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BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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combatmiles
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von combatmiles » Do 12. Feb 2026, 06:29

DOUBLEACTION hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 21:57
Promo hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:44 Wenn der gegenseitige Zugriff unter selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohnern bereits als Überlassung gesehen wird, dann sollte man einfach eine tägliche E-Mail an die zuständige Waffenbehörde richten, dass man sich heute gegenseitig eventuell die Schusswaffen leihen wird (wenn der Text immer der Gleiche ist, dann lässt sich das auch automatisieren). Nachdem diese dort zum Akt genommen werden muss, freue ich mich schon über die Begeisterung der zuständigen Bearbeiter ..

Wird nicht „nur“ zum Akt genommen, wird im ZWR verspeichert (glaub ich).

Im sonstigen zu dieser Idee -> Par 35 AVG
;-)
Naja ich komm ja nur meiner Meldepflicht nach... wie sollens mir da mutwillige Beschäftigung einer Behörde vorwerfen??

§ 35 des österreichischen Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) regelt die Mutwillensstrafe. Behörden können Personen, die mutwillig die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nehmen oder absichtlich unrichtige Angaben zur Verschleppung machen, mit einer Strafe von bis zu 726 Euro belegen

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Steppenwolf
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Steppenwolf » Do 12. Feb 2026, 09:41

Ist es erlaubt, für beide Safe´s die ich/ wir besitzen den Schlüssel jeweils in eine versperrte Schlüsselbox zu geben deren Zugang nur mit einem 4 stelligen Code versehen ist? Schlüsselbox natürlich getrennt voneinander aufzubewahren und...was noch viel wichtiger ist und einfach auch durchgespielt werden soll...

Beispiel:
- Einbrecher verschafft sich Zugang (was eh schon schwer wäre aufgrund der Sicherheitseinrichtungen die ich eingebaut habe) in mein Haus.
- Meine Frau hört es als erster, rennt zum Waffenschrank, entnimmt die Pistole und überreicht sie mir.
- Die Waffe kommt durch mich zum Einsatz...

Szenario 1: Einbrecher kooperiert mit mir und wartet bis die Polizei eintrifft. Polizei trifft mich mit der Waffe in der Hand (vorab natürlich informiert)
Szenario 2: Es eskaliert, Einbrecher kooperiert nicht....Polizei trifft mich mit der Waffe in der Hand (vorab natürlich informiert)

Wie würde das dann rechtlich aussehen? Mir geht es jetzt nicht um bekannte Abläufe sondern in diesem Fall, dass ich die Waffe meiner Frau benutzt habe...



P.s. Das ist ein fiktives Beispiel und bitte keine - Besser wäre vorab Prävention oder "Waffen sind keine Lösung"....usw .....jo eh, wiss ma - aber ich wähle dieses Beispiel bewusst
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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titan
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von titan » Do 12. Feb 2026, 10:39

ein Argument für eine brauchbare Kat C Waffe.

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Promo
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Promo » Do 12. Feb 2026, 10:50

DOUBLEACTION hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 21:57 Wird nicht „nur“ zum Akt genommen, wird im ZWR verspeichert (glaub ich).
Im sonstigen zu dieser Idee -> Par 35 AVG
Wenn es laut BMI eine Verpflichtung dazu gibt, dann muss es ja auch gemeldet werden. Insoweit liegt mE keine mutwillige Beschäftigung der Behörde vor. Natürlich tun mir die Bearbeiter auf den Waffenbehörden leid, aber du kannst ohnedies felsenfest davon ausgehen, dass spätestens nach zwei Wochen alle Bearbeiter im BMI anrufen werden und eine Veränderung der Rechtsansicht fordern werden (wenn diese nicht sogar dann eigenständig unter Berufung auf die bisherige Rechtslage und Judikatur einfach sich selbst was zusammenreimen..).

PS: Ich weiß nicht, inwieweit eine potentielle gegenseitige Leihvereinbarung z.B. für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen aussehen würde, theoretisch müsste das auch möglich sein. Beschäftigt dann vielleicht auch wieder das BMI, weil das programmtechnisch im ZWR so nicht vorgesehen ist..
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Poirot
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Poirot » Do 12. Feb 2026, 10:55

Snoop hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 00:07 Nach der neuen Rechtslage muss die Überlassung für bis zu drei Werktage nicht angezeigt, sondern nur dokumentiert werden (§ 28 Abs 2 WaffG neu). Und wenn - wie Promo ausgeheckt hat - wechselseitig verliehen wird, braucht es keinen Gewerbetreibenden, weil kein Eigentumsübergang.
Was ich nicht ganz verstehe: warum muss dann eine ZWR Ummeldung gemacht werden wenn der Händler einem Kunden bis 3 Tage eine Waffe leiht ?

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von titan » Do 12. Feb 2026, 11:15

Damit das BMI Kontrolle ausüben kann. Nur darum gehts. Dass das ZWR irgendetwas nicht kann, ist mMn ein Problem der Behörde. Ebenso ob deren Knöpfe richtig heißen. Das Ministerium verlautbart jedenfalls, sie beschäftigen sich nicht mit technischen Details.. Wär halt nicht schlecht.. meiner bescheidenen Meinung nach.

