Du hast vermutlich Recht. Ich werde künftig zurückhaltender sein mit Kritik an den Verursachern.SectionThree hat geschrieben: Mi 1. Okt 2025, 20:00 Das mag schon sein, in diesem Forum und insb. diesem Thread ist es halt trotzdem off topic. Ist ja nicht so, dass das WaffG nicht genug Stoff hergäbe – vielleicht können wir uns darauf fokussieren.
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Beim Thema Waffenverbot sehen die Neos kein Problem mit der Einschränkung der Freiheitsrechte. Aber bei Einführung der Helmpflicht für E Scooter sehen sie eine Einschränkung der Freiheitsrechte...
Das kannst nicht erfinden.
0.o3% sind genug für eine Verschärfungen die Unverhältnismäßig ist aber ein Anstieg von 25% E Scooter Unfällen 7500 an der Zahl im Jahr 2024 .Mit unter auch tötlichen Ausgang rechtfertigen keine Verschärfung mit der Helmpflicht?
Liebe Neos ihr seit unglaubwürdig.
https://steiermark.orf.at/stories/3324076/
Das kannst nicht erfinden.
0.o3% sind genug für eine Verschärfungen die Unverhältnismäßig ist aber ein Anstieg von 25% E Scooter Unfällen 7500 an der Zahl im Jahr 2024 .Mit unter auch tötlichen Ausgang rechtfertigen keine Verschärfung mit der Helmpflicht?
Liebe Neos ihr seit unglaubwürdig.
https://steiermark.orf.at/stories/3324076/
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wenn wir nach den Toten, Verletzten, Folgeschäden usw. gehen würden, müssten wir als Erstes den Alkohol verbieten oder stark einschränken.jirgel hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 11:14 Beim Thema Waffenverbot sehen die Neos kein Problem mit der Einschränkung der Freiheitsrechte. Aber bei Einführung der Helmpflicht für E Scooter sehen sie eine Einschränkung der Freiheitsrechte...
Das kannst nicht erfinden.
0.o3% sind genug für eine Verschärfungen die Unverhältnismäßig ist aber ein Anstieg von 25% E Scooter Unfällen 7500 an der Zahl im Jahr 2024 .Mit unter auch tötlichen Ausgang rechtfertigen keine Verschärfung mit der Helmpflicht?
Liebe Neos ihr seit unglaubwürdig.
https://steiermark.orf.at/stories/3324076/
Das ist halt aber nicht so populär wie legale Waffenbesitzer weiter einzuschränken
CZ Shadow 2 OR, 1911 .45ACP
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Es würde schon reichen die Berge zu sperren.Vadar hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 11:32Wenn wir nach den Toten, Verletzten, Folgeschäden usw. gehen würden, müssten wir als Erstes den Alkohol verbieten oder stark einschränken.jirgel hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 11:14 Beim Thema Waffenverbot sehen die Neos kein Problem mit der Einschränkung der Freiheitsrechte. Aber bei Einführung der Helmpflicht für E Scooter sehen sie eine Einschränkung der Freiheitsrechte...
Das kannst nicht erfinden.
0.o3% sind genug für eine Verschärfungen die Unverhältnismäßig ist aber ein Anstieg von 25% E Scooter Unfällen 7500 an der Zahl im Jahr 2024 .Mit unter auch tötlichen Ausgang rechtfertigen keine Verschärfung mit der Helmpflicht?
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Das ist halt aber nicht so populär wie legale Waffenbesitzer weiter einzuschränken
Alpintote 2024 am absoluten höchststand der letzten zehn jahre.
309 Tote Bergwanderer, Kletterer bzw Schifahrer.
Und 2024 gesamt fast genau 14.000 Alpin-Verunfallte.
Weiss nicht ob der Alkohol da ran kommt ...
Zitat, Internetfund:
"..Die Zahl der Todesfälle im Straßenverkehr aufgrund von Alkohol war mit 26 Personen im Jahr 2022 relativ gering im Vergleich zur Gesamtzahl der Todesopfer im Straßenverkehr (370)..."
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ist das Gesetz jetzt schon kundgemacht?
