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Kein Wechselsystem mehr möglich?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Evilcannibal79
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Diese Regelung "Wechselsystem ohne Basiswaffe" lädt aber auch dazu ein .....
Würde ich nie machen, dann hab ich halt keinen Platz frei oder muss was verkaufen wenns schon die "MussIchHabenSau" anklopft.
Würde ich nie machen, dann hab ich halt keinen Platz frei oder muss was verkaufen wenns schon die "MussIchHabenSau" anklopft.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
- combatmiles
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Naja Griffstücke sind frei...also wenn ich damit ein WS auf dem behördlich genehnigten Stand zammsetz ist das noch immer net verboten...
Verkaufe 08 als Platzhalter https://www.waffengebraucht.at/waffen/p ... wm--675094
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Evilcannibal79
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
eh ned, hat aber eine gewisse Optik finde ich.
Alleine schon damit mir niemand was vorwerfen kann würd ich das so ned machen, ohne zuvor eine Basiswaffe besessen zu haben.
Alleine schon damit mir niemand was vorwerfen kann würd ich das so ned machen, ohne zuvor eine Basiswaffe besessen zu haben.
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Master-chief1000
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Kann ich nachvollziehen. Für mich und viele andere war das halt eine Möglichkeit mit verschiedenen Waffen/Kalibern zu schießen wenn man bei den kompletten Waffen limitiert war. Hat sich nun leider erledigt diese Möglichkeit aber ich bin gerade nach diesem Urteil froh das ich sie genutzt habe als sie laut BMI noch legal war.Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 14:15 eh ned, hat aber eine gewisse Optik finde ich.
Alleine schon damit mir niemand was vorwerfen kann würd ich das so ned machen, ohne zuvor eine Basiswaffe besessen zu haben.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Abgesehen davon, dass es nach den gültigen Bestimmungen völlig in Ordnung ist, braucht es auch keine "gewisse Optik" haben.
Denkt nur einmal an all die nicht relevanten Teile, die in den Schatzkisten der österreichischen Waffenbesitzer herumliegen, obwohl sie dafür gar keine passende Waffe haben...
- Teile für Waffen, die sie nicht mehr besitzen; Teile für Waffen, deren Anschaffung sie geplant hatten, und dann doch etwas anderes dazwischengekommen ist
- Teile die vielleicht irrtümlich gekauft wurden, nur um dann festzustellen, sie sind gar nicht für den geplanten Einsatzzweck kompatibel
- Schnäppchen für den "kann man vielleicht irgendwann brauchen"-Fall
- oder beispielsweise aus Gründen des Sammelns erworben...
Viele dieser Waffenteile werden in den nächsten Monaten plötzlich relevant. Und das ganz ohne Basiswaffe.
Der Wegfall der Bindung an eine Basiswaffe bei Wechselsystemen war ja keine Erfindung der Waffenbesitzer, um die Behörde auszutricksen. Sondern der Gesetzgeber hat diese Änderung bewusst vorgenommen - es wurde etwas vereinheitlicht, was davor immer Einzelgenehmigungen erfordert hat, und einen erhöhten administrativen Aufwand. Nun hat jeder eine festgelegte Anzahl an Zubehörplätzen, auf die ganz normal eingetragen wird, ohne dass ein separater Bescheid vorliegen muss.
Man hätte es auch anders lösen können, wenn man gewollt hätte.
Und so wie bei sämtlichen anderen Teilen, die nirgendwo dazupassen müssen, und trotzdem besessen werden dürfen, ist es bei wesentlichen Bestendteilen von Schusswaffen wie Trommel, Lauf, Verchluss+Lauf (a.k.a. Wechselsystem) eben auch.
Die Gründe hier können ebenso vielfältig sein, wie z.B.
- Planung der Anschaffung einer passenden Waffe (die vielleicht gerade nicht verfügbar ist, oder auf dem Gebrauchtmarkt gesucht wird, oder für die im Moment kein Platz frei ist...)
