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Abkühlphase - Neu

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nydorian
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Abkühlphase - Neu

Beitrag von Nydorian » Di 30. Sep 2025, 14:36

Hallo Besserinformierte!

mit dem neuen Waffengesetz wird ja die Abkühlphase von 3 Tagen auf 4 Wochen verlängert. Soll so sein.

Gleichzeitig wird aber alles was Kat. C war auch WBK pflichtig. Abkühlphasen hats aber doch immer nur für die Führerscheinwaffen gegeben (oder?), sprich wer wird jetzt in Zukunft noch abgekühlt?

Ist das ein Widerspruch oder versteh ich was falsch?


Bonusfrage: werden in Zukunft bei den 5 Jahreskontrollen auch die Kat C kontrolliert?
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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von SectionThree » Di 30. Sep 2025, 14:52

In Zukunft gilt die Wartefrist für jeden „Ersterwerb“ (pro Kategorie). Wenn alle Waffen einer Kategorie verkauft wurden, gilt das beim nächsten Kauf wieder als Ersterwerb. Mann muss also schon eine gleiche Waffe besitzen, um nicht auf weitere Waffen jeweils 4 Wochen warten zu müssen.
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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von AndyA » Di 30. Sep 2025, 15:04

SectionThree hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 14:52 In Zukunft gilt die Wartefrist für jeden „Ersterwerb“ (pro Kategorie). Wenn alle Waffen einer Kategorie verkauft wurden, gilt das beim nächsten Kauf wieder als Ersterwerb. Mann muss also schon eine gleiche Waffe besitzen, um nicht auf weitere Waffen jeweils 4 Wochen warten zu müssen.
Ich habe WBK, aber derzeit keine Waffen. Eine (neue-erste) Kat-B Pistole zu kaufen muß ich auch 4 Wochen abwarten, oder was?

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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von gewo » Di 30. Sep 2025, 15:06

SectionThree hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 14:52 In Zukunft gilt die Wartefrist für jeden „Ersterwerb“ (pro Kategorie). Wenn alle Waffen einer Kategorie verkauft wurden, gilt das beim nächsten Kauf wieder als Ersterwerb. Mann muss also schon eine gleiche Waffe besitzen, um nicht auf weitere Waffen jeweils 4 Wochen warten zu müssen.
so sieht es aus
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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von gewo » Di 30. Sep 2025, 15:07

AndyA hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 15:04
SectionThree hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 14:52 In Zukunft gilt die Wartefrist für jeden „Ersterwerb“ (pro Kategorie). Wenn alle Waffen einer Kategorie verkauft wurden, gilt das beim nächsten Kauf wieder als Ersterwerb. Mann muss also schon eine gleiche Waffe besitzen, um nicht auf weitere Waffen jeweils 4 Wochen warten zu müssen.
Ich habe WBK, aber derzeit keine Waffen. Eine (neue-erste) Kat-B Pistole zu kaufen muß ich auch 4 Wochen abwarten, oder was?
solang die durchführungsverordnung ned herussen ist, und das wird wohl viele wochen oder monate dauern, muss man davon ausgehen dass das so zu verstehen ist.
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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von Nydorian » Di 30. Sep 2025, 15:15

klingt ... sinnlos. danke für die Info! Meine Erwartungshaltung war dass sie das für die Kronenzeitungsleser ins Gesetz geschrieben haben und dann mit dem Paragraphen nie was passiert.
Nydorian hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 14:36 Bonusfrage: werden in Zukunft bei den 5 Jahreskontrollen auch die Kat C kontrolliert?
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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von SectionThree » Di 30. Sep 2025, 17:53

AndyA hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 15:04 Ich habe WBK, aber derzeit keine Waffen. Eine (neue-erste) Kat-B Pistole zu kaufen muß ich auch 4 Wochen abwarten, oder was?
Ja, genau. Es sei denn, du kaufst dir noch rasch (dh vor der Erlassung des neuen Gesetzes) eine B-Waffe (hast eh 2 Plätze, kann ja irgend ein Klumpert sein.) Nur für Inhaber von Waffenpässen und Exportwaffen gibt es Ausnahmen.
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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von Poirot » Di 30. Sep 2025, 18:45

SectionThree hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 17:53 Nur für Inhaber von Waffenpässen und Exportwaffen gibt es Ausnahmen.
und vermutlich für Jäger. Wer von denen hätte die Geduld 4 Wochen auf seine neue Büchse zu warten ?

