Die Art der Befestigung ist nicht im Gesetz geregelt. Du musst dafür Sorge tragen, dass die Waffe(n) / Munition nicht in unberechtigte Hände gelangen kann. Und das mit einem verhältnismäßigem Aufwand, denn bei genug ungestörter Zeit und Werkzeug ist so gut wie jede Verwahrung zu knacken.Poirot hat geschrieben: Mi 11. Mär 2026, 12:29Wie ist das eigentlich aktuell vorgeschrieben bei z.B. kleinen Tresoren wo eine Pistole reinpasst ?titan hat geschrieben: Mi 11. Mär 2026, 07:50 Grundsätzlich gilt das Gleiche wie für normale Tresore hinsichtlich des Wegtragens. Die Art der Befestigung ist nicht geregelt.
Ein versperrtes Press-Span-Kasterl, das fast schon mit einer Büroklammer zu öffnen ist, kann reichen ist aber sicher nicht zu empfehlen.
Wenn man das Behältnis als durchschnittlicher Mensch einfach so wegtragen kann, wird es vermutlich nicht reichen. Wenn die Wand des Behältnis einfach durch einen Schlag durchzubrechen ist, wird es vermutlich nicht reichen. Wenn es nicht mehr weggetragen werden kann (weil zu groß, schwer, befestigt) wird es eher um den Sperrmechanismus gehen. Wenn das Schloss besser / gut ist, hast Du dann eventuell das Thema, dass eine Schlüsselverwahrung nur schwer so zu argumentieren ist, dass man als Berechtigter 24 Stunden der einzige ist, der Zugriff auf den Schlüssel hat, weil man selten mit Schlüssel um den Hals duscht, in die Sauna geht, etc und ein Verstecken des Schlüssels, ist keine ordnungsgemäße Verwahrung. Daher bevorzuge ich Zahlenkombinationen.
Was man aber jedenfalls annehmen kann: je mehr Waffen und je höher die Kategorie, umso mehr muss für die Sicherung getan werden.

