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WBK Erweiterung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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plainwaviness
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von plainwaviness » Mi 29. Okt 2025, 19:35

Edit: Hat sich erledigt, ich hatte einen Fehler im Zitat vom anderen Kommentar.
Zuletzt geändert von plainwaviness am Mi 29. Okt 2025, 21:23, insgesamt 1-mal geändert.

phaesun
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von phaesun » Mi 29. Okt 2025, 19:39

plainwaviness hat geschrieben: Mi 29. Okt 2025, 19:35 Aus irgendeinem Grund konnte ich das Zitat nicht beenden. Man sieht sogar das [\quote] im Text.

Also es wären wohl wieder 5 Jahre.
Ich beziehe mich auf 23 (2), nicht (2b).

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von plainwaviness » Mi 29. Okt 2025, 19:58

phaesun hat geschrieben: Mi 29. Okt 2025, 19:39 Ich beziehe mich auf 23 (2), nicht (2b).
Musst du 2b) nicht trotzdem erfüllen? Also ist das nicht Teil von Absatz 2, der Teil von §23 ist?

Es kann gut sein, dass ich mich irre.

Jedoch findest du auch Informationen, die von der Zeit waren, als Sportschützen noch nicht genau definiert wurden und Beamte vorzeitig zusätzliche Slots bewilligen konnte. Jedoch klang das immer sehr willkürlich. Vielleicht ist das noch immer möglich und es hängt vom Beamten ab? Also an wie vielen Bewerben du teilnehmen musst und ab wann du wieder erweitern kannst.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von bino71 » Mi 29. Okt 2025, 20:51

Viele haben es nach 6 Monaten versucht (schau dir die alten Threads an). Ist aber Ermessenssache seitens Sachbearbeiters.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von plainwaviness » Mi 29. Okt 2025, 20:59

bino71 hat geschrieben: Mi 29. Okt 2025, 20:51 Viele haben es nach 6 Monaten versucht (schau dir die alten Threads an). Ist aber Ermessenssache seitens Sachbearbeiters.
Gilt das noch ab 1.11.2025?

Weil war das eventuell bevor genau festgelegt wurde wer als Sportschütze zählt?

Also die Beamten könnten dir (damals?) mehr Slots gewähren oder extra streng sein (z.B. in Wien).

Ich habe nämlich in Wien gefragt, als ich von 2 auf 5 erweitert habe (also den Antrag gestellt habe), wann ich das nächste Mal erweitern könnte.

Die Sachbearbeiterin meinte, das wüsste sie auch nicht. Also ich weiß nicht, ob sie wegen dem neuen Waffengesetz meinte oder generell nicht besonders qualifiziert war.

Vielleicht kann ich tatsächlich nochmal in ca. 6 Monaten fragen. Ist das übrigens mit dem einen Monat für die Ausstellung der neuen WBK?

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von bino71 » Mi 29. Okt 2025, 21:02

Wie gesagt ... Ermessen. 2 auf 5 , 5 auf 7 usw ist 2b und das interessiert dich ja nicht.
Das neue Gesetz gilt ja ab 01.11 nicht vollumfänglich, aber darüber informiere dich bitte selber.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von plainwaviness » Mi 29. Okt 2025, 21:21

Ich dachte 2 auf 5 ist Pflicht laut Gesetz nach 5 Jahren?

Ich habe auf meinem iPad folgenden Paragraph gezeigt:
§ 23 Abs. 2 WaffG hat geschrieben: (2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. […]
Es steht nicht dort, wer das „höchstens“ bestimmt, aber ich glaube der Antragssteller? Das hat gereicht mit Passfoto, Ausweis und WBK. Damit wurde der Antrag auf 5 Slots gestellt.

Weil hat wer weniger Slots bekommen, wenn er nach 5 Slots gefragt hat?

Also falls wer nach dem 1.11.2025 vor 5 Jahren erfolgreich von 5 auf 7 erhöht, gibt bitte Bescheid. Vor allem was der Antrag bzw. die Begründung war. Eventuell auch welches Bundesland.

Wobei ich gelte bald auch als Sportschütze, mir fehlen nur noch ein paar Monate und ein (internationaler) Wettbewerb.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Kapselpracker » Do 30. Okt 2025, 05:04

plainwaviness hat geschrieben: Mi 29. Okt 2025, 21:21 ....
Wobei ich gelte bald auch als Sportschütze, mir fehlen nur noch ein paar Monate und ein (internationaler) Wettbewerb.
Um den Sportschützenstatus nach §11b zu erreichen, benötigst du keinen internationalen Bewerb.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Bluefish » Do 30. Okt 2025, 09:44

