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Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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TomE
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Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?

Beitrag von TomE » Di 28. Okt 2025, 17:14

Sorry, aber so steht das mit den 3 Jahren?

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panhandle
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Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?

Beitrag von panhandle » Di 28. Okt 2025, 19:25

TomE hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 17:14 Sorry, aber so steht das mit den 3 Jahren?
Hi...

Es gibt nach "neuem" Gesetz primär 3 unterschiedliche " Jahresfristen "

Die 1 (ein ) Jährige beim Nachmelden von wesentlichen Bestandteilen ( Rahmen, Gehäuse, Griffstücke.... )

Die 2 ( zwei ) Jährige beim nachholen des WBK "Zinnobers" für die KAT C Gschicht....

die 5 ( Fünf bzw. bis zu fünf jahren ) Die wiederholte Beibringung des/eines Psychotest für neu WBKler ab 1.Juni 2025 ...innerhalb des Zeitraumes bis zur nächsten 5 Jährigen Kontrolle.

Beispiel.... du hast im August 25 den Psychotest/WBK Ausfolgung gehabt....so ungefähr hättest dann wieder im August die Kontrolle...und bis dahinn/innerhalb dieser Zeit musst das erledigen.... näheres dazu ...

§ 58 Abs. 30(a) Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben, bei der es sich um keine
Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß § 23 handelt, und die nicht Inhaber
einer gültigen Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten
gemäß § 41 Abs. 1 beizubringen, wobei der Waffenbehörde im Vorhinein jener klinisch-psychologische
Gutachter bekanntzugeben ist, der dieses Gutachten erstellen wird. Ergibt dieses Gutachten, dass sie dazu
neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie
leichtfertig zu verwenden oder wird bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit kein Gutachten
beigebracht, hat die jeweils zuständige Behörde die waffenrechtliche Bewilligung zu entziehen.

Genaueres.... https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 5_I_56.pdf

Ich glaube, nix ( wichtiges ) vergessen zu haben.

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Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Bluefish
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Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?

Beitrag von Bluefish » Di 28. Okt 2025, 19:51

Änderungen super erklärt
https://youtu.be/9vLsoQJ8kfk?si=sa9_7VShIkJdOOZP

Conclusio - wir werden von Dilettanten regiert, egal wer die Mehrheit hat oder in der Koalition sitzt :(

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panhandle
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Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?

Beitrag von panhandle » Di 28. Okt 2025, 20:39

Bluefish hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 19:51 Änderungen super erklärt
https://youtu.be/9vLsoQJ8kfk?si=sa9_7VShIkJdOOZP

Conclusio - wir werden von Dilettanten regiert, egal wer die Mehrheit hat oder in der Koalition sitzt :(
Interessante Sichtweise(n)...

Der Hr Dr. wäre auch der Meinung, das auch ein "nockata" Gewehrschaft in Zukunft zu melden wäre. ( Wurde hier im Forum ja auch schon behandelt )
Na schauma amoi...... die Hoffnung stirbt zuletzt...

g
Willi
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Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?

Beitrag von Poirot » Di 28. Okt 2025, 21:41

panhandle hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 20:39 Der Hr Dr. wäre auch der Meinung, das auch ein "nockata" Gewehrschaft in Zukunft zu melden wäre. ( Wurde hier im Forum ja auch schon behandelt )
Die Zeit wird es richten.
Seriennummer am Schaft und ZWR Meldepflicht halte ich für durchaus realistisch.
Und irgendwann wird jede Patrone, jedes Geschoss, jedes Zündhütchen eine Seriennummer haben müssen.
Diese Entwicklung ist unausweichlich. Zum Glück werden wir das vermutlich nicht mehr erleben. Einer der Vorteile natürlich limitierter Lebenszeit.

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Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?

Beitrag von MannOMann » Di 28. Okt 2025, 21:52

Du musst nur soviel proaktiv werden wir im alten. Vor der 5jahrigen Überprüfung solltest du ein paar bewerbslisten sammeln und ausgedruckt Zuhause haben (in Wien 3 im letzten halben Jahr), zwecks Nachweis "sicherer Umgang". Und überlege dir wie du die Waffen dann herzeigen willst (kein Magazin, Verschluss offen, Lauf Richtung Boden). Lg

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Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?

