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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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spareribs
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von spareribs » Di 30. Dez 2025, 14:11

Du hast scheinbar eine WBK...Shadow2 und C Waffen ...wo ist da Dein Problem ? ..
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

yoda
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von yoda » Di 30. Dez 2025, 19:47

gewo hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 14:01 Bitte hier nicht Bestimmungen ausklammern.

§ 2. (2)
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen.
Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm
Läufe sehen trotzdem nicht wie Schusswaffen aus ;)

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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Di 30. Dez 2025, 22:20

yoda hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 19:47
gewo hat geschrieben: Di 30. Dez 2025, 14:01 Bitte hier nicht Bestimmungen ausklammern.

§ 2. (2)
Die Bestimmungen über Schusswaffen gelten auch für wesentliche Bestandteile von Schusswaffen.
Dabei handelt es sich um Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse und andere diesen entsprechenden wesentliche Bestandteile von Schusswaffen – auch wenn sie Bestandteil eines anderen Gegenstandes geworden sind –, sofern sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet, verwendungsfähig und nicht Kriegsmaterial sind. Sie gelten jedoch nicht für Einsteckläufe mit Kaliber unter 5,7 mm
Läufe sehen trotzdem nicht wie Schusswaffen aus ;)
Im Jänner bei den BMI Roadshows werden wir es evt erfahren.
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