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Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wolf1971
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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von Wolf1971 » So 9. Nov 2025, 13:41

ja - das wäre auch meine größte Sorge - der bleibende Tinnitus bzw Gehörschaden und die versaute Wohnung. Wahrscheinlich wäre es besser auf Gummigeschoße umzurüsten
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"

moretti
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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von moretti » So 9. Nov 2025, 14:17

Wolf1971 hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 13:41 ja - das wäre auch meine größte Sorge - der bleibende Tinnitus bzw Gehörschaden und die versaute Wohnung. Wahrscheinlich wäre es besser auf Gummigeschoße umzurüsten
Wäre mir lieber, als das meiner Familie etwas passiert. Aber jeder hat andere Prioritäten....
Und für die Reinigung nehme ich den cleaner der sonst auch meinen Dreck weg macht. 😀
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

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gunlove
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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von gunlove » So 9. Nov 2025, 14:27

Wolf1971 hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 13:41 ja - das wäre auch meine größte Sorge - der bleibende Tinnitus bzw Gehörschaden und die versaute Wohnung. Wahrscheinlich wäre es besser auf Gummigeschoße umzurüsten
Ja genau! :laughing-rolling:
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)

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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von FdH22 » So 9. Nov 2025, 14:36

gunlove hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 14:27
Wolf1971 hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 13:41 ja - das wäre auch meine größte Sorge - der bleibende Tinnitus bzw Gehörschaden und die versaute Wohnung. Wahrscheinlich wäre es besser auf Gummigeschoße umzurüsten
Ja genau! :laughing-rolling:

Nein, niemals Gummigeschoße.
Die kommen als "Abpraller" zurück u wennst Pech hast genau auf dein Auge. :mrgreen:
(gibt genug Berichte im Netz darüber)

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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von Gadai » So 9. Nov 2025, 14:55

FdH22 hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 14:36
gunlove hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 14:27
Wolf1971 hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 13:41 ja - das wäre auch meine größte Sorge - der bleibende Tinnitus bzw Gehörschaden und die versaute Wohnung. Wahrscheinlich wäre es besser auf Gummigeschoße umzurüsten
Ja genau! :laughing-rolling:

Nein, niemals Gummigeschoße.
Die kommen als "Abpraller" zurück u wennst Pech hast genau auf dein Auge. :mrgreen:
(gibt genug Berichte im Netz darüber)
Du darfst eben nur Weichteile treffen. :lol:

Poirot
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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von Poirot » So 9. Nov 2025, 16:31

FdH22 hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 14:36 Nein, niemals Gummigeschoße.
Die kommen als "Abpraller" zurück u wennst Pech hast genau auf dein Auge. :mrgreen:
(gibt genug Berichte im Netz darüber)
beanbags prallen nicht zurück

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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von fast12 » So 9. Nov 2025, 21:42

Wolf1971 hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 13:41 ja - das wäre auch meine größte Sorge - der bleibende Tinnitus bzw Gehörschaden und die versaute Wohnung. Wahrscheinlich wäre es besser auf Gummigeschoße umzurüsten
Wir sind hier extrem OT und ich bin mir grad nicht sicher ob du das nicht eh ironisch gemeint hast, aber trotzdem:

Wenn du zB eine 9mm Para in einem geschlossenen Raum ohne Gehörschutz abfeuerst, hast du in aller Regel keinen bleibenden Gehörschaden. Sonst hätte ja jeder Polizist (auch in den USA) der innerhalb eines Gebäudes einen Schuss abgeben muss gleich bleibende Schäden.

Tatsächlich weiß ich das sogar aus eigener Erfahrung: Ich hatte mal den Gehörschutz schon herunten, als mein Standnachbar meinte er müsse noch einen letzten Schuss abgeben. Klingelt eine Weile im Ohr, dann is aber auch wieder gut...

