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Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
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ColtPhyton
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- Beiträge: 102
- Registriert: So 14. Apr 2024, 18:48
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
"Doktorkuh" Vielen Dank
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Kanada, Täterin anscheinend weiblich
"Zehn Tote nach Schießerei in Schule und Haus"
https://orf.at/stories/3419833/
https://www.derstandard.at/story/300000 ... =niewidget
Grüße
"Zehn Tote nach Schießerei in Schule und Haus"
https://orf.at/stories/3419833/
https://www.derstandard.at/story/300000 ... =niewidget
Grüße
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Präziser gesagt eine Transperson.tousibaer hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 08:49 Kanada, Täterin anscheinend weiblich
"Zehn Tote nach Schießerei in Schule und Haus"
https://orf.at/stories/3419833/
https://www.derstandard.at/story/300000 ... =niewidget
Grüße
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Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Thüringen (D): Gericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder: Klatsche für Verfassungsschutzchef Kramer
https://apollo-news.net/gericht-kippt-w ... ef-kramer/
https://apollo-news.net/gericht-kippt-w ... ef-kramer/
trenckDas Verwaltungsgericht Gera hat dem Thüringer Verfassungsschutzchef Stephan J. Kramer eine juristische Niederlage verpasst: Nach Klagen von vier AfD-Mitgliedern, vertreten durch den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Florian Asche, denen die Waffenerlaubnis entzogen wurde, hat die erste Kammer des Gerichtspräsidenten Obhues in einem Beschluss und drei Urteilen entschieden, dass allein die Mitgliedschaft bei der AfD Thüringen dafür nicht ausreicht. Dabei hatten das Thüringer Innenministerium und der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Kramer, in der Vergangenheit alles darangesetzt, um genau das zu erreichen.
Auf Kramers Betreiben hin preschte der Thüringer Verfassungsschutz im Jahr 2021 vor und stufte den bundesweit ersten Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein. Das Landesinnenministerium wies daraufhin die kommunalen Waffenbehörden an, AfD-Mitgliedern die Waffenbesitzkarte zu entziehen oder zu verweigern – und das auf Basis der Einstufung des Verfassungsschutzes, der eine Abteilung des Innenministeriums ist.
"Henry Nowak died the same way a civilization dies: abandoned, handcuffed by authorities who neither trusted nor cared for him, and accused of hate crimes he did not commit."
J.D. Vance
J.D. Vance
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Die politische Orientierung und die Mitgliedschaft in einer zugelassenen Partei reicht in einem freien westlichen europäischen Land also nicht aus Bürger zu bestrafen ?
Ich bin schockiert.
Meanwhile in Austria
https://www.unsertirol24.com/2026/02/12 ... vorwuerfe/
Auszug:
"Als der Cousin tatsächlich ein Jagdmesser erstand, während der 15-Jährige draußen wartete, orteten die LSE und die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Gefahr im Verzug."
Ich bin schockiert.
Meanwhile in Austria
https://www.unsertirol24.com/2026/02/12 ... vorwuerfe/
Auszug:
"Als der Cousin tatsächlich ein Jagdmesser erstand, während der 15-Jährige draußen wartete, orteten die LSE und die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Gefahr im Verzug."
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Wieder im Dienst und staatlich bewaffnet.
Da gehts lockerer zu als bei uns Legalwaffenbesitzern
https://wien.orf.at/stories/3341579/
Da gehts lockerer zu als bei uns Legalwaffenbesitzern
https://wien.orf.at/stories/3341579/
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
https://salzburg.orf.at/stories/3341859/
Von hinten erschießen wird ganz offenbar nicht zur Notwehr erklärt. Zumal bei der Distanz.
Von hinten erschießen wird ganz offenbar nicht zur Notwehr erklärt. Zumal bei der Distanz.
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Das ist jetzt mal die Anklage.TomE hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 18:23 https://salzburg.orf.at/stories/3341859/
Von hinten erschießen wird ganz offenbar nicht zur Notwehr erklärt. Zumal bei der Distanz.
Nun muss das Gericht und Sachverständige die Sache näher beleuchten.
Eine Verurteilung in dem Alter kommt jedenfalls einem Todesurteil hinter Gittern gleich.
So schnell kommt man zum Handkuss.
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Zumindest hat es die Anklage nicht als Notwehr erkannt.
Bei allem Verständnis sein hab und Gut zu verteidigen, wenn du aber einen Kopfschuss von hinten aus 9m Entfernung als Notwehr definierst und das dann mit "so schnell kommt man zum Handkuss" kommentierst haben wir wohl eine diametrale Ansicht was den Gebrauch einer Schusswaffe angeht.
