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Waffenpass - verfolgte Personen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Gadai
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Re: Waffenpass - verfolgte Personen

Beitrag von Gadai » Di 16. Dez 2025, 17:42

Poirot hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 17:16
Steppenwolf hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 13:34 Überlegst in Richtung "Fall Waltraud"? :mrgreen:
Waffenpass. Früher in Pension. Villeicht irgendwann Profiteur vom Pensionssplitting.
Da gäbs bestimmt noch mehr Vorteile.
Außer wenn dein ursprüngliches Geschlecht noch ersichtlich ist.
Dann darfst Du dich nur in Waffen und Messer Verbotszonen aufhalten, (oder gerade nicht dort?) sonst genießt Du Deine Pension nicht lang.

FdH22
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Re: Waffenpass - verfolgte Personen

Beitrag von FdH22 » Di 16. Dez 2025, 19:58

AUG-andy hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 13:13
FdH22 hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 12:22
Vergiss nicht den Vorteil ohne das Spitzerl zu sein :D
Da gibt's keinen Vorteil. :doh:
Da irrst du dich lieber Andy.
Ich habe natürlich vom weiblichen Vorteil gesprochen.

Sorry lieber Andy das ich hier keinen Aufklärungsunterricht abhalte :lol:

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