Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wie verhält es sich eigentlich mit dem Zivildienstgesetz, weil ich gestern überlegt habe:
Wird eine Kat C Waffe, dadurch, dass man sie nur mehr mit einer WBK bekommt eigentlich zu einer "genehmigungspflichten" Schusswaffe?
weil bevor man diese erwerben kann, braucht man eine Genehmigung (WBK).
Zivildienstpflichtige dürfen, von der Feststellung der Zivildienstpflicht weg, ja 15 Jahre keine genehmigungspflichtigen Schusswaffen erwerben. Das ist eine Verfassungsbestimmung! (§ 5 (5) Zivildienstgesetz). Kat C war ja ganz normal erlaubt, da quasi frei ab 18 Jahren, das geht ja im neuen Gesetz nicht mehr. Jetzt braucht man, (rückwirkend) eine WBK.
Hat jetzt ein Zivildienstpflichtiger letztes Jahr zB ein Gewehr gekauft, so muss er gemäß Waffengesetz eine WBK nachmachen, um die Waffe behalten zu dürfen (=Genehmigung). Aber nach dem ZDG bekommt er keine Genehmigung für "verbotene Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtige Schusswaffen".
Wie löst man das Problem?
Muss er zB zu einem Schützenverein etc, damit das Verbot aufgehoben wird und er dadurch einem, der zB untauglich war, gleichgestellt wird?
Oder darf man die Waffe gar nicht mehr haben?
Auch ist es schwer, innerhalb eines Jahres das Verbot aufgehoben zu haben (Frist für eine WBK Nachbeantragung), wenn man zumidenst ein Jahr bei einem Schützenverein sein muss, damit man bei der LPD überhaupt einen Antrag auf Ausnahme stellen kann
Wird eine Kat C Waffe, dadurch, dass man sie nur mehr mit einer WBK bekommt eigentlich zu einer "genehmigungspflichten" Schusswaffe?
weil bevor man diese erwerben kann, braucht man eine Genehmigung (WBK).
Zivildienstpflichtige dürfen, von der Feststellung der Zivildienstpflicht weg, ja 15 Jahre keine genehmigungspflichtigen Schusswaffen erwerben. Das ist eine Verfassungsbestimmung! (§ 5 (5) Zivildienstgesetz). Kat C war ja ganz normal erlaubt, da quasi frei ab 18 Jahren, das geht ja im neuen Gesetz nicht mehr. Jetzt braucht man, (rückwirkend) eine WBK.
Hat jetzt ein Zivildienstpflichtiger letztes Jahr zB ein Gewehr gekauft, so muss er gemäß Waffengesetz eine WBK nachmachen, um die Waffe behalten zu dürfen (=Genehmigung). Aber nach dem ZDG bekommt er keine Genehmigung für "verbotene Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtige Schusswaffen".
Wie löst man das Problem?
Muss er zB zu einem Schützenverein etc, damit das Verbot aufgehoben wird und er dadurch einem, der zB untauglich war, gleichgestellt wird?
Oder darf man die Waffe gar nicht mehr haben?
Auch ist es schwer, innerhalb eines Jahres das Verbot aufgehoben zu haben (Frist für eine WBK Nachbeantragung), wenn man zumidenst ein Jahr bei einem Schützenverein sein muss, damit man bei der LPD überhaupt einen Antrag auf Ausnahme stellen kann
-
Archbishop Gumby
- .357 Magnum

- Beiträge: 55
- Registriert: Mi 11. Dez 2019, 11:50
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Gute Fragen.KjK hat geschrieben: Do 6. Nov 2025, 09:33 Wie verhält es sich eigentlich mit dem Zivildienstgesetz, weil ich gestern überlegt habe:
Wird eine Kat C Waffe, dadurch, dass man sie nur mehr mit einer WBK bekommt eigentlich zu einer "genehmigungspflichten" Schusswaffe?
weil bevor man diese erwerben kann, braucht man eine Genehmigung (WBK).
Zivildienstpflichtige dürfen, von der Feststellung der Zivildienstpflicht weg, ja 15 Jahre keine genehmigungspflichtigen Schusswaffen erwerben. Das ist eine Verfassungsbestimmung! (§ 5 (5) Zivildienstgesetz). Kat C war ja ganz normal erlaubt, da quasi frei ab 18 Jahren, das geht ja im neuen Gesetz nicht mehr. Jetzt braucht man, (rückwirkend) eine WBK.