- Gutes Angebot oder seltene Gelegenheit
- Für eine Sammlung
- Habenwollen (spielt neben allen anderen Besitzgründen wie Jagd, SV, Sport etc. zwar rechtlich keine Rolle, dafür persönlich oft viel mehr
)
- Vater/Ehefrau/Sohn/Vereinskollegin hat passende Basiswaffe
- und natürlich gibt es auch die völlig legitime Variante, dass ein Wechselsystem am beh. gen. Schießstand mit einem legalen (bis dato freien) Griffstück verwendet werden soll
- euch fallen sicher noch einige andere Gründe ein
Ein sehr wesentlicher Grund für die Anschaffung von Schusswaffen in Österreich sind auch immer wieder die Gesetzesänderungen.
Schnell noch legal erwerben, was nachher nicht mehr möglich sein könnte; noch die bestehende Rechtssicherheit ausnutzen, bevor wer-weiß-was kommt... Viele von euch werden sich beispielsweise sicher noch an den Flinten-Tag erinnern (gewo bestimmt
); auch die vielen tausend Griffstücke, die im letzten Jahr gesammelt wurden, schlagen hier in diese Kerbe.
Und genau mit dem selben Gedanken besitzen sicher einige von uns Wechselsysteme, weil man es konnte/durfte - ihr wisst ja, was man hat, das hat man, und leichter wird es nie...
Das zuvor zitierte Urteil dürfte das ja auch bestätigen - und dass ein Zusammenbau über die freie Platz-Anzahl hinaus ein no-go ist, darüber waren wir uns hier im Forum ja auch immer alle einig.
Jemanden eben das (wenn auch nur implizit) zu unterstellen, nur weil er Wechselsysteme besitzt, halte ich für keine gute Idee.
Denkt nur einmal an all die nicht relevanten Teile, die in den Schatzkisten der österreichischen Waffenbesitzer herumliegen, obwohl sie dafür gar keine passende Waffe haben...
- Teile für Waffen, die sie nicht mehr besitzen; Teile für Waffen, deren Anschaffung sie geplant hatten, und dann doch etwas anderes dazwischengekommen ist
- Teile die vielleicht irrtümlich gekauft wurden, nur um dann festzustellen, sie sind gar nicht für den geplanten Einsatzzweck kompatibel
- Schnäppchen für den "kann man vielleicht irgendwann brauchen"-Fall
- oder beispielsweise aus Gründen des Sammelns erworben...
Viele dieser Waffenteile werden in den nächsten Monaten plötzlich relevant. Und das ganz ohne Basiswaffe.
Der Wegfall der Bindung an eine Basiswaffe bei Wechselsystemen war ja keine Erfindung der Waffenbesitzer, um die Behörde auszutricksen. Sondern der Gesetzgeber hat diese Änderung bewusst vorgenommen - es wurde etwas vereinheitlicht, was davor immer Einzelgenehmigungen erfordert hat, und einen erhöhten administrativen Aufwand. Nun hat jeder eine festgelegte Anzahl an Zubehörplätzen, auf die ganz normal eingetragen wird, ohne dass ein separater Bescheid vorliegen muss.
Man hätte es auch anders lösen können, wenn man gewollt hätte.
Und so wie bei sämtlichen anderen Teilen, die nirgendwo dazupassen müssen, und trotzdem besessen werden dürfen, ist es bei wesentlichen Bestendteilen von Schusswaffen wie Trommel, Lauf, Verchluss+Lauf (a.k.a. Wechselsystem) eben auch.
Die Gründe hier können ebenso vielfältig sein, wie z.B.
- Planung der Anschaffung einer passenden Waffe (die vielleicht gerade nicht verfügbar ist, oder auf dem Gebrauchtmarkt gesucht wird, oder für die im Moment kein Platz frei ist...)
- Gutes Angebot oder seltene Gelegenheit
- Für eine Sammlung
- Habenwollen (spielt neben allen anderen Besitzgründen wie Jagd, SV, Sport etc. zwar rechtlich keine Rolle, dafür persönlich oft viel mehr
- Vater/Ehefrau/Sohn/Vereinskollegin hat passende Basiswaffe
- und natürlich gibt es auch die völlig legitime Variante, dass ein Wechselsystem am beh. gen. Schießstand mit einem legalen (bis dato freien) Griffstück verwendet werden soll
- euch fallen sicher noch einige andere Gründe ein
Ein sehr wesentlicher Grund für die Anschaffung von Schusswaffen in Österreich sind auch immer wieder die Gesetzesänderungen.
