Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
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Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Ist das so?Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
̶d̶o̶n̶t̶ forget to smile!
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Ja leider!Kandman hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:54Ist das so?Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
Nix mehr mit Treffen zB am Schießstand, bissl quatschen, WBK checken, Zettel ausfüllen. Waffe gegen Cash, und der Deal ist gelaufen.
Bullshit das Ganze, aber immer noch besser als die totale Entwaffnung a-la GB/Australien/Canada
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Ab dem 01.01.2026 ist es dann verpflichtend, dass Verkäufe von Privat zu Privat über einen Waffenhändler abgewickelt werden?. Wenn ich jetzt aber eine B-Waffe an jemanden verkaufe, der ebenfalls B-Waffen besitzt , kann ich das dann noch ohne Händler machen?Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
Zuletzt geändert von Dante-Mante am Mo 17. Nov 2025, 15:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Dante-Mante hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 22:27Ab dem 01.01.2026 ist es dann verpflichtend, dass Verkäufe von Privat zu Privat über einen Waffenhändler abgewickelt werden. Wenn ich jetzt aber eine B-Waffe an jemanden verkaufe, der ebenfalls B-Waffen besitzt , kann ich das dann noch ohne Händler machen?Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
So hab ich es auch verstanden
̶d̶o̶n̶t̶ forget to smile!
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Ja kannst duDante-Mante hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 22:27Ab dem 01.01.2026 ist es dann verpflichtend, dass Verkäufe von Privat zu Privat über einen Waffenhändler abgewickelt werden. Wenn ich jetzt aber eine B-Waffe an jemanden verkaufe, der ebenfalls B-Waffen besitzt , kann ich das dann noch ohne Händler machen?Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
Aber Du musst halt sicherstellen dass der käufer nicht eine wartezeit einzuhalten hat.
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Was ist eigentlich wenn der Händler die Waffe in der Vierwöchigen Wartefrist an denn Erwerber verleiht?
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Nach meinem Kenntnisstand setzt der Bundesminister für Inneres diese Bestimmung durch Verordnung in Kraft. Ob dies daher ab 01.01.2026 der Fall ist (oder früher oder später), kann ich daher nicht sagen. Im RIS finde ich auch nichts dazu, dass der geänderte § 28 am 01.01.2026 in Kraft treten würde. Hast du daher für deine Aussage eine Quelle? Danke!Dante-Mante hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 22:27 Ab dem 01.01.2026 ist es dann verpflichtend, dass Verkäufe von Privat zu Privat über einen Waffenhändler abgewickelt werden. Wenn ich jetzt aber eine B-Waffe an jemanden verkaufe, der ebenfalls B-Waffen besitzt , kann ich das dann noch ohne Händler machen?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Ist zu hoffen , das die zuständigen Herren über Weihnachten ein wenig klüger werden und unnötige Sachen erst nicht bestimmen , aber so wie es derzeit aussieht ....eine Truppe , die will, aber leider nicht kann...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Wenn es zu kompliziert wird und zu lange dauert, müssen sie halt Personal aufstocken und Arbeitsplätze schaffen.
In der dafür vorgesehenen Chefetage können sie ihre Freunde und Verwandten unterbringen.
Da das alles kostenintensiv ist kann man ja irgendeine Art von "Waffenabgabe" einheben.
Das bringt natürlich auch Steuereinnahmen und die Zuckerl kann sich profilieren und wird vom
Großteil des Volkes gefeiert. Amen.
In der dafür vorgesehenen Chefetage können sie ihre Freunde und Verwandten unterbringen.
Da das alles kostenintensiv ist kann man ja irgendeine Art von "Waffenabgabe" einheben.
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Sry habs gerade korrigiert ,sollte eigentlich als Frage gelten .Promo hat geschrieben: Mo 17. Nov 2025, 10:32Nach meinem Kenntnisstand setzt der Bundesminister für Inneres diese Bestimmung durch Verordnung in Kraft. Ob dies daher ab 01.01.2026 der Fall ist (oder früher oder später), kann ich daher nicht sagen. Im RIS finde ich auch nichts dazu, dass der geänderte § 28 am 01.01.2026 in Kraft treten würde. Hast du daher für deine Aussage eine Quelle? Danke!Dante-Mante hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 22:27 Ab dem 01.01.2026 ist es dann verpflichtend, dass Verkäufe von Privat zu Privat über einen Waffenhändler abgewickelt werden. Wenn ich jetzt aber eine B-Waffe an jemanden verkaufe, der ebenfalls B-Waffen besitzt , kann ich das dann noch ohne Händler machen?