Hat jetzt ein Zivildienstpflichtiger letztes Jahr zB ein Gewehr gekauft, so muss er gemäß Waffengesetz eine WBK nachmachen, um die Waffe behalten zu dürfen (=Genehmigung). Aber nach dem ZDG bekommt er keine Genehmigung für "verbotene Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtige Schusswaffen".
Wie löst man das Problem?
Muss er zB zu einem Schützenverein etc, damit das Verbot aufgehoben wird und er dadurch einem, der zB untauglich war, gleichgestellt wird?
Oder darf man die Waffe gar nicht mehr haben?
Auch ist es schwer, innerhalb eines Jahres das Verbot aufgehoben zu haben (Frist für eine WBK Nachbeantragung), wenn man zumidenst ein Jahr bei einem Schützenverein sein muss, damit man bei der LPD überhaupt einen Antrag auf Ausnahme stellen kann
Ich stand vor einem vergleichbaren Problem, als die großen Magazine vor ein paar Jahren zu "verbotenen Waffen" wurden, während ich noch 1-2 Jahre davon entfernt war, die 15 Jahre ab Eintreten der Zivildienstpflicht hinter mich gebracht zu haben.
Beim LPD haben sie mir damals gesagt, ich müsse einfach eine WBK für die Magazine beantragen (inkl. psychologischem Gutachten und Waffenführerschein) aber ich war mir nicht sicher, ob denen die rechtliche Zwickmühle trotz meiner mehrmaligen Erklärungsversuche wirklich bewusst war. Hab mir dann (rückblickend wahrscheinlich zu sehr) in die Hose geschissen und aus Angst vor einem Waffenverbot (weil ich mich in der Übergangszeit/Meldezeit theoretisch mit dem Besitz dieser "verbotenen Waffen" als ehemaliger Zivildiener bereits in einer rechtlichen Grauzone sah) die Magazine abgegeben.
Jetzt betrifft es mich zum Glück nicht mehr, aber wäre mMn. ein Fall für den VfGH, hier Klarheit zu schaffen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Meinem Verständnis nach sind Kat. C keine genehmigungspflichtige Waffen.
Die darf man haben soviel man will (Meldung §41 ab 20 stk., eventuell höhere Anforderungen der Verwahrung).
Kat.B (sowie natürlich auch, im gesteigerten Aufwand, Kat A) sind, meinem Verständnis nach, genehmigungspflichtige Waffen.
Die WBK gibt vor wie viele du besitzen darfst. Alles darüber erfordert eine gesonderte Genehmigung.
Die darf man haben soviel man will (Meldung §41 ab 20 stk., eventuell höhere Anforderungen der Verwahrung).
Kat.B (sowie natürlich auch, im gesteigerten Aufwand, Kat A) sind, meinem Verständnis nach, genehmigungspflichtige Waffen.
Die WBK gibt vor wie viele du besitzen darfst. Alles darüber erfordert eine gesonderte Genehmigung.
- SectionThree
- .308 Win

- Beiträge: 372
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
So kann man das WaffG interpretieren, und so hat es der Gesetzgeber wohl gemeint. Nachdem man aber in Zukunft auch „nur“ für den Kauf einer C-Waffe zumindest eine WBK „C“ brauchen wird, könnte man, auch wenn die Anzahl nicht beschränkt sein wird, durchaus argumentieren, dass durch diese pauschale Genehmigung alle C-Waffen zu „genehmigungspflichtigen“ werden. Wie gesagt: gemeint war es wohl nicht so. Der Wortlaut gäbe das aber durchaus her.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Wieso sollte Genehmigung zwingend mit Stückzahl zusammenhängen?
Auch ein Führerschein ist eine Genehmigung, Kraftfahrzeuge zu lenken, auf die Anzahl kommt es nicht an, sondern auf die Klassen. Und die bisher nur altersabhängige Kat C wird jetzt eben genehmigungspflichtig.
