Sehe das genau so wie du. Zumal die Waffen ja sicher verwahrt sein müssen sprich in einem versperrbaren Mobiliar. Was ein Waffenfutteral - draußen mit einer "es hätte ja eine Waffe drin sein können" mit der Verwahrngskontrolle zu tun hat entzieht sich meiner Logik aber vorallem auch meinem Rechtsverstädnind- was nicht heißt das ich recht habe.FdH22 hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 20:30Also ehrlich, deinen Gedankengang u. die daraus resultierende Schlussfolgerung kann ich nicht nachvollziehen.AUG-andy hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 20:18Das ist nicht willkürlich.FdH22 hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 20:11AUG-andy hat geschrieben: Do 5. Mär 2026, 19:59
Es reicht schon ein Verdacht aus.
Willst du dich deswegen querlegen?
In einem Futteral könnte sich schließlich eine Waffe befinden. Bin da ganz bei Gewo.
Wenn man keinen Dreck am Stecken hat, warum dann diese unnötige Aufregung?
Das macht den Beamten nur zu Recht stutzig und die Amtshandlung unnötig schwer.
Immer dieses " das dürfen Sie nicht, ist nicht Teil der Kontrolle " , ist schon fast lächerlich und kindisch was man da liest. Aktive Mithilfe und das Ganze ist in ein paar Minuten erledigt. Soll er doch in das leere Futteral reinschauen, wenn allerdings durch Unachtsamkeit wirklich eine Waffe drin sein sollte, hat derjenige zurecht mit Konsequenzen zu rechnen.
Nun, wir haben da unterschiedliche Ansichten.
"Dreck am Stecken" habe ich als LWB sicher nicht, daher sind willkürlichen Durchsuchungen ohne Anlaß unwillkommen.![]()
Und Unachtsamkeit gibt´s bei mir auch nicht.![]()
Zu guter letzt: Recht muß sich nicht Unrecht beugen
Ein Waffenfutteral hat sehr wohl mit Waffen zu tun.
Es könnte immerhin eine Schußwaffe drinnen sein.
Im schlimmsten Fall eine unversperrte.
Das ist sehr wohl zu kontrollieren.
Einen Reisekoffer wird er sicher nicht kontrollieren.![]()
Aber alles was auf eventuelle Waffen hindeutet sehr wohl.
Aber ich will jetzt nicht weiter ausholen.
Beenden wir´s.
Wir sind uns wohl einig, das wir uns uneinig sind.
Streng genommen würde das dann sowieso gegen die Verwahrungspflicht verstossen wenn es draußen im Futteral wäre ....auch wenn man gerade "zufällig" Putzen udgl. wollte
Aber selbst wenn man putzt oder trockenübungen macht, was macht die Waffe im Futteral?! Es gibt - einzig nach dem Schissstand, absolut keine vernünftige herholung wieso jemand die Waffe im Futteral hätte. Daher macht die Durchsuchung des Futterals null sind.
Außer - es würde eine Waffe im Verwahrngsmobiliär fehlen ...joa dann brennt der Hut wenn er nicht beweisen kann das er ....hat
Also ja, ich würde diesen Punkt auch nicht untergehen lassen weils hoiut gmiatlicher ist.
Auch ich muss mich an Gesetze halten