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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von SectionThree » Di 30. Sep 2025, 20:15

Nein, keine Ausnahme für Jäger – Aber die werden ja wohl regelmäßig schon eine C-Waffe besitzen, dann entfällt die Frist ja ganz.
§ 41f. (1) Beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe darf diese erst nach Ablauf von vier Wochen nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäftes an den Erwerber überlassen werden, es sei denn, es handelt sich um einen Inhaber eines Waffenpasses oder der Erwerber kann die unverzügliche Ausfuhr dieser Waffe oder die unverzügliche Verbringung dieser Waffe in seinen Wohnsitzstaat, insbesondere durch einen Erlaubnisschein gemäß § 37, glaubhaft machen.

(2) Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist.

(3) Während der Wartefrist ist die Schusswaffe bei einem Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2 zu lagern. Dem Gewerbetreibenden gebührt hierfür ein angemessenes Entgelt.
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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von moretti » Di 30. Sep 2025, 21:53

Wer nur eine Kat B besitzt und beim Neukauf einer neuen Waffe seine 1 in Besitz befindliche Waffe in Zahlung gibt, muss 4 Wochen warten? Weil eigentlich ist das ein "ich gebe dir meine alte und du gibst mir dafür eine neue preisreduziert" Geschäft.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von AndyA » Di 30. Sep 2025, 22:06

gewo hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 15:07
AndyA hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 15:04
SectionThree hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 14:52 In Zukunft gilt die Wartefrist für jeden „Ersterwerb“ (pro Kategorie). Wenn alle Waffen einer Kategorie verkauft wurden, gilt das beim nächsten Kauf wieder als Ersterwerb. Mann muss also schon eine gleiche Waffe besitzen, um nicht auf weitere Waffen jeweils 4 Wochen warten zu müssen.
Ich habe WBK, aber derzeit keine Waffen. Eine (neue-erste) Kat-B Pistole zu kaufen muß ich auch 4 Wochen abwarten, oder was?
solang die durchführungsverordnung ned herussen ist, und das wird wohl viele wochen oder monate dauern, muss man davon ausgehen dass das so zu verstehen ist.
OK. waffengebraucht.at, ich finde eine Waffe, was ich kaufen möchte. Privatverkauf, natürlich. Wie mache ich dann damit weiter?

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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von SectionThree » Di 30. Sep 2025, 22:14

Du zeigst dem Verkäufer deine WBK, bezahlst die Waffe und übernimmst sie. Innerhalb von 6 Wochen müssen Käufer und Verkäufer dann der Waffenbehörde des Käufers den Kauf melden (Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffe, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung) damit sie ins ZWR eingetragen werden kann. § 28 WaffG hat alle Details.
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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von SectionThree » Di 30. Sep 2025, 22:18

moretti hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 21:53 Wer nur eine Kat B besitzt und beim Neukauf einer neuen Waffe seine 1 in Besitz befindliche Waffe in Zahlung gibt, muss 4 Wochen warten? Weil eigentlich ist das ein "ich gebe dir meine alte und du gibst mir dafür eine neue preisreduziert" Geschäft.
Ein Austausch wird wohl, allen Legaldefinitionen zum Trotz, kein „Neuerwerb“ sein können. Die Hingabe der alten und Erwerb der neuen Waffe erfolgen somit logisch zum selben Zeitpunkt.
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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von AndyA » Mi 1. Okt 2025, 07:50

SectionThree hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 22:14 Du zeigst dem Verkäufer deine WBK, bezahlst die Waffe und übernimmst sie. Innerhalb von 6 Wochen müssen Käufer und Verkäufer dann der Waffenbehörde des Käufers den Kauf melden (Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffe, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung) damit sie ins ZWR eingetragen werden kann. § 28 WaffG hat alle Details.
Wo steht hier dann die 4 Wochen Abkühlphase...?

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Re: Abkühlphase - Neu

Beitrag von Steppenwolf » Mi 1. Okt 2025, 09:03

AndyA hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 07:50
SectionThree hat geschrieben: Di 30. Sep 2025, 22:14 Du zeigst dem Verkäufer deine WBK, bezahlst die Waffe und übernimmst sie. Innerhalb von 6 Wochen müssen Käufer und Verkäufer dann der Waffenbehörde des Käufers den Kauf melden (Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffe, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung) damit sie ins ZWR eingetragen werden kann. § 28 WaffG hat alle Details.
Wo steht hier dann die 4 Wochen Abkühlphase...?
:lol:

ähm...kauf da bitte die gebrauchte Waffe BEVOR das neue Gesetz in Kraft tritt und mach dir die Übergabe usw. mit dem Verkäufer aus.

Kleiner Tip am Rande - die "neue" Abkühlphase von 4 Wochen betrifft das "neue" Gesetz was noch nicht in Kraft getreten ist weshalb du auch jetzt eine Waffe nach altem Recht kaufen solltest....

Hammas jetzt?

Anbei das "noch" geltende Gesetz - guckst du

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
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