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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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twin2000
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von twin2000 » Do 13. Nov 2025, 11:38

Das scheinen die entsprechenden Bestimmungen zu sein, oder?

§ 41f. (1)
Beim erstmaligen Erwerb einer Schusswaffe darf diese erst nach Ablauf von vier Wochen nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäftes an den Erwerber überlassen werden........
(2) Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist.

Hier ist im Gesetz festgelegt, dass nur Erwerbe MIT EINEM EIGENTUMSÜBERGANG als erstmaliger Erwerb gelten der einer Wartefrist bedingt. Bei einer Vermietung liegt definitiv KEIN EIGENTUMSÜBERGANG vor, daher keine Wartefrist.

§33 (8) Wird mit dem Erwerb nicht auch Eigentum an der Waffe erworben, besteht dennoch die Registrierungspflicht gemäß Abs. 1, wenn die Innehabung entweder gegen Entgelt oder länger als sechs Wochen eingeräumt wird.
Hier ist im Gesetz festgelegt, dass dann wenn die Vermietung GEGEN GEBÜHR oder über eine Dauer von MEHR ALS SECHS WOCHEN erfolgt, diese Überlassung der Registrierungspflicht (ZWR) unterliegt. Die Waffe muss also ins ZWR eingetragen werden.

§ 41f. (2)
Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist.

Das Erfordernis zur Einhaltung einer Wartefrist ist nur für den erstmaligen Erwerb vorgesehen. Dieser ist an (k)eine im ZWR eingetragene Schusswaffe der entsprechenden Kategorie gebunden. Wenn nun die Leihwaffe im ZWR registriert wurde (werden musste), dann ist eine derartige Schusswaffe in der Zentralen Informationsammlung eingetragen und es ist keine Wartefrist für einen zum Kauf geplante Waffe einzuhalten.

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von rhodium » Do 13. Nov 2025, 11:49

… und schon öffnet sich ein neuer Geschäftszweig: das vermieten von Waffen der Kategorie C. Ich bin schon gespannt auf den Zettel auf dem vorhandene Schäden analog einen Leihauto vermerkt sind 😉

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Gadai
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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Gadai » Do 13. Nov 2025, 14:11

Eventuell Leasing?

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Wolf1971
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Wolf1971 » Do 13. Nov 2025, 16:52

rhodium hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 11:49 … und schon öffnet sich ein neuer Geschäftszweig: das vermieten von Waffen der Kategorie C. Ich bin schon gespannt auf den Zettel auf dem vorhandene Schäden analog einen Leihauto vermerkt sind 😉
Würde die leidige Thematik von zu wenig Plätzen lösen... :mrgreen:
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von gewo » Do 13. Nov 2025, 18:46

Wolf1971 hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 16:52
rhodium hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 11:49 … und schon öffnet sich ein neuer Geschäftszweig: das vermieten von Waffen der Kategorie C. Ich bin schon gespannt auf den Zettel auf dem vorhandene Schäden analog einen Leihauto vermerkt sind 😉
Würde die leidige Thematik von zu wenig Plätzen lösen... :mrgreen:
Kein Platzproblem bei Kat C
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von titan » Do 13. Nov 2025, 18:59

Interessant..

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von fast12 » Do 13. Nov 2025, 20:09

rhodium hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 11:49 … und schon öffnet sich ein neuer Geschäftszweig: das vermieten von Waffen der Kategorie C. Ich bin schon gespannt auf den Zettel auf dem vorhandene Schäden analog einen Leihauto vermerkt sind 😉
Das Vermieten von Kategorie C Waffen ist nicht unüblich, zB für die Dauer des Jagdkurses inkl. Prüfung, was schon mal ein halbes Jahr sein kann. (einige Jäger kaufen sich ihre Waffen erst nach der Jagdprüfung, weil sie vorher noch 0 Erfahrung haben).

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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von jirgel » Do 13. Nov 2025, 21:45

gewo hat geschrieben: Di 11. Nov 2025, 12:47 Der Vollständigkeit halber unser Infoblatt zur neuen Wartefrist gem. §41f und die von uns angebotene Dienstleistung "Lagerung von Schusswaffen gem. §41f WaffG"
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Bin ich deppert oder heißt dass das waffenpass inhaber alles sofort ausgehändigt bekommen?