Schnell noch legal erwerben, was nachher nicht mehr möglich sein könnte; noch die bestehende Rechtssicherheit ausnutzen, bevor wer-weiß-was kommt... Viele von euch werden sich beispielsweise sicher noch an den Flinten-Tag erinnern (gewo bestimmt
Und genau mit dem selben Gedanken besitzen sicher einige von uns Wechselsysteme, weil man es konnte/durfte - ihr wisst ja, was man hat, das hat man, und leichter wird es nie...
Das zuvor zitierte Urteil dürfte das ja auch bestätigen - und dass ein Zusammenbau über die freie Platz-Anzahl hinaus ein no-go ist, darüber waren wir uns hier im Forum ja auch immer alle einig.
Jemanden eben das (wenn auch nur implizit) zu unterstellen, nur weil er Wechselsysteme besitzt, halte ich für keine gute Idee.
Sei im Besitze, und Du wohnst im Recht.
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Evilcannibal79
- .50 BMG

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das ist mir alles klar.
Trotzdem war es sicher vom Gesetzgeber nicht gedacht das der BüMa die eigentlich komplette Waffe als WS verkauft um die Stückzahlbeschränkung der WBK zu umgehen.
Nix anderes hab ich gemeint.
Und diesen Vorwurf will ich mir nicht machen lassen.
Und ja ich bin auch Besitzer eines WS.
Trotzdem war es sicher vom Gesetzgeber nicht gedacht das der BüMa die eigentlich komplette Waffe als WS verkauft um die Stückzahlbeschränkung der WBK zu umgehen.
Nix anderes hab ich gemeint.
Und diesen Vorwurf will ich mir nicht machen lassen.
Und ja ich bin auch Besitzer eines WS.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ich hab auch mal so gedacht am Anfang.Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 15:27 Das ist mir alles klar.
Trotzdem war es sicher vom Gesetzgeber nicht gedacht das der BüMa die eigentlich komplette Waffe als WS verkauft um die Stückzahlbeschränkung der WBK zu umgehen.
Nix anderes hab ich gemeint.
Und diesen Vorwurf will ich mir nicht machen lassen.
Und ja ich bin auch Besitzer eines WS.
Hab mittlerweile 2 Juristen in meinem Freundeskreis und die Erfahrung der letzten 15 Jahre in diesem Hobby.
Vergiss diese Art des Denkens,und vorallem hör auf nach "Logik" in den Gesetzen zu suchen.
Es zählt im Endeffekt NUR wie ein Gesetz schlussendlich interpretiert und in der Praxis umgesetzt wird.
Was sich eventuell mal jemand dabei gedacht haben könnte,oder was einem selbst logisch und nachvollziehbar erscheint,ist vollkommen egal!
Deshalb frage ich in Österreich auch nie danach was im Gesetz steht,sondern nur wie etwas in der PRAXIS gehandhabt wird!
Oftmals ist das ein gravierender Unterschied.
Wenn die Menschen die solche Gesetzesentwürfe im Detail dann verfassen nicht in der Lage sind in ALLEN Details mitzudenken bzw alle Eventualitäten abzudecken,dann ist das deren Problem und NICHT das des Bürgers.
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Dann hätte der Gesetzgeber die Spielregeln besser festlegen müssen.Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 15:27
Trotzdem war es sicher vom Gesetzgeber nicht gedacht das der BüMa die eigentlich komplette Waffe als WS verkauft um die Stückzahlbeschränkung der WBK zu umgehen.
Ist natürlich nur eine Vermutung aber anscheinend fehlt es bei der Gesetzgebung an Fachkompetenz und die Verantwortlichen sind nicht in der Lage (oder wollen nicht) Externe Kompetenzen dafür nutzen.
Und so entstehen dann immer kompliziertere weltfremde Konstrukte, Bürokratie, Fehler und auch Angst bei Betroffenen die ja meist keine juristische Ausbildung haben.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ich kann mich hier nur anschließen. Wenn der Gesetzgeber nicht denkt ist das nicht unser Fehler und auch nicht unser Problem.Evilcannibal79 hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 15:27 ...
Trotzdem war es sicher vom Gesetzgeber nicht gedacht das der BüMa die eigentlich komplette Waffe als WS verkauft um die Stückzahlbeschränkung der WBK zu umgehen.
...
Außerdem kann ich einfach nicht glauben dass selbst der unterbelichtetste Ministerialbeamte nicht gecheckt hat was es bedeutet was sie da geschrieben haben.