Beitrag von panhandle » Di 28. Okt 2025, 21:58

Poirot hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 21:41
panhandle hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 20:39 Der Hr Dr. wäre auch der Meinung, das auch ein "nockata" Gewehrschaft in Zukunft zu melden wäre. ( Wurde hier im Forum ja auch schon behandelt )
Die Zeit wird es richten.
Seriennummer am Schaft und ZWR Meldepflicht halte ich für durchaus realistisch.
Und irgendwann wird jede Patrone, jedes Geschoss, jedes Zündhütchen eine Seriennummer haben müssen.
Diese Entwicklung ist unausweichlich. Zum Glück werden wir das vermutlich nicht mehr erleben. Einer der Vorteile natürlich limitierter Lebenszeit.
Tja, da magst wohl recht haben....zumindest in weiten Teilen.
Ich für meinen Teil halte das inzwischen so..... da mir der Staat immer weniger Vertrauen entgegenbringt - zumindest hier im Waffenrecht - ist mein Vertrauen in den Staat natürlich auch a wengerl "angeknackst" :(
Somit conclusio ..... Quid pro quo :whistle:

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Willi
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Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?

Beitrag von rider650 » Mi 29. Okt 2025, 09:01

Poirot hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 21:41 ...
Die Zeit wird es richten.
Seriennummer am Schaft und ZWR Meldepflicht halte ich für durchaus realistisch.
Und irgendwann wird jede Patrone, jedes Geschoss, jedes Zündhütchen eine Seriennummer haben müssen.
Diese Entwicklung ist unausweichlich. Zum Glück werden wir das vermutlich nicht mehr erleben. Einer der Vorteile natürlich limitierter Lebenszeit.
Ein Blick nach Deutschland ist ein Blick in unsere Zukunft, denn von dort holen sich unsere Verschärfer ihre Ideen. Schau dir an was dort schon alles eine Seriennr haben muss..

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Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?

Beitrag von Poirot » Mi 29. Okt 2025, 09:04

rider650 hat geschrieben: Mi 29. Okt 2025, 09:01 Ein Blick nach Deutschland ist ein Blick in unsere Zukunft, denn von dort holen sich unsere Verschärfer ihre Ideen. Schau dir an was dort schon alles eine Seriennr haben muss..
Seit 2020 auch schon in Österreich:

https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... 2020-1.pdf

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Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?

Beitrag von rider650 » Mi 29. Okt 2025, 09:13

Poirot hat geschrieben: Mi 29. Okt 2025, 09:04 ...

Seit 2020 auch schon in Österreich:

https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... 2020-1.pdf
Deutschland ist noch extremer, da sind sie schon fast soweit, jede Schraube zu nummerieren.

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Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?

Beitrag von Poirot » Mi 29. Okt 2025, 16:32

rider650 hat geschrieben: Mi 29. Okt 2025, 09:13 Deutschland ist noch extremer, da sind sie schon fast soweit, jede Schraube zu nummerieren.
Die haben Zeit weil die ihre Autoindustrie an die Wand fahren.

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Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?

Beitrag von TomE » Do 30. Okt 2025, 06:11

panhandle hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 19:25
TomE hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 17:14 Sorry, aber so steht das mit den 3 Jahren?
Hi...

Es gibt nach "neuem" Gesetz primär 3 unterschiedliche " Jahresfristen "

Die 1 (ein ) Jährige beim Nachmelden von wesentlichen Bestandteilen ( Rahmen, Gehäuse, Griffstücke.... )

Die 2 ( zwei ) Jährige beim nachholen des WBK "Zinnobers" für die KAT C Gschicht....

die 5 ( Fünf bzw. bis zu fünf jahren ) Die wiederholte Beibringung des/eines Psychotest für neu WBKler ab 1.Juni 2025 ...innerhalb des Zeitraumes bis zur nächsten 5 Jährigen Kontrolle.

Beispiel.... du hast im August 25 den Psychotest/WBK Ausfolgung gehabt....so ungefähr hättest dann wieder im August die Kontrolle...und bis dahinn/innerhalb dieser Zeit musst das erledigen.... näheres dazu ...

§ 58 Abs. 30(a) Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben, bei der es sich um keine
Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß § 23 handelt, und die nicht Inhaber
einer gültigen Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten
gemäß § 41 Abs. 1 beizubringen, wobei der Waffenbehörde im Vorhinein jener klinisch-psychologische
Gutachter bekanntzugeben ist, der dieses Gutachten erstellen wird. Ergibt dieses Gutachten, dass sie dazu
neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie
leichtfertig zu verwenden oder wird bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit kein Gutachten
beigebracht, hat die jeweils zuständige Behörde die waffenrechtliche Bewilligung zu entziehen.

Genaueres.... https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 5_I_56.pdf

Ich glaube, nix ( wichtiges ) vergessen zu haben.

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Danke, aber er meinte was von 3 Jahren rückwirkend. Und davon sehe ich nichts im Gesetz.

Zumindest nichts, was sich von vor 3 Jahren auf jetzt auswirkt.

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