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WBK Erweiterung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Glock1768
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Glock1768 » Fr 9. Jan 2026, 13:23

titan hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 13:05
rider650 hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 12:21 Die Erweiterung von zwei auf fünf nach 5 Jahren steht im §23 (2), da haben sie keinen Spielraum.
Die 5 stehen eben nicht im Gesetz, sondern eine höchstens zwei größere Anzahl, aber insgesamt nicht mehr als 10Stück. Macht ziemlich eindeutig vier Stück bei der ersten Erweiterung nach 23 (2b)
§ 23.Paragraph 23,
(1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von AUG-andy » Fr 9. Jan 2026, 13:32

titan hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 13:05
rider650 hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 12:21 Die Erweiterung von zwei auf fünf nach 5 Jahren steht im §23 (2), da haben sie keinen Spielraum.
Die 5 stehen eben nicht im Gesetz, sondern eine höchstens zwei größere Anzahl, aber insgesamt nicht mehr als 10Stück. Macht ziemlich eindeutig vier Stück bei der ersten Erweiterung nach 23 (2b)
Falsch !!!
Es wird ohne weitere Nachfrage in Wien von 2 auf 5 erweitert.
Zumindest noch vor 2 Jahren.
MfG
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von titan » Fr 9. Jan 2026, 15:51

Hab ich überlesen, sry

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von rider650 » Fr 9. Jan 2026, 17:40

titan hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 13:05 Die 5 stehen eben nicht im Gesetz, sondern eine höchstens zwei größere Anzahl, aber insgesamt nicht mehr als 10Stück. Macht ziemlich eindeutig vier Stück bei der ersten Erweiterung nach 23 (2b)
§ 23.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.
...
Die höchstens 2 größere Anzahl steht im (2b). Der ist eine andere Baustelle und beschäftigt sich mit Erweiterungen nach 10 Jahren und mehr, nicht nach 5 Jahren. Nach 5 Jahren ist auf 5 zu erhöhen, egal wieviel du hast.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Romi71 » Fr 9. Jan 2026, 17:48

rider650 hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 17:40
titan hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 13:05 Die 5 stehen eben nicht im Gesetz, sondern eine höchstens zwei größere Anzahl, aber insgesamt nicht mehr als 10Stück. Macht ziemlich eindeutig vier Stück bei der ersten Erweiterung nach 23 (2b)
§ 23.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind.
...
Die höchstens 2 größere Anzahl steht im (2b). Der ist eine andere Baustelle und beschäftigt sich mit Erweiterungen nach 10 Jahren und mehr, nicht nach 5 Jahren. Nach 5 Jahren ist auf 5 zu erhöhen, egal wieviel du hast.
Ich habe voriges Jahr von 2 auf 5 erweitert. Bei mir war aber Voraussetzung für die Erweiterung das beide B Plätze auch tatsächlich belegt sind.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von rider650 » Fr 9. Jan 2026, 22:14

Romi71 hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 17:48 Ich habe voriges Jahr von 2 auf 5 erweitert. Bei mir war aber Voraussetzung für die Erweiterung das beide B Plätze auch tatsächlich belegt sind.
Ich wette wenn du den Antrag eingereicht hättest, obwohl nicht beide Plätze belegt sind, hättest ihn trotzdem genehmigt bekommen. Ich weiss, einige Behörden spielen sich da auf, aber wenn man ihren Bluff herausfordert knicken sie ein.
Keine Chance dass sie dir in dem Fall eine Ablehnung formulieren die auch nur die erste Instanz übersteht, und das wissen sie auch.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von m_a_d » Fr 9. Jan 2026, 23:17

nach 23 (2) kannst bei Erfüllung des 11b nach 5 Jahren von 2 auf 5 erweitern
nach 23 (2b) kannst ohne 11b zu schaffen nach 5 Jahren von 2 auf 4 erweitern

Folgender Auszug von hier https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016

§23 (2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.

§23 (2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes 1996 vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von titan » Sa 10. Jan 2026, 00:46

Nein, 2 sollte die erste Erweiterung regeln und 2b die Schritte nach der ersten Erweiterung. Wenn man nur einen Teil ließt, dann fehlt der andere Teil dazu.

DumbDummy
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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von DumbDummy » Sa 10. Jan 2026, 00:50

rider650 hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 22:14
Romi71 hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 17:48 Ich habe voriges Jahr von 2 auf 5 erweitert. Bei mir war aber Voraussetzung für die Erweiterung das beide B Plätze auch tatsächlich belegt sind.
Ich wette wenn du den Antrag eingereicht hättest, obwohl nicht beide Plätze belegt sind, hättest ihn trotzdem genehmigt bekommen. Ich weiss, einige Behörden spielen sich da auf, aber wenn man ihren Bluff herausfordert knicken sie ein.
Keine Chance dass sie dir in dem Fall eine Ablehnung formulieren die auch nur die erste Instanz übersteht, und das wissen sie auch.
Nein - auch bei einer anderen BH Voraussetzung, dass vorhandene Plätze belegt sind. Macht auch irgendwie Sinn - wie kann sonst eine Erweiterung begründet werden, wenn die vorhandenen Plätze nicht belegt sind - d.h. Plätze füllen, und dann um eine Erweiterung ansuchen.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von Kapselpracker » Sa 10. Jan 2026, 05:35