Außerdem, sie haben es ja nicht abgeschafft, auch mit der neueste Novelle nicht! Nur braucht es statt eines Zubehörplatzes jetzt 2 (ab April dann 3), um die 'Pistole in Einzelteilen' zu erwerben. Aber es ist immer noch möglich und immer noch legal, solange man das Ding nicht am falschen Ort zusammenbaut.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Gerhard, das ist kein VwGH sondern ein LVwG [Burgenland] Urteil.
Die Mängelrüge der BH, dass er ein Wechselsystem gemeldet habe, was aber aus mehreren wesentlichen Bestandteilen besteht, kann nur in die Leere gehen. Wechselsystem impliziert eben, dass es mehr als nur ein Teil ist. Kann man aber waffentechnischen Laien nicht vorwerfen. Mich wundert es nur, dass die derartig vehement an diesem Vorwurf festgehalten haben.
Weil es an der Stelle dazu passt: im Übrigen werden Wechselsysteme im ZWR mit Inkrafttreten aller Bestimmungen "abgeschafft", d.h. Händler können diese nicht mehr neu anlegen. Bei nicht kompletten Waffen müssen zukünftig alle Einzelteile als Teile erfasst werden. Folglich belegen "Wechselsysteme" zukünftig zwei Zubehörplätze als "Lauf" und "Verschluss". Bestehende Wechselsysteme dürfen weiterhin als solche besessen und verspeichert bleiben, also auch nur einen Zubehörplatz belegen, jedenfalls bis zu einem Eigentumsübergang (= Verkauf).
Die Mängelrüge der BH, dass er ein Wechselsystem gemeldet habe, was aber aus mehreren wesentlichen Bestandteilen besteht, kann nur in die Leere gehen. Wechselsystem impliziert eben, dass es mehr als nur ein Teil ist. Kann man aber waffentechnischen Laien nicht vorwerfen. Mich wundert es nur, dass die derartig vehement an diesem Vorwurf festgehalten haben.
Weil es an der Stelle dazu passt: im Übrigen werden Wechselsysteme im ZWR mit Inkrafttreten aller Bestimmungen "abgeschafft", d.h. Händler können diese nicht mehr neu anlegen. Bei nicht kompletten Waffen müssen zukünftig alle Einzelteile als Teile erfasst werden. Folglich belegen "Wechselsysteme" zukünftig zwei Zubehörplätze als "Lauf" und "Verschluss". Bestehende Wechselsysteme dürfen weiterhin als solche besessen und verspeichert bleiben, also auch nur einen Zubehörplatz belegen, jedenfalls bis zu einem Eigentumsübergang (= Verkauf).
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das schau ich mir auch an wie das rechtlich halten soll, wenn ein Händler jemandem ein privates Wechselsystem überträgt, dass man dem dann Probleme macht. Legaler Besitz seit JAHRZEHNTEN, wird an einen anderen Käufer mit der exakt gleichen Genehmigung übertragen, und das soll dann illegal sein weil man das Wechselsystem nicht aufsplittet ? Das ist alles nur mehr fragwürdig und ich versteh nicht wieso überhaupt noch jemand zu diesen "Informationsveranstaltungen" geht.Promo hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 16:50 Gerhard, das ist kein VwGH sondern ein LVwG [Burgenland] Urteil.
Die Mängelrüge der BH, dass er ein Wechselsystem gemeldet habe, was aber aus mehreren wesentlichen Bestandteilen besteht, kann nur in die Leere gehen. Wechselsystem impliziert eben, dass es mehr als nur ein Teil ist. Kann man aber waffentechnischen Laien nicht vorwerfen. Mich wundert es nur, dass die derartig vehement an diesem Vorwurf festgehalten haben.
Weil es an der Stelle dazu passt: im Übrigen werden Wechselsysteme im ZWR mit Inkrafttreten aller Bestimmungen "abgeschafft", d.h. Händler können diese nicht mehr neu anlegen. Bei nicht kompletten Waffen müssen zukünftig alle Einzelteile als Teile erfasst werden. Folglich belegen "Wechselsysteme" zukünftig zwei Zubehörplätze als "Lauf" und "Verschluss". Bestehende Wechselsysteme dürfen weiterhin als solche besessen und verspeichert bleiben, also auch nur einen Zubehörplatz belegen, jedenfalls bis zu einem Eigentumsübergang (= Verkauf).
