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Basteln an freien Waffen - Rechtslage in Österreich

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rhodium
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Basteln an freien Waffen - Rechtslage in Österreich

Beitrag von rhodium » Do 5. Feb 2026, 14:31

Hallo zusammen,

weil ich gerade wieder auf einige Youtube-Videos aufmerksam wurde, folgende Frage: welchen rechtlichen Einschränkungen ist die Bearbeitung von freien (!) Waffen in Österreich unterworfen?

Ich habe nur mitbekommen, dass in Deutschland aufgrund ihrer F-Kennzeichnung (Luftdruckwaffen) bzw. PTB-Kennzeichnung (Schreckschusswaffen), Veränderungen oft zu einem Verlust der Zulassung führen. In Österreich gibt es ja z.B. bei einer Luftdruckwaffe kein gesetzliche Grenze für die Energie (Anm. sehr wohl aber eine Meldepflicht ab Kaliber 6 mm). In Deutschland führt der Einbau einer "Export"-Feder in eine F-Luftgewehr zu größten rechtlichen Problemen. Rein theoretisch müssten solche Tuningmassnahmen in Österreich ja legal sein, solange es sich nicht um eine Feuerwaffe mit Beschuss handelt.

Liege ich damit richtig?

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Promo
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Re: Basteln an freien Waffen - Rechtslage in Österreich

Beitrag von Promo » Do 5. Feb 2026, 15:47

Für nicht-gewerbliche Bearbeitung oder Instandsetzung von Waffen gibt es grundsätzlich keine Rechtsvorschriften. "Exportfeder"einbau in Österreich ist daher problemlos möglich. Bitte beachten, dass lediglich Luftdruck- und CO2-Waffen mit einem Kaliber von unter 6mm nach § 45 von einzelnen Bestimmungen des WaffG ausgenommen sind.
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Re: Basteln an freien Waffen - Rechtslage in Österreich

Beitrag von Tical » Do 5. Feb 2026, 16:56

Meines Wissens nach sind Paintball Marker Sportgeräte und falle somit nicht ins Waffg.
Ich hab eine Milsig m17 mit F-Stempel.
Bei dieser wurde die Stellschraube (innen Sechskant)zur Erhöhung der FPS (214FPS) mit einer niete verblompt und der Feuerwahlhebel wurde um 90° gedreht um Dauerfeuer zu verhindern.

Ich bin in zwischen bei 285FPS was de sweet Spot fur Dauerfeuer ist. Schalldämpfer, Laser Visier,etc...
Wie gesagt Sportgerät da kannst du basteln das Interessiert niemanden
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Re: Basteln an freien Waffen - Rechtslage in Österreich

Beitrag von rhodium » Do 5. Feb 2026, 19:57

Heikel wird es (was die Kalibergrenze von 6 mm) angeht definitiv bei dem RAM Systemen die mit 0.68 Gummigeschossen genutzt werden könnten. Damit darf man nur Paintball und Markiermunition verschießen, andernfalls wird das rechtlich ein großes Problem.

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Re: Basteln an freien Waffen - Rechtslage in Österreich

Beitrag von Coolhand1980 » Mo 9. Feb 2026, 16:20

Rhodium, Vorsicht!
Es geht bei allen Luftdruck/CO2 "Geräten" bei über 6mm darum, um sie der Wesensbestimmung einer Waffe entsprechen.
Im Endeffekt ist also entscheidend, ob es für den Sport wie Paintball gemacht wurde, oder um die Angriffs/Abwehrfähigkeit von Menschen zu überwinden. Einfach ausgedrückt, ist die Frage, ob es zur Selbstverteidigung angepriesen wird. Im einen Fall ist es keine Waffe, im anderen eine Kat. C, weil der §45 ob des großen Kalibers auch nicht mehr greift. Was du tatsächlich aus dem Ding an Munition verschießt, ist unerheblich.

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