Auch ein Führerschein ist eine Genehmigung, Kraftfahrzeuge zu lenken, auf die Anzahl kommt es nicht an, sondern auf die Klassen. Und die bisher nur altersabhängige Kat C wird jetzt eben genehmigungspflichtig.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
WBK für C ist grundsätzlich kein Problem. Nur ein verpflichtender Psychotest der nach einem einzelnen Anlassfall (Amoktat von Graz) gefordert wird obwohl Graz gezeigt hat wie anfällig diese Tests sind was Fehldiagnosen angeht. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.Snoop hat geschrieben: Do 6. Nov 2025, 23:04 Und die bisher nur altersabhängige Kat C wird jetzt eben genehmigungspflichtig.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Es tauchen tagtäglich neue Problemstellungen und Fragen auf, die im Gesetz nicht genau definiert sind. Ein richtiger Murks diese WaffG-Novelle von unseren blöden Politiker.
- Steppenwolf
- .50 BMG

- Beiträge: 3072
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Tja, das passiert wenn Symbolpolitik auf reale Verhältnisse stossen .....edi hat geschrieben: Fr 7. Nov 2025, 00:03 Es tauchen tagtäglich neue Problemstellungen und Fragen auf, die im Gesetz nicht genau definiert sind. Ein richtiger Murks diese WaffG-Novelle von unseren blöden Politiker.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
- SectionThree
- .308 Win

- Beiträge: 372
- Registriert: Mi 23. Aug 2023, 08:47
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das passiert quasi bei allen Gesetzen (und erst recht, wenn sie so wie hier schnell & mit sehr heißer Nadel gestrickt werden), es fällt nur meistens nicht so auf, wenn man sich nicht aus beruflichen oder persönlichen Gründen näher damit befasst.edi hat geschrieben: Fr 7. Nov 2025, 00:03 Es tauchen tagtäglich neue Problemstellungen und Fragen auf, die im Gesetz nicht genau definiert sind.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das hilft dir jetzt auch nicht mehr, aber ich kennen Leute die trotz Zivildienst früher die WBK bekommen haben. Es gab Methoden, das Verbot auszuhebeln. Kann leider nicht sagen wie es ging und ob es heute auch noch geht, weil es mich nie betroffen hat, aber dass es ging weiß ich.Archbishop Gumby hat geschrieben: Do 6. Nov 2025, 17:35 ...
Gute Fragen.
Ich stand vor einem vergleichbaren Problem, als die großen Magazine vor ein paar Jahren zu "verbotenen Waffen" wurden, während ich noch 1-2 Jahre davon entfernt war, die 15 Jahre ab Eintreten der Zivildienstpflicht hinter mich gebracht zu haben.
Beim LPD haben sie mir damals gesagt, ich müsse einfach eine WBK für die Magazine beantragen (inkl. psychologischem Gutachten und Waffenführerschein) aber ich war mir nicht sicher, ob denen die rechtliche Zwickmühle trotz meiner mehrmaligen Erklärungsversuche wirklich bewusst war. Hab mir dann (rückblickend wahrscheinlich zu sehr) in die Hose geschissen und aus Angst vor einem Waffenverbot (weil ich mich in der Übergangszeit/Meldezeit theoretisch mit dem Besitz dieser "verbotenen Waffen" als ehemaliger Zivildiener bereits in einer rechtlichen Grauzone sah) die Magazine abgegeben.
Jetzt betrifft es mich zum Glück nicht mehr, aber wäre mMn. ein Fall für den VfGH, hier Klarheit zu schaffen.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Ich glaube, das war möglich, wenn du als Rechtfertigung Sportschießen angegeben hast. Dann mussten WBK-Anwärter eben mit Leihwaffen einige Bewerbe bestreiten und konnten das Waffenverbot für Zivildiener abkürzen.rider650 hat geschrieben: Fr 7. Nov 2025, 11:27Das hilft dir jetzt auch nicht mehr, aber ich kennen Leute die trotz Zivildienst früher die WBK bekommen haben. Es gab Methoden, das Verbot auszuhebeln. Kann leider nicht sagen wie es ging und ob es heute auch noch geht, weil es mich nie betroffen hat, aber dass es ging weiß ich.Archbishop Gumby hat geschrieben: Do 6. Nov 2025, 17:35 ...
Gute Fragen.
Ich stand vor einem vergleichbaren Problem, als die großen Magazine vor ein paar Jahren zu "verbotenen Waffen" wurden, während ich noch 1-2 Jahre davon entfernt war, die 15 Jahre ab Eintreten der Zivildienstpflicht hinter mich gebracht zu haben.
