Aber ihr habt Recht, die 5 Jahre Wartepflicht gibt es nicht für Sportschützen, die um 2 erhöhen wollen. Aber die Anzahl der Nachweise (Bewerbe & Schießstandsbesuche) und Wartezeit ist quasi Willkür, da gibt es keine feste Zahl. Außerdem gibt’s wohl eine (zusätzliche) Verwahrungskontrolle davor.
Weil wer Bedenken hatte, dass eine AR-15 als 2 Zubehörteile gelten könnte: Nein, das wäre Blödsinn. Erst wenn man einen zweiten Upper kauft, wird ein Zubehörplatz verwendet.
Sorry, ich wollte eine behördliche Bestätigung, weil sich die Forenuser oft selber nicht einig werden was gilt. Vor allem aktuell wohl wegen dem Psychotest.rider650 hat geschrieben: Do 30. Okt 2025, 11:28 Bezüglich der Erweiterungen hat sich nichts geändert mit dem neuen Gesetz.