Wo seh ich das? Der Gesetzestext auf RIS.gv.at wird ja nicht in Echtzeit aktualisiert werden, oder?
Wo seh ich das? Der Gesetzestext auf RIS.gv.at wird ja nicht in Echtzeit aktualisiert werden, oder?
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
BITTE den Alk nicht zu verbieten!Vadar hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 11:32Wenn wir nach den Toten, Verletzten, Folgeschäden usw. gehen würden, müssten wir als Erstes den Alkohol verbieten oder stark einschränken.jirgel hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 11:14 Beim Thema Waffenverbot sehen die Neos kein Problem mit der Einschränkung der Freiheitsrechte. Aber bei Einführung der Helmpflicht für E Scooter sehen sie eine Einschränkung der Freiheitsrechte...
Das kannst nicht erfinden.
0.o3% sind genug für eine Verschärfungen die Unverhältnismäßig ist aber ein Anstieg von 25% E Scooter Unfällen 7500 an der Zahl im Jahr 2024 .Mit unter auch tötlichen Ausgang rechtfertigen keine Verschärfung mit der Helmpflicht?
Liebe Neos ihr seit unglaubwürdig.
https://steiermark.orf.at/stories/3324076/
Das ist halt aber nicht so populär wie legale Waffenbesitzer weiter einzuschränken
Nach Waffenverbot, Auto- und Motorradverbot, Bergverbot...usw was bleibt uns noch??
Was sagte der Herr Bundeschkantschler?
- SectionThree
- .308 Win
- Beiträge: 324
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nein, das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht einmal beschlossen.
Du kannst dir unter https://ris.bka.gv.at/Bgbl-Auth/ die aktuellen Bundesgesetzblätter anschauen (Teil I sind die Gesetze, wenn Du nicht alles sehen möchtest.)Wo seh ich das? Der Gesetzestext auf RIS.gv.at wird ja nicht in Echtzeit aktualisiert werden, oder?
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
dankeSectionThree hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 13:50 Du kannst dir unter https://ris.bka.gv.at/Bgbl-Auth/ die aktuellen Bundesgesetzblätter anschauen (Teil I sind die Gesetze, wenn Du nicht alles sehen möchtest.)
grad gesehen:
das überwachungsgesetz fuer messenger und social media hams beschlossen die woche:
https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAut ... 5_I_54.pdf
doubleaction OG, Wien
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Indem ein Thema aufgebauscht wird und alle sich darüber aufregen-
können´s derweil im Hinterkammerl andere S.....e aushecken.
Grfesatr
können´s derweil im Hinterkammerl andere S.....e aushecken.
Grfesatr
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Hallo
Ich meine hier iwo gelesen zu haben dass die Änderung auch den Erwerb von Munition beschränken soll.
Man soll quasi nur Munition für die Waffen erwerben können die man selbst besitzt. Ist das noch drin in der Änderung..??
Da ich noch auf die WBK warte und mich noch nicht für eine Waffe entscheiden will, bevor ich ein paar Probe geschossen habe hieße das auch das ich am Schießstand zwar eine Leihwaffen ausborgen darf aber die dazugehörige Munition nicht kaufen kann...
Ich seh mich schon auf der 25m Bahn mit der ungeladenen Leihwaffen stehn und laut Peng peng Peng rufen
Ich meine hier iwo gelesen zu haben dass die Änderung auch den Erwerb von Munition beschränken soll.
Man soll quasi nur Munition für die Waffen erwerben können die man selbst besitzt. Ist das noch drin in der Änderung..??
Da ich noch auf die WBK warte und mich noch nicht für eine Waffe entscheiden will, bevor ich ein paar Probe geschossen habe hieße das auch das ich am Schießstand zwar eine Leihwaffen ausborgen darf aber die dazugehörige Munition nicht kaufen kann...
Ich seh mich schon auf der 25m Bahn mit der ungeladenen Leihwaffen stehn und laut Peng peng Peng rufen
Si vis pacem, para bellum
Bellum omnium pater
Bellum omnium pater
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Diese Regierungskoalition wird als eine der schlechtesten und unbeliebtesten der letzten Jahrzehnte enden.Gadai hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 15:49 Indem ein Thema aufgebauscht wird und alle sich darüber aufregen-
können´s derweil im Hinterkammerl andere S.....e aushecken.
