheitsbehörde zu melden.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Pavelimportante » Di 30. Sep 2025, 09:52

Meine Frau und ich haben beide die WBK seit längerem. Alle Waffen sind auf meiner WBK/Namen bis auf eine Flinte.

Mit den C Kontrollen, macht es Sinn die Flinte auf mich zu überschreiben? Was passiert wenn Sie keine Waffen hat aber eine WBK, spart man sich da die Kontrolle bei Ihr?

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Musashi » Di 30. Sep 2025, 10:21

yoda hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 08:59 Wenn du einzelne Teile von Schusswaffen hast musst du sie gemäß des Gesetzes kennzeichnen, Hersteller, Jahr, Seriennummer, Land etc.
Mit Fantasienummern? Auch Teile von ganzen Waffen? ZB. ein S&W Revolver, der keine Nr. in der Trommel hat?

Womit? Bleistift? Laser??

Innerhalb von 6 Monaten? Na das wird einen Run auf Beschussamt & Co. auslösen, die Nummern aufbringen können.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Michl9mm » Di 30. Sep 2025, 10:46

Brauchcht mein Lauf jetzt eine Seriennummer?


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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Webley455 » Di 30. Sep 2025, 10:47

Musashi hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 10:21
yoda hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 08:59 Wenn du einzelne Teile von Schusswaffen hast musst du sie gemäß des Gesetzes kennzeichnen, Hersteller, Jahr, Seriennummer, Land etc.
Mit Fantasienummern? Auch Teile von ganzen Waffen? ZB. ein S&W Revolver, der keine Nr. in der Trommel hat?

Womit? Bleistift? Laser??

Innerhalb von 6 Monaten? Na das wird einen Run auf Beschussamt & Co. auslösen, die Nummern aufbringen können.
Wie soll das gehen? Oft ist von einzelnen Waffenteilen und Zubehör gar nicht ableitbar wer der Hersteller war bzw. wo und wann erzeugt wurde.

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Vadar » Di 30. Sep 2025, 11:27

Musashi hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 08:29 Kann mir das aus dem Newsletter_ARGE-ZS jemand ausdeutschen? Gewo?:

"Schusswaffenkennzeichnung
Durch eine Schusswaffenkennzeichnungsgesetz-Novelle wird die Kennzeichnungspflicht auf
wesentliche Einzelteile von Schusswaffen ausgeweitet. Demnach sollen auch Schusswaffen
bzw. wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, die seit dem 14. September 2018
erworben wurden, von der Regelung erfasst werden.
Den Betroffenen soll für die Kennzeichnung eine Frist von sechs Monaten ab Inkrafttreten
des Gesetzes gewährt werden. Das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft, wurde aber am 24.
September im Nationalrat beschlossen."
Was ist jetzt mit einer 1911 die ich zwar jetzt erst gebraucht erworben habe aber das erste mal 2016 registriert wurde?
Da hab ich ja selbst absolut keine Ahnung. Ich hab nicht Mal einen originalen Kaufnachweis oder sonst was....
CZ Shadow 2 OR, 1911 .45ACP

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von bino71 » Di 30. Sep 2025, 12:17

Wie kommst auf so ein Konstrukt? Wann hast die Waffe gekauft und welches Datum steht im ZWR?
Selbst wenn Du 20 mal die gleiche verkauft und gekauft hast, gilt das Datum im ZWR.
Verstehst das Wort "erworben" nicht?

Vadar
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Vadar » Di 30. Sep 2025, 12:23

bino71 hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 12:17 Wie kommst auf so ein Konstrukt? Wann hast die Waffe gekauft und welches Datum steht im ZWR?
Selbst wenn Du 20 mal die gleiche verkauft und gekauft hast, gilt das Datum im ZWR.
Verstehst das Wort "erworben" nicht?
Ich habe sie dieses Jahr privat von jemanden erworben. Erstmalig dürfte die Waffe eben 2016 in Österreich registriert worden sein.

Kategorie B
erworben am 25.08.2025
registriert am 19.10.2016
Kaliber 1 Zoll, .45 Auto
Herstellernummer 1 NM******
CZ Shadow 2 OR, 1911 .45ACP

euvassal
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von euvassal » Di 30. Sep 2025, 12:46

Das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz trat bereits mit 1. Jänner 2021 in Kraft und wurde nur leicht (für uns "unwesentlich") angepasst.
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.w ... 2025-02-11
§ 5. Die Kennzeichnungsvorgaben für Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile von
Schusswaffen, die zwischen dem 14. September 2018 und dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in das
Bundesgebiet eingeführt, verbracht oder im Bundesgebiet hergestellt wurden, gelten im Sinne dieses
Bundesgesetzes als erfüllt, sofern sie den Bestimmungen des Übereinkommens über die gegenseitige
Anerkennung von Beschusszeichen für Handfeuerwaffen vom 1. Juli 1969 entsprechen.
Waffen, die vor diesem Datum in Ö registriert wurden, können also nicht betroffen sein.
Rechtskundige, die das anders sehen, bitte ich um Korrektur!

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von milu » Di 30. Sep 2025, 12:48

Pavelimportante hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 09:52 Meine Frau und ich haben beide die WBK seit längerem. Alle Waffen sind auf meiner WBK/Namen bis auf eine Flinte.

Mit den C Kontrollen, macht es Sinn die Flinte auf mich zu überschreiben? Was passiert wenn Sie keine Waffen hat aber eine WBK, spart man sich da die Kontrolle bei Ihr?
deine frau wird trotzdem eine kontrolle haben.
bei dieser wird dann keine waffe kontroliert, sondern ob sportschützin oder waffenführerschein oder ähnliches vorliegen.

ende der kontrolle mit ggf frist für's nachbringen.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Steppenwolf » Di 30. Sep 2025, 13:00

Pavelimportante hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 09:52 Meine Frau und ich haben beide die WBK seit längerem. Alle Waffen sind auf meiner WBK/Namen bis auf eine Flinte.

Mit den C Kontrollen, macht es Sinn die Flinte auf mich zu überschreiben? Was passiert wenn Sie keine Waffen hat aber eine WBK, spart man sich da die Kontrolle bei Ihr?
Nein es macht nicht Sinn die Flinte auf Dich umzumelden außer das du das Kind teurer machst bei fast keinen Zusatznutzen.

Bei der Verwahrungskontrolle wird auch immer das Waffenrechtliche Dokument kontrolliert daher wird auch Sie eine Kontrolle haben wo die dann die WBK + Waffenführerschein herzeigen darf.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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