@fast12, ich will nicht unhöflich oder besserwisserisch sein, aber interpretierst du gewos Satz richtig?
Ich fasse ihn so auf: Der, der eine Waffe in der Hand hat, ist dem Waffengesetz nach eindeutiger ein Besitzer oder Inhaber oder Eigentümer, als ein Besitzer/Inhaber/Eigentümer z.B. von anderen Gegenständen.
Aber auch ich kann falsch liegen, gewo darf mich sehr gerne korrigieren!
Für den Fall, dass jemanden nicht ganz klar ist worin sich Besitz, Innehabung und Eigentum unterscheiden, hier ein paar Beispiele:
Besitz = jemand hat die Sache und betrachtet sie als die ihre, aber sie gehört ihm nicht (z.B. persönliche Schutzausrüstung die der Arbeitgeber stellt oder auch Leasingauto/Mietkauf)
Innehabung = jemand hat die Sache, will* sie aber nicht behalten (z.B. Einkaufswagen im Geschäft)
Eigentum = gehört einem, man kann darüber verfügen/bestimmen (z.B. Einkauf nach dem Bezahlen)
Weil die oben genannten Beispiele Raum für Interpretationen offen lassen, hier einige Links wo es deutlicher geschrieben steht:
Besitz:
https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/B/Seite.991098
Innehabung:
https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/I/Seite.990052
Eigentum:
https://www.oesterreich.gv.at/de/lexicon/E/Seite.992437
Ein Händler, der die Waffe auf Depot nimmt, ist Inhaber. Er will* sie nicht behalten, hat sie aber gerade und gehören tut sie ihm auch nicht. Selbst wenn er die Waffe super findet und irgendwie gerne haben würde.
* Im meinen Beispiel oben steht "will", potenzielle i-tüpferlreiter können nun meinen der Waffenhändler der scharf auf die Waffe im Depot ist, wäre dadurch Besitzer: Ist er nicht, genauso wenig wie ich zum Besitzer des Einkaufswagen werde, weils mir einfach gefällt. Ohne Zustimmung des Eigentümers geht es nicht und Depot heißt nicht dass das Eigentum aufgegeben wird)
Ich vermute, die schwierig zu lesende Formulierung des Gesetzes soll Scheinüberlassungen und ähnliches rechtssicher ausschließen.
Früher war es bei Stammkunden gang und gäbe, zum Probieren/Testen/etc. ihm die Waren für einige Zeit lang mit nach Hause zu geben, oder wie bei Probefahrten vom Auto. Oder der Fotohändler der dich mit der Kamera draußen Fotos machen lässt. Der Gesetzgeber will natürlich nicht, dass Waffen als Dauerleihgabe ausgegeben werden und sich jemand dadurch einen Platz auf der WBK erspart.