Beim LPD haben sie mir damals gesagt, ich müsse einfach eine WBK für die Magazine beantragen (inkl. psychologischem Gutachten und Waffenführerschein) aber ich war mir nicht sicher, ob denen die rechtliche Zwickmühle trotz meiner mehrmaligen Erklärungsversuche wirklich bewusst war. Hab mir dann (rückblickend wahrscheinlich zu sehr) in die Hose geschissen und aus Angst vor einem Waffenverbot (weil ich mich in der Übergangszeit/Meldezeit theoretisch mit dem Besitz dieser "verbotenen Waffen" als ehemaliger Zivildiener bereits in einer rechtlichen Grauzone sah) die Magazine abgegeben.
Jetzt betrifft es mich zum Glück nicht mehr, aber wäre mMn. ein Fall für den VfGH, hier Klarheit zu schaffen.
In Zukunft wird das wohl so ähnlich laufen, wenn die allgemeine Altersgrenze 25 Jahre und die für Sportschützen 21 Jahre ist.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Das weitaus schädigendste an der neuen Version ist weniger die WBK-Pflicht als die Alterserhöhung. Man hätte auch einfach eine positive Musterung als anrechenbar für den Psychotest machen können und 18 Jahre beibehalten. Damit wäre die Änderung verkraftbar … aber so?
Nebenbei: die weitaus dringendste „Liberalisierung“ wäre es Kindern ab 10 Jahren den Umgang mit (Luft)gewehren in Gegenwart (und mit Verantwortung) von volljährigen Personen (Eltern, Geschwister usw.) auch daheim zu ermöglichen. Ich wurde (vor Jahrzehnten) auch im Keller meines Großvaters gewissenhaft an das Hobby herangeführt. Ihm wäre nie in den Sinn gekommen, dass dies nicht erlaubt sein könnte (er lebte aber auch im Ausland). War das eigentlich mal erlaubt in Österreich oder immer schon verboten? Für mich ist diese „Schießstandpflicht“ völlig unbegreiflich, da dies der Möglichkeit Kindern und Jugendlichen den sicheren Umgang in vertrautem Umfeld näher zu bringen, krass im Weg steht. Waffenschränke verlieren dadurch ihren Reiz für eigene Erkundungstouren. Klar sind sie verschlossen, aber es wäre eine gute Möglichkeit zusätzliche Sicherheit zu schaffen. Mit freien Waffen (LG, CO2 usw.), dann auch den scharfen Schuss ermöglichen, so dies die Gegebenheiten vor Ort zulassen. Bei Kat. B und C eine anschauliche Erklärung und dann später bei Interesse erste Erfahrung am Schießstand. Wie seht ihr das? Klar ist jetzt die falsche Zeit, aber kommt die richtige für solche Vorstöße wieder?
Nebenbei: die weitaus dringendste „Liberalisierung“ wäre es Kindern ab 10 Jahren den Umgang mit (Luft)gewehren in Gegenwart (und mit Verantwortung) von volljährigen Personen (Eltern, Geschwister usw.) auch daheim zu ermöglichen. Ich wurde (vor Jahrzehnten) auch im Keller meines Großvaters gewissenhaft an das Hobby herangeführt. Ihm wäre nie in den Sinn gekommen, dass dies nicht erlaubt sein könnte (er lebte aber auch im Ausland). War das eigentlich mal erlaubt in Österreich oder immer schon verboten? Für mich ist diese „Schießstandpflicht“ völlig unbegreiflich, da dies der Möglichkeit Kindern und Jugendlichen den sicheren Umgang in vertrautem Umfeld näher zu bringen, krass im Weg steht. Waffenschränke verlieren dadurch ihren Reiz für eigene Erkundungstouren. Klar sind sie verschlossen, aber es wäre eine gute Möglichkeit zusätzliche Sicherheit zu schaffen. Mit freien Waffen (LG, CO2 usw.), dann auch den scharfen Schuss ermöglichen, so dies die Gegebenheiten vor Ort zulassen. Bei Kat. B und C eine anschauliche Erklärung und dann später bei Interesse erste Erfahrung am Schießstand. Wie seht ihr das? Klar ist jetzt die falsche Zeit, aber kommt die richtige für solche Vorstöße wieder?
- Glock1768
- .50 BMG

- Beiträge: 2583
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Zu hast absolut recht und ich habe genau diese und weitere punkte schon 2019 in meine stellungnahmen zur damaligen novelle hineingeschrieben …
