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von gewo » Mo 10. Nov 2025, 15:21
titan hat geschrieben: Mo 10. Nov 2025, 14:57
Einem Händler unterstellen, dass er den Waffenführerschein nicht gscheit macht, ist im Prinzip Verleumdung, zumindest jedoch eine depperte Idee mit durchaus juristischem Nachspiel.
Ist des so?
Der Händler darf den Waffenführerschein nur aufgrund einer Ermächtigung im Gesetz durchführen und unterschreiben bzw abstempeln. Ich denke so eine Ermächtigung fällt unter die hoheitlichen Handlungen und unterliegt dabei den Bestimmungen des Amtsmissbrauchs.
Darauf stehen hohe Strafen.
Wenn der Händler das nur gefälligkeitshalber abgestempelt hat oder nur drei Halbsätze auf den Tisch geschmissen hat und das wars dann denke ich sollte das nicht auf den Rücken des Waffenbesitzers abgeladen werden.
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