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Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?
Sorry, aber so steht das mit den 3 Jahren?
Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?
Hi...
Es gibt nach "neuem" Gesetz primär 3 unterschiedliche " Jahresfristen "
Die 1 (ein ) Jährige beim Nachmelden von wesentlichen Bestandteilen ( Rahmen, Gehäuse, Griffstücke.... )
Die 2 ( zwei ) Jährige beim nachholen des WBK "Zinnobers" für die KAT C Gschicht....
die 5 ( Fünf bzw. bis zu fünf jahren ) Die wiederholte Beibringung des/eines Psychotest für neu WBKler ab 1.Juni 2025 ...innerhalb des Zeitraumes bis zur nächsten 5 Jährigen Kontrolle.
Beispiel.... du hast im August 25 den Psychotest/WBK Ausfolgung gehabt....so ungefähr hättest dann wieder im August die Kontrolle...und bis dahinn/innerhalb dieser Zeit musst das erledigen.... näheres dazu ...
§ 58 Abs. 30(a) Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben, bei der es sich um keine
Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß § 23 handelt, und die nicht Inhaber
einer gültigen Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten
gemäß § 41 Abs. 1 beizubringen, wobei der Waffenbehörde im Vorhinein jener klinisch-psychologische
Gutachter bekanntzugeben ist, der dieses Gutachten erstellen wird. Ergibt dieses Gutachten, dass sie dazu
neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie
leichtfertig zu verwenden oder wird bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit kein Gutachten
beigebracht, hat die jeweils zuständige Behörde die waffenrechtliche Bewilligung zu entziehen.
Genaueres.... https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 5_I_56.pdf
Ich glaube, nix ( wichtiges ) vergessen zu haben.
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?
Änderungen super erklärt
https://youtu.be/9vLsoQJ8kfk?si=sa9_7VShIkJdOOZP
Conclusio - wir werden von Dilettanten regiert, egal wer die Mehrheit hat oder in der Koalition sitzt
https://youtu.be/9vLsoQJ8kfk?si=sa9_7VShIkJdOOZP
Conclusio - wir werden von Dilettanten regiert, egal wer die Mehrheit hat oder in der Koalition sitzt
Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?
Interessante Sichtweise(n)...Bluefish hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 19:51 Änderungen super erklärt
https://youtu.be/9vLsoQJ8kfk?si=sa9_7VShIkJdOOZP
Conclusio - wir werden von Dilettanten regiert, egal wer die Mehrheit hat oder in der Koalition sitzt![]()
Der Hr Dr. wäre auch der Meinung, das auch ein "nockata" Gewehrschaft in Zukunft zu melden wäre. ( Wurde hier im Forum ja auch schon behandelt )
Na schauma amoi...... die Hoffnung stirbt zuletzt...
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?
Die Zeit wird es richten.panhandle hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 20:39 Der Hr Dr. wäre auch der Meinung, das auch ein "nockata" Gewehrschaft in Zukunft zu melden wäre. ( Wurde hier im Forum ja auch schon behandelt )
Seriennummer am Schaft und ZWR Meldepflicht halte ich für durchaus realistisch.
Und irgendwann wird jede Patrone, jedes Geschoss, jedes Zündhütchen eine Seriennummer haben müssen.
Diese Entwicklung ist unausweichlich. Zum Glück werden wir das vermutlich nicht mehr erleben. Einer der Vorteile natürlich limitierter Lebenszeit.
Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?
Du musst nur soviel proaktiv werden wir im alten. Vor der 5jahrigen Überprüfung solltest du ein paar bewerbslisten sammeln und ausgedruckt Zuhause haben (in Wien 3 im letzten halben Jahr), zwecks Nachweis "sicherer Umgang". Und überlege dir wie du die Waffen dann herzeigen willst (kein Magazin, Verschluss offen, Lauf Richtung Boden). Lg
Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?
Tja, da magst wohl recht haben....zumindest in weiten Teilen.Poirot hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 21:41Die Zeit wird es richten.panhandle hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 20:39 Der Hr Dr. wäre auch der Meinung, das auch ein "nockata" Gewehrschaft in Zukunft zu melden wäre. ( Wurde hier im Forum ja auch schon behandelt )
Seriennummer am Schaft und ZWR Meldepflicht halte ich für durchaus realistisch.
Und irgendwann wird jede Patrone, jedes Geschoss, jedes Zündhütchen eine Seriennummer haben müssen.