DumbDummy hat geschrieben: Sa 10. Jan 2026, 00:50
rider650 hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 22:14
Romi71 hat geschrieben: Fr 9. Jan 2026, 17:48 Ich habe voriges Jahr von 2 auf 5 erweitert. Bei mir war aber Voraussetzung für die Erweiterung das beide B Plätze auch tatsächlich belegt sind.
Ich wette wenn du den Antrag eingereicht hättest, obwohl nicht beide Plätze belegt sind, hättest ihn trotzdem genehmigt bekommen. Ich weiss, einige Behörden spielen sich da auf, aber wenn man ihren Bluff herausfordert knicken sie ein.
Keine Chance dass sie dir in dem Fall eine Ablehnung formulieren die auch nur die erste Instanz übersteht, und das wissen sie auch.
Nein - auch bei einer anderen BH Voraussetzung, dass vorhandene Plätze belegt sind. Macht auch irgendwie Sinn - wie kann sonst eine Erweiterung begründet werden, wenn die vorhandenen Plätze nicht belegt sind - d.h. Plätze füllen, und dann um eine Erweiterung ansuchen.
Mir wollten sie auch den Bären aufbinden, das alle Plätze belegt sein müssen.

Am 15.05.2025 habe ich einen Antrag beim Bezirkspolizeikommissariat im 21.Bezirk, gestellt.
Am 21.05.2025 erhielt ich einen Anruf von Hr. K….. (Gedächtnisprotokoll):
Er könne meinem Antrag nicht stattgeben, da er keinen Bedarf sehe. Als Begründung führte er an, dass ich fünf Waffen besitze, aber sieben Plätze habe.
Ich sagte ihm, dass ich gemäß § 23 Abs. (2b) erweitern möchte und diese Plätze mir laut Gesetz zustehen. Er meinte jedoch, dass es in seinem Ermessen liege. Ich widersprach ihm und sagte, dass es nicht in seinem Ermessen liege. Ich fragte ihn, ob er § 23 Abs. 2b überhaupt kenne, aber er antwortete nicht.
Stille am Telefon. Als ich ihn fragte, ob er noch dran sei, meinte er, er könne den Antrag nicht stattgeben und müsse mir einen negativen Bescheid ausstellen. Ich sagte ihm, er solle mir den Bescheid schicken, und beendete das Gespräch.
Den ablehnenden Bescheid habe ich nie erhalten.
Am 21.08.2026 erhielt ich zeitgleich eine E-Mail und einen Anruf von der LPD Wien mit der Aufforderung, 117,40 Euro einzuzahlen. Die Erweiterung war natürlich durch.
Bild

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von rider650 » Sa 10. Jan 2026, 10:24

DumbDummy hat geschrieben: Sa 10. Jan 2026, 00:50 Nein - auch bei einer anderen BH Voraussetzung, dass vorhandene Plätze belegt sind. Macht auch irgendwie Sinn - wie kann sonst eine Erweiterung begründet werden, wenn die vorhandenen Plätze nicht belegt sind - d.h. Plätze füllen, und dann um eine Erweiterung ansuchen.
Nochmal - erzählen tun viele Sachbearbeiter viel. Aber zeig mir einen der einen ablehnenden Bescheid bei einem Antrag auf Erweiterung nach §23 (2) oder (2b) ausgestellt hat weil nicht alle Plätze belegt sind. Der einzige Grund warum sie den Antrag ablehnen können ist wenn seit der WBK-Ausstellung bzw. letzten Festsetzung der Anzahl noch keine 5 Jahre vergangen sind. Das ist die einzige Bedingung die man erfüllen muss, sonst gibt es keine.

Die Begründung ist §23. Die Plätze stehen dir laut §23 zu, es braucht keine weitere Begründung.

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Re: WBK Erweiterung

Beitrag von rider650 » Sa 10. Jan 2026, 10:30

Kapselpracker hat geschrieben: Sa 10. Jan 2026, 05:35 ...
Er könne meinem Antrag nicht stattgeben, da er keinen Bedarf sehe. Als Begründung führte er an, dass ich fünf Waffen besitze, aber sieben Plätze habe.
...
Ich habe ähnliches erlebt, nur dass es nicht um nicht belegte Plätze ging. Die SB scheinen entweder den §23 nicht zu kennen oder sie versuchen, den Leuten irgendeinen Bären aufzubinden in der Hoffnung, dass sie unwissend sind, ihr Wort für bare Münze nehmen und sich abschrecken lassen.

Ich habe mir das ebenfalls kommentarlos angehört, den Antrag abgegeben, und er ist bewilligt worden.

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