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AI generierte Rechtsinfo als Problem

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rhodium
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AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von rhodium » Fr 24. Okt 2025, 22:13

Ich bin heute zufällig über ein Thema gestolpert, dass ich doch für sehr interessant halte:

Bei einer KI-Anfrage bei Google zu den Schlagworten "Luftgewehre" und "Österreich" spuckt der Service folgende (Falsch)-Information aus
In Österreich dürfen Personen ab 18 Jahren erlaubnisfreie Luftgewehre mit einer Geschossenergie unter 7,5 Joule erwerben und besitzen. Beim Kauf bei einem Waffenhändler genügt ein amtlicher Lichtbildausweis. Seit Oktober 2025 wurden in Österreich die Waffengesetze verschärft, was sich auf das Recht zum Besitz von Waffen auswirkt. Beim Import aus Deutschland ist zu beachten, dass eine Kennzeichnung mit einem "F im Fünfeck" in Österreich nicht erforderlich ist.
Die 7,5 Joule-Grenze und das F im Fünfeck sind ja ein rein deutsches Thema.

Als Quelle für diesen Unsinn wird die Seite www.waffenschrank-kaufen.at aufgeführt. Dort findet sich folgender Text:
Luftdruckgewehr: Aufbewahrung nach dem Waffengesetz
Die geringen Betriebskosten und die einfache Handhabung machen Luftgewehre zu einem praktischen Sportgerät für alle Profi- und Hobbyschützen. Da sie zu den Druckluftwaffen zählen, unterliegen Luftgewehre in Österreich zum Teil dem Waffengesetz. Einige wichtige gesetzliche Anforderungen betreffen dabei direkt die sichere Aufbewahrung von Luftgewehren. In diesem Beitrag zeigen wir dir, worauf du achten musst, um dein Luftgewehr gesetzeskonform und sicher aufzubewahren.

Aufbewahrung Druckluftwaffe: Erlaubnisfreie & Erlaubnispflichtige Waffen
Um die Frage der korrekten Aufbewahrung eines Luftgewehrs zu klären, muss zuerst unterschieden werden, ob es sich um eine erlaubnisfreie oder eine genehmigungspflichtige Waffe handelt. Ausschlaggebend ist dabei vor allem die Mündungsenergie (Joule).


Unterscheidung nach der Geschossenergie
Unter 7,5 Joule
Luftdruckwaffen mit einer Geschossenergie unter 7,5 Joule sind in Österreich erlaubnisfrei ab 18 Jahren. Ein Erwerb oder Besitz ist ohne Waffenbesitzkarte zulässig.

Achtung: Ein „F im Fünfeck“, wie in Deutschland, ist in Österreich nicht erforderlich, aber bei Importen aus Deutschland häufig vorhanden.
Auch bei erlaubnisfreien Waffen gilt: Sie dürfen nicht zugriffsbereit gelagert werden, wenn unbefugte Personen (z. B. Kinder oder Gäste) Zugang dazu haben könnten.

Über 7,5 Joule
Liegt die Mündungsenergie über 7,5 Joule, handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Schusswaffe, für deren Erwerb und Besitz eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich ist.
Auch das Führen solcher Waffen ist nur mit Waffenpass zulässig.


Hinweis: Die Kategorie der Waffe entscheidet über die Art der erlaubten Aufbewahrung. Wer seine Waffe falsch verwahrt, riskiert empfindliche Strafen.

Waffenschrank & Tresor für genehmigungspflichtige Waffen
Erlaubnispflichtige Luftgewehre, also mit einer Mündungsenergie über 7,5 Joule, sind in einem sicher versperrbaren Waffenschrank oder Tresor aufzubewahren. Dabei gilt:

Der Zugang zum Waffenschrank darf nur befugten Personen möglich sein.
Der Schlüssel muss sich unter ständiger Kontrolle des Waffenbesitzers befinden.
Die Munition ist getrennt von der Waffe zu verwahren, ebenfalls sicher und unzugänglich für Dritte.
Empfohlen sind Waffenschränke mit geprüfter Sicherheitsstufe (z. B. EN 1143-1 Grad 0 oder höher), auch wenn dies gesetzlich nicht ausdrücklich verlangt wird.