Diese Entwicklung ist unausweichlich. Zum Glück werden wir das vermutlich nicht mehr erleben. Einer der Vorteile natürlich limitierter Lebenszeit.
Ich für meinen Teil halte das inzwischen so..... da mir der Staat immer weniger Vertrauen entgegenbringt - zumindest hier im Waffenrecht - ist mein Vertrauen in den Staat natürlich auch a wengerl "angeknackst"
Somit conclusio ..... Quid pro quo
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?
Ein Blick nach Deutschland ist ein Blick in unsere Zukunft, denn von dort holen sich unsere Verschärfer ihre Ideen. Schau dir an was dort schon alles eine Seriennr haben muss..Poirot hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 21:41 ...
Die Zeit wird es richten.
Seriennummer am Schaft und ZWR Meldepflicht halte ich für durchaus realistisch.
Und irgendwann wird jede Patrone, jedes Geschoss, jedes Zündhütchen eine Seriennummer haben müssen.
Diese Entwicklung ist unausweichlich. Zum Glück werden wir das vermutlich nicht mehr erleben. Einer der Vorteile natürlich limitierter Lebenszeit.
Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?
Seit 2020 auch schon in Österreich:rider650 hat geschrieben: Mi 29. Okt 2025, 09:01 Ein Blick nach Deutschland ist ein Blick in unsere Zukunft, denn von dort holen sich unsere Verschärfer ihre Ideen. Schau dir an was dort schon alles eine Seriennr haben muss..
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... 2020-1.pdf
Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?
Deutschland ist noch extremer, da sind sie schon fast soweit, jede Schraube zu nummerieren.Poirot hat geschrieben: Mi 29. Okt 2025, 09:04 ...
Seit 2020 auch schon in Österreich:
https://www.wko.at/oe/arge-zivile-siche ... 2020-1.pdf
Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?
Die haben Zeit weil die ihre Autoindustrie an die Wand fahren.rider650 hat geschrieben: Mi 29. Okt 2025, 09:13 Deutschland ist noch extremer, da sind sie schon fast soweit, jede Schraube zu nummerieren.
Re: Neues Gesetz - proaktives Handeln erforderlich?
panhandle hat geschrieben: Di 28. Okt 2025, 19:25Hi...
Es gibt nach "neuem" Gesetz primär 3 unterschiedliche " Jahresfristen "
Die 1 (ein ) Jährige beim Nachmelden von wesentlichen Bestandteilen ( Rahmen, Gehäuse, Griffstücke.... )
Die 2 ( zwei ) Jährige beim nachholen des WBK "Zinnobers" für die KAT C Gschicht....
die 5 ( Fünf bzw. bis zu fünf jahren ) Die wiederholte Beibringung des/eines Psychotest für neu WBKler ab 1.Juni 2025 ...innerhalb des Zeitraumes bis zur nächsten 5 Jährigen Kontrolle.
Beispiel.... du hast im August 25 den Psychotest/WBK Ausfolgung gehabt....so ungefähr hättest dann wieder im August die Kontrolle...und bis dahinn/innerhalb dieser Zeit musst das erledigen.... näheres dazu ...
§ 58 Abs. 30(a) Menschen, die zwischen 1. Juni 2025 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 23 die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde beantragt haben, bei der es sich um keine
Festsetzung einer höheren Anzahl der erlaubten Schusswaffen gemäß § 23 handelt, und die nicht Inhaber
einer gültigen Jagdkarte sind, haben bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit ein Gutachten
gemäß § 41 Abs. 1 beizubringen, wobei der Waffenbehörde im Vorhinein jener klinisch-psychologische
Gutachter bekanntzugeben ist, der dieses Gutachten erstellen wird. Ergibt dieses Gutachten, dass sie dazu
neigen, insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie
leichtfertig zu verwenden oder wird bis zur nächsten Überprüfung der Verlässlichkeit kein Gutachten
beigebracht, hat die jeweils zuständige Behörde die waffenrechtliche Bewilligung zu entziehen.
Genaueres.... https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bgb ... 5_I_56.pdf
Ich glaube, nix ( wichtiges ) vergessen zu haben.
g
Willi
Danke, aber er meinte was von 3 Jahren rückwirkend. Und davon sehe ich nichts im Gesetz.
Zumindest nichts, was sich von vor 3 Jahren auf jetzt auswirkt.