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
das problem ist dass im gesetz im §41f z3 steht:titan hat geschrieben: So 9. Nov 2025, 10:15 Ich hab mir den Gesetzestext dazu jetzt nicht durchgelesen, aber wenn ich der Behörde eine email schreibe, dass die Gun heute verkauft wurde und in vier Wochen übergeben wird, und die Übergabe 4 Wochen später nochmals per email gemeldet wird, wo ist das Problem?
Während der Wartefrist ist die Schusswaffe bei einem Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2 zu lagern.
Dem Gewerbetreibenden gebührt hierfür ein angemessenes Entgelt.
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Hallo,
ich muss das Thema jetzt nochmal aufwärmen. Ich möchte eine Kat. B Waffe verkaufen. Der potentielle Käufer hat schon eine Waffe der Kat. B. Muss jetzt ein Händler eingeschalten werden wenn ich einen ZWR-Auszug des Käufers habe?
Lt. § 28 Abs. 3 (3) Sofern mit der Überlassung eine Eigentumsübertragung verbunden ist, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit stattfindet, hat diese unter Einbindung eines gemäß § 32 ermächtigten
Gewerbetreibenden zu erfolgen. Dieser hat im Zuge der Überlassung die Identität des Überlassers und des
Erwerbers, die Einhaltung der Wartefrist gemäß § 41f, die Berechtigung zum Erwerb sowie das Bestehen
eines Waffenverbots gegen den Erwerber zu prüfen. Bei Bestehen eines Waffenverbots ist die Behörde zu
verständigen. Darüber hinaus hat nur dieser die Überlassung der für den Erwerber zuständigen Behörde im Wege des Datenfernverkehrs anzuzeigen. Dem Gewerbetreibenden gebührt hierfür ein angemessenes
Entgelt.
ich muss das Thema jetzt nochmal aufwärmen. Ich möchte eine Kat. B Waffe verkaufen. Der potentielle Käufer hat schon eine Waffe der Kat. B. Muss jetzt ein Händler eingeschalten werden wenn ich einen ZWR-Auszug des Käufers habe?
Lt. § 28 Abs. 3 (3) Sofern mit der Überlassung eine Eigentumsübertragung verbunden ist, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit stattfindet, hat diese unter Einbindung eines gemäß § 32 ermächtigten
Gewerbetreibenden zu erfolgen. Dieser hat im Zuge der Überlassung die Identität des Überlassers und des
Erwerbers, die Einhaltung der Wartefrist gemäß § 41f, die Berechtigung zum Erwerb sowie das Bestehen
eines Waffenverbots gegen den Erwerber zu prüfen. Bei Bestehen eines Waffenverbots ist die Behörde zu
verständigen. Darüber hinaus hat nur dieser die Überlassung der für den Erwerber zuständigen Behörde im Wege des Datenfernverkehrs anzuzeigen. Dem Gewerbetreibenden gebührt hierfür ein angemessenes
Entgelt.
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Ich glaube, leider ja:MsAnne hat geschrieben: Di 24. Mär 2026, 20:37 Hallo,
ich muss das Thema jetzt nochmal aufwärmen. Ich möchte eine Kat. B Waffe verkaufen. Der potentielle Käufer hat schon eine Waffe der Kat. B. Muss jetzt ein Händler eingeschalten werden wenn ich einen ZWR-Auszug des Käufers habe?
Lt. § 28 Abs. 3 (3) Sofern mit der Überlassung eine Eigentumsübertragung verbunden ist, die nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit stattfindet, hat diese unter Einbindung eines gemäß § 32 ermächtigten
Gewerbetreibenden zu erfolgen. Dieser hat im Zuge der Überlassung die Identität des Überlassers und des
Erwerbers, die Einhaltung der Wartefrist gemäß § 41f, die Berechtigung zum Erwerb sowie das Bestehen
eines Waffenverbots gegen den Erwerber zu prüfen. Bei Bestehen eines Waffenverbots ist die Behörde zu
verständigen. Darüber hinaus hat nur dieser die Überlassung der für den Erwerber zuständigen Behörde im Wege des Datenfernverkehrs anzuzeigen. Dem Gewerbetreibenden gebührt hierfür ein angemessenes
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"…hat diese unter Einbindung eines gemäß § 32 ermächtigten Gewerbetreibenden zu erfolgen.”
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Die bestimmung ist dzt noch nicht in kraft.
Privatüberlassungen nach wie vor nur direkt möglich.
Händler sind (noch) nicht ermächtigt derartige Ummeldungen durchzuführen.
Inkrafttreten wird erwartet zwischen Mitte April und Sommer
Privatüberlassungen nach wie vor nur direkt möglich.
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