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Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Steppenwolf
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von Steppenwolf » Do 5. Mär 2026, 08:34

MarkM hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 08:24 :roll: die Zeiten werden sicher weniger dumm, wenn ihr Polizisten mit dem Handy vor der Nase rumfuchtelt.

Das war die Begehung vom Land (LPD) auf Grund der Stuckzahl und nicht mehr der Bezirk. Jetzt wurde nachgesehen, wie Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden.
So wie ich es verstanden habe, wurden Bleche auf Formrohre aufgeschweisst…ich kann mir schon vorstellen, dass das so ausgeführt werden kann, dass einem Kundigen wohler dabei wäre, wenn Verstrebungen eingeschweißt werden.

Die Alternative wären klassifizierte Tresore. Dann ist das Gejammer noch größer…aber scheinbar ist euch ein teurer Tresor lieber als ein Beamter mit Haus und Sachverstand.
Ah, hast du absichtlich, dezent 50% weggelassen bei deiner Meinungsbildung, gerade im Bezug auf Taschenkontrolle ( was auch immer das mit Sachverstand zu tun hat) wärend der Überprüfung, oder wie darf ich das Deinige verstehen.
Bezüglich Sachverstand, ich denke nicht, dass es auch nur 1 ansatzweise Wissenden gibt der diese ganze Novelle blind beherrscht sie anzuwenden aufgrund der enormen Veränderungen im Waffenrecht. Aber du hast da anscheinend mehr Einblick.

Im übrigen war das keine Aufforderung Handyvideos zu machen ich habe es nur in den Raumgestellt da mitleraweile ein Verdacht schnell ausgesprochen werden kann, ob begründet oder unbegründet muss ein Richter entscheiden, und einem LWB enorme Probleme bereiten kann.

Wer nur Wörter aus dem geschreibenen pickt, darf sich nicht wundern wenn der Zusammenhang fehlt ;)
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

MarkM
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von MarkM » Do 5. Mär 2026, 09:08

Ich bin kein Jurist…aber sind offensichtliche Waffenfuttetale im Eingangsbereich Taschenkontrolle, wenn ich Beamte zur Kontrolle der Verwahrsituation von Waffen in mein Haus gelassen habe? Nachdem ich das nicht bewerten kann habe ich es dir absichtlich unterschlagen :doh:

Edit…das hatte nichts mit der Novelle zu tun, sondern war eine Überprüfung wegen Stückzahl.
Beiträge können Spuren von Sarkasmus enthalten.
Bei Fragen - einfach fragen.

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Mr. Danger
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von Mr. Danger » Do 5. Mär 2026, 09:29

MarkM hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 09:08 Ich bin kein Jurist…aber sind offensichtliche Waffenfuttetale im Eingangsbereich Taschenkontrolle, wenn ich Beamte zur Kontrolle der Verwahrsituation von Waffen in mein Haus gelassen habe? Nachdem ich das nicht bewerten kann habe ich es dir absichtlich unterschlagen :doh:
Der Polizist hat die Verwahrung der Waffen zu kontrollieren. Das bedeutet, er kommt zu Dir nach Hause (Ort der Verwahrung), fragt wo die Waffen verwahrt werden und lässt sich den Ort / Gegebenheit zeigen (Übderprüfung der Verwahrung).
Es können noch sie viele Taschen und Schränke am Weg zum Ort der Verwahrung herumstehen, der Polizist hat kein Recht irgendwo hineinzusehen.
Polizist -> darf nur das, was Ihm erlaubt ist
Zivilist -> darf alles, was nicht verboten ist

Wenn er den Verdacht hat, das sich in den Waffenfuteralen illegale Waffen befinden, kann er das gerne an die BH oder die Staatsanwaltschaft melden. Dann kann es zu einer richterlich genehmigten Hausdurchsuchung kommen.

