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Verwahrung Wohnsitz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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L3MNTRIX
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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von L3MNTRIX » Di 7. Okt 2025, 08:45

Meldegesetz genau und aufmerksam lesen, vor allem den § 2 Abs. 1, 2 und 3.
Fazit: @gewo hat Recht
Si vis pacem, para bellum
If you see your glass as half empty, pour it into a smaller glass and stop bitching!

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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von RedRider1982 » Mi 15. Okt 2025, 08:10

Hallo!

ich habe ganz aktuell zur Absicherung eine Anfrage an meine BH geschickt (der Unterschied, bin Verheiratet und beide im selben Haushalt):

Mein Text:

Sehr geehrte Frau ********,

ich bräuchte bitte ein rechtliche Auskunft.
Und zwar:
Meine Ehefrau und ich sind beide im Besitz einer Waffenbesitzkarte.
Ist es erlaubt dass wir beide jeweils unser Waffen (Kat. B) in dem selben Tresor versperren oder benötigt jede Person einen eigenen, welcher für den anderen nicht zugänglich ist?
Momentan ist es so das jede Person nur eine Waffe besitzt, ergo wir auch nicht das Problem haben dürften mit den zwei Plätzen in der WBK?!
Wenn eine Person eine zusätzliche Waffe erhält dann müssen wir ja wohl so oder so trennen?!
Bin ich hier mit meiner Annahme richtig?


Ich freue mich auf Ihre Antwort

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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von RedRider1982 » Mi 15. Okt 2025, 08:12

und hier die Antwort der BH dazu:

Sehr geehrter Herr *****!

Mit der heutigen Rechtsmeinung zum derzeit gültigen Gesetz (Stand: 14.10.2025) kann ich Ihnen mitteilen, dass die Verwahrung von Schusswaffen durch Ehegatten in einem gemeinsamen Tresor erlaubt ist.

Da derzeit jede Person nur eine Schusswaffe besitzt, haben beide Zugriff auf insgesamt zwei Schusswaffen der Kategorie B.

Da die Waffenbesitzkarte (WBK) in der Regel für zwei Plätze der Kategorie B ausgestellt wird, stellt dies kein Problem dar und ist erlaubt.

Sollten Sie oder Ihre Frau zukünftig eine weitere Waffe anschaffen, hätten Sie gemeinsam Zugriff auf insgesamt drei Schusswaffen der Kategorie B, obwohl die WBK nur für zwei Plätze genehmigt wurde.

In diesem Fall wäre es sinnvoll, wenn eine der drei Waffen im Tresor zusätzlich getrennt verwahrt wird.

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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von Steppenwolf » Mi 15. Okt 2025, 08:47

RedRider1982 hat geschrieben: Mi 15. Okt 2025, 08:12 und hier die Antwort der BH dazu:

Sehr geehrter Herr *****!

Mit der heutigen Rechtsmeinung zum derzeit gültigen Gesetz (Stand: 14.10.2025) kann ich Ihnen mitteilen, dass die Verwahrung von Schusswaffen durch Ehegatten in einem gemeinsamen Tresor erlaubt ist.

Da derzeit jede Person nur eine Schusswaffe besitzt, haben beide Zugriff auf insgesamt zwei Schusswaffen der Kategorie B.

Da die Waffenbesitzkarte (WBK) in der Regel für zwei Plätze der Kategorie B ausgestellt wird, stellt dies kein Problem dar und ist erlaubt.

Sollten Sie oder Ihre Frau zukünftig eine weitere Waffe anschaffen, hätten Sie gemeinsam Zugriff auf insgesamt drei Schusswaffen der Kategorie B, obwohl die WBK nur für zwei Plätze genehmigt wurde.

In diesem Fall wäre es sinnvoll, wenn eine der drei Waffen im Tresor zusätzlich getrennt verwahrt wird.
Nun stehe ich da ich armer Tor und bin so klug wie je zuvor

Du hast die Frage nicht vollständig gestellt daher eher eine langfristig unbrauchbare Antwort für Dich mMn.

Das von dir beschreibene Beispiel würde auch auf einen x beliebigen Freund passen, der Zugang zu Wohnung/ Haus und Tresort Schlüssel hat. Auch das wäre erlaubt, weil keiner der jeweiligen Parteien über die erlaubte Schusswaffenanzahl auf seiner WBK kommt.

Der letzte Satz ist eine Empfehlung " es wäre sinnvoll"....jo eh ... ;)
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von RedRider1982 » Mi 15. Okt 2025, 09:02

OK, und wie hätte ich das deiner Meinung nach anders / besser formulieren sollen?

PS: mir geht es in erster Linie das ich was in der Hand habe falls eine Kontrolle kommt und die mir was unterstellen können ;-)
Ich habe meine WBK erst seit kurzem, und hätte sie aber gerne noch länger !!!
das erledigt sich aber eh bald, ich demnächst einen Spohr Revolver ordern möchte und auch ein paar Kat C Langwaffen kaufen möchte.
Spätestens dann muss sowieso ein zweiter / größerer Tresor her.

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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von RedRider1982 » Mi 15. Okt 2025, 09:02

und ja, der letzte Satz von Ihr hat mich auch leicht belustigt.... :lol: :lol:
Aber das ist halt Österreich :at1:

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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von Steppenwolf » Mi 15. Okt 2025, 10:10

RedRider1982 hat geschrieben: Mi 15. Okt 2025, 09:02 OK, und wie hätte ich das deiner Meinung nach anders / besser formulieren sollen?