Auch sollte das Alter des Angeklagten keine Rolle bei dem Strafmaß spielen. Oder darf man sonst mit 100 tun und lassen was man will?
Bei allem Verständnis sein hab und Gut zu verteidigen, wenn du aber einen Kopfschuss von hinten aus 9m Entfernung als Notwehr definierst und das dann mit "so schnell kommt man zum Handkuss" kommentierst haben wir wohl eine diametrale Ansicht was den Gebrauch einer Schusswaffe angeht.
Auch sollte das Alter des Angeklagten keine Rolle bei dem Strafmaß spielen. Oder darf man sonst mit 100 tun und lassen was man will?
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Zum Vergleich, hier wurde es als Warnschuss gesehen (.. keine Diskussion, nur ein Vergleich, da der Jugendliche von hinten erschossen wurde)TomE hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 18:23 https://salzburg.orf.at/stories/3341859/
Von hinten erschießen wird ganz offenbar nicht zur Notwehr erklärt. Zumal bei der Distanz.
https://www.derstandard.at/story/124654 ... gendlichen
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Dulce bellum inexpertis
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Es gibt kein weltweit einheitlich gültiges Gesetz das definiert was Notwehr ist und was nicht.TomE hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 22:06 Zumindest hat es die Anklage nicht als Notwehr erkannt.
Bei allem Verständnis sein hab und Gut zu verteidigen, wenn du aber einen Kopfschuss von hinten aus 9m Entfernung als Notwehr definierst und das dann mit "so schnell kommt man zum Handkuss" kommentierst haben wir wohl eine diametrale Ansicht was den Gebrauch einer Schusswaffe angeht.
Auch sollte das Alter des Angeklagten keine Rolle bei dem Strafmaß spielen. Oder darf man sonst mit 100 tun und lassen was man will?
In den USA gibt es beispielsweise Bundesstaaten mit der so genannten Castle Doctrin die Opfern von Einbrüchen bei der Anwendung von tödlicher Gewalt 100% strafrechtliche Immunität und Schutz gewährt. Stand your Ground Gesetze weiten dieses Recht sogar auf öffentlichen Raum aus.
In Österreich ist das strenger geregelt. Macht das Opfer bei der Notwehr einen Fehler, schätzt die Lage falsch ein oder reagiert falsch, droht im schlimmsten Fall sogar eine Mordanklage - für das Opfer eines Verbrechens, in dem Fall Einbruch. Ohne diesem Anfangsverbrechen würde das ursprüngliche Opfer eines Einbruchs nicht wegen Mordes vor Gericht stehen. Und das war mit Handkuss gemeint. Nicht zu verwechseln mit dem unschuldigen Handkuss der in diesem Fall nicht zutrifft weil das Opfer des Einbruchs ja eine Handlung gesetzt hat die ihn nach österreichischen Recht villeicht schuldig macht - was jetzt ein Gericht klären muss.
Aber warten wir erst mal die Verhandlung ab. Mord setzt nämlich eine Tötungsabsicht voraus und die muss auch bewiesen werden. Theoretisch jedenfalls. Praktisch sieht es ja oft anders aus sonst würde es nicht immer wieder Fälle geben wo Unschuldige wegen Mordes im Knast landen.
Beispiel:
https://www.krone.at/299286
Zuletzt geändert von Poirot am Fr 13. Feb 2026, 23:04, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
TomE hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 22:06 Zumindest hat es die Anklage nicht als Notwehr erkannt.
Bei allem Verständnis sein hab und Gut zu verteidigen, wenn du aber einen Kopfschuss von hinten aus 9m Entfernung als Notwehr definierst und das dann mit "so schnell kommt man zum Handkuss" kommentierst haben wir wohl eine diametrale Ansicht was den Gebrauch einer Schusswaffe angeht.
Auch sollte das Alter des Angeklagten keine Rolle bei dem Strafmaß spielen. Oder darf man sonst mit 100 tun und lassen was man will?
Achtung, der folgende Text ist keine Diskussion sondern ein Kommentar.
von FdH22 » Fr 19. Dez 2025, 01:21
Aus 9 Meter Entfernung einen Kopfschuss auf ein bewegtes Ziel? (der getötete soll ja angeblich davon gelaufen sein)
Und das aufgeregt und unter Stress zitternden Händen?
Das lässt stark einen Zufallstreffer vermuten.
Auf die Frage ob schuldig oder unschuldig soll aber hier nicht eingegangen werden.