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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von rider650 » Mo 10. Nov 2025, 06:18

SectionThree hat geschrieben: Sa 8. Nov 2025, 07:22 ...
Im Prinzip sollte man den Schlüssel nur für eine Notöffnung brauchen, wenn man also die Zahlenkombination vergessen hat. Davon gehe ich aktuell nicht aus.
Die typischen 'Panzerwürfel' mit Sicherheitsstufe 0, 1 oder 2 mit elektronischem Zahlenschloss haben keine Reserveschlüssel. Ich vermute mal, die Hersteller können dir so einen zurücksetzen, solltest du die Kombi vergessen, vielleicht aber auch nicht. Im Prinzip vergisst man so etwas einfach nicht - es gibt schließlich sichere Methoden, Daten zu speichern. Diese Dinger sind günstiger als Bankschließfächer für die, die sie unterbringen können, und für vieles gut, unter anderem auch um sämtliche Schlüssel aufzubewahren.

balahu
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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von balahu » Mo 10. Nov 2025, 09:56

Du solltest mal das Waffengesetz checken.

Es gab oder gibt da eine Bestimmung dass Du für einen Verwahrungsmangel nur bedingt verantwortlich bist, wenn Du so verwahrst wie es Dir der Waffenhändler beim Waffenführerscheinkurs erklärt hat.
Hat Dir der Waffenhändler das Thema mit dem Schlüssel erklärt?

Wenn nein würde ich das im Verfahren (du kriegst wohl jetzt bald ein Schreiben in dem Deine Behörde Dir mitteilt dass sie vorhat Dein Waffendokument wegen mangelnder waffenrechtlicher Verlässlichkeit zu entziehen und fordert Dich zur Rechtfertigung auf) entsprechend angeben.

Könnte evt helfen.

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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von AUG-andy » Mo 10. Nov 2025, 10:25

balahu hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 09:56 Du solltest mal das Waffengesetz checken.

Es gab oder gibt da eine Bestimmung dass Du für einen Verwahrungsmangel nur bedingt verantwortlich bist, wenn Du so verwahrst wie es Dir der Waffenhändler beim Waffenführerscheinkurs erklärt hat.
Hat Dir der Waffenhändler das Thema mit dem Schlüssel erklärt?

Wenn nein würde ich das im Verfahren (du kriegst wohl jetzt bald ein Schreiben in dem Deine Behörde Dir mitteilt dass sie vorhat Dein Waffendokument wegen mangelnder waffenrechtlicher Verlässlichkeit zu entziehen und fordert Dich zur Rechtfertigung auf) entsprechend angeben.

Könnte evt helfen.
Die Eigenverantwortung ( in diesem Fall Dummheit ) auf jemanden anderen abzuschieben ist mehr als schäbig ! :tipphead:
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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von Steppenwolf » Mo 10. Nov 2025, 10:35

AUG-andy hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 10:25
balahu hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 09:56 Du solltest mal das Waffengesetz checken.

Es gab oder gibt da eine Bestimmung dass Du für einen Verwahrungsmangel nur bedingt verantwortlich bist, wenn Du so verwahrst wie es Dir der Waffenhändler beim Waffenführerscheinkurs erklärt hat.
Hat Dir der Waffenhändler das Thema mit dem Schlüssel erklärt?

Wenn nein würde ich das im Verfahren (du kriegst wohl jetzt bald ein Schreiben in dem Deine Behörde Dir mitteilt dass sie vorhat Dein Waffendokument wegen mangelnder waffenrechtlicher Verlässlichkeit zu entziehen und fordert Dich zur Rechtfertigung auf) entsprechend angeben.

Könnte evt helfen.
Die Eigenverantwortung ( in diesem Fall Dummheit ) auf jemanden anderen abzuschieben ist mehr als schäbig ! :tipphead:
Wenn man im Glashaussitzt soll man nicht mit Steinen werfen ;) ....

Die Ausrede alleine wird ihm da nicht nützlich sein. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Der Leichtsinn hat nun u.U. schwerwiegende Folgen zumal es nicht seine erste Kontrolle war...Ich drück ihm jedenfalls die Daumen. Den Tip mit dem Anwalt (IWÖ) hat er ja hoffentlich schon umgesetzt, wenn nicht - selber Schuld :whistle:
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von SectionThree » Mo 10. Nov 2025, 10:43

Steppenwolf hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 10:35 Unwissenheit schützt nicht vor Strafe …
… ist in dieser Form falsch, hier aber auch nicht relevant. Egal, schauen wir ins Gesetz, genau gesagt § 3 (3) der 2. WaffenG-DurchfVO:
Verwahrt der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie B diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verlässlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.
Ist zumindest ein Ausgangspunkt und einen Versuch wert, jdf besser als nix.
Zuletzt geändert von SectionThree am Mo 10. Nov 2025, 16:09, insgesamt 1-mal geändert.
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun.
(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)