PS: mir geht es in erster Linie das ich was in der Hand habe falls eine Kontrolle kommt und die mir was unterstellen können ;-)
Ich habe meine WBK erst seit kurzem, und hätte sie aber gerne noch länger !!!
das erledigt sich aber eh bald, ich demnächst einen Spohr Revolver ordern möchte und auch ein paar Kat C Langwaffen kaufen möchte.
Spätestens dann muss sowieso ein zweiter / größerer Tresor her.
Ja, was Du persönlich dann daraus machst ist ja wieder etwas anderes. Mit vorausschauende Frage ziele ich auf die maximal erlaubte Waffenanzahl ab und nicht auf heute wo ihr je 1 Kat B. habt. Du hast ja nicht umsonst 2 Plätze auf der WBK und vielleicht irgend wann mal eine Erweiterung vor usw..

Die Frage müsste wenn, auf den Bezug der Judikatur des VwGH vom 22.Juni Stellung beziehen.
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten Anforderungen“ zu stellen (VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76, vom 29. April 1981, Zahl 3590/80).
Anbei der Link zu einer sehr gut beschreibenen Ausführung des VwGH

viewtopic.php?p=586534#p586534
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von eierkopf » Mi 15. Okt 2025, 11:00

Keine Ahnung warum das immer wieder aufkommt (hab ich auch schon bei Waffenführerscheinen vernehmen müssen das gesagt wird man darf nicht)

Du darfst mit deiner Frau/Familie zusammen verwahren (auch wenn damit der Zugriff auf Kat B Waffen am Aufbewahrungsort/zu Hause die Stückzahl auf der WBK der einzelnen Personen überschreitet).
War bei uns noch nie ein Thema bei einer Kontrolle.

Mit mehr Kat B Krachn als Plätze auf der WBK darfst halt nicht unterwegs sein.

EDIT: das Wissen im Normalfall die kontrollierenden Beamten

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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von gewo » Mi 15. Okt 2025, 11:25

eierkopf hat geschrieben: Mi 15. Okt 2025, 11:00 EDIT: das Wissen im Normalfall die kontrollierenden Beamten
Woher?
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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von eierkopf » Mi 15. Okt 2025, 11:34

Wurde mir bei einer Kontrolle gesagt das es geschult wird.
Vielleicht lieg ich falsch und das ist nicht überall so, auch möglich dann muss man drauf hinweisen.

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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von RedRider1982 » Mi 15. Okt 2025, 11:41

d.H lt. deiner Aussage dürften 4 Kat. B Waffen in meinem Tresor sein wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe?!

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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von Steppenwolf » Mi 15. Okt 2025, 11:54

RedRider1982 hat geschrieben: Mi 15. Okt 2025, 11:41 d.H lt. deiner Aussage dürften 4 Kat. B Waffen in meinem Tresor sein wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe?!
Ja, in deinem/euren Fall dürfen 4 Stk. der Kat. B. drinnen sein.
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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von Steppenwolf » Mi 15. Okt 2025, 11:55

gewo hat geschrieben: Mi 15. Okt 2025, 11:25
eierkopf hat geschrieben: Mi 15. Okt 2025, 11:00 EDIT: das Wissen im Normalfall die kontrollierenden Beamten
Woher?
Unserer wusste es auch ebenso der, der meine Frau 2 Monate später überprüft hat.
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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von Promo » Do 16. Okt 2025, 11:29

SectionThree hat geschrieben: Do 2. Okt 2025, 09:43 Nein. Das dünne Eis besteht eher darin, dass es seit etlichen Jahren keine Judikatur mehr dazu gibt, und sich die politische Großwetterlage diesbezüglich gewendet hat. So wie es de facto keine Waffenpässe für Normalsterbliche mehr gibt, bin ich auch nicht überzeugt, dass der VwGH seine Meinung hinsichtlich „Überspitztheit“ heute noch genauso sieht. Die Anforderungen an die Verwahrung sind insgesamt strenger geworden und wurden und werden laufend ausgeweitet.
Bisserl spät, weil viel zu tun, aber der Vollständigkeit halber: im Regelfall wird eine niederrangige gerichtliche Instanz die Berufung nicht zulassen, da höchstgerichtliche Judikatur existiert.

Abseits davon, gelogen ist das falsche Wort gewesen. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Es ist aber eine Behauptung gewesen, die nicht durch Judikatur, Erlässe oder Gesetze gedeckt ist.

Ich kenne genug Beispiele von gemeinsamer Verwahrung, die niemals zu einem Problem geführt haben. Auch welche, wo jemand zu einer enormen Stückzahl Kat.B Zugriff gehabt hätte, dessen eigener Berechtigungsumfang nicht abgedeckt hätte, und dennoch im 20 Jahren nie bei einer Verwahrungskontrolle beanstandet wurde, da die innerfamiliäre gemeinsame Verwahrung als zulässig angesehen wurde.

Mir ist kein einzige niederrangiges Gerichtsurteil der letzten 20 Jahre bekannt, welches die gemeinsame Verwahrung von selbst zum Waffenbesitz berechtigter Mitbewohner behandelt hätte. Und ich bin deshalb so genervt von dem Thema, weil es ständig wieder hoch kommt, und hier nicht durch Judikatur und Praxis gedeckte Ansichten ventiliert werden, die eine Verschärfung gegenüber der Situation gemäß Gesetz, Runderlass und Judikatur darstellen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Verwahrung Wohnsitz

Beitrag von rhodium » Do 16. Okt 2025, 13:38

Wie ist der Status zur Verwahrung von geladenen Waffen (Pistole mit angestecktem Magazin) ? Gilt das auch für Kat. A Magazine?

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