Alleine dass man Wechselsystem Neueintragungen einfach dadurch verhindert dass man es aus dem ZWR löscht ist dermaßen skurril...
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Naja, weder im Gesetz noch in der Verordnungen dazu tauchte in der Vergangenheit irgendwo das Wort 'Wechselsystem' auf.yoda hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 20:15 ...
Alleine dass man Wechselsystem Neueintragungen einfach dadurch verhindert dass man es aus dem ZWR löscht ist dermaßen skurril...
Die Leute die die Dinger heute haben habe sie nur weil alle dabei mitgespielt haben. Jetzt gibt es halt explizite Texte die sagen dass die bisherige Praxis beendet ist. Dagegen wirst du nichts machen können.
Es ist wie mit allem anderen auch, mit den Pumpguns, den Magazinen usw usw: Die die sie haben können froh drüber sein, alle anderen hätten mal besser zugeschlagen als es noch ging. Wer gestern gekauft hat ist 'Altbesitzer' und darf behalten, wer morgen kaufen will schaut in die Röhre.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Wenn ich das korrekt gelesen habe, wurde ihm von der Behörde vorgeworfen, er habe bloß ein (1) Wechselsystem gemeldet und nicht die korrekte Anzahl der zu meldenden Waffenbestandteile , nämlich Verschluss und Lauf. Er hat damit die korrekte Anzahl der Waffenbestandteilen verschleiert und gegen das WaffG verstoßen.
Das Zusammenbauen und das Griffstück sind mE Nebenschauplätze im Bescheid.
Das Zusammenbauen und das Griffstück sind mE Nebenschauplätze im Bescheid.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Wieso soll das rechtlich nicht halten? Du kannst es eh weiterhin besitzen und es belegt weiterhin nur einen Zubehörplatz. Nur der Händler muss es bei der Übertragung auf eine andere Person auf (zumindest) zwei Teile aufdröseln. Wenn er das nicht macht, dann ist die Übertragung einfach nicht möglich. Genauso wie noch viele "Leichen" im ZWR mit Art "FW" hinterlegt sind - die bei Übertragung dann berichtigt werden müssen, weil das Speichern sonst nicht möglich ist. Bis dahin stört es aber auch niemanden.yoda hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 20:15 Das schau ich mir auch an wie das rechtlich halten soll, wenn ein Händler jemandem ein privates Wechselsystem überträgt, dass man dem dann Probleme macht. Legaler Besitz seit JAHRZEHNTEN, wird an einen anderen Käufer mit der exakt gleichen Genehmigung übertragen, und das soll dann illegal sein weil man das Wechselsystem nicht aufsplittet ? Das ist alles nur mehr fragwürdig und ich versteh nicht wieso überhaupt noch jemand zu diesen "Informationsveranstaltungen" geht.
Alleine dass man Wechselsystem Neueintragungen einfach dadurch verhindert dass man es aus dem ZWR löscht ist dermaßen skurril...
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Es ist im Bereich Baurecht, Umweltrecht und ähnlichem durchaus üblich, dass ein fragwürdiger bzw. gesetzeswidriger Bestand, der nicht angetastet wird, also unverändert bleibt, von der Verwaltungsbehörde auch nicht aufgegriffen wird. Sobald du allerdings etwas im Zusammenhang stehendes ändern möchtest oder bewilligen lassen möchtest, wird die Behörde aktiv und du bekommst den Auftrag, den bisher unkorrekten, aber unkritischen Bestand zu ändern. Da solche Dinge auch die öffentliche Hand betreffen (z.B. im Straßenbau, wenn die Grundgrenzen nicht passen und ähnliches) wird das allgemein so gehandhabt.yoda hat geschrieben: Mo 23. Feb 2026, 20:15 Das schau ich mir auch an wie das rechtlich halten soll, wenn ein Händler jemandem ein privates Wechselsystem überträgt, dass man dem dann Probleme macht. Legaler Besitz seit JAHRZEHNTEN, wird an einen anderen Käufer mit der exakt gleichen Genehmigung übertragen, und das soll dann illegal sein weil man das Wechselsystem nicht aufsplittet ? ......
Warum sollte die Behörde immer und überall von sich aus aktiv werden. Kommt Zeit, kommt Gelegenheit.
