SectionThree hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 09:43
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Natürlich ginge mehr: Jeder verwahrt seine Waffen getrennt.
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mehr geht immer.
man könnte zum beispiel waffen zwingend nur mehr ungeladen verwahren dürfen
man könnte zum beispiel zwingend tresore gem. wertschutzstandard ab der ersten waffe verwenden
man könnte zum beispiel vorschreiben munition und waffe in zwei getrennten tresore aufzubewahren
man könnte zum beispiel vorschreiben das jeder nur mehr munition des kalibers haben darf die in seine waffe passen
man könnte zum beispiel generell nur mehr berufsjägern den besitz von waffen erlauben
usw
fakt ist:
es gibt eine fortgesetzte rechtsprechung dazu dass die gemeinsame Verwahrung von (zu mindest) Ehepaaren am gemeinsamen wohnsitz auch dann zulässig ist wenn die stückzahlgrenze Kat B dabei überschritten wird. Möglicherweise gilt es für andere nahe Mitbewohner auch.
wie alt ein urteil ist ist unbeachtlich so lange sich die gesetzeslage dazu nicht geändert hat
Hinweise:
die einsame "BMI"-Anordnung von 2023 depotwaffen immer dem bestand des besitzers zurechnen zu müssen und diese seitens des handels nicht mehr waffenrechtlich auf depot nehmen zu dürfen beruht auf einem - mutig umgedeuteten - Vwgh Urteil aus 1989