So funktioniert der Rechtsstaat. Alles andere wollen wir in AT nicht sehen. Deshalb verstehe ich den Aufschrei hier im Forum.

gewo
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von gewo » Do 5. Mär 2026, 12:10

Mr. Danger hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 09:29
MarkM hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 09:08 Ich bin kein Jurist…aber sind offensichtliche Waffenfuttetale im Eingangsbereich Taschenkontrolle, wenn ich Beamte zur Kontrolle der Verwahrsituation von Waffen in mein Haus gelassen habe? Nachdem ich das nicht bewerten kann habe ich es dir absichtlich unterschlagen :doh:
Der Polizist hat die Verwahrung der Waffen zu kontrollieren.....
Genau.
2. WaffV



Sichere Verwahrung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor
unberechtigtem – auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten – Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere
folgende Umstände maßgeblich:
1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang
stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der
Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des
Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung
nicht befugt sind;
4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
(3) Verwahrt der Besitzer einer Schusswaffe der Kategorie B diese entsprechend der Information
jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als
seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere
Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.


weiters:

Überprüfung der Verwahrung
§ 4. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, den Inhaber einer Waffe,
die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde besessen oder geführt
werden darf, aufzufordern, deren sichere Verwahrung darzutun, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen
Zweifel daran bestehen, daß der Betroffene die Waffe unter Berücksichtigung der Umstände des
Einzelfalls (§ 3 Abs. 2) sicher verwahrt.
(2) Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben von einem Verdacht nicht sicherer
Verwahrung einer Waffe, die nur auf Grund einer nach dem Waffengesetz 1996 ausgestellten Urkunde
besessen oder geführt werden darf, die Behörde zu verständigen.
(3) Im Zuge der Prüfung der Verläßlichkeit (§ 25 WaffG) ist von der Behörde jedenfalls eine
Überprüfung der sicheren Verwahrung des aktuellen Besitzstandes anzuordnen. Die Überprüfung ist von
Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzunehmen; diese haben dem Betroffenen die Anordnung
der Behörde vorzuweisen.
(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an einem Werktag
(Montag bis Samstag) zwischen 7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine
Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen vorliegt oder
die Überprüfung anderenfalls aus in der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit
nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht unumgänglich nötige Belästigung oder
Störung des Betroffenen vorzunehme


Ganz ehrlich:
Wenn Waffenfutterale wo frei rumstehen dann ist das punktgenau der Überprüfungsauftrag zu prüfen ob da evt Schusswaffen drinnen sind.

Und wenn da welche drinnen sind dann wird der dem zugrunde liegende Sachverhalt zu prüfen sein.

Evt war der Waffenbesitzer grad am herrichten zu einem Schiesstandbesuch.
Oder er wollte sie an einen anderen Wohnsitz verbringen.
Oder zum Putzen vorbereiten.

Alles gute Gründe warum die da stehen können.

Aber den Standpunkt dass der Überprüfungsauftrag NUR jene waffen umfasst die auf den Waffenbesitzer gemeldet sind geht spätestens beim LvwG ins Leere.
Dieser Logik folgend wären auch neben den legal bessesenen Waffen liegende ggf. illegal besessene waffen nicht zu überprüfen, was natürlich Bullshit ist
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von Master-chief1000 » Do 5. Mär 2026, 12:56

Danke für die Antwort gewo klingt nachvollziehbar. Was würdest du zu den anderen Punkten sagen? Also das mein Kat B AR15 angeblich Kat A wird durch ein legal bessesenes aber nicht angestecktes Magazin? Oder das Jagdpfeilspitzen besonders verwahrt werden müssen.

gewo
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von gewo » Do 5. Mär 2026, 13:08

Master-chief1000 hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 12:56 Danke für die Antwort gewo klingt nachvollziehbar. Was würdest du zu den anderen Punkten sagen? Also das mein Kat B AR15 angeblich Kat A wird durch ein legal bessesenes aber nicht angestecktes Magazin? Oder das Jagdpfeilspitzen besonders verwahrt werden müssen.
Ich kenn mich mit Blankwaffen ned im Detail aus.

Aber für Jagdspitzen würde ich mal ungeprüft die Waffeneigenschaft bejahen (aufgrund ihrer Konstruktion zum Töten von Lebewesen Jagd oder zur Sportausübung bestimmt).
Wenn das stimmt dann unterliegen sie jedenfalls der Altersbeschränkung (18 Jahre).

