Nein, das war ein Unsinn seitens der Behörde, weil sie (die BH-Beamten) es ja selbst so eingetragen hat im ZWR. Also "Wechselsystem" in der Kategorie "Freies Zubehör"mikonis hat geschrieben: Di 24. Feb 2026, 09:12 Wenn ich das korrekt gelesen habe, wurde ihm von der Behörde vorgeworfen, er habe bloß ein (1) Wechselsystem gemeldet und nicht die korrekte Anzahl der zu meldenden Waffenbestandteile , nämlich Verschluss und Lauf. Er hat damit die korrekte Anzahl der Waffenbestandteilen verschleiert und gegen das WaffG verstoßen.
Das Zusammenbauen und das Griffstück sind mE Nebenschauplätze im Bescheid.
Steht auch beim mir im ZWR genau so drinnen - mehrfach. Seit Jahren. Natürlich besteht das aus Lauf und Verschluss. Das weiß jeder, der sich nur einmal mit Waffen beschäftigt hat.
Das haben sie meiner Mienung nur deswegen dazugeschrieben, weil sie irgendwie an den Haaren herbeiziehen wollen, dass der Waffenbesitzer unzuverlässig sei; vermutlich haben sie insgeheim genau gewusst, dass sie ihm aus einem 5-minütigen Zusammenbau für Bilder in Wahrheit keinen Strick drehen können (ist gut zu wissen und führt viele alte Diskussionen hier im Forum ad absurdum).
Trotzdem hätte ich persönlich vielleicht den Hinweis dazugeschrieben, dass die Bilder auf einem behördlich genehmigten Schießstand angefertigt wurden. Damit hätte die BH nämlich auch hier keine Rechtsgrundlage gehabt.