Grfesatr
Vor allem weil es auch wirtschaftlich massiv krieselt.
Wie beim letzten Mal Schwarz-Rot wird die ÖVP dann wieder verkünden "nie wieder SPÖ" und mit der FPÖ koalieren. Und weil die Bevölkerung so doof ist wird die FPÖ wieder etwas schwächer sein und nichts bewegen können. Aber villeicht schlimmeres abwenden.
Irgendwie kommt man sich in Österreich vor wie in einer Murmeltierschleife.

- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2975
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Sag mal stehst du bei den blauen auf der Payroll?Poirot hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:05Diese Regierungskoalition wird als eine der schlechtesten und unbeliebtesten der letzten Jahrzehnte enden.Gadai hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 15:49 Indem ein Thema aufgebauscht wird und alle sich darüber aufregen-
können´s derweil im Hinterkammerl andere S.....e aushecken.
Grfesatr
Vor allem weil es auch wirtschaftlich massiv krieselt.
Wie beim letzten Mal Schwarz-Rot wird die ÖVP dann wieder verkünden "nie wieder SPÖ" und mit der FPÖ koalieren. Und weil die Bevölkerung so doof ist wird die FPÖ wieder etwas schwächer sein und nichts bewegen können. Aber villeicht schlimmeres abwenden.
Irgendwie kommt man sich in Österreich vor wie in einer Murmeltierschleife.![]()

Ich bin ja für realismus und freue mich immer wenn einer positive Ansätze für eine allegemeine Wohlstandsrente hat und da Österreich einer der wichtigsten Länder in der Welt ist und ja somit unverzichtbar ist, aber....wie würden denn die blauen die globale aber auch regionale Krise meistern?
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Eh Gut wenn sie der FPÖ was solche Möglichkeiten bei ihren nächsten Wahlerfolg einräumen dazu die Anstandslose Durchsuchung. In Herbert wird das als Kanzler sehr freuen. /sgewo hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 14:01dankeSectionThree hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 13:50 Du kannst dir unter https://ris.bka.gv.at/Bgbl-Auth/ die aktuellen Bundesgesetzblätter anschauen (Teil I sind die Gesetze, wenn Du nicht alles sehen möchtest.)
grad gesehen:
das überwachungsgesetz fuer messenger und social media hams beschlossen die woche:
https://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAut ... 5_I_54.pdf
Nach denken tut die Politik sehr wenig in den letzten jahren schön langsam fällt das ungut auf.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Für die Interessierten…
Vom BKA wird ein BGBL-Newsletter, der bei Bedarf täglich erscheint, sowie ein BGBL-Rundschreiben-Newsletter, der monatlich erscheint, angeboten.
So wurde im Mai beispielsweise Kundgemacht das in der SchKV ein Absatz eingefügt wird, der bestimmt, dass die Kennzeichnung bei Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen 0,0762 mm zu betragen hat.
Dieser ist im Juli in Kraft getreten.
Ohne Newsletter hätte ich das wohl nicht - ohne besondere Umstände - mitbekommen…
Vom BKA wird ein BGBL-Newsletter, der bei Bedarf täglich erscheint, sowie ein BGBL-Rundschreiben-Newsletter, der monatlich erscheint, angeboten.
So wurde im Mai beispielsweise Kundgemacht das in der SchKV ein Absatz eingefügt wird, der bestimmt, dass die Kennzeichnung bei Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen 0,0762 mm zu betragen hat.

Dieser ist im Juli in Kraft getreten.
Ohne Newsletter hätte ich das wohl nicht - ohne besondere Umstände - mitbekommen…
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
dann müsste ich die 0,0762 ja eigentlich im SchK finden oder?nils hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 16:44 So wurde im Mai beispielsweise Kundgemacht das in der SchKV ein Absatz eingefügt wird, der bestimmt, dass die Kennzeichnung bei Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen 0,0762 mm zu betragen hat.![]()
Dieser ist im Juli in Kraft getreten.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20011325
da ist aber nix
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