Aufbewahrung des Luftgewehrs nach dem Waffengesetz
Auch wenn eine Waffe erlaubnisfrei ist (unter 7,5 Joule), schreibt das österreichische Waffengesetz (§ 16 WaffG) vor, dass jede Schusswaffe so aufzubewahren ist, dass sie gegen unbefugte Inbesitznahme besonders gesichert ist.
Daher gilt:

Ein verschlossenes Behältnis ist Pflicht: z. B. ein abschließbarer Schrank, ein Waffenkoffer mit Zahlenschloss oder eine verschließbare Box.
Ein nur abgeschlossener Raum (z. B. Keller) reicht nicht aus, da dies kein „sicheres Behältnis“ im Sinne des Gesetzes darstellt.
Die Munition muss getrennt und ebenfalls versperrt gelagert werden.
Kinder und andere unbefugte Personen dürfen unter keinen Umständen Zugang zur Waffe haben.
Wichtig: Wer gegen diese Pflicht verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und riskiert Geldstrafen bis zu mehreren Tausend Euro sowie den Verlust der Waffenberechtigung.
Dieses Beispiel einfach mal exemplarisch um zu verdeutlichen was KI-generierte Fehlinformationen gerade im juristischen Bereich für Ursachen haben. Der Besitzer dieser .at-Domain ist sich vermutlich überhaupt nicht bewusst, dass seine Infos hier herangezogen werden, woher auch (er sitzt wenn man das Impressum prüft ja auch in Deutschland und hat vermutlich die spezifisch österreichische Beschreibung auf der .at-Domain selbst KI-generiert).

Während früher Fehlinformationen aus den grossen Waffenkatalogen (z.B. getrennte Verwahrung von Waffe und Munition als Pflicht) nur begrenzte Auswirkungen hatten, ist das mit der allgegenwärtigen Einbindung von KI ins Suchrecherchen mittlerweile nicht mehr so unproblematisch. Luftgewehr und Österreich ergeben so in Kombination einen Haufen an Fehlinformationen ... hier in Form von zu strenger Auslegung des Gesetzes. Im umgekehrten Fall könnte die KI aber deutsche Freiheiten wie z.B. freie Schalldämpfer für Luftgewehre als österreichische Gesetzgebung interpretieren und für den gläubigen Nutzer ernste Konsequenzen nach sich ziehen.

Sind Euch andere Fälle auch schon bekannt?

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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von sovereign » Sa 25. Okt 2025, 02:55

rhodium hat geschrieben: Fr 24. Okt 2025, 22:13...Sind Euch andere Fälle auch schon bekannt?
Im Falle von Waffenrecht nein.
Im Falle von anderen Rechtslagen ja.

Oft sind die Seiten nur dazu da, mittels Suchmaschinenoptimierungen (SEO) möglichst viele Aufrufe zu generieren und entsprechend viel Werbung auszuspielen.

Nach ein paar Wochen kommt z.B. Google auf den KI Schrott drauf, dann fliegen solche Seiten instant aus dem Index raus.

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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von SectionThree » Sa 25. Okt 2025, 08:18

rhodium hat geschrieben: Fr 24. Okt 2025, 22:13 Sind Euch andere Fälle auch schon bekannt?
Dass österreichische und deutsche Rechtslage verwechselt werden passiert in der Laiensphäre sehr häufig, nicht nur im Waffenrecht und keineswegs erst seit KI ein Themea ist. Am schlimmsten ist es natürlich, wenn die Gesetze auch noch gleich heißen (StVO, Strafgesetzbuch, div. Steuergesetze usw.). Auch in den sozialen Medien ist der Unterschied etwa zwischen dStGB und öStGB weniger stark bekannt, als er es sein müsste. Insofern nichts Neues unter der Sonne.
Zuletzt geändert von SectionThree am Sa 25. Okt 2025, 16:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von Poirot » Sa 25. Okt 2025, 09:35

Im Netz findet man Infos das sogar schon Richter KI nutzen und es so zu Fehlurteilen gekommen ist.
Wird noch lustig werden bzw für Justizopfer noch schwieriger die Unschuld nachzuweisen.

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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von Steppenwolf » Sa 25. Okt 2025, 09:59

Poirot hat geschrieben: Sa 25. Okt 2025, 09:35 Im Netz findet man Infos das sogar schon Richter KI nutzen und es so zu Fehlurteilen gekommen ist.
Wird noch lustig werden bzw für Justizopfer noch schwieriger die Unschuld nachzuweisen.
Die gibt es auch ohne KI ;)
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von Poirot » Sa 25. Okt 2025, 10:07

Steppenwolf hat geschrieben: Sa 25. Okt 2025, 09:59 Die gibt es auch ohne KI ;)
Die Zahl der Fehlurteile ist in den letzten Jahren anscheinend so stark gestiegen, dass sogar korrigierende Projekte wie das Innocence Project in Deutschland gestartet wurden.
Mal sehn ob man langfristig den Trend wieder umkehren kann sonst wird es irgendwann schwere gesellschaftliche Folgen haben.

https://www.innocence-deutschland.de/

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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von MannOMann » Sa 25. Okt 2025, 12:01

Poirot hat geschrieben: Sa 25. Okt 2025, 09:35 Im Netz findet man Infos das sogar schon Richter KI nutzen und es so zu Fehlurteilen gekommen ist.
Wird noch lustig werden bzw für Justizopfer noch schwieriger die Unschuld nachzuweisen.
Das klingt wie Fake news, bitte die Quelle.

