Finde nicht wirklich brauchbare Informationen zur rechtlichen Lage.
Wenn ich über der minimal erlaubten Länge von 90 cm bleibe, darf ich den Schaft auf Pistolengriff abändern?
Das u.a. Bild dient nur als Beispiel




Wenn ich über der minimal erlaubten Länge von 90 cm bleibe, darf ich den Schaft auf Pistolengriff abändern?