Antrag einreichen für Erweiterung auf 5 Plätze in Wien:
Persönlicher Termin via Onlineanmeldung im nächsten PK, kein Schreiben notwendig, wenn man will kann man es dazu geben, Mitarbeiterin füllt ein online Formular aus dass sie ausgedruckt man unterschreibt, als Unterschriftenpobe für die neue WBK, Ausweis und WBK werden überprüft und ins Formular eingetragen, Foto dazu,
Interessanterweise muss man einen Grund angeben, sonst kann sie das online Formular nicht abschließen, zB Selbstschutz und mögliche Erbschaft oder neues WaffG das Plätze für Waffenteile vorsieht oder ..
Im Gesetz steht nicht dass man einen Grund angeben muss, nur Ausschließungsgründe (Waffenverwahrung nicht gesichert, Verstöße WaffG, ..) trotzdem muss man es angeben.
War auf jeden Fall easy, schnell und sehr freundlich, Termin binnen 2 Tagen, 15 Min am Schalter, und jetzt warten, man wird angerufen.
Habe noch einen Zahlschein mitbekommen, der Betrag wird mir genannt.
Man soll mit bis zu 6 Wochen rechnen

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Promo » Do 30. Okt 2025, 10:09

plainwaviness hat geschrieben: Mi 29. Okt 2025, 18:09 Ich bekam heute einen Anruf der LPD Wien, dass meine WBK (Erweiterung) fertig ist.

Jedoch kriege ich sie nicht einfach als Brief, sondern muss zuerst die alte retournieren. Das kann ich ebenfalls als Brief machen, aber dann muss ich warten bis die LPD den Brief bekommt und dann meine neue WBK verschickt.

Die Alternative ist, persönlich vorbeizukommen. Jedoch nur von 8:00 - 12:00 in 15 min Slots.

Das Ganze hat insgesamt 27 Tage gedauert, morgen werden es 28 sein, wenn ich sie direkt umtausche.
Ist normal, du sollst schließlich keine 2 WBK's daheim haben.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von rider650 » Do 30. Okt 2025, 10:35

plainwaviness hat geschrieben: Mi 29. Okt 2025, 19:58 ...
Musst du 2b) nicht trotzdem erfüllen? Also ist das nicht Teil von Absatz 2, der Teil von §23 ist?

Es kann gut sein, dass ich mich irre.

Jedoch findest du auch Informationen, die von der Zeit waren, als Sportschützen noch nicht genau definiert wurden und Beamte vorzeitig zusätzliche Slots bewilligen konnte. Jedoch klang das immer sehr willkürlich. Vielleicht ist das noch immer möglich und es hängt vom Beamten ab? Also an wie vielen Bewerben du teilnehmen musst und ab wann du wieder erweitern kannst.
§23 (2) ist für Leute mit 5 Jahren WBK, die müssen nur das erfüllen was im §23 (2) steht. §23 (2b) ist für Leute, die die WBK schon 10, 15 oder 20 Jahre haben (Erweiterung auf 7, 9, 10 Plätze respektive) - die müssen zusätzlich Vereinsmitglied sein. Nur Vereinsmitglied wohlgemerkt, das ist die am einfachsten zu erfüllende von den 3 verschiedenen Sportschützendefinitionen, die das Waffengesetz kennt.

Daneben gibt es noch Erweiterungen nach Ermessen laut §23 (1). Die sind auch weiterhin möglich, aber nach dem Motto 'alles geht - nichts muss' bist du da der Beamtenwillkür voll ausgeliefert.

Ich erweitere gerade nach §23 (2b) und stelle fest, dass das bei meiner BH anscheinend was exotisches ist. Mein gegenüber hat mit Unwissenheit geglänzt, und der Antrag liegt schon über 2 Monate bei denen.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Kapselpracker » Do 30. Okt 2025, 10:37

Bluefish hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 09:44 ....
Im Gesetz steht nicht dass man einen Grund angeben muss, ....
Das ist im §22 (Rechtfertigung und Bedarf), geregelt.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von plainwaviness » Do 30. Okt 2025, 10:46

rider650 hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 10:35 Ich erweitere gerade nach §23 (2b) und stelle fest, dass das bei meiner BH anscheinend was exotisches ist. Mein gegenüber hat mit Unwissenheit geglänzt, und der Antrag liegt schon über 2 Monate bei denen.
War auch mein Eindruck.

Weder Ahnung vom alten Waffengesetz, noch vom neuen. Außer halt die oberflächlichen Sachen.

Das war in Wien 10 wohlgemerkt, ich werde heute zwei Fragen bei der LPD Wien zwecks vorzeitiger Verlängerung als Sportschütze stellen.

Also ich hoffe sie weiß mehr, als wie man die alte WBK gegen die neue tauscht.

Zumindest wie es vor dem 1.11. funktioniert hat, wäre ja schon interessant, wenn sie das weiß.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von rider650 » Do 30. Okt 2025, 11:28

plainwaviness hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 10:46 ...
Also ich hoffe sie weiß mehr, als wie man die alte WBK gegen die neue tauscht.

Zumindest wie es vor dem 1.11. funktioniert hat, wäre ja schon interessant, wenn sie das weiß.
Bezüglich der Erweiterungen hat sich nichts geändert mit dem neuen Gesetz.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von kawaz » Do 30. Okt 2025, 11:34

Doch, man muss zum Psychotest...der eine oder andere Kollegen wird sich 2 Mal überlegen ob er erweitern geht oder nicht

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