Leider doch. § 41f Abs. 2: Als erstmaliger Erwerb gilt jeder mit einer Eigentumsübertragung verbundene Erwerb, sofern für den Erwerber aktuell keine Schusswaffe dieser Kategorie in der Zentralen Informationssammlung eingetragen ist.MannOMann hat geschrieben: So 11. Jan 2026, 19:21 Aber im Gesetz steht beim ersterwerb. Und das ist kein ersterwerb
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- SectionThree
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
If someone has a gun and is trying to kill you, it would be reasonable to shoot back
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
with your own gun. (Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama, „Seattle Times“ vom 15. Mai 2001)
- RedRider1982
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- Registriert: So 10. Aug 2025, 09:53
- Wohnort: OÖ
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
so ist es leider, egal wenn du vorher 20 Jahre (nur als Bsp.) eine hattest, du diese dann verkaufst ohne eine zweite in der selben Kat. zu haben ist das als wie wenn du noch nie eine hattest und der cool down geht von vorne los. Und das Selbe kann dir mehrfach passieren, und das in jeder Kat. immer wieder!
Ergo immer schauen das man von jeder Kat. immer mindestens zwei Waffen hat, dann hat man auch dieses Problem nicht
Klingt dumm???
Ist auch so!!!
Ergo immer schauen das man von jeder Kat. immer mindestens zwei Waffen hat, dann hat man auch dieses Problem nicht
Klingt dumm???
Ist auch so!!!
CZ Shadow 2, S&W 686 6" Dash3, CZ 457 MDT, CZ 457 MDT-ACC
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Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Nicht nachvollziehbar über was "warum" wurde das Gesetz so geändert - ja, aber
1 Waffe in Kat B/C zu haben macht ein "ich will heute haben" möglich. Wenn nicht musst halt die 4 Wochen "Strafzeit" warten...
1 Waffe in Kat B/C zu haben macht ein "ich will heute haben" möglich. Wenn nicht musst halt die 4 Wochen "Strafzeit" warten...
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Oder die Zeit mit 3 Tage Leihverträgen überbrückenSteppenwolf hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 09:05 Wenn nicht musst halt die 4 Wochen "Strafzeit" warten...![]()
Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG
Der Nachteil wenn Gesetze über Nacht von Amateuren geschrieben werden: Idiotische lästige Regelungen.Poirot hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 09:39Oder die Zeit mit 3 Tage Leihverträgen überbrückenSteppenwolf hat geschrieben: Mo 12. Jan 2026, 09:05 Wenn nicht musst halt die 4 Wochen "Strafzeit" warten...![]()
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Der Vorteil wenn Gesetze über Nacht von Amateuren geschrieben werden: Sie übersehen einfache Workarounds