Das Forum wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.

INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
moretti
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 202
Registriert: Fr 21. Jan 2022, 10:17
Wohnort: Wien

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von moretti » Sa 14. Feb 2026, 17:32

Poirot hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 12:44
moretti hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 12:18 Es ist einfach eine Aussage, die eine bewußte Lüge ist
Ganz Unrecht hat er ja nicht.
Das Abtreibung rechtlich aktuell nicht unter Mord fällt da sind wir uns alle einig.
Aber es gibt auch immer wieder Fälle von Tötungen Neugeborener (Neonatizide) oder Säuglingen die vermutlich nur selten Einzug in der Mordstatistik finden.
Mit dem § 79 StGB hat man beispielsweise ein Werkzeug geschaffen damit Neonatizide nicht als Mord gewertet werden und auch nicht in der Statistik landen.
Rein rechtlich gesehen sicher ok aber ein lebendes entbundenes Kind zu töten sehen viele vermutlich doch eher als Mord oder ?

Trotzdem fallen Kinder auch in Mordstatistiken in Österreich auf. Siehe verlinkter Bericht: unter 5 Jahren, vor allem Buben, die im Längsschnitt erhöhte Vulnerabilitätsspitzen zeigen

https://www.gewaltschutzzentrum.at/wp-c ... sung-2.pdf

Psychotest für Eltern ? Wird keinen Rückhalt bei der 4 Gewalt finden aber wäre das wegen Kinderschutz nicht eigentlich angebracht ? Die Zahlen in der Statistik schockieren nämlich.
Du wirfst da verschiedene Sachen̈ durcheinander. Er hat Unrecht!
Titan spricht von "Fötus" und Abtreibung. Du sprichst von Säuglingen.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas

Poirot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2008
Registriert: Mi 8. Jul 2015, 13:11

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Poirot » Sa 14. Feb 2026, 18:36

moretti hat geschrieben: Sa 14. Feb 2026, 17:32 Du wirfst da verschiedene Sachen̈ durcheinander. Er hat Unrecht!
Titan spricht von "Fötus" und Abtreibung. Du sprichst von Säuglingen.
Abtreiben von Föten ist bis zum 3 Monat straffrei möglich.
Danach nur in seltenen Fällen.
Mehr Infos hier:
https://www.gesundheit.gv.at/leben/elte ... ungen.html

In manchen Ländern der Welt wird das deutlich strenger gehandhabt.
In Honduras wird Abtreibung (Feticide) beispielsweise als Mord eingestuft.
Die strengsten Gesetze in der EU hat glaube ich Polen.

Master-chief1000
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 372
Registriert: Fr 28. Nov 2014, 12:52

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Master-chief1000 » Sa 14. Feb 2026, 18:52

Mit verlaub interessiert sich in diesem Thread wahrscheinlich kaum wer für eure Meinung zur Abtreibung. Hat rein garnichts mit der Änderung des WaffG zu tun. Wir können ja hier beim Thema bleiben und ihr geht bei den Gebetsspaziergängen von den Abtreibungsgegnern mit, dann ist jeder zufrieden.

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5066
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Vorarlberg

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rhodium » So 15. Feb 2026, 10:14

Wie ich bereits sagte, mit diesem kontroversen Thema spaltet man hier unnötigerweise Leute die ein gemeinsames Interesse, den legalen Waffenbesitz haben.

FdH22
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2206
Registriert: Mo 2. Mai 2022, 21:28

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von FdH22 » So 15. Feb 2026, 13:19

rhodium hat geschrieben: So 15. Feb 2026, 10:14 Wie ich bereits sagte, mit diesem kontroversen Thema spaltet man hier unnötigerweise Leute die ein gemeinsames Interesse, den legalen Waffenbesitz haben.
:clap: :clap: :clap: :clap: :clap:

Benutzeravatar
L3MNTRIX
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 53
Registriert: Di 12. Aug 2025, 15:53

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von L3MNTRIX » Mo 16. Feb 2026, 11:42

rhodium hat geschrieben: So 15. Feb 2026, 10:14 Wie ich bereits sagte, mit diesem kontroversen Thema spaltet man hier unnötigerweise Leute die ein gemeinsames Interesse, den legalen Waffenbesitz haben.
Dem pflichte ich nur bei! :clap:
Si vis pacem, para bellum
If you see your glass as half empty, pour it into a smaller glass and stop bitching!

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37733
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Fr 20. Feb 2026, 12:11

masterman04 hat geschrieben: Mo 9. Feb 2026, 11:33 Habe ich die Änderung des §7 der 1. WaffV richtig gelesen? Es soll für Privatpersonen erforderlich werden, dass für die teilweise vom WaffG ausgenommenen Waffen gem §45 WaffG, eine Einfuhrbewilligung eingeholt werden muss? Sprich: wenn man aus DE ein Luftdruckgewehr kauft, muss man dafür vorab eine Einfuhrbewilligung von der Behörde beantragen?
6. In § 7 entfällt der Strichpunkt und die Wendung „für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des
Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schusswaffen“.
Wurde gerade von Gartner auf der heutigen zweiten Roadshow in Salzburg bestätigt.