Ich ziehe nur einen Vergleich heran, der jedenfalls nicht unter Todesangst u psychischen Stress erfolgte:
Als langjähriger IPSC-ler habe ich tausende Male auf Plates (25cmØ) geschossen u. unzählige Male verfehlt.
Nachtrag zu meinem Text vom 19.12.25
Ich würde gerne mal einen LWB welcher die Waffe 365 Tage im Safe hat u. nie trainiert sehen ob er überhaupt auf 9 Meter die 25cmØ Plate trifft.
Ich schätze 2-3%, also von 100 Schuß 2-3 Zufallstreffer.
Wenn ich dann noch den Schützen bissl unter Zeitdruck setze u. bissl stresse u. die Plates wackeln lasse wären´s nur noch 0,5%
Wie bereits oben geschrieben: Ich schreibe nichts zu Schuld od. Unschuld.
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
https://salzburg.orf.at/stories/3334592/TomE hat geschrieben: Fr 13. Feb 2026, 18:23 https://salzburg.orf.at/stories/3341859/
Von hinten erschießen wird ganz offenbar nicht zur Notwehr erklärt. Zumal bei der Distanz.
[...]
Das Paar habe den Drahtzaun aufgeschnitten, sei über Garten und Terrasse ins Gebäude gelangt und habe bereits Beute zusammengetragen, die es in mehreren Gängen weggeschafft haben soll. Dann jedoch seien sie vom Hausbesitzer überrascht worden.
[...]
Vermögen ist ein notwehrfähiges Gut. Egal wie man dazu steht und ob man sich das Antun will.
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... Paragraf=3
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Ob es ein Zufallstreffer war wird das Gericht hoffentlich fair beantworten.
Und natürlich wäre es ohne die Ersttat nicht zu der Situation gekommen.
Wenngleich ich in den Zusammenhang eine ernst gemeint Frage an @Poirot habe:
Ich bin mir meinen 5jährigen völlig regelkonform mit dem Rad unterwegs, er vor mir.
Es gibt keinen Radweg und auch sonst weit und breit keine Möglichkeit auszuweichen, d.h. wir müssen ein kurzes Stück die Straße benützen.
In einer leichten Linkskurve überholt ein Auto mit Hänger ohne jeglichen Sicherheitsabstand. Nachdem dann plötzlich Gegenverkehr auftaucht schiebt der Fahrer mit dem Hänger den 5jährigen beinahe von der Straße.
Dürfte ich dann nach deinem Ermessen auf den Fahrer schießen um ihn zu stoppen? Leib und Leben sollten doch vor Hab und Gut stehen, oder?
Und natürlich wäre es ohne die Ersttat nicht zu der Situation gekommen.
Wenngleich ich in den Zusammenhang eine ernst gemeint Frage an @Poirot habe:
Ich bin mir meinen 5jährigen völlig regelkonform mit dem Rad unterwegs, er vor mir.
Es gibt keinen Radweg und auch sonst weit und breit keine Möglichkeit auszuweichen, d.h. wir müssen ein kurzes Stück die Straße benützen.
In einer leichten Linkskurve überholt ein Auto mit Hänger ohne jeglichen Sicherheitsabstand. Nachdem dann plötzlich Gegenverkehr auftaucht schiebt der Fahrer mit dem Hänger den 5jährigen beinahe von der Straße.
Dürfte ich dann nach deinem Ermessen auf den Fahrer schießen um ihn zu stoppen? Leib und Leben sollten doch vor Hab und Gut stehen, oder?
Re: Aktuelle Medienartikel mit Schusswaffenbezug {ohne Diskussionen} 2.0
Wie oft willst denn die gleiche, dämliche Frage noch stellen?TomE hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 06:44 Ob es ein Zufallstreffer war wird das Gericht hoffentlich fair beantworten.
Und natürlich wäre es ohne die Ersttat nicht zu der Situation gekommen.
Wenngleich ich in den Zusammenhang eine ernst gemeint Frage an @Poirot habe:
Ich bin mir meinen 5jährigen völlig regelkonform mit dem Rad unterwegs, er vor mir.
Es gibt keinen Radweg und auch sonst weit und breit keine Möglichkeit auszuweichen, d.h. wir müssen ein kurzes Stück die Straße benützen.
In einer leichten Linkskurve überholt ein Auto mit Hänger ohne jeglichen Sicherheitsabstand. Nachdem dann plötzlich Gegenverkehr auftaucht schiebt der Fahrer mit dem Hänger den 5jährigen beinahe von der Straße.
Dürfte ich dann nach deinem Ermessen auf den Fahrer schießen um ihn zu stoppen? Leib und Leben sollten doch vor Hab und Gut stehen, oder?
