Naja ich komm ja nur meiner Meldepflicht nach... wie sollens mir da mutwillige Beschäftigung einer Behörde vorwerfen??DOUBLEACTION hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 21:57Promo hat geschrieben: Mi 11. Feb 2026, 18:44 Wenn der gegenseitige Zugriff unter selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohnern bereits als Überlassung gesehen wird, dann sollte man einfach eine tägliche E-Mail an die zuständige Waffenbehörde richten, dass man sich heute gegenseitig eventuell die Schusswaffen leihen wird (wenn der Text immer der Gleiche ist, dann lässt sich das auch automatisieren). Nachdem diese dort zum Akt genommen werden muss, freue ich mich schon über die Begeisterung der zuständigen Bearbeiter ..
Wird nicht „nur“ zum Akt genommen, wird im ZWR verspeichert (glaub ich).
Im sonstigen zu dieser Idee -> Par 35 AVG
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§ 35 des österreichischen Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) regelt die Mutwillensstrafe. Behörden können Personen, die mutwillig die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nehmen oder absichtlich unrichtige Angaben zur Verschleppung machen, mit einer Strafe von bis zu 726 Euro belegen


