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Notwehr
Notwehr
https://salzburg.orf.at/stories/3326234/
Was soll man dazu sagen irgendwie klar das der Notwehr Aspekte durch denn heutigen Zeitgeist verschärft wird.
Aber es ist auch klar das ein Kopfschuss von hinten aus diese Entfernung keine Notwehr sein kann.
Für mich spricht es es ehr das sich ser Täter entfernt hat.
Aus diesem Anlass her Interesse halber ist das für euch noch Notwehr ist die der Aspekt der Notwehr zu lasch oder zu streng gefasst?
Lasst einfach alles hören
Was soll man dazu sagen irgendwie klar das der Notwehr Aspekte durch denn heutigen Zeitgeist verschärft wird.
Aber es ist auch klar das ein Kopfschuss von hinten aus diese Entfernung keine Notwehr sein kann.
Für mich spricht es es ehr das sich ser Täter entfernt hat.
Aus diesem Anlass her Interesse halber ist das für euch noch Notwehr ist die der Aspekt der Notwehr zu lasch oder zu streng gefasst?
Lasst einfach alles hören
Zuletzt geändert von jirgel am Fr 17. Okt 2025, 12:48, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Notwehr
Im Moment sammeln sich leider solche Vorfälle mit legalen Waffen ... echt mühsam. Aber wie Du sagst Schüsse auf einen Flüchtenden, ich meine geht's noch?
Re: Notwehr
Naja...sammeln ist auch stark übertrieben,zumal das ja auch schon im Juli war.rhodium hat geschrieben: Fr 17. Okt 2025, 12:45 Im Moment sammeln sich leider solche Vorfälle mit legalen Waffen ... echt mühsam. Aber wie Du sagst Schüsse auf einen Flüchtenden, ich meine geht's noch?
Eigentlich war es schon damals relativ klar,dass ein tödlicher Schuss in den HINTERKOPF nur schwer als Notwehr zu verargumentieren sein wird.
Solche Ausreißer gibts hin und wieder mal,sind aber ne absolute Ausnahme.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
- Steppenwolf
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Re: Notwehr
Dennoch ein bischen voreilig das Schuldurteil auch von unserer Seite.
Es kann genau so sein, dass der Agressor (Einbrecher) mit einem Messer bewaffnet auf den Pensionisten losgehen wollte und im letzten Moment erst sah, dass der Pensionist eine Waffe zuückte - sich umdrehte und fliehen will- und zeitgleich der LWB seine Waffe aus der Jacke/Hose/ was weiß ich- raussuchte und auf den Agressor zielte wobei der Schuss bricht und unglücklicher weise in den Hinterkopf wobei der Agressor eine Maske trug. Eine Kette an Ereignissen die zum Schluss zum Tot des Agressors führten.
Wie Medien berichten wissen wir ja, siehe das jüngste Beispiel von heute Früh...
Es gilt weiter, abwarten und Tee trinken.
Es kann genau so sein, dass der Agressor (Einbrecher) mit einem Messer bewaffnet auf den Pensionisten losgehen wollte und im letzten Moment erst sah, dass der Pensionist eine Waffe zuückte - sich umdrehte und fliehen will- und zeitgleich der LWB seine Waffe aus der Jacke/Hose/ was weiß ich- raussuchte und auf den Agressor zielte wobei der Schuss bricht und unglücklicher weise in den Hinterkopf wobei der Agressor eine Maske trug. Eine Kette an Ereignissen die zum Schluss zum Tot des Agressors führten.
Wie Medien berichten wissen wir ja, siehe das jüngste Beispiel von heute Früh...
Es gilt weiter, abwarten und Tee trinken.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Notwehr
@steppenwolf
Interessanter Ansatz.
Ja aus dieser Perspektive könnte es auch abgelaufen sein.
Adrenalin kann es auch gewesen in dem Ausnahmezustand.
Interessanter Ansatz.
Ja aus dieser Perspektive könnte es auch abgelaufen sein.
Adrenalin kann es auch gewesen in dem Ausnahmezustand.
Re: Notwehr
Falls es wirklich Notwehr war- vorläufiges Waffenverbot für den Hausbesitzer und die traurige Witwe auf Freifuß?
Besser vom Einbrecher gleich abgemessert werden, als hilflos auf die trauernde Familie warten zu müssen.
Besser vom Einbrecher gleich abgemessert werden, als hilflos auf die trauernde Familie warten zu müssen.
Re: Notwehr
Nehmen wir einmal an, ein Einbrecher läuft auf den Waffenbesitzer zu, ohne zu wissen, dass dieser eine Waffe trägt. Der Waffenbesitzer zieht die Waffe aus dem Holster, zielt, und in dem Moment bemerkt der Einbrecher, dass auf ihn gezielt wird, dreht sich um, während der Druckpunkt überwunden wird. Oder soll man als Waffenbesitzer fünfmal rufen: 'Hände hoch!', und drei Warnschüsse in den Boden abgeben, bevor man ihn ins Visier nehmen darf? Es gibt Einbrecher, die schneller die neun Meter laufen können, als mancher Waffenbesitzer seine Waffe aus dem Holster ziehen und durchladen kann."
Re: Notwehr
Im Artikel steht nur der folgende Fakt.
Viel interessanter finde ich allerdings die folgende Argumentationskette:
Aus älteren Artikeln findet nur den Hinweis, dass es im Haus geschehen sein soll und nicht z.B. im Garten. Hier nun zu mutmaßen, was ist und sein kann, grenzt an Kaffeesudleserei. Wir können jetzt hier natürlich Seitenweise Theorien aufstellen was geschehn ist. Was geschehen sein soll und ob es nun Notwehr, Putativnotwehr oder eine Notwehrüberschreitung wird, wird man vor Gericht sehen.Die Ermittlungen hätten ergeben, dass ein Geschoß den Einbrecher aus einer Entfernung von 9,15 Metern in den Hinterkopf getroffen habe.