Von da her eine Verwahrungspflicht abzuleiten ist nicht komplett weit hergeholt.
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von gewo » Do 5. Mär 2026, 13:11

Master-chief1000 hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 12:56 Was würdest du zu den anderen Punkten sagen? Also das mein Kat B AR15 angeblich Kat A wird durch ein legal bessesenes aber nicht angestecktes Magazin?
Warum ist das bedeutsam?
Was war da der Punkt?

Ein Kat B AR-15 wird zum Kat A AR-15 wenn du ein Kat A Magazin ansteckst.
Das ist unzweifelhaft so.

Der simple Besitz eines Kat A Magazins macht in Deutschland jede passende im Besitz stehende Kat B Waffe zu Kat A, aber nicht bei uns in AT.

Und was hat das mit der Verwahrung zu tun?
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von Master-chief1000 » Do 5. Mär 2026, 13:16

gewo hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 13:11
Master-chief1000 hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 12:56 Was würdest du zu den anderen Punkten sagen? Also das mein Kat B AR15 angeblich Kat A wird durch ein legal bessesenes aber nicht angestecktes Magazin?
Und was hat das mit der Verwahrung zu tun?
Weil mir genau das bei der Verwahrungskontrolle zuerst angelastet wurde das es eine nicht korrekt registrierte Waffe ist. B statt A.

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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von punk-of-vk » Do 5. Mär 2026, 13:35

Zu den Jagdpfeilspitzen:
Ich traue mich zu behaupten, dass in allen neun Landesjagdgesetzen die Jagd mit Pfeil und Bogen verboten ist.
Werden die Dinger dann bei uns überhaupt verkauft oder gehandelt?

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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von Master-chief1000 » Do 5. Mär 2026, 13:39

Das Jagdgesetz hat doch keinen Einfluss darauf was man besitzen darf. Ausgenommen die Schalldämpfer vielleicht.

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titan
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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von titan » Do 5. Mär 2026, 14:26

Jagdpfeilspitzen sind zumindest Waffen. Kaufen und besitzen darf man sie ganz normal ab 18 ohne Waffenverbot.

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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von Mr. Danger » Do 5. Mär 2026, 14:36

punk-of-vk hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 13:35 Zu den Jagdpfeilspitzen:
Ich traue mich zu behaupten, dass in allen neun Landesjagdgesetzen die Jagd mit Pfeil und Bogen verboten ist.
Werden die Dinger dann bei uns überhaupt verkauft oder gehandelt?
Und in der Slowakei ist die Jagd mit Pfeil und Bogen erlaubt. Ist ja nicht abwegig, "drüben" zu Jagen.
Ja, werden ganz normal in AT verkauft.
Es ist auch in Österreich nicht verboten sich seine Jagdspitzen an der Strohscheibe zu ruinieren.

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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von Mr. Danger » Do 5. Mär 2026, 14:50

gewo hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 12:10 ...
Ganz ehrlich:
Wenn Waffenfutterale wo frei rumstehen dann ist das punktgenau der Überprüfungsauftrag zu prüfen ob da evt Schusswaffen drinnen sind.

Und wenn da welche drinnen sind dann wird der dem zugrunde liegende Sachverhalt zu prüfen sein.

Evt war der Waffenbesitzer grad am herrichten zu einem Schiesstandbesuch.
Oder er wollte sie an einen anderen Wohnsitz verbringen.
Oder zum Putzen vorbereiten.

Alles gute Gründe warum die da stehen können.

Aber den Standpunkt dass der Überprüfungsauftrag NUR jene waffen umfasst die auf den Waffenbesitzer gemeldet sind geht spätestens beim LvwG ins Leere.
Dieser Logik folgend wären auch neben den legal bessesenen Waffen liegende ggf. illegal besessene waffen nicht zu überprüfen, was natürlich Bullshit ist
Nein Gewo, das sehe ich ganz und gar nicht so. Es soll die Verwahrung des Bestands kontrolliert werden und nicht nach illegalen Waffen "gesucht" werden. Wenn aus einem Waffenfutteral, Schrank, Sackerl, Regal, ... eine Waffe herausschauen würde, wäre eine Feststellung des Sachverhalts gegeben und auch die Pflicht des Beamten. Futteral alleine, nein.
Was ist, wenn ich dort meine Fetisch-Lederkluft aufbewahre :shock: ?
Wenn man alle Waffen ordentlich verwahrt herzeigen kann, sehe ich keinen Grund, vor oder nach der Verwahrkontrolle nach Waffen aktiv zu suchen.

