Master-chief1000 hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 11:31
Im Endeffekt kann es dir wahrscheinlich eh keiner zu 100% garantieren. Kein Privater, Händler und vielleicht nicht einmal ein Rechtsanwalt. Schlussendlich ist man am Ende trotzdem eigenverantwortlich für eine mögliche Stückzahlüberschreitung.
Schon allein das man von dem Vertrag anscheinend austreten kann klingt für mich nicht wirklich nach dem Vertrag den die Behörde bei ZWR Austragung gerne hätte. Wie schon erwähnt könnte damit sonst jeder Händler die Depotvorgabe komplett aushebeln.
Das Austreten ist mit diversen Hindernissen verbunden. Ich glaube eine Strafzahlung mindestens. Also man könnte die Stückzahlbegrenzung auch aushebeln, in dem man jedes Mal eine Waffe für 50% vom Neupreis verkauft und dann die andere wieder ankauft für 100% vom Neupreis, wo man jedes Mal 50% vom Waffenwert verliert.
Finanziell wäre das ziemlich dämlich, aber es würde doch genau so die Stückzahlbegrenzung aushebeln. Am Ende kann man ja nur mit einer Waffe gleichzeitig schießen.
Wobei ich habe vor den Preis zu verringern, weil anscheinend will derzeit niemand gebrauchte Glocks, obwohl nur knapp 1.000 Schuss durchgingen.
Außerdem sollte quasi jeder Tag meine neue WBK mit 5 Plätzen kommen, dann wäre ich auf jeden Fall abgesichert, oder?
Aber es ist schon ein scheiß Gefühl, dass sich eventuell jemand irrt, der quasi eine Vertrauensperson in dem Gebiet sein sollte und ich für dessen Fehler haften würde.
Edit: Außerdem weiß ich nur davon, weil ich zufällig in diesem Forum angemeldet und über diesen Thread gestolpert bin. Ich nehme an, ich wäre nicht der einzige, der das Problem hätte bei so vielen Gebrauchtwaffen in den Regalen.
Edit 2:
rider650 hat geschrieben: Mo 27. Okt 2025, 09:44
Ganz genau. Für Stückzahlüberschreitungen bist immer du verantwortlich, niemand anders. Und schon gar kein Händler.
Weil du nämlich wissen musst, wieviel du haben darfst, wieviel du hast, und was laut Gesetz tagesaktuell grad als 'Waffe im Besitz laut Stückzahlbegrenzung' gilt.
Heißt das, dass ein Händler mich einfach anlügen könnte, wenn ich ihn komplett aufgeklärt habe über wie viele Waffen ich besitze und wie viele ich besitzen darf?
Es scheint keiner zu 100% zu wissen was gilt bzw. es gibt keinen Konsensus. Also kann ich doch nur nach besten Wissen und Gewissen handeln und eben annehmen, dass ein Händler nicht seine Lizenz (?) aufs Spiel setzt um eine Waffe mehr zu verkaufen.
Würde er nicht genau so rechtliche Konsequenzen erfahren?
Außerdem steht das „Depotverbot 2023“ nicht im Waffengesetz, sondern ist ein separates Dokument, was ich nur finde, wenn ich davon weiß. Also das Wort „Depot“ kommt nicht vor im Waffengesetz.
Gefühlt müsste ich Rechtsanwalt werden um das Gesetz korrekt zu interpretieren.
Ich habe übrigens schon bei gewo (in der Wiener Filiale) und beim Seidler mehrfach eingekauft. Also ich habe nichts zu gewinnen. Nur einer von beiden kauft halt gebrauchte Waffen an. Als Leihe kann ich nicht sagen wer das Gesetz korrekt interpretiert, da die Verträge wohl auch unterschiedlich sind.