Viel interessanter finde ich allerdings die folgende Argumentationskette:
Kann man sich sicher irgendwie konstruieren, aber ich finde es interessant, dass alleine die Frage / Bitte, dass man sein eigenes Notwehrrecht erhalten möchte, eine Tatbegehungsgefahr ist. Oder es fehlt etwas, was wir noch nicht wissen.Die Festnahme des 66-Jährigen wurde wegen Tatbegehungsgefahr angeordnet. Der Mann habe kürzlich trotz des anhängigen Ermittlungsverfahrens und des gegen ihn verhängten vorläufigen Waffenverbots versucht, seine Faustfeuerwaffe von der Landespolizeidirektion Salzburg zurückzubekommen, weil er diese benötige, um sich gegen Dämmerungseinbrüche schützen zu können.
Re: Notwehr
Er ist mit Kollegen /in in ein bewohntes Haus eingebrochen und hat die Hausbesitzer mit einer tödlichen Waffe bedroht. Der Mann musste davon ausgehen das sein und das Leben seiner Frau von dem kriminellen beendet wird, wenn er die Gefahr nicht abwehrt. Allerdings von hinten in den Kopf, ist kaum zu rechtfertigen. Allerdings könnte er mit Messer in Angriffshaltung auf den Hausbesitzer zu gegangen sein und weil seine Partnerin hinter ihm ein Geräusch gemacht hat, einen schnellen Schulterblick nach hinten gemacht haben. Da fehlt leider der Bericht der Spusu und Zeugenaussagen.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas
Andreas
Re: Notwehr
Die Gerichtsmedizin und Staatsanwaltschaft haben seit Ende Juli nicht nur in der Nase gebohrt, wenn jetzt die Festnahme wegen Mordverdacht angeordnet und vom Landesgericht bewilligt wurde.
Re: Notwehr
In 80% der Fälle läuft es so aber nicht ab selten sind die Bewohner vor ort beim Einbruchsdiebstahl.Besser vom Einbrecher gleich abgemessert werden, als hilflos auf die trauernde Familie warten zu müssen.
Die wenigsten Einbrüche sind schwere Raubüberfälle mit Gewalttaten.
- Steppenwolf
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Re: Notwehr
nun der Haftbefehl wurde, wenn man den medien Bericht glaubt, ja wegen Tatbegehungsgefahr ausgestellt und nicht wegen dem Delikt vom Juni 2025.
für mich 2 gänzlich unterschiedliche Sachen die das Delikt vom Juni 25 mMn noch mehr als glaubhafte Notwehr rechtfertigen.
wenn der Pensionist so ein abgebrühter Killer wäre, hätte er sicher auch den 2 Einbrecher (wusste ja nicht dass es seine Frau bzw. eine Frau war und wahrscheinlich war sie auch vermumt) einen Nachschuss oder ebenfalls Sie getroffen. Ich glaube er war so geschockt dass er keinen weiteren Schuss mehr abgeben konnte.
EIn Schuss ist abgegeben worden, sehr sonderbar mMn
für mich 2 gänzlich unterschiedliche Sachen die das Delikt vom Juni 25 mMn noch mehr als glaubhafte Notwehr rechtfertigen.
wenn der Pensionist so ein abgebrühter Killer wäre, hätte er sicher auch den 2 Einbrecher (wusste ja nicht dass es seine Frau bzw. eine Frau war und wahrscheinlich war sie auch vermumt) einen Nachschuss oder ebenfalls Sie getroffen. Ich glaube er war so geschockt dass er keinen weiteren Schuss mehr abgeben konnte.
EIn Schuss ist abgegeben worden, sehr sonderbar mMn

Zuletzt geändert von Steppenwolf am Fr 17. Okt 2025, 13:38, insgesamt 1-mal geändert.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
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Re: Notwehr
Ja, „Tatbegehungsgefahr“ ist lächerlich … Die Message ist aber klar: „Lass dich einfach abstechen, oder zumindest ausrauben, dann sparst du dir diese Zores.“
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: Notwehr
Weils grade reinpasst ich glaub hier gibst jemanden vom Standard das kann kein Zufall mehr sein
https://www.derstandard.at/story/300000 ... egistriert
Hat es nicht immer geheißen die Kriminalstatistik unterscheidet nicht zwischen legal und illegalen waffen?
https://www.bundeskriminalamt.at/501/start.aspx
Finde ich jetzt aber ganz spannend wie der Standard da an die Zahlen kommt. Weil in denn öffentlichen Quelle gibt es keine Aufschlüsselung von 178 legal waffen zu 174 illegalen waffen
https://www.derstandard.at/story/300000 ... egistriert
Hat es nicht immer geheißen die Kriminalstatistik unterscheidet nicht zwischen legal und illegalen waffen?
https://www.bundeskriminalamt.at/501/start.aspx
Finde ich jetzt aber ganz spannend wie der Standard da an die Zahlen kommt. Weil in denn öffentlichen Quelle gibt es keine Aufschlüsselung von 178 legal waffen zu 174 illegalen waffen
Zuletzt geändert von jirgel am Fr 17. Okt 2025, 14:21, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Notwehr
Die Annahme von Mord ist genauso weit hergeholt, wie eine Tatbegehungsgefahr aus der Tatsache, das der Mann seine Waffe, wieder zurück haben wollte, zu konstruieren. Entweder die Medienberichte größtenteils .....oder...