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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von Poirot » Sa 25. Okt 2025, 12:59

MannOMann hat geschrieben: Sa 25. Okt 2025, 12:01
Poirot hat geschrieben: Sa 25. Okt 2025, 09:35 Im Netz findet man Infos das sogar schon Richter KI nutzen und es so zu Fehlurteilen gekommen ist.
Wird noch lustig werden bzw für Justizopfer noch schwieriger die Unschuld nachzuweisen.
Das klingt wie Fake news, bitte die Quelle.
Was ich vergessen habe: man findet internationale Artikel dazu. Beispiel siehe darunter.
Man kann aber nicht ausschließen das KI auch schon in Österreich ähnlich genutzt wird ?

https://www.derstandard.at/story/300000 ... ueckziehen

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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von Wolf1971 » Sa 25. Okt 2025, 17:26

Die KI ist auch nicht allwissend. Ich hab die mal korrigiert weil sie Blödsinn verzapft hat. Die hat sich dann sogar selbst korrigiert.
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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von Vadar » Sa 25. Okt 2025, 23:36

Für Blödsinn bei Informationen zu rechtlichen Themen brauche es keine KI... Da reicht auch der Schießstand.

Letztens wollte mir ein "alter Hase" erklären dass man alle 6 Monate den Waffenführerschein machen müsse weil der laut Gesetz nur 6 Monate gültig sei...
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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von burner » So 26. Okt 2025, 07:06

Das "Problem" ist bekannt. Man sollte sich mit jeder Technologie jedenfalls tiefer beschäftigen, bevor man sie einsetzt. Wenn man auch auseinandersetzt, was ein Large Language Model macht und wie es funktioniert, dann erkennt man auch dessen Grenzen. Diese Grenzen werden laufend erweitert und diese Modelle werden immer besser.

Derzeit ist es jedenfalls so, dass bei der Beantwortung von Rechtsfragen sogar Gerichtszahlen erfunden werden und LLMs Probleme haben, Gesetze in unterschiedlichen Versionen zu unterscheiden. Das kann zu empfindlichen Fehleinschätzungen führen.

Ich bin aber sicher, dass das besser wird, würde aber dennoch immer einen cross check machen...
Will keiner hören: "Is jo eh leer..."
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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von Kapselpracker » So 26. Okt 2025, 08:12

Vadar hat geschrieben: Sa 25. Okt 2025, 23:36 .... weil der laut Gesetz nur 6 Monate gültig sei...
Und was glaubst du, wie lange der gültig ist?
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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von SectionThree » So 26. Okt 2025, 08:22

Jaja, 6 Monate, aber man muss ihn nicht jedes halbe Jahr machen, sondern eben nur alle 5 Jahre.
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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von Vadar » So 26. Okt 2025, 10:07

Kapselpracker hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 08:12
Vadar hat geschrieben: Sa 25. Okt 2025, 23:36 .... weil der laut Gesetz nur 6 Monate gültig sei...
Und was glaubst du, wie lange der gültig ist?
Glaubst du, dass man das alle sechs Monate machen muss, obwohl man eine WBK besitzt, und wenn ja, was ist die Grundlage dafür?
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Re: AI generierte Rechtsinfo als Problem

Beitrag von gewo » So 26. Okt 2025, 10:20

Vadar hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 10:07
Kapselpracker hat geschrieben: So 26. Okt 2025, 08:12
Vadar hat geschrieben: Sa 25. Okt 2025, 23:36 .... weil der laut Gesetz nur 6 Monate gültig sei...
Und was glaubst du, wie lange der gültig ist?
Glaubst du, dass man das alle sechs Monate machen muss, obwohl man eine WBK besitzt, und wenn ja, was ist die Grundlage dafür?
Der WAFS ist immer nur 6 Monate gültig,

Man benötigt einen gültigen WAFS jedoch nur:
- zu den Verwahrungsüberprüfungen alle 5 Jahre (kann innerhalb von 8 Wochfn nachgebracht werden wenn nicht vorhanden)
- zu anderen behördlichen Anlässen wenn dazu aufgefordert (Erweiterungen, Neuaustellung befristeter Waffendokument, Meldung einer hohen Anzahl an Waffen oder Munition usw..)

So weit so einfach
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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