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von combatmiles » Do 13. Nov 2025, 22:07

Korrekt...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von titan » Do 13. Nov 2025, 22:40

Und offensichtlich Mieter..

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von jirgel » Fr 14. Nov 2025, 08:53

combatmiles hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 22:07 Korrekt...
Klasse somit habe ich keine Wartefrist.
Mir soll es recht sein.

Aber

Was ist das für eine Gesetzgebung was macht denn Waffenpass verlässlicher als denn Wbk ?
Was macht eine Jagdkarte verlässlicher als einen Wbk?

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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Vadar » Fr 14. Nov 2025, 09:13

jirgel hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 08:53
combatmiles hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 22:07 Korrekt...
Klasse somit habe ich keine Wartefrist.
Mir soll es recht sein.

Aber

Was ist das für eine Gesetzgebung was macht denn Waffenpass verlässlicher als denn Wbk ?
Was macht eine Jagdkarte verlässlicher als einen Wbk?
Wahrscheinlich weil neue Waffenpass Besitzer nur noch Polizisten und Co sind bzw. der Bedarf ein anderer ist als bei jemanden mit einer WBK.

Zumindest wird dass die Logik sein des Gesetzgebers
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Promo » Fr 14. Nov 2025, 09:25

jirgel hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 08:53 Was ist das für eine Gesetzgebung was macht denn Waffenpass verlässlicher als denn Wbk ?
Was macht eine Jagdkarte verlässlicher als einen Wbk?
Waffenpass wird "in Hinsicht auf eine konkrete Gefahr" ausgestellt. Von daher würde es konterkarieren, wenn ich sage der braucht dringend eine Waffe zum Eigenschutz, er soll aber bitte jetzt noch 4 Wochen warten, bis er sich schützen darf. Insoweit für mich nachvollziehbar.
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von Promo » Fr 14. Nov 2025, 09:29

twin2000 hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 11:38 Das scheinen die entsprechenden Bestimmungen zu sein, oder?
Richtig, genau das hab ich gemeint. Der § 41f ist passenderweise genau so formuliert, dass es vermietete Waffen nicht umfasst. Ein Händler könnte sich in seinem Geschäft also eine "Kat. C Hure" zulegen, die er dann tageweise vermietet :roll: .
fast12 hat geschrieben: Do 13. Nov 2025, 20:09 Das Vermieten von Kategorie C Waffen ist nicht unüblich, zB für die Dauer des Jagdkurses inkl. Prüfung, was schon mal ein halbes Jahr sein kann. (einige Jäger kaufen sich ihre Waffen erst nach der Jagdprüfung, weil sie vorher noch 0 Erfahrung haben).
Kauf der konkret gemieteten Kat.C - wenn man in der Zwischenzeit aber nicht eine andere Kat.C Schusswaffe kauft - würde mE wieder den Ersterwerb auslösen, wodurch die gegenständliche Waffe gem. § 41f dann vier Wochen bei einem Gewerbetreibenden zu lagern wäre.
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Re: Re: Waffenrechtsnovelle 2025, ABKÜHLPHASE NEU = Wartefrist gem. §41f

Beitrag von jirgel » Fr 14. Nov 2025, 09:51

Promo hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 09:25
jirgel hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 08:53 Was ist das für eine Gesetzgebung was macht denn Waffenpass verlässlicher als denn Wbk ?
Was macht eine Jagdkarte verlässlicher als einen Wbk?
Waffenpass wird "in Hinsicht auf eine konkrete Gefahr" ausgestellt. Von daher würde es konterkarieren, wenn ich sage der braucht dringend eine Waffe zum Eigenschutz, er soll aber bitte jetzt noch 4 Wochen warten, bis er sich schützen darf. Insoweit für mich nachvollziehbar.
Jaein dann müsste es anders formuliert werden das es nur für die erste Waffe der Kat b gilt und danach bei der 2 Waffe KatB eine Wartefrist einzuhalten wäre.

Dann gibt es noch denn Kastrierten Waffenpass für Jäger. Der nimmt auch jede Waffe dann gleich mit.

Wie gesagt mir soll es recht sein

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