Also wer vor über 2 Jahren vor Kundmachung des neuen WaffG eine Kat.C hatte ohne Jäger (und WBK/WP Inhaber) zu sein, der darf alle Kat.C Waffen auch ohne WBK weiterhin behalten (selbst wenn man sie am 24.12.2025 kauft). Allerdings hier die spannende Einschränkung - exakt nur diejenigen Waffen, die man zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (durch den Innenminister per Verordnung, also irgendwann 2026 vermutlich) im Besitz hat. Will heißen: danach darf man keine mehr kaufen, der Besitzstand wird eingefroren ..Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 entweder das 21. Lebensjahr vollendet haben oder über eine gültige Jagdkarte verfügen, und die eine Schusswaffe der Kategorie C rechtmäßig besitzen, die sie vor mehr als zwei Jahren vor Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2025 registriert haben, ist der Besitz der im Zeitpunkt des Inkrafttretens auf sie registrierten Schusswaffen der Kategorie C weiterhin zulässig.
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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
... weil ich gerade im Zuge einer Frage über den noch nicht in Kraft getretenenen § 58 Abs 31 gestoßen bin, dieser lautet:
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Diese Lücke schließt man dann nach dem nächsten Vorfall.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
ja das liest sich wirklich so ...Promo hat geschrieben: Di 16. Dez 2025, 17:55 ... weil ich gerade im Zuge einer Frage über den noch nicht in Kraft getretenenen § 58 Abs 31 gestoßen bin, dieser lautet:Also wer vor über 2 Jahren vor Kundmachung des neuen WaffG eine Kat.C hatte ohne Jäger (und WBK/WP Inhaber) zu sein, der darf alle Kat.C Waffen auch ohne WBK weiterhin behalten (selbst wenn man sie am 24.12.2025 kauft). Allerdings hier die spannende Einschränkung - exakt nur diejenigen Waffen, die man zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (durch den Innenminister per Verordnung, also irgendwann 2026 vermutlich) im Besitz hat. Will heißen: danach darf man keine mehr kaufen, der Besitzstand wird eingefroren ..Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62 Abs. 23 entweder das 21. Lebensjahr vollendet haben oder über eine gültige Jagdkarte verfügen, und die eine Schusswaffe der Kategorie C rechtmäßig besitzen, die sie vor mehr als zwei Jahren vor Kundmachung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 56/2025 registriert haben, ist der Besitz der im Zeitpunkt des Inkrafttretens auf sie registrierten Schusswaffen der Kategorie C weiterhin zulässig.
Dass heisst KEINE Rueckwirkung der neuen WBK für Kat. C Waffen Bestimmung fuer bis zum Inkrafttreten im Frühjahr noch neu gekaufte Kat C Waffen?
Dh. wer
- im Frühjahr / Sommer 2024 bereits mind. EINE Kat C Waffe hatte, und
- seitdem und noch bis Frühjahr / Sommer 2026 weitere Kat C Waffen kauft
der kann auch diese neu gekauften Kat C Waffen nach in Kraft treten der Phase 2 behalten, OHNE dafür eine WBK machen zu müssen.
(aber er kann diese ann aber ohne WBK erwerb nicht mehr tauschen, also was man zum inkrafttreten der Phase 2 hat das hat man)
?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Kundmachung des Gesetzes war glaub ich Oktober 2025 irgendsowas rum? Insoweit, wer bereits vor Oktober 2023 zumindest eine Kat.C hatte, der darf alle Kat.C weiterhin auch ohne WBK behalten - bis zum Inkraftsetzen der neuen Bestimmungen durch den Innenminister.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
und auch welche dazu kaufen, oder?Promo hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 10:07 Kundmachung des Gesetzes war glaub ich Oktober 2025 irgendsowas rum? Insoweit, wer bereits vor Oktober 2023 zumindest eine Kat.C hatte, der darf alle Kat.C weiterhin auch ohne WBK behalten - bis zum Inkraftsetzen der neuen Bestimmungen durch den Innenminister.
so lange bis phase 2 in kraft tritt?
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Konstrukt: Ich kaufe als Altschütze mit Kategorie C
jetzt eine weitere Büchse ohne Jäger zu sein oder eine WBK zu besitzen unter der Annahme, 2026 keine WBK-C erwerben zu müssen, weil es mir mein Büchsenmacher so gesagt hat. Falls das nun anders im Gesetz gemeint war, ich also 2026 mit Inkrafttreten doch eine WBK-C machen müsste und ich nicht will, nimmt mein Büchsenmacher dann das Gewehr wieder zurück und retourniert einen entsprechenden Anteil der Bezahlung?
Sehr spannend. Wer holt eine Rechtsmeinung ein?
jetzt eine weitere Büchse ohne Jäger zu sein oder eine WBK zu besitzen unter der Annahme, 2026 keine WBK-C erwerben zu müssen, weil es mir mein Büchsenmacher so gesagt hat. Falls das nun anders im Gesetz gemeint war, ich also 2026 mit Inkrafttreten doch eine WBK-C machen müsste und ich nicht will, nimmt mein Büchsenmacher dann das Gewehr wieder zurück und retourniert einen entsprechenden Anteil der Bezahlung?
Sehr spannend. Wer holt eine Rechtsmeinung ein?

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Waffenhändler sind keine Anwälte.
Aber auch ein Anwalt kann Dir nur sagen was im Gesetz drinnen steht.
Wie es dann vollzogen werden wird kann Dir niemand sagen.
Wenns anders passiert als im Gesetz kannst Du den Rechtsweg beschreiten.
Je nachdem ... Verwaltungs- oder Strafgerichte
So wie bei jeder anderen Rechtsmaterie
Mein "Liebling" ist da immer StvO §11 Z5
Eh schon a zillion Urteile und trotzdem jedes monat a neue Rechtssprechung
Aber auch ein Anwalt kann Dir nur sagen was im Gesetz drinnen steht.
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Genau, siehe dem Wortlaut. Demnach: wer ohne WBK, WP und Jagdkarte bereits vor Oktober (?) 2023 eine Kat.C Waffe im ZWR registriert hatte, der darf auch weiterhin Kat.C kaufen, bis der Innenminister die restlichen Paragraphen in Kraft setzt. Die bis dahin gekauften Waffen werden dann eingefroren - man darf keine weiteren Kat.C kaufen, auch nicht, wenn man im aufrechten Besitz befindliche veräußert.gewo hat geschrieben: Mi 17. Dez 2025, 10:18 und auch welche dazu kaufen, oder?
so lange bis phase 2 in kraft tritt?
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