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M16A1 Teilesatz

Von Waffenpflege bis hin zu Pimp my gun!
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AR-15
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M16A1 Teilesatz

Beitrag von AR-15 » Mi 1. Okt 2025, 20:47

Servus,
ich habe vor kurzem einen Dachbodenfund gemacht:
ein M16A1 Teilesatz, natürlich ohne Lauf und BCG.

Habe hier ein Beispielfoto aus dem Internet:

https://imgur.com/a/hOdwSrX

Jetzt zu meiner Frage: ist es die Arbeit und das Geld wert, dass ich mir eine BCG und den entsprechenden Lauf dafür kaufe und sie dann als B Waffe eintragen lasse?

yoda
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Re: M16A1 Teilesatz

Beitrag von yoda » Mi 1. Okt 2025, 22:07

Ein M16A1 mit Fullauto Lower als B eintragen lassen klingt sportlich, da kann man nur viel Erfolg wünschen.

glockfun
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Re: M16A1 Teilesatz

Beitrag von glockfun » Do 2. Okt 2025, 06:30

Spätestens wenn diese Teile laut WaffG relevant sind (Gasdruckbelastung fällt weg) ...

Um/Rückbauten von FA auf HA werden in AT ja auch als Kriegsmaterial gewertet. In anderen Ländern B. Italien, Schweiz usw. ZB FAL oder dieser 7x55Swiss HA

Würde ich jetzt schon "unvorteilhaft" sehen wenn verbaut aber Spätestens nach Inkraftreten samt Registrierungspflicht der Teile.

Bin gespannt wer (Büchser) den Service aktuell anbietet das zusammengesetzt als B ins ZWR zu geben.

FA lower, Trigger, sear, carrier, verschluss mit allen warzen und von den ganzen vollpotenten 9x19 Masseverschluss mal abgesehn alles schon gesehen ... aber noch nie offiziell zusammengesetzt/eingetragen

Halte uns am Laufenden

Coolhand1980
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Re: M16A1 Teilesatz

Beitrag von Coolhand1980 » Mo 6. Okt 2025, 09:51

Du kannst davon ausgehen, dass die VA Teile (Verschlussträger und Lower) als KM gelten, auch wenn sie nach dem WaffG ggw. frei wären.
Das Risiko mit dem KM würde ich nicht eingehen.

spareribs
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Re: M16A1 Teilesatz

Beitrag von spareribs » Mo 6. Okt 2025, 20:35

Schmeiss es weg ....da etwas zusammen basteln ist vielleicht möglich, aber bringt nix, außer Probleme ....
Gute Nacht Österreich, alles geht in Arsch... :doh:

balahu
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Re: M16A1 Teilesatz

Beitrag von balahu » Mo 6. Okt 2025, 21:01

Coolhand1980 hat geschrieben: Mo 6. Okt 2025, 09:51 Du kannst davon ausgehen, dass die VA Teile (Verschlussträger und Lower) als KM gelten, auch wenn sie nach dem WaffG ggw. frei wären.
Das erscheint mir weit gegriffen

Kriegsmaterialverordnung

Text
§ 1.Paragraph eins, Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräterömisch eins. Waffen, Munition und Geräte
1.Ziffer eins
a)Litera a
Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b)Litera b
Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c)Litera c
Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der Litera a und b.
d)Litera d
Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Verein-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.


Im punkt c) sind jene teile des kriegsmaterials angeführt welche für sich genommen als Teile auch KM darstellen.
Dabei gibt es eine ausdrückliche Einschränkung auf Läufe und Verschlüsse (und Lafetten).

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, unbestritten, aber wie bei DER expliziten Gesetzesformulierung jemand einen zb verschlussträger eines M16 auf kat A erkennen könnte erschliesst sich mir nicht

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Re: M16A1 Teilesatz

Beitrag von Coolhand1980 » Di 7. Okt 2025, 15:09

Wenn du aus den Teilen ein fertiges Gewehr baust, ist es Kat A/KM.
Der Verschlussträger und der Lower sind die Teile, die den Unterschied machen.
Das war die Frage, die es zu beantworten galt.
Beim Besitz der Teile geb ich dir recht, das sehe ich auch noch nicht als strafbar. Obgleich ich hier schon ein gewisses rechtliches Risiko sehe, das zu Ärger führen könnte.

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Re: M16A1 Teilesatz

Beitrag von AR-15 » Mi 8. Okt 2025, 08:11

Habe sie mittlerweile eintragen lassen, momentan zwar leider nur als Kat. A, aber ich werde mich in den nächsten Tagen/Wochen mal mit meinem SB/Waffenhändler zusammensetzten und schauen, ob es sich irgendwie als Kat. B eintragen lässt. :think:

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Re: M16A1 Teilesatz

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 8. Okt 2025, 10:08

Darf ich fragen, was du genau wie eintragen hast lassen?
Mir erschließt sich das nicht ganz.

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Re: M16A1 Teilesatz

Beitrag von AR-15 » Mi 8. Okt 2025, 10:32

Die vollständige Waffe (inkl. Lauf und Bolzen), mit Ausnahmeregelung für Kat. A.

bino71
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Re: M16A1 Teilesatz

Beitrag von bino71 » Mi 8. Okt 2025, 10:52

Du hast eine Kat A KM bekommen?
Das bezweifle ich.

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Re: M16A1 Teilesatz

Beitrag von AR-15 » Mi 8. Okt 2025, 11:12

Ich nicht nein, aber ein Freund der Waffenhändler ist, hat eine Ausnahmeregelung.

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Re: M16A1 Teilesatz

Beitrag von balahu » Mi 8. Okt 2025, 14:54

AR-15 hat geschrieben: Mi 8. Okt 2025, 11:12 Ich nicht nein, aber ein Freund der Waffenhändler ist, hat eine Ausnahmeregelung.
ad1:
Fast alle waffenhändler haben KM genehmigungen, da braucht er keine "Ausnahmeregelung"

ad2:
wenn eine waffe mal KM ist dann ist sie in oesterreich immer KM
eine umwandlung in kat B ist genau genommen nicht moeglich
aber fuer alle "genau genommen" gibts ausnahmen, logisch
theoertisch kann er sie auf semiauto rueckbauen und einen gutachter ein gutachten machen lassen
aber das zahlt sich doch alles ned aus
automaten kosten ein einkauf doch immer deutlich weniger als halbautomaten ...

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