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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von GoodReason » Do 5. Mär 2026, 14:57

Mr. Danger hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 14:50
gewo hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 12:10 ...
Ganz ehrlich:
Wenn Waffenfutterale wo frei rumstehen dann ist das punktgenau der Überprüfungsauftrag zu prüfen ob da evt Schusswaffen drinnen sind.

Und wenn da welche drinnen sind dann wird der dem zugrunde liegende Sachverhalt zu prüfen sein.

Evt war der Waffenbesitzer grad am herrichten zu einem Schiesstandbesuch.
Oder er wollte sie an einen anderen Wohnsitz verbringen.
Oder zum Putzen vorbereiten.

Alles gute Gründe warum die da stehen können.

Aber den Standpunkt dass der Überprüfungsauftrag NUR jene waffen umfasst die auf den Waffenbesitzer gemeldet sind geht spätestens beim LvwG ins Leere.
Dieser Logik folgend wären auch neben den legal bessesenen Waffen liegende ggf. illegal besessene waffen nicht zu überprüfen, was natürlich Bullshit ist
Nein Gewo, das sehe ich ganz und gar nicht so. Es soll die Verwahrung des Bestands kontrolliert werden und nicht nach illegalen Waffen "gesucht" werden. Wenn aus einem Waffenfutteral, Schrank, Sackerl, Regal, ... eine Waffe herausschauen würde, wäre eine Feststellung des Sachverhalts gegeben und auch die Pflicht des Beamten. Futteral alleine, nein.
Was ist, wenn ich dort meine Fetisch-Lederkluft aufbewahre :shock: ?
Wenn man alle Waffen ordentlich verwahrt herzeigen kann, sehe ich keinen Grund, vor oder nach der Verwahrkontrolle nach Waffen aktiv zu suchen.
Sehe ich auch so. Sonst wären wir schon beim Thema Hausdurchsuchung.

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Re: Waffenkontrolle nach 5 Jahren Erfahrungsbericht

Beitrag von Steppenwolf » Do 5. Mär 2026, 15:03

Mr. Danger hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 14:50
gewo hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 12:10 ...
Ganz ehrlich:
Wenn Waffenfutterale wo frei rumstehen dann ist das punktgenau der Überprüfungsauftrag zu prüfen ob da evt Schusswaffen drinnen sind.

Und wenn da welche drinnen sind dann wird der dem zugrunde liegende Sachverhalt zu prüfen sein.

Evt war der Waffenbesitzer grad am herrichten zu einem Schiesstandbesuch.
Oder er wollte sie an einen anderen Wohnsitz verbringen.
Oder zum Putzen vorbereiten.

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Aber den Standpunkt dass der Überprüfungsauftrag NUR jene waffen umfasst die auf den Waffenbesitzer gemeldet sind geht spätestens beim LvwG ins Leere.
Dieser Logik folgend wären auch neben den legal bessesenen Waffen liegende ggf. illegal besessene waffen nicht zu überprüfen, was natürlich Bullshit ist
Nein Gewo, das sehe ich ganz und gar nicht so. Es soll die Verwahrung des Bestands kontrolliert werden und nicht nach illegalen Waffen "gesucht" werden. Wenn aus einem Waffenfutteral, Schrank, Sackerl, Regal, ... eine Waffe herausschauen würde, wäre eine Feststellung des Sachverhalts gegeben und auch die Pflicht des Beamten. Futteral alleine, nein.
Was ist, wenn ich dort meine Fetisch-Lederkluft aufbewahre :shock: ?
Wenn man alle Waffen ordentlich verwahrt herzeigen kann, sehe ich keinen Grund, vor oder nach der Verwahrkontrolle nach Waffen aktiv zu suchen.
Nur weil es plausibel im Zuge der "überprüfung" sein kann ist es noch lange nicht erlaubt. Ich seh das auch so. aber vielleicht schaltet sich ein Jurist da ein und erleuchtet uns.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein

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