Ab Inkrafttreten der Phase 2 sind für alle bisher unter §45 ausgenommenen Waffen (vor 1900, vor 1871, Luftgewehre unter 6mm, Perkussionswaffen usw) Einfuhrgenehmigungen gem §37 erforderlich.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Jupo
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 134
Registriert: So 2. Okt 2022, 00:20

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Jupo » Fr 20. Feb 2026, 12:54

gewo hat geschrieben: Fr 20. Feb 2026, 12:11 Wurde gerade von Gartner auf der heutigen zweiten Roadshow in Salzburg bestätigt.

Ab Inkrafttreten der Phase 2 sind für alle bisher unter §45 ausgenommenen Waffen (vor 1900, vor 1871, Luftgewehre unter 6mm, Perkussionswaffen usw) Einfuhrgenehmigungen gem §37 erforderlich.
Nur um sicher zu gehen, soll heißen, bis dahin benötigt man keine Einfuhrgenehmigung, oder?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37733
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von gewo » Fr 20. Feb 2026, 13:06

Jupo hat geschrieben: Fr 20. Feb 2026, 12:54
gewo hat geschrieben: Fr 20. Feb 2026, 12:11 Wurde gerade von Gartner auf der heutigen zweiten Roadshow in Salzburg bestätigt.

Ab Inkrafttreten der Phase 2 sind für alle bisher unter §45 ausgenommenen Waffen (vor 1900, vor 1871, Luftgewehre unter 6mm, Perkussionswaffen usw) Einfuhrgenehmigungen gem §37 erforderlich.
Nur um sicher zu gehen, soll heißen, bis dahin benötigt man keine Einfuhrgenehmigung, oder?
Laut §7 der 1.WaffG?
Ja.

1. WAFFV § 7
Ausnahmen von der vorherigen Einwilligung
Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorie B und C sowie von Munition für diese Schußwaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schußwaffen.


Der fett angedruckte satzteil wird ab Inkrafttreten der Phase 2 (vermutlich April, spätestens Mitte des Jahres) entfallen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
spareribs
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2677
Registriert: Mi 19. Mai 2010, 10:57
Wohnort: Banana-Republik-Ost

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von spareribs » Fr 20. Feb 2026, 13:20

Danke EU und unseren gestörten Politikern...
Gute Nacht Österreich, alles geht in A...:doh:

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5066
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Vorarlberg

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von rhodium » Fr 20. Feb 2026, 14:38

Warum so gelöst? Keiner weiss es.
Info an Betroffene? Keiner macht was.
Strafe folgt? Keiner hilft dir.

Auf dem Weg in Richtung Banananistan also.

Benutzeravatar
combatmiles
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3301
Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von combatmiles » Fr 20. Feb 2026, 15:30

Das ist so gewollt...

Jupo
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 134
Registriert: So 2. Okt 2022, 00:20

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von Jupo » Fr 20. Feb 2026, 17:00

@gewo
Besten Dank.
Dachte ich mir eh, aber zurzeit scheint ja kaum noch etwas gewiss.
Rechtssicherheit und Österreich, die zwei gehen immer weniger z'samm.

harri678
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 310
Registriert: Fr 2. Mai 2014, 09:21
Wohnort: Mühlviertel

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von harri678 » Fr 20. Feb 2026, 17:34

gewo hat geschrieben: Fr 20. Feb 2026, 13:06
Jupo hat geschrieben: Fr 20. Feb 2026, 12:54
gewo hat geschrieben: Fr 20. Feb 2026, 12:11 Wurde gerade von Gartner auf der heutigen zweiten Roadshow in Salzburg bestätigt.

Ab Inkrafttreten der Phase 2 sind für alle bisher unter §45 ausgenommenen Waffen (vor 1900, vor 1871, Luftgewehre unter 6mm, Perkussionswaffen usw) Einfuhrgenehmigungen gem §37 erforderlich.
Nur um sicher zu gehen, soll heißen, bis dahin benötigt man keine Einfuhrgenehmigung, oder?
Laut §7 der 1.WaffG?
Ja.

1. WAFFV § 7
Ausnahmen von der vorherigen Einwilligung
Für das Verbringen von Schußwaffen (§ 37 WaffG) der Kategorie B und C sowie von Munition für diese Schußwaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet benötigen Gewerbetreibende, die zum Handel mit nichtmilitärischen Schußwaffen berechtigt sind, keine vorherige Einwilligungserklärung der zuständigen Behörde; für andere Menschen gilt dies nur hinsichtlich des Verbringens der in § 45 genannten Schußwaffen sowie der Munition für diese Schußwaffen.


Der fett angedruckte satzteil wird ab Inkrafttreten der Phase 2 (vermutlich April, spätestens Mitte des Jahres) entfallen
„Munition für diese Schusswaffen“ … soll das heißen, dass zB H&N Rundkugeln dann nicht mehr in Deutschland bestellt werden dürfen??

75reinhard
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 253
Registriert: Do 19. Nov 2015, 22:57
Wohnort: Wien

Re: INFO zur bevorstehenden Änderung des WaffG

Beitrag von 75reinhard » Fr 20. Feb 2026, 18:15

Munition nach §4 WaffG
„[...] ein verwendungsfertiges Schießmittel, das seinem Wesen nach für den Gebrauch in Schusswaffen bestimmt ist.“

Rundkugeln und Diabolos ohne Treibladung und Hülse gelten im rechtlichen Sinne allein noch nicht als Munition.

Antworten