Ich kann und will nicht beurteilen was falsch oder richtig ist, aber ich lese es genau umgekehrtmikonis hat geschrieben: So 19. Okt 2025, 09:23 Zu meinem Verständnis, nachdem in den obigen Erklärungen ganz viel erklärt wurde, darf ich meine Zusammenfassung schreiben und um Bestätigung oder Ablehnung ersuchen:
Wenn sie der Händler für mich verwahrt oder verkauft, bleibt sie weiterhin in meinem ZWR und wird auf meine Stückzahl angerechnet.
Ausnahme sind Anschauen, Reparatur und Instandhaltung.
Lese ich das richtig?

Ich interpretier das so: Wenn der Händler eine Waffe für mich verwahrt oder verkauft, ist sie weder in meinem Besitz noch in meinem Eigentum, da er Händler sie ja duch die Einräumung des Besitzes erwirbt. Das ist meiner unqualifizierten Meinung nach die Änderung/Klarstellung die sich aus
§ 6. (1) Der Erwerb von Waffen und Munition erfolgt durch die Einräumung deren Besitzes.
ergibt.
Ausnahmen sind Anschauen, Reparatur und Instandhaltung, in dem Fall bleiben die Waffen in meinem Besitz und Eigentum und dementsprechend auch auf mich registriert.