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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von Steppenwolf » Mo 10. Nov 2025, 10:48

SectionThree hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 10:43
Steppenwolf hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 10:35 Unwissenheit schützt nicht vor Strafe …
… ist in diesem Form falsch, hier aber auch nicht relevant. Egal, schauen wir ins Gesetz, genau gesagt § 3 (3) der 2. WaffenG-DurchfVO:
Verwahrt der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie B diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verlässlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.
Ist zumindest ein Ausgangspunkt und einen Versuch wert, jdf besser als nix.
Keine Ahnung wieso du die Verwahrung der Schusswaffe der Kat. B. mit meiner Aussage verwechselst aber ich beziehe mich nicht auf die Verwahrung der Schusswaffe sondern auf die Zugangsbefungnis durch dritte (Ersatzschlüssel/ Hauptschlüssel) ohne waffenrechtliches Dokument. Das lese ich aus dem § 3 (3) der 2. WaffenG-DurchfVO nicht heruas aber vielleicht findest du noch eine konkretere DurchfVO die mir nicht bekannt ist - unseren Waffenbruder jedoch hilfreich sein kann ;)
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von ebner33 » Mo 10. Nov 2025, 13:47

fast12 hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 21:42
Wolf1971 hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 13:41 ja - das wäre auch meine größte Sorge - der bleibende Tinnitus bzw Gehörschaden und die versaute Wohnung. Wahrscheinlich wäre es besser auf Gummigeschoße umzurüsten
Wir sind hier extrem OT und ich bin mir grad nicht sicher ob du das nicht eh ironisch gemeint hast, aber trotzdem:

Wenn du zB eine 9mm Para in einem geschlossenen Raum ohne Gehörschutz abfeuerst, hast du in aller Regel keinen bleibenden Gehörschaden. Sonst hätte ja jeder Polizist (auch in den USA) der innerhalb eines Gebäudes einen Schuss abgeben muss gleich bleibende Schäden.

Tatsächlich weiß ich das sogar aus eigener Erfahrung: Ich hatte mal den Gehörschutz schon herunten, als mein Standnachbar meinte er müsse noch einen letzten Schuss abgeben. Klingelt eine Weile im Ohr, dann is aber auch wieder gut...
Gut das dies mal jemand anspricht.
Viele scheinen ja tatsächlich der Meinung zu sein,dass man mit 9mm Para innerhalb kürzester Zeit taub ist.
Ja es ist durchaus unangenehm und wird vmtl ein paar Tage anhalten,aber das wars schon.

Wenn selbst Großeltern welche aus dem Krieg heimgekommen sind,und vom Häuserkampf mit K98 und Co berichtet haben nicht taub heimgekehrt sind...
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Re: Verwahrungskontrolle / Zuverlässigkeit

Beitrag von balahu » Mo 10. Nov 2025, 14:42

AUG-andy hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 10:25
balahu hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 09:56 Du solltest mal das Waffengesetz checken.

Es gab oder gibt da eine Bestimmung dass Du für einen Verwahrungsmangel nur bedingt verantwortlich bist, wenn Du so verwahrst wie es Dir der Waffenhändler beim Waffenführerscheinkurs erklärt hat.
Hat Dir der Waffenhändler das Thema mit dem Schlüssel erklärt?

Wenn nein würde ich das im Verfahren (du kriegst wohl jetzt bald ein Schreiben in dem Deine Behörde Dir mitteilt dass sie vorhat Dein Waffendokument wegen mangelnder waffenrechtlicher Verlässlichkeit zu entziehen und fordert Dich zur Rechtfertigung auf) entsprechend angeben.

Könnte evt helfen.
Die Eigenverantwortung ( in diesem Fall Dummheit ) auf jemanden anderen abzuschieben ist mehr als schäbig ! :tipphead:
Der Waffenführerschein ist genau dazu da um solche Dinge zu wissen. Wenn es nicht vorgetragen wird dann ist die Information unvollständig. Das kann dann dem Waffenbesitzer nicht angelastet werden.

Genau dazu ist die Bestimmung da.
Daran ist nichts schäbig.

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