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von gewo » Di 21. Okt 2025, 13:39
Hab letzte Woche mit der LPD Wien zum Thema Aufenthaltstitel "Angehöriger" (von Person mit EU Daueraufenthalt) gemailt.
Antwort war
"Zu Ihrem Mail wird mitgeteilt, dass der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ nicht mit einem österreichischen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ bzw. einer „Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers“ gleichzusetzen ist. Ein Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte würde daher abgewiesen werden.
MfG"
Ich hatte dann noch ein Telefonat dazu.
Fazit:
Defacto gilt NUR der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" und „Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers“ als Basis für
- Ausstellung einer (befristeten) WBK
- Innehabung von Messern welche unter die Waffendefinition fallen
- Innehabung von Schreckschusswaffen und Munition für Schreckschusswaffen
- Innehabung von Treibladungspulvern sowie bestimmter Pyrotechnika
usw
Alle anderen Aufenthaltstitel (und seie es auch eine Person die schon seit 40 jahren rechtmässig in Österreich lebt, aber sich halt immer den Aufenthaltstitel um 5 Jahre verlängern lässt) sind nicht ausreichend für die obenstehenden Berechtigungen.
doubleaction OG, Wien
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