Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
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Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Ist das so?Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
̶d̶o̶n̶t̶ forget to smile!
Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Ja leider!Kandman hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:54Ist das so?Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
Nix mehr mit Treffen zB am Schießstand, bissl quatschen, WBK checken, Zettel ausfüllen. Waffe gegen Cash, und der Deal ist gelaufen.
Bullshit das Ganze, aber immer noch besser als die totale Entwaffnung a-la GB/Australien/Canada
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Ab dem 01.01.2026 ist es dann verpflichtend, dass Verkäufe von Privat zu Privat über einen Waffenhändler abgewickelt werden. Wenn ich jetzt aber eine B-Waffe an jemanden verkaufe, der ebenfalls B-Waffen besitzt , kann ich das dann noch ohne Händler machen?Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
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Wer mit der Wahrheit geht, erzeugt Leben
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Dante-Mante hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 22:27Ab dem 01.01.2026 ist es dann verpflichtend, dass Verkäufe von Privat zu Privat über einen Waffenhändler abgewickelt werden. Wenn ich jetzt aber eine B-Waffe an jemanden verkaufe, der ebenfalls B-Waffen besitzt , kann ich das dann noch ohne Händler machen?Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
So hab ich es auch verstanden
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Re: Frage zumPrivatkauf von Kat. B-Waffen nur noch über Händler (Neues Waffengesetz)
Ja kannst duDante-Mante hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 22:27Ab dem 01.01.2026 ist es dann verpflichtend, dass Verkäufe von Privat zu Privat über einen Waffenhändler abgewickelt werden. Wenn ich jetzt aber eine B-Waffe an jemanden verkaufe, der ebenfalls B-Waffen besitzt , kann ich das dann noch ohne Händler machen?Snoop hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 21:27Auch wenn der Käufer nicht Erstkäufer ist, ist die Einbindung des Gewerbetreibenden in Zukunft Pflicht – die Meldung des Privaten an die Behörde ist abgeschafft.moretti hat geschrieben: Sa 15. Nov 2025, 20:50Man schickt es doch immer an die Behörde des Käufers + einige andere Daten, als nur den Kaufvertrag.DontTreadOnMe hat geschrieben: Fr 14. Nov 2025, 12:36 Verzeihung, das ist mir ein Fehler unterlaufen, habe den KV damals an die Polizeibehörde gesendet.
Werde das auch nie anders machen und deshalb niemals an Erstbesitzer verkaufen.
Aber Du musst halt sicherstellen dass der käufer nicht eine wartezeit einzuhalten hat.
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