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von befluegeltkostbarer » Do 12. Feb 2026, 12:27

Poirot hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 10:55
Snoop hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 00:07 Nach der neuen Rechtslage muss die Überlassung für bis zu drei Werktage nicht angezeigt, sondern nur dokumentiert werden (§ 28 Abs 2 WaffG neu). Und wenn - wie Promo ausgeheckt hat - wechselseitig verliehen wird, braucht es keinen Gewerbetreibenden, weil kein Eigentumsübergang.
Was ich nicht ganz verstehe: warum muss dann eine ZWR Ummeldung gemacht werden wenn der Händler einem Kunden bis 3 Tage eine Waffe leiht ?
Kommt es häufiger vor das Händler Waffen verleihen?

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von gewo » Do 12. Feb 2026, 12:31

Poirot hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 10:55
Snoop hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 00:07 Nach der neuen Rechtslage muss die Überlassung für bis zu drei Werktage nicht angezeigt, sondern nur dokumentiert werden (§ 28 Abs 2 WaffG neu). Und wenn - wie Promo ausgeheckt hat - wechselseitig verliehen wird, braucht es keinen Gewerbetreibenden, weil kein Eigentumsübergang.
Was ich nicht ganz verstehe: warum muss dann eine ZWR Ummeldung gemacht werden wenn der Händler einem Kunden bis 3 Tage eine Waffe leiht ?
weil bei gewerblicher verleihung IMMER verspeicherung ins ZWR durch den haendler (und zwar unverzueglich) verlangt ist

bei privater verleihung aber eben erst ab dem vierten tag (via meldung an die waffenbehoerde)
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von combatmiles » Do 12. Feb 2026, 12:36

dann gibts des Mail halt nur alle 4 Tage...

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Snoop » Do 12. Feb 2026, 14:36

Ich glaube, da steckt noch ein Denkfehler drin. @twin2000 hat ja in seiner Mitschrift geschrieben:

"Die gemeinsame Verwahrung von Ehegatten ist in Zukunft nicht mehr möglich, unabhängig von der Stückzahl, da das einräumen des Zugriffs eine Überlassung darstellt und diese entsprechend gemeldet und registriert werden muss."

Spannend wird, wie die Behörde das begründet. Wenn gemeinsame Verwahrung mit Überlassung gleichzusetzen ist, hätte ja jeder der Beteiligten (Ehegatten) in der Sekunde möglicherweise eine Platzüberschreitung (wenn ich "gut ausgenützte" Plätze unterstelle). Dann nützen mir die fortlaufenden Meldungen nichts, weil ich schon im Strafrechtsverstoß bin.

Einen Hasenfuß hat diese Argumentation aber bei der Frage, wem die Waffen nun zuzurechnen sind - jedem der beiden voll zurechnen hieße ja eine Doppelzählung der Waffen, was wohl nicht zulässig sein wird.

Für mich klingt das nach einer ähnlich unsinnigen, nicht durchdachten Meinung wie zu den Händlerdepots vor eineinhalb Jahren.

Hoffentlich überlegt sich das noch wer ...

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Poirot » Do 12. Feb 2026, 15:13

gewo hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 12:31 weil bei gewerblicher verleihung IMMER verspeicherung ins ZWR durch den haendler (und zwar unverzueglich) verlangt ist

bei privater verleihung aber eben erst ab dem vierten tag (via meldung an die waffenbehoerde)
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Flying Dog » Do 12. Feb 2026, 19:22

Wie siehts jetzt eigentlich mit dieser ansich verfassungswidrigen 2 Jahre rückwirkenden Gültigkeit des neuen Gesetzes zwecks Kat C Waffen und der "WBK light" aus? Ist das noch Thema?
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.

(Nietzsche)

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von rhodium » Do 12. Feb 2026, 21:07

Falls irgendjemand sich hier denkt „Soll ich mir das alles noch antun“, ist er übrigens beim Kern dieses bürokratischen Machwerks angelangt. Das nur nebenbei.

Poirot
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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von Poirot » Do 12. Feb 2026, 23:03

rhodium hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 21:07 Falls irgendjemand sich hier denkt „Soll ich mir das alles noch antun“, ist er übrigens beim Kern dieses bürokratischen Machwerks angelangt. Das nur nebenbei.
Müsste ich zwei Psychotests machen mit dem ganzen Risiko (Fehldiagnosen usw) würde ich mir dieses Hobby auch nicht mehr antun.
Es gibt genug andere Beschäftigungsmöglichkeiten. Und Auswandern wäre dann natürlich auch deutlich attraktiver denn das frühere Waffengesetz war eigentlich eines der ganz ganz wenigen Pluspunkte die es in Österreich noch gab.

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Re: BMI / ARGE zivile Sicherheit Informationsveranstaltungen ?

Beitrag von FdH22 » Fr 13. Feb 2026, 00:03

Poirot hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 23:03
rhodium hat geschrieben: Do 12. Feb 2026, 21:07 Falls irgendjemand sich hier denkt „Soll ich mir das alles noch antun“, ist er übrigens beim Kern dieses bürokratischen Machwerks angelangt. Das nur nebenbei.
Müsste ich zwei Psychotests machen mit dem ganzen Risiko (Fehldiagnosen usw) würde ich mir dieses Hobby auch nicht mehr antun.
Es gibt genug andere Beschäftigungsmöglichkeiten. Und Auswandern wäre dann natürlich auch deutlich attraktiver denn das frühere Waffengesetz war eigentlich eines der ganz ganz wenigen Pluspunkte die es in Österreich noch gab.

Auch wenn ich zu anderen Themen nicht deine Meinung teile, in diesem Fall hast du meine volle Zustimmung. ;)

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